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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

11.07.2024 um 10:08
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:bisher habe ich nach den vorangegangenen frühen U-Haften von F. nichts mehr über einen hinreichenden Tatverdacht gelesen oder habe ich das überlesen?
Ein hinreichender Tatverdacht lag wohl noch nie vor, sonst hätte man Anklage erhoben /erheben müssen. Für die U-Haft war dringender Tatverdacht und Haftgrund nötig (an letzteres sind bei Tötungsdelikt en nach §112 Abs 3 StPO nur geringe Anforderungen zu stellen - Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr durften nur nicht auszuschließen sein). Daneben Verhältnismäßigkeit, welche sich auch auf die potentielle Dauer bezieht. Insbesondere letzteres dürfte ein Problem gewesen sein, weshalb er auch wieder frei gelassen wurde, weil nicht alsbald mit einer Anklage zu rechnen war. Man wollte /musste noch weiter ermitteln.

Für Anklage braucht man hinreichenden Tatverdacht.

Definition:
Hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn es bei vorläufiger Beurteilung der Beweissituation wahrscheinlich ist, dass dder Beschuldigte wegen einer Straftat verurteilt wird.
Quelle: https://www.justiz.nrw.de/BS/recht_a_z/H/Hinreichender_Tatverdacht/index.php#:~:text=Hinreichender%20Tatverdacht%20liegt%20vor%2C%20wenn,1%20StPO%20).

Definition dringender Tatverdacht (eine der Voraussetzungen für U-Haft) :
Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat.
Quelle: https://www.justiz.nrw.de/BS/recht_a_z/D/dringender_Tatverdacht/index.php

Die Wahrscheinlichkeit ist also höher beim dringenden Tatverdacht (große) aber der Maßstab /Ansatz etwas ungenauer (Täter oder Teilnehmer einer Straftat). Für den hinreichenden Tatverdacht (Anklagevoraussetzung) genügt Wahrscheinlichkeit (>50%) einer Verurteilung, das muss sich aber auf einen ganz konkreten Tatvorwurf stützen (es muss angegeben werden, was derjenige strafbares gemacht haben soll, es reicht nicht nur "hat was mit dem Tod von... zu tun, der auf einer Straftat beruht" oder so).

Würde hier wahrscheinlich schon mehrfach angeführt, aber Wiederholung schadet zum Verständnis vielleicht nicht.

Im konkreten Fall spielt wahrscheinlich auch eine Rolle, dass die Wahrscheinlichkeit vollständiger Aufklärung höher ist solange der Tatverdächtige frei ist und immer mal in die Bredoullie kommt, sich für den Familienfrieden zumindest im privaten Umfeld zu erklären. Durch eine Haft wäre der subjektive Aussagedruck für ihn vermutlich niedriger.


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11.07.2024 um 10:29
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:bisher habe ich nach den vorangegangenen frühen U-Haften von F. nichts mehr über einen hinreichenden Tatverdacht gelesen oder habe ich das überlesen?
Die Sache ist ganz einfach:

Der "Anfangsverdacht", d.h. es gibt zureichende Anhaltspunkte für eine Straftat, die die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zulassen (§ 152 StPO). Wenn der "Anfang" bereits gegeben ist und weiter ermittelt wird - wie hier - dann spricht von "Tatverdacht" oder "einfachen Tatverdacht". Das ist der Punkt, an dem wir uns hier befinden.

Der "dringende Tatverdacht" ist nur im Zusammenhang mit einer Untersuchungshaft von Bedeutung (§ 112 StPO). Da wird eine hohe Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung durch den Verhafteten vorausgesetzt. Zum Zeitpunkt des Haftbefehls. Dabei ist die Dauer der U-Haft und die Ergebnisse der weiteren Ermittlungen in Verhältnis zu setzen. Letztlich muss sich der Verdacht bestätigen. Entscheiden tut der Haftrichter. Kommt also nach einer angemessenen Dauer der U-Haft nichts Neues heraus (hier war die Polizei vorrangig mit der erfolglosen Suche nach R.s Leiche beschäftigt und hat nichts gefunden), dann ist der Häftling freizulassen. Entweder weil sich der dringende Tatverdacht nicht bestätigt oder aus Gründen der Verhältnismäßigkeit.

