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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

24.08.2024 um 17:40
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:...
Bspw. gerade was die damalige Öffentlichkeitsfahndung mit Bild angeht, obwohl man dem Tatverdächtigen ja schon habhaft werden konnte. Die StPO als Rechtsgrundlage ermöglicht das zwar grundsätzlich, aber es kommt halt auf den jeweiligen Einzelfall an.
Das schätze ich auch immer noch so ein wie Du - und finde es wie Du auch berechtigt, wenn hier auch sehr engagiert schon seit der XY-Sendung von verschiedensten Seiten auch mit Gründen abweichende Meinungen geäußert wurden.

Folgt man einem Zitat aus dem Merkur hat vor noch nicht so langer Zeit dazu auch Oberstaatsanwalt Ralph Knispel (- m. E. recht direkt formuliert - folgendes statement abgegeben :
Ralph Knispel ist Oberstaatsanwalt und Leiter der Abteilung für Kapitalverbrechen in Berlin. Sein Namensvetter Martin Knispel leitet die Ermittlungen. Ralph Knispel ist zudem Vorsitzender der Vereinigung Berliner Staatsanwälte...
...

Frage:

Als Florian R. am 6. März 2019 noch in U-Haft sitzt, werden Fotos von ihm veröffentlicht – vor einem Millionenpublikum bei Aktenzeichen XY. Bereut die Staatsanwaltschaft das damalige Vorgehen?

[Oberstaatsanwalt Ralph] Knispel sagt: „Sollte das Verfahren gegen den Beschuldigten eingestellt werden, erschiene zwar sein Unmut nachvollziehbar, doch hängt die Anordnung strafprozessualer Maßnahmen nicht von der Befindlichkeit Beschuldigter ab – und darf es auch nicht.“

Stand: 06.02.2024, 19:04 Uhr
Von: Maximilian Kettenbach

https://www.merkur.de/deutschland/vermisste-rebecca-reusch-polizei-blamage-schwager-berlin-zr-92811908.html



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24.08.2024 um 17:57
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:In den Medien wurde das Gesicht des TV gezeigt und die Adresse ist auch bekannt- bestimmt haben Mitarbeiter der Kita auch von dem Fall gehört und konnten evtl durch das Bild und das auffällige Auto Rückschlüsse darauf ziehen, dass das Kind genau in diese Kita geht.
Wobei die ältere Tochter von Jessica und F ja nun längst nicht mehr in die Kita, sondern in die Grundschule geht. Da schätze ich die Gefahr deutlich höher als in einer Kita ein, dass getuschelt wird, weil die Kinder neugierig sind und sich auch gegenseitig nach ihren Eltern erkundigen.

Elternabende gibt's dort auch regelmäßig und nicht nur das Gesicht von F; sondern auch das Gesicht von Jessica ist durch Interviews bekannt. Es reicht ja ein einziger Elternteil aus, der sich für ungeklärte Verbrechen oder Vermisstenfälle interessiert und schon ist das Getuschel da.
Ich glaube jedenfalls, dass der mittelbare Druck auf F in den kommenden Jahren nicht abnehmen wird. Schon gar nicht, wenn sie an ihrem Wohnort bleiben.


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24.08.2024 um 18:19
Zum 5 Jahrestag gab es das Video wo der Twingo für jeden ersichtlich um 7.24 Uhr im Bauhüttenweg aufgezeichnet wurde.
Kurz darauf wurde die 7.24 Uhr Zeit auf 8.36 Uhr korrigiert.

Als Familienmitglied wäre ich zumindest skeptisch,
da dann der 7.46 Uhr Wlan Eintrag im Hause Maurerweg zumindest mit der 7.24 Uhr Aufzeichnung nicht übereinstimmen kann. Sprich der TV war gegen 7.46 Uhr nicht im Haus.

Der TV wird diese morgendliche Fahrten neben den späteren ( Kesyerfassungen ) sicherlich auch der Familie erklärt haben, worauf hin diese weiterhin an eine Entführung glaubt.


