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Wo ist Rebecca Reusch?

117.804 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

10.07.2024 um 21:02
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wenn F. zu Unrecht unter Verdacht steht, dann muss sie ja nicht tot sein. R. könnte das Haus lebend verlassen und untergetaucht sein. Das ist dann sogar wahrscheinlich. Dass sie noch lebt.
Für mich leider auch dann nicht wahrscheinlich, denn der digitale Tod würde leider auch dann nichts Gutes erahnen lassen - zumal die vermisste Person, R in diesem Fall, nicht dafür bekannt gewesen sein soll, sondern soll sie als sehr zuverlässig beschrieben worden sein und auch zumindest in der Regel digital sehr lebhaft gewesen sein.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Meine Idee vom Drogenmafiaboss X, der den F. am Morgen besucht und bei der Gelegenheit R. getötet hat, die erfreute sich jetzt auch nicht gerade großer Beliebtheit.
Kann ich verstehen, denn hier wird schließlich kein Drehbuch verfasst.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das ist dann Fakt.
Ja. Bei Leichenfund natürlich. Der Fakt dann auf den Tod bezogen.

Genauso wenn man auch ohne Leiche so eindeutige Spuren im Haus (oder woanders) gefunden hätte, die ein könnte auch noch leben ebenfalls ausschließen würden.
Oder meinst da müsste man sich dann vorsichtshalber auch nur von Wir gehen aufgrund von Spuren davon aus äußern?


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10.07.2024 um 21:12
@Blaubeeren

Als Täter oder Tatverdächtigen hätte man sicherlich Interesse daran die eine oder andere Spur in eine andere Richtung zu zeigen 👉 ... ob sich eine digitale Spur zum Zeitpunkt mit der WhatsApp Nachricht gegen 8 42 Uhr , z.B. an den Gropius Passagen (freies Wllan lt. Fr. Reusch ) erkennen ließ werden die EB sicherlich nicht kundtun.


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10.07.2024 um 21:19
Zitat von max79max79 schrieb:... ob sich eine digitale Spur zum Zeitpunkt mit der WhatsApp Nachricht gegen 8 42 Uhr , z.B. an den Gropius Passagen (freies Wllan lt. Fr. Reusch ) erkennen ließ werden die EB sicherlich nicht kundtun.
Aufgrund der doch ziemlich eindeutigen Aussagen der EB, liegt es nahe, dass die EB keine solchen digitalen Spuren außerhalb des Hauses ermitteln konnten.



Da ist die Vermutung, dass diese letzte Nachricht der Mutter noch im Haus des Schwagers über das dortige WLan-Netz zugestellt worden sein könnte, sehr viel naheliegender. Also nur aufgrund dessen, wovon die EB bis heute ausgehen.


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10.07.2024 um 21:19
Zitat von max79max79 schrieb:Als Täter oder Tatverdächtigen hätte man sicherlich Interesse daran die eine oder andere Spur in eine andere Richtung zu zeigen 👉
Warum schlafende Hunde wecken ? Wäre ich in der Lage würde ich es eher aussitzen als durch irgendetwas erneut auf mich aufmerksam zu machen...


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10.07.2024 um 21:20
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Oder meinst da müsste man sich dann vorsichtshalber auch nur von Wir gehen aufgrund von Spuren davon aus äußern?
Die Frage ist immer der Bezugspunkt. Wenn wir von "Fakten" sprechen, dann müssen wir differenzieren, auf welchen Fakt sich die Aussage bezieht.

1. Fakt: Die Ermittler äußern sich in einer bestimmten Art und Weise in der Öffentlichkeit und offiziell. Diese Äußerung (nicht ihr Inhalt) ist Fakt.
2. Fakt: Sie beziehen sich auf einen Umstand (Blutspuren im Haus, Kesy-Erfassung, Zeugenaussagen) und können sagen: "Der Zeuge hat ausgesagt...", aber nicht "...deshalb ist der TV schuldig". Fakt ist dann die Aussage oder die Spur.
3. Fakt: Sie äußern sich zu einem Ermittlungsstand oder ein vorläufiges Ermittlungsergebnis (dann mit Relativierung). Das sind ja dann die Zusammenfassungen wie "Wir gehen davon aus, dass... dürfte...".