Hier wurde F. aus der U-Haft entlassen, weil die Ermittlungen den dringenden Tatverdacht nicht erhärten konnten und eine weitere Haft unverhältnismäßig gewesen wäre.

Der "hinreichende Tatverdacht" berechtigt die StA nach dem Ende der Ermittlungen, öffentlich Anklage zu erheben (§ 170 StPO). Hinreichend für eine Anklageerhebung also. Das definiert man als Wahrscheinlichkeit, bei der die Verurteilung für eine Straftat größer ist als die eine Freispruchs. Wäre das nicht gegeben, müsste die StA das Verfahren einstellen.

Wohlgemerkt am Ende der Ermittlungen. Eine Frist gibt es dafür nicht. Deshalb kann gegen F. weiter ermittelt werden. Unbefristet kann auch parallel im Vermisstenfall R. ermittelt werden.

Noch am Rande: R. ist unbestritten nicht in der Schule aufgetaucht. Wenn sie das Haus lebend verlassen haben sollte (was die Ermittler nicht annehmen), dann müsste sie in einem relativ engen Zeitfenster ihr Handy ausgeschaltet und aus dem Haus gegangen - und dann verschwunden sein. Warum? Wohin? Wo lebt sie? Darauf gibt es nicht mal theoretisch eine auf tatsächlichen Anhaltspunkten beruhende Antwort. Selbstverständlich ist R. in der Vermisstenkartei des BKA, in internationalen Datenbanken, ist die DNA gesichert usw. Aber kein Lebenszeichen seit 7.46 Uhr. Kein Sachbeweis. Keine Registrierung von Geldabhebungen, Grenzüberschreitungen oder sonstige digitale Spuren. sondern der "Digitale Tod" eines Mädchens, das ihr Handy altersgemäß sehr intensiv genutzt hat.

Unerklärlich.


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11.07.2024 um 10:44
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:mag sein, aber WAS bitte nicht?
Verstehe die Frage nicht – wurde aber ja jetzt alles nochmal aufgedröselt. Unterm Strich reichen die Verdachtsmomente augenscheinlich nicht aus, um Anklage zu erheben oder eine U-Haft zu rechtfertigen. Und ich glaube auch nicht, dass Akustiktests, Hausdurchsuchungen und Gully-Zelte nach den Jahren da irgendetwas voranbringen.


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11.07.2024 um 10:50
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:Das wurde hier schon rauf und runter diskutiert. Meines Wissens war seitens der EB überhaupt nie konkret die Rede davon.

mag sein, aber WAS bitte nicht?
die Frage bezieht sich auf alles was hier nicht schon rauf und runter diskutiert wurde....


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11.07.2024 um 11:14
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:die Frage bezieht sich auf alles was hier nicht schon rauf und runter diskutiert wurde....
Es wurde schon alles rauf und runter diskutiert. Es finden sich zwar noch immer verdachtserhärtende Gesichtspunkte, aber die reichen nach Ansicht der Ermittlungsbehörden weder für einen hinreichenden Tatverdacht noch für einen dringenden Tatverdacht aus.

Hauptgrund: Keine Leiche und keine Tatspuren im Haus. M.E. könnte man es derzeit mit einer Anklageerhebung versuchen, hätte es vielleicht in einem anderen Bundesland schon. Aber die Berliner Justiz hat vielleicht besonders hohe Anforderungen.

Das ist aber Spekulation, weil auch über 6000e Posts hinweg der volle Kenntnisstand der Ermittler nicht bekannt ist.