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24.08.2024 um 18:39
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Mir war aber irgendwie so, dass er vor den Behören wenigstens noch zugegeben haben soll gefahren zu sein, nachdem seine Lügen zu seinem Verhalten bzw. Tun an dem Morgen aufgeflogen waren.

Aber da kann ich mich auch falsch erinnern.
Es ist m. E. nicht ganz eineindeutig, was Staatsanwalt Glage (Knispel) im Interview sagt, die Fahrereigenschaft ist aber ein wichtiger Punkt :

Der ermittelnde Staatsanwalt Martin Glage (jetzt Knispel)
sagte gegenüber BILD am Jahrestag von Rebeccas Verschwinden zum Thema Fahrt des Twingo auf der Autobahn :

https://www.youtube.com/live/ZASLK9CLL6Q?app=desktop
3:55 - 4:40
[Interviewerin]
Wenn Sie ihn konfrontiert haben damit, dass einige Aussagen nicht stimmen, wie hat er da reagiert ?
[Glage]
Ja, er hat das zunächst nicht erklären können und dann ähm dazu nichts gesagt, ähm später soll er mmh seiner Familie gegenüber eine Erklärung gefunden haben - zum Beispiel eine Erklärung dafür dass er eigentlich sagte, er habe geschlafen, dann doch wir ihm nachweisen konnten, dass sein Fahrzeug ähh auf der Autobahn aufgenommen werden konnte - er sei wohl auf dem Weg nach Polen gewesen, ähm um dort ähm etwas zu kaufen - möglicherweise Drogen, das wurde uns dann später äh von der Familie berichtet - ähm das alles ähm hat hat [sic] er dann so angegeben, aber wie gesagt das sind alles Angaben, die uns letztlich nicht überzeugen konnten. [Themenwechsel]

https://www.youtube.com/live/ZASLK9CLL6Q?app=desktop
Der formale Begriff "Angaben" deutet für mich eher darauf hin, dass das Erklärungen in einem polizeilich/juristischen Umfeld waren.

Er spricht m. E. von einem zweizeitigen Ereignis - einmal die Ansage an die Familie welche diese weitergegeben hat und sodann "das alles hat er dann so angegeben" für mich jetzt auch eben auch gegenüber den EB.

Ebenso, dass man seitens der EB lediglich eine Erzählung (Narrativ) gegenüber der Familie, als letztlich nicht "überzeugend" abqualifiziert. Es ging ja nicht darum, dass die EB von einem Hinweis durch Familie zu überzeugen waren sondern der Verdächtige hatte die Möglichkeit die EB durch einem alternativen Lebenssachverhalt entlastend zu überzeugen.

Aber auch hierzu gab und gibt es mit Grund verschiedene Auffassungen.

[Verschriftung von mir - es gilt das gesprochene Wort; Hervorhebungen von mir zur Verdeutlichung meiner Auffassung.]


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24.08.2024 um 19:17
Zitat von pensionärpensionär schrieb:Er spricht m. E. von einem zweizeitigen Ereignis - einmal die Ansage an die Familie welche diese weitergegeben hat und sodann "das alles hat er dann so angegeben" für mich jetzt auch eben auch gegenüber den EB.
Dem möchte ich mich nicht anschließen. Sondern ich sehe da zwei unterschiedliche Angaben, einmal den Ermittlern gegenüber - er habe geschlafen und dann eine andere der Familie gegenüber, er sei auf dem Weg nach Polen gewesen, um dort möglicherweise Drogen zu kaufen.
Entscheidend ist hierbei für mich eigentlich nur der Satz:
Zitat von pensionärpensionär schrieb:... aber wie gesagt das sind alles Angaben, die uns letztlich nicht überzeugen konnten.



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24.08.2024 um 20:22
Zitat von pensionärpensionär schrieb:Das schätze ich auch immer noch so ein wie Du
Letztendlich kann ich ja nichts einschätzen, da ich nicht in den Fall involviert gewesen bin, sondern nur versuchen mich in die damalige Lage der EB hineinzuversetzen und warum sie diese Maßnahme, dieses Mittel für erforderlich gehalten haben müssten und sie darüber hinaus auch noch andere entscheidende Merkmale, die das Verhältnismäßigkeitsprinzip einfordert, berücksichtigt bzw. geprüft haben dürften. Und letztendlich werden sie nur abgewogen haben.