Das muss man einfach auseinanderhalten. Letztlich geht es a) um einen vorläufigen Kenntnisstand und b) um eine Gewichtung dieser Erkenntnisse in Bezug auf das weitere Verfahren. Wie gesagt, für Journalisten ist das wichtig. Behördenaussagen dürfen ohne Gegenprüfung veröffentlicht werden, also ohne eigene Recherche. Hintergrund ist die Bindung von Behörden an Recht und Gesetz. Das unterscheidet sie von Äußerungen Privater.

Die Frage, was bleibt, wenn F. zu Unrecht verdächtigt wird, ist nicht trivial. Sondern bestätigt eigentlich den Verdacht gegen ihn. Deshalb mein Rückgriff auf alternative Kausalverläufe. Da gibt es nämlich keine, die über bloße Spekulationen hinauskämen.


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10.07.2024 um 21:26
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wenn wir von "Fakten" sprechen, dann müssen wir differenzieren, auf welchen Fakt sich die Aussage bezieht.
Ich bezog mich eben nur auf ihren Tod.

Bei Leichenfund wäre es ja logisch, dass der Tod dann ein Fakt wäre.

Aber wie würde es sich verhalten bei, wenn zwar keine Leiche, aber man so eindeutige Spuren gefunden hätte, die ein könnte auch noch leben ebenfalls ausschließen würden?

Diese Spuren selbst wären dann natürlich Fakt, aber auch ihr Tod? Oder dürften sich die EB auch dann nur aufgrund eindeutigen Spuren gehen wir von ihrem Tod aus äußern - ohne ihn schon als Fakt zu bezeichnen?



Na ja, wie dem auch sei. Ist ja eh nicht der Fall und die EB haben sich meiner bescheidenen Meinung vollkommen richtig ausgedrückt, wenn sie aufgrund ihrer Ermittlungsergebnisse lediglich nur davon ausgehen, dass sie nicht mehr lebt bzw. das Haus nicht mehr leben verlassen haben dürfte.

Vollkommen richtig so, ohne Leichenfund und auch ohne direkte-eindeutige Spuren auf eine tödliche Gewalttat im Haus, sich nur von Wir gehen davon aus zu äußern.


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10.07.2024 um 21:30
@Choron61

Die Fahrzeugnutzung wurde bis zum 28 Februar ( erneute Vorladung der Hausbewohner zu Zeugenbefragungen)bzw. der öffentlichen Ausstrahlung bei AktenzeichenXY am 6 März 2019 wurde in den Medien zumindest anders interpretiert.


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10.07.2024 um 21:33
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Aber wie würde es sich verhalten bei, wenn zwar keine Leiche, aber man so eindeutige Spuren gefunden hätte, die ein könnte auch noch leben ebenfalls ausschließen würden?
Ich kann mir jetzt nicht wirklich solche Spuren vorstellen, WAS könnte das denn sein wenn nicht tatsächlich lebensnotwendig? Ein Foto oder ein Video der Toten ? Etwas Gesprochenes oder Geschrienes was zufällig aufgenommen wurde? Was könnte das sein?

@max79
Ich habe doch überhaupt nichts von einer Fahrzeugnutzung geschrieben


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10.07.2024 um 21:41
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:Ich kann mir jetzt nicht wirklich solche Spuren vorstellen, WAS könnte das denn sein wenn nicht tatsächlich lebensnotwendig? Ein Foto oder ein Video der Toten ? Etwas Gesprochenes oder Geschrienes was zufällig aufgenommen wurde? Was könnte das sein?
Ist doch eh unwichtig, da wir wohl davon ausgehen können, dass keine solcher Spuren gefunden wurden.

Ein nach Auswertung/Überprüfung unverfälschtes Video bspw. auf dem man die Tötung Rs. sehen würde, dürfte wohl als unmittelbarer Beweis für ihren Tod gewertet werden - und das ganz ohne gefundenen Leichnam.

Ne, ich dachte eben an sowas wie eine so große Blutlache bzw. Menge von Blut im Haus gefunden, deren Verlust kein Mensch überlebt haben kann, wenn sie denn vorgelegen hätte.