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11.07.2024 um 11:22
@Choron61
Verstehe immer noch nicht so ganz: Die StA hat sich lediglich nach der zweiten U-Haft geäußert – dahingehend, dass die "Verdachtsmomente im Moment eben nicht ausreichen, einen erforderlichen dringenden Tatverdacht zu begründen". Ist im Themenwiki unter "Freitag, 22. März" im Transkript zu finden. Was soll denn nicht diskutiert worden sein?


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11.07.2024 um 11:37
Der Haftrichter hat seinerzeit den Haftbefehl gegen F mangels dringendem Tatverdacht aufgehoben. Damit war diese zwingende Voraussetzung für einen Haftbefehl gegen F nicht mehr gegeben.

Das ergibt sich aus der Stellungnahme des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft - Oberstaatsanwalt Steltner - zur Aufhebung des Haftbefehls gegen F. am Freitag 22. März 2019.

Youtube: WELT THEMA: Überraschende Wende im Fall Rebecca
WELT THEMA: Überraschende Wende im Fall Rebecca
Externer Inhalt
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Ab ca. 05:55 min erläutert Oberstaatsanwalt Steltner als Pressesprecher der Staatsanwaltschaft mehrfach, dass der Haftrichter den Haftbefehl aufgehoben hat, weil dieser nicht mehr von einem dringenden Tatverdacht gegen F. ausgegangen ist.

Die Staatsanwaltschaft ihrerseits hat von der ihr jetzt zustehenden Möglichkeit gegen die Aufhebung des Haftbefehls nunmehr Beschwerde einzulegen, keinen Gebrauch gemacht, weil sie diese Entscheidung für vertretbar erachtet hat. (vgl. aaO.)


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11.07.2024 um 12:15
Zitat von watnuwatnu schrieb:Spätestens seit 2024 wissen wir, dass lückenhaft ermittelt wurde.
Bedienst du dich hierbei des Pluralis Majestatis oder wie ist dein "wir" ansonsten einzuordnen? Ich jedenfalls weiß gar nichts.
Also können nicht alle Fakten ermittelt worden sein, als man sich auf den TV festlegte. Es genügt daher nicht, nur die alten Quellen hinzuzuziehen.
Welche Fakten Einfluss darauf hatten, dass F zum Tatverdächtigen wurde, wissen wir nicht. Damit können wir auch nicht einschätzen, ob die vermeintlich nicht zuende ermittelten Fakten einen Einfluss auf den festgestellten Tatverdacht gehabt haben könnten. Wenn diese Fakten aber keinen Einfluss hatten, wogegen nichts spricht, dann behalten "die alten Quellen", also das was Steltner sagte, nach wie vor Gültigkeit.


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11.07.2024 um 12:22
Zitat von OriginesOrigines schrieb:"Lückenhaft ermittelt" ist Ansichtssache. Klassischer Verteidigervorwurf, wenn er nicht mehr weiter weiß.
Ich gehöre keinem Verteidigungsteam an, sondern habe Infos gepostet.
Zur Annahme, dass weder der Ermittler "Dirk B." noch die Medien die deutliche Kritik veröffentlicht hätten, wenn sie nicht belegbar wäre, braucht man kein Fachwissen. Handelte es sich um Falschberichterstattung, könnten die EB dagegen vorgehen wie auch gg. die Vorwürfe des Kollegen.

Evtl. zu komplex für juristische Laien ist, auf Basis welcher (internationalen) Rechtsgrundlagen deutsche EB z. B. die Provider-Daten anfordern. Die Bezeichnung dieser Rechtsgrundlagen ist im Thread Nebensache.
Denn wir wissen: Google hat Daten übermittelt und "Dirk B." hat uns seine Fachkenntnisse vermittelt.
Zudem hatte ich z. B. die einschlägigen Google-Policies verlinkt. Trotzdem negierst du auch hier wiederholt, selbst nach dieser weiteren Info an dich:
Zitat von watnuwatnu schrieb am 30.06.2024:User*Innen können mit ihrer Einwilligung (privatrechtlicher Vertrag) nicht die Befugnisse der Behörden gegenüber Google (Öffentliches Recht) aushebeln. [...]
Z. B. hier:
Zitat von OriginesOrigines schrieb am 07.07.2024:[...] Die in Deutschland oder der EU ansässigen Firmen sind nur Durchlauferhitzer für die Speicherung und Verarbeitung in den USA. Und da gilt US-Recht. [...]
Stichworte, die man bei Interesse googeln kann: bi- bzw. multilaterale Abkommen, Amtshilfeersuchen