Ich lasse mich auch nicht gleich, Laie hin oder her, von Verteidigern beeindrucken, die von Unverhältnismäßig sprechen - allgemein bezogen. Ist halt je nachdem auch nur Auslegungssache.

Ich habe halt auch ein Grundvertrauen in unsere Strafverfolgungsbehörden und traue ihnen zu, Richtern im Rahmen ihres Richtervorbehalts dann nochmals mehr, sorgfältig einen Sachverhalt zu prüfen und nicht leichtfertig zu handeln, zu entscheiden bzw. Maßnahmen (Rechtseingriffe) gegen Beschuldigte zu genehmigen.
Zitat von pensionärpensionär schrieb:Sollte das Verfahren gegen den Beschuldigten eingestellt werden, erschiene zwar sein Unmut nachvollziehbar, doch hängt die Anordnung strafprozessualer Maßnahmen nicht von der Befindlichkeit Beschuldigter ab – und darf es auch nicht.“
Absolut nachvollziehbar. Das wäre auch nicht mit ihrer Sachverhaltsaufklärungspflicht vereinbar.

Und es spielt auch nur eine Rolle, ob eine Maßnahme zu einem damaligen Zeitpunkt gerechtfertigt gewesen ist.
Zitat von pensionärpensionär schrieb:Es ist m. E. nicht ganz eineindeutig, was Staatsanwalt Glage (Knispel) im Interview sagt, die Fahrereigenschaft ist aber ein wichtiger Punkt
Also ich tendiere momentan auch mehr dazu, dass er sich gegenüber den Behörden zu den Fahrten nicht näher eingelassen hat - schon gar nicht ihnen gegenüber mögliche Gründe erwähnte. Das wird er nur gegenüber der Familie getan haben und als StA Kenntnis darüber erlangte dies als Schutzbehauptung gewertet haben - verständlich, Angesichts der verdächtigen Gesamtschau.



Vorhin ging es auch nur um die Überlegung, ob er vor den Behörden wenigstens noch zugegeben haben könnte gefahren zu sein - nachdem man ihn mit seinen Aussagen und das diese nicht stimmen können konfrontierte.


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24.08.2024 um 23:20
Generell zur Sta: Sie muss ja eigentlich gar nichts an die Öffentlichkeit bringen, oder sehe ich das falsch?
Man kann also davon ausgehen, dass sie mit öffentlichen Aussagen immer eine bestimmte Absicht verfolgt.
Die berühmte Aussage, R habe das Haus nicht lebend verlassen, war dann wohl an die Familie R gerichtet um innerfamiliär Druck aufzubauen. Genauso die veröffentlichten Lügen bzgl. schlafen und die verschwiegenen Fahrten.
Wenn Veröffentlichungen also vor allem im Interesse des aktuellen Erklärungsansatzes stattfinden, kann man davon ausgehen, dass den TV entlastende Indizien oder andere Hypothesen öffentlich nicht zu erwarten sind. Das heisst aber nicht, dass es sie nicht gibt. Wir wissen dann nur offiziell nichts davon.


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24.08.2024 um 23:31
Zitat von 96594TT96594TT schrieb:Generell zur Sta: Sie muss ja eigentlich gar nichts an die Öffentlichkeit bringen, oder sehe ich das falsch?
Grundsätzlich besteht auch Auskunftsrecht für die Presse bzw. die Öffentlichkeit im allgemeinen.

Allerdings keine Ahnung, ob sich Staatsanwaltschaften auch komplett dem verweigern könnten bzw. dürften.