Aber wie gesagt; spielt für den Fall eh keine Rolle.



Spurenlage im Haus soll relativ unauffällig gewesen sein. Keine konkreten Hinweise auf eine Gewalttat sollen vorgelegen haben.

Das schließt eine Gewalttat einschließlich sogar bereits im Haus zu Tode gekommen aber auch nicht aus.


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10.07.2024 um 21:46
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ne, ich dachte eben an sowas wie eine so große Blutlache bzw. Menge von Blut im Haus gefunden, deren Verlust kein Mensch überlebt haben kann, wenn sie denn vorgelegen hätte.


Aber wie gesagt; spielt für den Fall eh keine Rolle.



Spurenlage im Haus soll relativ unauffällig gewesen sein. Keine konkreten Hinweise auf eine Gewalttat sollen vorgelegen haben.

Das schließt eine Gewalttat einschließlich sogar bereits im Haus zu Tode gekommen aber auch nicht aus.
Stimmt, hatte eben nur allgemein darüber nachgedacht was für Spuren ohne eben eine große Blutlache auf den Tod eines Menschen in einem Haus hinweisen könnten und das hat natürlich auch nichts mit dem Fall zu tun.


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10.07.2024 um 22:11
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Aber wie würde es sich verhalten bei, wenn zwar keine Leiche, aber man so eindeutige Spuren gefunden hätte, die ein könnte auch noch leben ebenfalls ausschließen würden?

Diese Spuren selbst wären dann natürlich Fakt, aber auch ihr Tod? Oder dürften sich die EB auch dann nur aufgrund eindeutigen Spuren gehen wir von ihrem Tod aus äußern - ohne ihn schon als Fakt zu bezeichnen?
Klassische Antwort: Es kommt darauf an. Du hast das ja schon selbst aufgedröselt.

Was Fakt ist, entscheiden die Ermittler, denn nur sie kennen alle Spuren. Und müssen letztlich in der Lage sein, die Tat zu beweisen. Wenn sie etwas als Fakt darstellen, dann gehen sie davon aus, es auch beweisen zu können. Und ein Fakt kann eben auch eine relativierende, subjektivierende Einschätzung sein, mit der klar wird, dass der Vorgang nicht abgeschlossen ist.

Ich habe die Faktenfrage nur noch einmal ausführlicher dargestellt, weil hier ja immer wieder Zweifel an Fakten geäußert werden oder es wilde Kämpfe gibt, was nun eine "Tatsache" sei.

So ist die Spurenlage im Haus unauffällig. Auffällig ist aber, dass R. und ihre Sachen nicht mehr da sind, sie zuletzt mit ihrem Handy im Router des Hauses angemeldet war und es danach keine Spuren mehr von ihr gibt.

Aus der unauffälligen Spurenlage kann geschlossen werden "Dort ist nix passiert." Oder in Kombination mit anderen Spuren (dem "digitalen Tod") auf eine bestimmte Tötungsart oder ein bestimmtes Täterverhalten. Das ist kein Widerspruch. Dreh- und Angelpunkt ist aber das Verschwinden und das Abmelden des Handys zu einem bestimmten Zeitpunkt. Daran knüpfen z.B. Aussagen des F. über ihre Anwesenheit an, die widerlegbar sind.


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10.07.2024 um 23:25
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Was Fakt ist, entscheiden die Ermittler, denn nur sie kennen alle Spuren.
Würde eher sagen, Fakt ist Fakt und wie sie die einzelnen Fakten (insbesondere alle Fakten zusammengenommen übereinandergelegt) bewerten, was für Schlüsse sie aus den vorliegenden Fakten, der Gesamtschau an Fakten ziehen - das entscheiden die Ermittler. Diese Schlussfolgerung dann , also was sie annehmen, muss selbst natürlich kein Fakt sein. Fakt dann nur, dass sie etwas geschlussfolgert haben.