Quelle Daten-Panne + Infos des Ermittlers: https://www.fr.de/panorama/kollegen-vermisste-rebecca-reusch-brisante-mails-aufgetaucht-polizist-erhebt-schwere-vorwuerfe-zr-92903829.html


Zusatzinfo auf der Website des Bundes-Innenministeriums, Hervorh. durch mich:
Bei ihrem Besuch in Washington, D.C. und New York setzt sich die Bundesinnenministerin dafür ein, amerikanische und deutsche Sicherheitsbehörden noch besser zu vernetzen.
[…]
National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC)
Das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) ist eine 1984 vom US-Kongress gegründete private gemeinnützige Organisation. Das NCMEC bearbeitet Fälle von vermissten oder missbrauchten Personen vom Säuglingsalter bis zu Erwachsenen im Alter von 20 Jahren.
Das NCMEC arbeitet mit Strafverfolgungsbehörden aus über 100 Ländern zusammen, in Deutschland mit dem Bundeskriminalamt (BKA).
Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2023/03/usa-reise.html


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11.07.2024 um 13:35
Es muss ja aber meiner Meinung nach mehr vorliegen als der Hinweis auf den digitalen Tod. Die Polizei geht ja definitiv davon aus, dass R. R nicht mehr lebt. Sie das Haus nicht lebend verlassen hat. Ansonsten hatten sie ja auch sagen können "sie hat es nicht freiwillig verlassen". Was ja der Fall wäre wenn sie im Haus ggf betäubt wurde und dann ins Auto gebracht wurde?


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11.07.2024 um 14:10
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Für den hinreichenden Tatverdacht (Anklagevoraussetzung) genügt Wahrscheinlichkeit (>50%) einer Verurteilung, das muss sich aber auf einen ganz konkreten Tatvorwurf stützen (es muss angegeben werden, was derjenige strafbares gemacht haben soll, es reicht nicht nur "hat was mit dem Tod von... zu tun, der auf einer Straftat beruht" oder so).
Was auch daran liegt, dass an die Anklageschrift bestimmte Voraussetzungen gestellt werden. Also einfach gesagt, was sie alles enthalten muss, damit die Anklage zugelassen werden kann.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Aber die gerichtliche Entscheidung ist der Maßstab, auf dessen Grundlage die Ermittlungsbehörden arbeiten: Sind die erhobenen Indizien irgendwann geeignet, nicht nur eine Anklageerhebung oder Einstellung des Verfahrens, sondern auch ein Urteil zu tragen?
Das ist absolut korrekt.

Ich nenne das wie gerichtsfest könnte eine aufgezogene, ermittelte Indizienkette sein. Natürlich ist das für die Ermittlungsbehörde und Ankläger, die StA, von entscheidender Bedeutung.


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Kukri ehemaliges Mitglied

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11.07.2024 um 17:29
Zitat von soomasooma schrieb:Was soll denn nicht diskutiert worden sein?
Das war einfach nur ein flapsiger Spruch oder eine ironische Frage von@Choron61, da auf den >6400 Seiten alles mögliche schon unzählige Male durchdiskutiert wurde - mehr nicht.


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11.07.2024 um 18:21
@rhapsody3004

Im Zeitraum von 8.36 bis 9.22 Uhr wurde der Twingo im Bauhüttenweg aufgezeichnet. Bis 8 Uhr war bekannterweise RR Smartphone im Hause WLAN nur sichtbar gewesen ( siehe Wiki).
Wenn der TV den Twingo im oben genannten Zeitraum den Bauhüttenweg hin und her fuhr ist es zumindest verwunderlich ob tatsächlich diese WhatsApp dann dort im Hause empfangen wurde. Täterwissen werden die EB demnach nicht bekannt geben.