Was klar ist, dass sie alles öffentlich zurückhalten dürfen und je nachdem sogar müssten, was ein Ermittlungsverfahren gefährden oder auch ungerechtfertigt in die Rechte von Beschuldigten eingreifen würde.
Zitat von 96594TT96594TT schrieb:Wenn Veröffentlichungen also vor allem im Interesse des aktuellen Erklärungsansatzes stattfinden, kann man davon ausgehen, dass den TV entlastende Indizien oder andere Hypothesen öffentlich nicht zu erwarten sind. Das heisst aber nicht, dass es sie nicht gibt. Wir wissen dann nur offiziell nichts davon.
Sollte bspw. noch gegen (uns der Öffentlichkeit) unbekannte Personen seitens der StA ermittelt werden, könnte diese Information bspw. aus ermittlungstaktischen Gründen zurückgehalten werden, um diese Personen nicht unnötig aufzuscheuchen.

Es können auch Ermittlungsverfahren ohne dass diese Personen darüber in Kenntnis gesetzt werden müssen, eingeleitet werden.

Die StPO regelt glaube ich auch dies. Genauso wann Personen in Kenntnis gesetzt werden und auch über ihre Rechte aufgeklärt werden müssten.


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25.08.2024 um 09:54
Ganz allgemein zum Auskunftsanspruch von Justiz und Behörden ist

Wikipedia: Auskunftsanspruch (Presserecht)

lesens- und bedenkenswert.

Der generelle Auskunftsanspruch der Medien stützt sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz. Das Transparenzgebot enthält die Pflicht, nicht zu "lügen", also nicht vorsätzlich falsche Auskünfte zu erteilen. Z.B. nicht als "kriminalistischen Trick". Im konkreten Fall sind die Gegebenheiten des konkreten Falles entscheidend, wie weit Auskünfte erfolgen müssen (Hervorh. durch mich):
Den auskunftspflichtigen Stellen steht – auch unter Berücksichtigung des Art. 5 I 2 GG – grundsätzlich ein Ermessensspielraum bei der Frage nach Art und Umfang der Auskunft zu. Bei der Bestimmung der konkreten Tragweite des Auskunftsanspruchs im Einzelfall ist eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen. Das danach maßgebliche öffentliche Informationsinteresse ist anhand des Gegenstands des Auskunftsersuchens und damit der beabsichtigten Berichterstattung zu bestimmen.
Quelle: Wikipedia: Auskunftsanspruch (Presserecht)

Es geht also nicht, dass die Ermittlungsbehörden sagen: "Wir sagen nichts." Sondern sie muss z.B. sagen: "Wir ermitteln in alle Richtungen, bislang konnte jedoch noch kein Tatverdächtiger identifiziert werden." Und im Falle R., darauf wurde ja hingewiesen, war das öffentliche Interesse enorm, aber letztlich gab es seit Mitte 2019 keine wirklich relevanten neuen Informationen, die am Sachstand etwas änderten. Deshalb die gebetsmühlenhaften Wiederholungen der StA zum Schicksal R.s.

Dann sollten m.E. die Ermittlungsbehörden nicht nur den Sachverhalt, sondern auch die Rechtslage, Möglichkeiten und Grenzen ihrer Maßnahmen, die wesentlichen Gründe für Entscheidungen, Anträge oder Anklagen (oder Nichtanklagen) erwähnen und erläutern.

Deshalb gibt es ja Sprecher der StA oder Sprecher der Gerichte wie auch von Behörden. Der Vorteil ist wohl: Die Sprecher sind nicht in die Ermittlungen involviert und wissen deshalb nicht viel mehr, als das, was sie mitteilen. Sie sind auf die Informationen angewiesen, die ihnen die ermittelnden StA als geeignet für die Öffentlichkeit mitteilen. Üblicherweise haben sie auch einen guten Draht zu den Journalisten, weil diesen immer (zumindest eine Zeit lang) die selbe Person gegenüber steht. Das erleichtert die Kommunikation und der Sprecher kennt die Medien und ihre Vertreter.

Für mich ein Musterbeispiel, wie gute und korrekte Auskünfte an die Öffentlichkeit aussehen, ist die Erklärung der Staatsanwaltschaft (StA) zur Aufhebung des Haftbefehls gegen F. am 22. März 2019. "Es gebe aufgrund des gegenwärtigen Ermittlungsstandes Zweifel am dringenden Tatverdacht, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag in Berlin mit." (so die Zusammenfassung der "Die Welt" zu ihrem Stream, Quelle s.u.).