Und je nachdem halt auch ein Ermittlungsrichter innerhalb seiner unabhängigen-freien Beweiswürdigung der ihm vorgelegten Faktenkette. Der bewertet eigenständig die vorliegenden Fakten.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und ein Fakt kann eben auch eine relativierende, subjektivierende Einschätzung sein, mit der klar wird, dass der Vorgang nicht abgeschlossen ist.
Selbstverständlich ist ein Verdacht, eine Einschätzung, eine Annahme aufgrund einer tatsächlichen vorhanden Grundlage auch ein Fakt: Fakt ist, dass die EB von etwas ausgehen, wovon sie im Fall R ausgehen, ohne das jetzt wieder wiederholen zu wollen. Das was sie annehmen hingegen, ist noch kein Fakt.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Aus der unauffälligen Spurenlage kann geschlossen werden "Dort ist nix passiert." Oder in Kombination mit anderen Spuren (dem "digitalen Tod") auf eine bestimmte Tötungsart oder ein bestimmtes Täterverhalten. Das ist kein Widerspruch.
Ist auch kein Widerspruch. Durch das hinzukommen bestimmter Umstände (oder in Kombination) ist Erstes nur weniger wahrscheinlich und Zweites wahrscheinlicher.


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11.07.2024 um 01:26
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das ist der gegenwärtige Stand der Ermittlungen. Die sind nicht abgeschlossen und solange gibt es kein sicheres, beweisbares Wissen.
Eben, und solange kein sicheres Wissen besteht ist es Fakt, dass auch andere Szenarien nicht ausgeschlossen sind. Und das auch, wenn man bei Abwägung aller Optionen zum Schluss kommen kann, dass eine bestimmte Option eine höhere Wahrscheinlichkeit besitzen könnte, weil sie evtl. am plausibelsten ist und früheren ähnlichen Fällen entspricht. Wahrscheinlichkeiten sind aber eben keine Fakten.
Wenn ich sage, nach allem, was wir bisher gesehen haben, können wir davon ausgehen, bzw. dürfte es sicher sein, dass Spanien Europameister wird, dann drücke ich eine begründete Wahrscheinlichkeit aus, aber eben keinen Fakt. Auch wenn es mir plausibel erscheint kann es am Sonntag auch ganz anders ausgehen. Wenn ich dann einen Sieg Englands gar nicht erwäge, bringe ich mich ggf. um die Chance richtig zu liegen.
Entschuldigt das Beispiel, das natürlich etwas hinkt. Aber weder beim Fussball noch in der Rechtsprechung entscheiden Wahrscheinlichkeiten oder reine Plausibilität, sondern dass man im Einzelfall alle möglichen Ergebnisse einkalkuliert und dann prüft, was zutrifft. Alles andere spricht für Voreingenommenheit und Parteilichkeit. Und es ist ja beileibe nicht so, dass alle alternativen Szenarien in Bezug auf das Schicksal von RR reine Spekulation wären. Siehe z B.mehrere Sichtungen, lila Decke und Geburtstag in ihrer Lieblings-Boygroup, Ärger in der Schule mot Mobbing...


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11.07.2024 um 04:14
Zitat von 96594TT96594TT schrieb:Und das auch, wenn man bei Abwägung aller Optionen zum Schluss kommen kann, dass eine bestimmte Option eine höhere Wahrscheinlichkeit besitzen könnte, weil sie evtl. am plausibelsten ist und früheren ähnlichen Fällen entspricht.
Eine Option im Fall R (die offizielle Annahme der EB) ist nicht nur wegen Erfahrungswerten und statistischen Wahrscheinlichkeiten wahrscheinlicher, sondern auch noch aufgrund nur für diesen Einzelfall hier weiteren vorliegenden Umständen, Ermittlungsergebnissen.

Das Ganze sehe anders aus, wenn bereits auch nur ein Baustein (Schwager nicht mit ihr allein im Haus gewesen) entfallen würde oder ein anderer Baustein tatsächlich einen konkreten Hinweis für eine andere Richtung (R könnte das Haus auch noch freiwillig verlassen haben) aufzeigen würde.

Beides ist im Fall R nicht der Fall. Bei letztem könnte man auch von bislang nicht sprechen.


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11.07.2024 um 04:26
Zitat von 96594TT96594TT schrieb:Siehe z B.mehrere Sichtungen
Die höchst subjektiv sind.

Und warum hat sich dann laut den EB ihr Handy nirgends mehr in eine Funkzelle außerhalb des Hauses eingeloggt?