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11.07.2024 um 18:27
Zitat von watnuwatnu schrieb:Zusatzinfo auf der Website des Bundes-Innenministeriums, Hervorh. durch mich:
Herzlichen Dank. Das bestätigt, was ich sagte.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ich nenne das wie gerichtsfest könnte eine aufgezogene, ermittelte Indizienkette sein. Natürlich ist das für die Ermittlungsbehörde und Ankläger, die StA, von entscheidender Bedeutung.
Genau. Wir müssen uns dabei auch vergegenwärtigen, dass im Falle einer Anklage die Ermittlungen der Polizei als Beweismittel in öffentlicher Sitzung erörtert werden.

Kritik ist dabei nicht nur von Seiten der Verteidigung, sondern auch von Seiten des Gerichts nicht unüblich. So hat im Fall Sophia Lösche des verurteilende Gericht in seiner mündlichen Urteilverkündung die sächsische und bayerische Polizei heftig gerügt, weil sie zu spät ermittelt hatten. Es gab auch schon Urteile, wo das Gericht einen Freispruch darauf gründete, dass die Polizei fehlerhaft ermittelt hat.

Und wenn es nicht das Gericht tut, dann bilden sich Journalisten ihre Meinung. Und manchmal die vermittelt die Verteidigung in den Medien zusätzlich ihre Sicht der Dinge.
Zitat von max79max79 schrieb:Wenn der TV den Twingo im oben genannten Zeitraum den Bauhüttenweg hin und her fuhr ist es zumindest verwunderlich ob tatsächlich diese WhatsApp dann dort im Hause empfangen wurde.
Ob diese Whatsapp-Nachricht nach 8 Uhr jemals von R.s Handy empfangen und gelesen worden ist, war hier schon Gegenstand ausführlicher Diskussionen. Was sich im Twingo außer F. befand, war ebenfalls schon Gegenstand von Spekulationen. Vielleicht saß F. auch gar nicht darin. Wer weiß. Sicher ist aber: Es gibt keine tatsächlichen Anhaltspunkte, dass der Twingo nicht von F. gefahren wurde.


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11.07.2024 um 18:55
@Origines

Die EB werden anhand überprüfter Überwachungskameras festgestellt haben , wer und wann und vorallem ob jemand das Haus verliess. In Richtung Gropius Passagen ( mit freien WLAN Zugang lt. Fr Reusch) muss man nicht unbedingt mit einem Fahrzeug gefahren sein. Fussläufig schneller gibt es anhand GoogleMaps eine weitere Route südlich vom Haus.


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11.07.2024 um 20:47
Zitat von max79max79 schrieb:Im Zeitraum von 8.36 bis 9.22 Uhr wurde der Twingo im Bauhüttenweg aufgezeichnet. Bis 8 Uhr war bekannterweise RR Smartphone im Hause WLAN nur sichtbar gewesen ( siehe Wiki).
Wenn der TV den Twingo im oben genannten Zeitraum den Bauhüttenweg hin und her fuhr ist es zumindest verwunderlich ob tatsächlich diese WhatsApp dann dort im Hause empfangen wurde. Täterwissen werden die EB demnach nicht bekannt geben.
Darüber hatte ich auch schon nachgedacht.

Vielleicht verblieb ihr Handy zu dieser Zeit noch eingeschaltet im Haus und wurde vom TV erst nach seiner Rückkehr irgendwann ausgeschaltet und ihr ausgeschaltetes Handy trat dann erst am Vormittag mit die Reise A12 Fahrtrichtung Polen an.

Dass die EB kein Täterwissen veröffentlichen, ist klar.

Die haben sich ja auch niemals öffentlich dazu geäußert.