Die StA erläutert und unterstützt in der kurzen Pressekonferenz mustergültig die eigentlich für sie negative richterliche Entscheidung. Auch das ein Vorteil, wenn es einen Sprecher gibt, der sich nicht die Haare rauft, wie vielleicht die Ermittler i.e.S. Das ist jedenfalls eine sehr gute und lehrreiche Auskunft - auch wenn bis heute immer wieder die Gründe für und die Folgen der Aufhebung des Haftbefehls gegen F. ignoriert werden.

https://www.youtube.com/live/9Y8Mo7D7omk?si=_R3OARJG8IEc91g_&t=1088


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25.08.2024 um 13:42
Zitat von max79max79 schrieb:Sprich der TV war gegen 7.46 Uhr nicht im Haus.
Woraus schliesst du das? Man sieht nur einen himbeerfarbenen Twingo. Es ist weder bekannt ob es der Twingo der Familie war noch wer am Steuer sass.


@calligraphie

Glaubst du wirklich, der Schwager lebt einfach so sein Leben als wäre nichts geschehen? Er arbeitet soweit bekannt nicht mehr in seinem Beruf. Freiwillig? Seine Frau und seine Kinder sind mit Sicherheit mitbetroffen. Böse Zungen gibt es in der realen Welt zahlreich, genau wie in den Foren. Auch hier im Forum nimmt man kein Blatt vor den Mund und postet die abstrusesten Dinge.

Ja Rebecca ist verschwunden. Aber absolut niemand weiss wie. Es gibt lediglich Schlussfolgerungen und der Keller mit den 1000 Indizien der stets genannt wurde dürfte nach fünf Jahren ausgeräumt sein. Ergebnis: nichts!


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Wo ist Rebecca Reusch?

25.08.2024 um 13:47
Zitat von OriginesOrigines schrieb:. Das Transparenzgebot enthält die Pflicht, nicht zu "lügen", also nicht vorsätzlich falsche Auskünfte zu erteilen. Z.B. nicht als "kriminalistischen Trick"
Gut, danke dafür.

Dann kann man definitiv davon ausgehen, dass wenn die Behörden, auch nur ihre jeweiligen Sprecher wie ein Herr Steltner von der StA-Berlin bspw. im Fall Rebecca von, es konnten sich keine Hinweise für andere Richtungen ergeben, Alternativgeschehen können ausgeschlossen oder auch nur weitestgehend ausgeschlossen werden, gesprochen wurde - das dann auch tatsächlich der Wahrheit entsprochen hat.

Das muss natürlich in Zukunft nicht so bleiben, aber die Sprecher sowie auch in einen Fall involvierte Staatsanwälte wie Glage erteilen ja logischerweise auch nur Auskünfte, geben Interviews zu vergangenem und jeweils aktuellem Ermittlungsständen und im Rahmen dessen natürlich nur, so weit es das Ermittlungsverfahren nicht gefährden würde.


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25.08.2024 um 14:41
@Maira
Auf der Hinfahrt mit der 7.24 Uhr Aufzeichnung erkennt man am Heck ein markantes Detail, eventuell ein Hipp Aufkleber hinten rechts.
Einfach mal das Video stoppen und ranzoomen.


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25.08.2024 um 14:53
Zitat von max79max79 schrieb:Auf der Hinfahrt mit der 7.24 Uhr Aufzeichnung erkennt man am Heck ein markantes Detail, eventuell ein Hipp Aufkleber hinten rechts.
es war aber nicht 7.24 Uhr sondern 8. Uhr irgendwas.
Zitat von MairaMaira schrieb:Ja Rebecca ist verschwunden. Aber absolut niemand weiss wie. Es gibt lediglich Schlussfolgerungen und der Keller mit den 1000 Indizien der stets genannt wurde dürfte nach fünf Jahren ausgeräumt sein. Ergebnis: nichts!
das öffentlich verlautbarte Statement der StA und der Ermittler ist eindeutig: R. hat das Haus nicht lebend verlassen.
Und da wir ja spätestens jetzt durch den fachlich begründeten Beitrag von @Origines
wissen (der ein oder andere User hat das ja auch schon gebetsmühlenartig immer und immer wieder erwähnt), darf eine Justizbehörde öffentlich keine falschen Aussagen machen.
Von daher sind deine Ausführungen ganz schön verwegen...