Warum hätte sie bspw. irgendwo mit ausgeschaltem Handy warten sollen?

Und für die Annahme, könnte auch ein Zweithandy besessen haben, fehlen leider konkrete Hinweise und somit nur reine Spekulation, weil eine Grundlage für diese Annahme fehlt.
Zitat von 96594TT96594TT schrieb:lila Decke und Geburtstag in ihrer Lieblings-Boygroup, Ärger in der Schule mot Mobbing...
Denke, kann man nicht als solche konkreten Hinweise betrachten, dass alles auch ganz anders gewesen und R auch noch freiwillig das Haus verlassen haben könnte.

Ps.
In der Rechtsprechung zählen auf jeden Fall, insbesondere bei Indizienprozessen, logische Schlussfolgerungen aus einer mittelbaren Beweiskette gezogen und die am Ende keine begründeten Zweifel aufkommen lassen würden.

Aber so weit sind wir in diesem Fall ja noch nicht und wer weiß ob überhaupt mal.


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11.07.2024 um 06:34
Zitat von 96594TT96594TT schrieb:Wenn ich sage, nach allem, was wir bisher gesehen haben, können wir davon ausgehen, bzw. dürfte es sicher sein, dass Spanien Europameister wird, dann drücke ich eine begründete Wahrscheinlichkeit aus, aber eben keinen Fakt. Auch wenn es mir plausibel erscheint kann es am Sonntag auch ganz anders ausgehen. Wenn ich dann einen Sieg Englands gar nicht erwäge, bringe ich mich ggf. um die Chance richtig zu liegen.
Mal davon abgesehen, dass das Äpfel mit Birnen verglichen ist: Es gibt zwei Argumente, warum sich dass auf alternative Szenarien im Falle R. nicht übertragen lässt:

1) Ob England oder Spanien gewinnen, ist offen. Die Wahrscheinlichkeit ist in beiden Fällen gleich groß. Die Wahrscheinlichkeit für den Sieg ist für Beide gleich groß. Wenn Du Dir sicher bist, dass Spanien gewinnen wird, kannst Du das vielleicht argumentativ begründen. Es wäre wohl auch eine schlüssige (Schlüssigkeit = unter der Annahme, dass die Information stimmt, ist sie geeignet, das Vorbringen argumentativ zu tragen) Variante. Es dürfte aber wenig Überzeugungskraft entfalten, weil der Ball rund ist und das Spiel 90 Minuten dauert.

Aber das ist egal. Mit dem Fall R. hat das wenig zu tun.

2) Die Sache mit F. sähe ganz anders aus, wenn es vergleichbare Alternativen gäbe. Also ein (genauso) schlüssiges Szenario, dass und warum R. das Haus lebend verlassen hat, aber samt ihrer Sachen inkl. Decke nie wieder aufgetaucht ist. Eine schlüssige Erklärung, warum F. mit Restalkohol schon ab 8.26 Uhr in der Gegend herumgekurvt und um 10.47 auf der BAB 12 erfasst worden ist ergibt sich dagegen, wenn ich der Annahme folge, er habe etwas mit dem Verschwinden von R. zu tun. Schlüssige Alternativen sehe ich nicht, er schweigt und es wurde auch nichts ermittelt, was die Gründe gewesen sein könnten (zumindest wissen wir nichts davon).

Zudem sind Sachbeweise, die wissenschaftlich nachprüfbar sind, etwas anderes als Zeugenbeweise. Sichtungen von R., v.a. nach der Veröffentlichung des wenig realistischen Fotos von R. sind per se von minderem Wert. Nicht weil die Zeugen lügen oder doof sind. Sondern weil sie zwar eine subjektive Wahrheit vertreten, sich aber irren können und sehr wahrscheinlich auch geirrt haben. Denn ihre Aussagen lassen sich nicht ein schlüssiges alternatives Gesamtbild einordnen.

Als Zeugen taugen im Übrigen auch nicht die Spaziergänger/Reiter, die den Twingo im Wald gesehen oder einen jungen Mann in den Wald haben rennen sehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie in der Lage wären, F. zu identifizieren.