Es hieß ja immer nur, dass sich ihr Handy nie wieder außerhalb in eine Funkzelle eingeloggt haben soll.

Mein Gefühl sagt mir, dass dem auch wirklich so gewesen sein könnte und alles, was ihnen an technischen Auswertungen vorliegen könnte, nur den Schluss zulässt, also nur auf ihrer technisch-ausgewerteten Grundlage, dass ihr Handy zuletzt im Haus des Schwagers eingeschaltet und auch in ein Netz eingewählt gewesen ist und zwar in das WLan-Netz des Hauses und so auch noch die zwei grauen Haken (Nachricht zugestellt, aber nicht mehr gelesen) entstanden sein könnten.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:. So hat im Fall Sophia Lösche des verurteilende Gericht in seiner mündlichen Urteilverkündung die sächsische und bayerische Polizei heftig gerügt, weil sie zu spät ermittelt hatten. Es gab auch schon Urteile, wo das Gericht einen Freispruch darauf gründete, dass die Polizei fehlerhaft ermittelt hat.
Ja, na klar.

Für diesen Fall muss man abwarten.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und wenn es nicht das Gericht tut, dann bilden sich Journalisten ihre Meinung
Oder irgendwelche Beamten, die gar nicht in den Fall R involviert gewesen sind.


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11.07.2024 um 21:02
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Oder irgendwelche Beamten, die gar nicht in den Fall R involviert gewesen sind.
Wenn der Prozess läuft, dann machen die keinen Mucks mehr.

Dirk B. müsste eigentlich auch Ärger bekommen. Wenn er E-Mails an die zuständige Mordkommission geschrieben hat (die, die er dann später den Medien vorlegte), dann wissen die ja nicht nur, wer sie behördenintern mal angepampt hat, sondern auch zugleich, wer das war. Man schickt sich ja intern nicht die E-Mails anonym zu.

Und dann haben wir es mit einem Verrat von Dienstgeheimnissen zu tun (§ 353b StGB, wenn ich mich nicht irre). Und Kollegen, die not amused sind. Ob das für ein Disziplinarverfahren reicht, weiß ich nicht. Aber für ein intensives Gespräch im Personalreferat alle mal.


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12.07.2024 um 01:44
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und dann haben wir es mit einem Verrat von Dienstgeheimnissen zu tun
Was hat er denn verraten bzw kann man diese Mail mal irgendwo einsehen?


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12.07.2024 um 05:09
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Dirk B. müsste eigentlich auch Ärger bekommen. Wenn er E-Mails an die zuständige Mordkommission geschrieben hat (die, die er dann später den Medien vorlegte), dann wissen die ja nicht nur, wer sie behördenintern mal angepampt hat, sondern auch zugleich, wer das war. Man schickt sich ja intern nicht die E-Mails anonym zu.

Und dann haben wir es mit einem Verrat von Dienstgeheimnissen zu tun (§ 353b StGB, wenn ich mich nicht irre). Und Kollegen, die not amused sind. Ob das für ein Disziplinarverfahren reicht, weiß ich nicht. Aber für ein intensives Gespräch im Personalreferat alle mal.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Was hat er denn verraten bzw kann man diese Mail mal irgendwo einsehen?
Mit Sicherheit kann man da NICHTS einsehen sollte es solche Mails überhaupt geben. Ich finde dieses EB-Bashing ziemlich daneben und letzendlich muss man auch nicht ALLES glauben was irgendwelche Medien von sich geben. Ich gehe davon aus das die EB ihr Möglichtest gegeben haben /geben um aufzuklären was mit Rebecca (sie Becci zu nennen finde ich auch nicht in Ordnung, das sollte Menschen vorbehalten sein welche sie wirklich kannten) geschehen ist. Verzögerungen die nicht unbedingt den EB zuzurechnen sind sollten aussen vor bleiben, ebenso etwaige "Ermittlungsfehler". Dort arbeiten Menschen die für ihren Beruf ausgebildet wurden und unter mit Sicherheit Tausenden von Hinweisen unterscheiden müssen was relevant sein könnte und was nicht. Das bei solchem Fall über den sich gerade anfangs zig auch Aussenstehende ausgetauscht haben , auch hier, entstehen und entstanden so viele Gerüchte, dass es schwer fällt zu unterscheiden . Ich persönlich traue lediglich den verbrieften und nachvollziehbaren Äusserungen von offiziellen Seiten und nicht irgendwelchen Medienberichten, Blogs und ähnlichen Wichtigtuern die überhaupt nicht in den Fall involviert sind und das Geschehen um Rebecca nur nutzen um Klicks oder sonstwas zu generieren.