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25.08.2024 um 15:11
Zitat von MairaMaira schrieb:. Aber absolut niemand weiss wie. Es gibt lediglich Schlussfolgerungen und der Keller mit den 1000 Indizien der stets genannt wurde dürfte nach fünf Jahren ausgeräumt sein. Ergebnis: nichts!
Schlussfolgerungen beruhend auf einer faktischen-ermittelten Grundlage sowie dem Fehlen von anderen konkreten Hinweisen.

Selbst wenn es nach wie vor Nichts weiter geben sollte, wovon ich auch ausgehe, und auch bei der letzten Hausdurchsuchung im Jahre 2023 nichts mehr Relevantes ermittelt werden konnte, so reicht das weiterhin Ermittelte aber aus, um F nach wie vor als Tatverdächtigen anzusehen und sogar ein Ermittlungsverfahren gegen ihn weiterhin aufrechtzuerhalten - so lange dieses noch nicht abgeschlossen ist.

Dass nichts weiter ermittelt werden konnte, entlastet ihn nun mal auch nicht.

Und natürlich werden die Behörden auch entlastend arbeiten. Sind sie sogar verpflichtet zu. Nur dafür brauchen sie halt auch eine Grundlage.


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25.08.2024 um 17:06
Zitat von MairaMaira schrieb:Glaubst du wirklich, der Schwager lebt einfach so sein Leben als wäre nichts geschehen? Er arbeitet soweit bekannt nicht mehr in seinem Beruf. Freiwillig? Seine Frau und seine Kinder sind mit Sicherheit mitbetroffen. Böse Zungen gibt es in der realen Welt zahlreich, genau wie in den Foren. Auch hier im Forum nimmt man kein Blatt vor den Mund und postet die abstrusesten Dinge.

Ja Rebecca ist verschwunden. Aber absolut niemand weiss wie. Es gibt lediglich Schlussfolgerungen und der Keller mit den 1000 Indizien der stets genannt wurde dürfte nach fünf Jahren ausgeräumt sein. Ergebnis: nichts!
Danke für den guten Beitrag , so sehe ich es auch.
Ich bin auch der Meinung , dass die Kinder sehr darunter leiden und die sind absolut unschuldig und können nichts dafür. Genauso denke ich das auch J und F darunter leiden , sowie die Eltern Reusch und auch V.
Der Fall ist immer noch present und fast jeder kennt ihn in Berlin, das zieht Kreise. Und ich kann mir nicht vorstellen das ihr Leben ein vergnügliches oder ruhiges sein wird.
Die geschlossene Familie gibt ja auch schon lange kein Interview mehr und man muß nur kurz ins Netz gehen und schon ist man im Fall drin, die Gesichter und Namen sind präsent.
Deswegen schon allein der Kinder wegen, sollte wie schon beschrieben und Gesetz ist, die Unschuldsvermutung gelten und man sollt sich zweimal überlegen was man schreibt.
Ich finde es gut das die Mods darauf achten.
Und ja wir sind nicht weiter wie vor 5Jahren , alles dreht sich im Kreis. Und ich frage mich langsam , wie lange das noch so weiter gehen wird.


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25.08.2024 um 17:54
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Ich finde es gut das die Mods darauf achten.
Und ja wir sind nicht weiter wie vor 5Jahren , alles dreht sich im Kreis. Und ich frage mich langsam , wie lange das noch so weiter gehen wird.
Ich sehe es genau wie du.

Legt den Thread brach bis es, mit Glück neue Informationen gibt.

Der Familie ist damit nicht geholfen und Rebecca leider noch weniger.

Jeder weiß über den bisherigen Ermittlungsstand Bescheid und alles andere dreht sich doch seit langem nur im Kreis.