--

Es ist nicht nur eine Frage der Wahrscheinlichkeit: a) Szenario der Ermittler b) es könnte auch anders gewesen sein. Während a) geeignet ist, einen Tatverdacht zu begründen, enthält b) lediglich eine Möglichkeit, die eigentlich noch nicht mal theoretisch denkbar ist, weil es keine Theorie gibt, die geeignet wäre, die Alternative b) zu tragen. Zeugenaussagen oder die Überzeugung der Familie R. reichen da nicht aus, weil es Behauptungen sind, die sich nicht in ein schlüssiges Gedankengebäude einfügen lassen.

Wir hatten hier schon oft genug darauf hingewiesen: Der Blick auf ein einzelnes Indiz reicht nicht aus. Zwar ist die Aufklärung von Straftaten immer Stückwerk (die "historische Wahrheit" lässt sich ex post nur annäherungsweise ermitteln), aber in einem Falle kommt ein Puzzle raus und im anderen Falle bleiben die Teile ungeordnet auf dem Tisch liegen. Das Puzzle für eine Täterschaft des F. ist zwar nicht vollständig, es fehlen wichtige Teile. Aber alle anderen Varianten bestehen aus Puzzle-Teilen, die aus ganz verschiedenen Schachteln kommen und eben nicht schlüssig.

Im Ergebnis: Nach allem, was wir wissen, können wir sicher sein, dass entweder Spanien oder England Europameister werden. Im Fall R. ist nach allem, was die Ermittlungsbehörden verlautbaren, ziemlich sicher (wahrscheinlich wissenschaftlich nachprüfbar da Sachbeweise), dass R. das Haus nicht lebend verlassen hat und F. der Tatverdächtige ist.


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11.07.2024 um 06:46
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:In der Rechtsprechung zählen auf jeden Fall, insbesondere bei Indizienprozessen, logische Schlussfolgerungen aus einer mittelbaren Beweiskette gezogen und die am Ende keine begründeten Zweifel aufkommen lassen würden.

Aber so weit sind wir in diesem Fall ja noch nicht und wer weiß ob überhaupt mal.
Das ist richtig.

Aber die gerichtliche Entscheidung ist der Maßstab, auf dessen Grundlage die Ermittlungsbehörden arbeiten: Sind die erhobenen Indizien irgendwann geeignet, nicht nur eine Anklageerhebung oder Einstellung des Verfahrens, sondern auch ein Urteil zu tragen?

Das interessiert die StA, die ja eine Anklage öffentlich vertreten müsste. Deswegen gibt es bislang noch keine Anklageerhebung - aber auch keine Einstellung.


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11.07.2024 um 07:39
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Im Ergebnis: Nach allem, was wir wissen, können wir sicher sein, dass entweder Spanien oder England Europameister werden. Im Fall R. ist nach allem, was die Ermittlungsbehörden verlautbaren, ziemlich sicher (wahrscheinlich wissenschaftlich nachprüfbar da Sachbeweise), dass R. das Haus nicht lebend verlassen hat und F. der Tatverdächtige ist.
mal etwas zum Thema Tatverdacht/Tatverdächtiger, da gibt es ja nun auch noch Unterschiede zu beachten :https://www.koerperverletzung.com/tatverdacht/

bisher habe ich nach den vorangegangenen frühen U-Haften von F. nichts mehr über einen hinreichenden Tatverdacht gelesen oder habe ich das überlesen?


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11.07.2024 um 08:38
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:mal etwas zum Thema Tatverdacht/Tatverdächtiger, da gibt es ja nun auch noch Unterschiede zu beachten
Das wurde hier schon rauf und runter diskutiert. Meines Wissens war seitens der EB überhaupt nie konkret die Rede davon.

Für die U-Haft müssen sie ja einen dringenden Tatverdacht dargelegt haben, der wurde verneint. Ein hinreichender Tatverdacht bestand anscheinend auch nicht, es wurde keine Anklage erhoben.


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11.07.2024 um 08:45
Zitat von soomasooma schrieb:Das wurde hier schon rauf und runter diskutiert. Meines Wissens war seitens der EB überhaupt nie konkret die Rede davon.
mag sein, aber WAS bitte nicht?


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