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12.07.2024 um 06:31
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Was hat er denn verraten bzw kann man diese Mail mal irgendwo einsehen?
Wurde hier rauf und runter diskutiert. Eine Quelle von mehreren:

https://www.merkur.de/deutschland/berlin/polizei-vorwuerfe-ermittler-news-schwager-vermisste-rebecca-reusch-92903830.html
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:Mit Sicherheit kann man da NICHTS einsehen sollte es solche Mails überhaupt geben. Ich finde dieses EB-Bashing ziemlich daneben und letzendlich muss man auch nicht ALLES glauben was irgendwelche Medien von sich geben. Ich gehe davon aus das die EB ihr Möglichtest gegeben haben /geben um aufzuklären was mit Rebecca (...) geschehen ist.
Das sehe ich genauso. Zumal solche öffentlichen Behauptungen dann für Andere dazu herhalten sollen, die Schlüsselthesen der Ermittler zu erschüttern. So im Sinne "lückenhaft", zu spät, falsch. Der nächste Vorwurf lautet dann, es sei nur Belastendes, aber nicht Entlastetes ermittelt worden, Zeugen nicht ausreichend befragt usw.

Es sind Vorwürfe, die auch Familienmitglieder öffentlich geäußert haben. Die dürfen ihrer Enttäuschung, dass der Fall nicht ausreichend aufgeklärt wurde und F. total unschuldig sei, ja noch Ausdruck verleihen. Aber es ist natürlich eine emotional getrübte Sicht, die wenig bis keine Substanz hat, sich in Vermutungen und Spekulationen erschöpft.
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:...auch hier, entstehen und entstanden so viele Gerüchte, dass es schwer fällt zu unterscheiden . Ich persönlich traue lediglich den verbrieften und nachvollziehbaren Äusserungen von offiziellen Seiten und nicht irgendwelchen Medienberichten, Blogs und ähnlichen Wichtigtuern die überhaupt nicht in den Fall involviert sind und das Geschehen um Rebecca nur nutzen um Klicks oder sonstwas zu generieren.
Das ist sicher die richtige Strategie.

Die Behörden sind Recht und Gesetz verpflichtet, im Gegensatz zu allen anderen, die sich zum Fall äußern (mich eingeschlossen). Ihre Auskünfte müssen wahrheitsgemäß sein. Sie haben auch eine Auskunftspflicht, die aber nur so weit reicht, wie die Ermittlungen nicht gefährdet werden. Deshalb sind manche Verlautbarungen sehr vorsichtig, im Konjunktiv und Einblick in konkrete Ermittlungsschritte werden nicht genannt. Was nicht heißt, dass sie nicht vorgenommen wurden. Wir erfahren "nur" nicht alles. Zu Recht. Alles was hier in diesem Forum daraus abgeleitet wird, können logische Schlüsse sein, Abwägungen und Wahrscheinlichkeitsdiskussionen, aber auch leere Spekulationen.

Wer ein realistisches Bild bekommen möchte, der lese sich die offiziellen Verlautbarungen und Statements von entsprechend befugten Staatsanwälten in den Medien durch. Das ist der Stand, der der "Wahrheit" am nächsten kommen wird. Die Ermittler wollen den Fall aufklären. Punkt.


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