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25.08.2024 um 18:25
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Die geschlossene Familie gibt ja auch schon lange kein Interview mehr
Die Familie hat sich aktiv entschlossen seinerzeit, die Medien zu suchen, was auch kritisiert worden ist. Nun habeb sie sich offenbar entschlossen, diesen Weg nicht mehr zu gehen. Das ist deren Entscheidung ganz alleine und sie müssen mit den Konsequenzen leben.

Die Kinder der Familie können einem immer leid tun. Man darf aber nicht außer acht lassen, das daran nicht die so oft gescholtenen Medien und die nicht minder gescholtenen EB schuldig sind, sondern einzig der TV, der durch sein Schweigen diesen Zustand sein 5,5 Jahren bewusst in Kauf nimmt und aufrecht erhält.

Er könnte reden: wäre er schuldig, könnte er ein Geständnis ablegen. Wäre er unschuldig, könnte er das sagen, was der Vater Reusch bereits kurz nach Rebeccas Verschwinden von ihm eingefordert hat, und zwar eindringlich.


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25.08.2024 um 19:50
Zitat von autor77autor77 schrieb:Wäre er unschuldig, könnte er das sagen, was der Vater Reusch bereits kurz nach Rebeccas Verschwinden von ihm eingefordert hat, und zwar eindringlich.
Ja, könnte er, würde ihm aber nicht viel nützen/bringen, sollte er seine Worte nicht auch belegen, stützen, untermauern können.

Er hat nun mal leider aufgrund seines Zeugenverhaltens seine Glaubwürdigkeit seitens der EB verspielt - davon gehe ich zumindest aus. Da müsste er schon mit mehr als nur mit Worten zu den Gründen seiner Fahrten ankommen.

Zumal ihn das, was auch immer, dann sehr wahrscheinlich auch nicht gänzlich vom Tatvorwurf, entlasten würde. Da bräuchte er wenn schon, denke ich mir, im Idealfall ein Alibi von Morgens ab 7 Uhr bis wenigstens Mittags oder so und was es ihm hätte unmöglich machen können gleichzeitig das und das tun zu können.


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25.08.2024 um 19:56
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ja, könnte er, würde ihm aber nicht viel nützen/bringen, sollte er seine Worte nicht auch belegen, stützen, untermauern können
Doch, es würde ihm mal - hätte er damals geredet - das Image von Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit, Empathie mit seiner Schwägerin und mit seiner Familie, in der er eingeheiratet hat und die ihn wie einen eigenen Sohn aufgenommen haben, eingebracht.

Würde er jetzt reden, würde er damit die EB entlasten, Steuergelder einsparen, doch noch so etwas wie einen Rest Menschlichkeit zeigen, anstatt nach wenigen Wochen nach seiner Entlassung schon wieder feiern zu gehen.

Seine Aussage wiegt schwer, weil er der mutmaßlich letzte ist, der mit R. zusammen war, siehe Aussage vom Vater, von Vivien, von den EB.


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25.08.2024 um 20:03
Zitat von autor77autor77 schrieb:Würde er jetzt reden, würde er damit die EB entlasten, Steuergelder einsparen, doch noch so etwas wie einen Rest Menschlichkeit zeigen, anstatt nach wenigen Wochen nach seiner Entlassung schon wieder feiern zu gehen.
Sollte er hinsichtlich R schuldig sein, nur sollte, kann man das noch weniger erwarten. Vor allem auch Angesichts des Ermittlungsstandes.

Moralisch wäre es zwar richtiger, wenn, - klar, aber der Selbsterhaltungstrieb kann dem auch im Wege stehen.



Und sollte er hinsichtlich R wirklich unschuldig sein, dann wie gesagt, denke ich mir, dass ihm nur Worte auch nicht viel nützen würden und den EB ebenso wenig, denn die Wahrscheinlichkeit wäre groß, dass sie das auch nur wieder als Schutzbehauptung werten, ansehen könnten.



F ist weiterhin bestens damit beraten auf den Rat seiner Anwältin zu hören und so hart es klingt auf niemanden sonst.

Die wird genau wissen, wann es für ihn besser ist erst mal weiterhin nur zu Schweigen und wann bzw. unter welchen Umständen es ratsam wäre zu reden.


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