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Wo ist Rebecca Reusch?

119.651 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

gestern um 19:13
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:um 18:56
Ich bin mir leider auch sehr sicher, dass selbst das Auffinden Rebeccas Leiche den Fall nicht weiterbringen wird.
Das würde ich nicht unbedingt sagen. Wie Lady Sherlock hier schrieb, muss dieses Snapchat Foto kein Aktuelles gewesen sein. Heißt für mich, das Rebecca evtl. auch im Schlafzeug aus dem Haus gebracht worden sein könnte. Und wenn man sie damit auffinden würde, dann sähe es schlecht aus für den TV.


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gestern um 19:33
Ich persönlich glaube nicht , dass die Em irgendwelche starken Indizien haben, die sie zurückhalten,denn aus meiner Sicht würde das keinen Sinn machen. Sie haben zweimal F verhaftet, das hat Wellen geschlagen , auch das Klarbild von ihm und die immer wiederkehrende Ansage , R sei nicht lebend aus dem Haus gekommen. Auch die sehr späte Hausdurchsuchung, die mit dem fehlenden Bandemantelgürtel und ie Tatsache das sie zu xy gegangen sind, lässt mich glauben, dass sie nicht viel mehr haben als das was bekannt ist. Ich frage mich auch warum sie, wenn sie noch handfestes hätten , den Sack nicht zumachen sollten?
Und auf was warten sie denn, wenn sie verwertbare Indizien hätten , die zu den Verdachtsmomenten passen würde?
Aber so ist da halt , die einen glauben das , die anderen was anderes. Wir werden es wohl nicht herausfinden.
Denn ich glaube auch nicht, das man R so schnell finden wird.
Und was würde los sein wenn man ihrer Übereste in München, Spanien oder sonstwo finden würde? Interessanter Gedanke.


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gestern um 19:34
Zitat von RetsiemfohRetsiemfoh schrieb:Das würde ich nicht unbedingt sagen. Wie Lady Sherlock hier schrieb, muss dieses Snapchat Foto kein Aktuelles gewesen sein. Heißt für mich, das Rebecca evtl. auch im Schlafzeug aus dem Haus gebracht worden sein könnte. Und wenn man sie damit auffinden würde, dann sähe es schlecht aus für den TV.
Nicht zu vergessen, der Ablageort an sich. Gehe mal davon aus,dass der TV keine Zeit hatte den Bereich Zentimeter für Zentimeter steril zu hinterlassen.


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gestern um 19:38
@Pusteblume82
Ich widerspreche Dir, respektvoll natürlich. Nur mal hypothetisch angenommen, man findet die soggn remains der Vermissten. 5 Jahre Lagerung, bedeuten nicht zwingend für Gerichtsmediziner oder Ermittler, dass man nichts relevantes mehr findet, was Schlussfolgerungen auf die Ereignisse zb im Haus erlaubt.
Nur mal ein simples Beispiel. Zb eine Strangulation, die lässt sich mit etwas Glück sogar noch nach x Jahren nachweisen, oder Zeichen von stumpfer Gewalt zb gegen den Schädel. Oder stell dir vor, zusätzlich zur aufgefundenen Person, findet man Reste zb von einem Pyjama oder zb keine Schuhe, oder Fragmente von Textilien, die eindeutig zum Haus zurückführen. Es gibt sehr viele Möglichkeiten, vielleicht nicht mehr unbedingt immer die Todesart aber evtl den Ort des Ereignisses einzugrenzen. Wenn man da nachweisen könnte, Bettlakenreste aus dem Haus, oder sie hatte eine Art sleepshirt an oÄ u keine Schuhe, das alles, wäre ein starkes Indiz. dass der Ablageort nicht der Tatort war, sondern das Haus.

Zur Frage „ darf man ihn verteidigen „? Natürlich unbedingt, Unschuldig bis man ihm letztendlich das Gegenteil beweist oder aber er komplett entlastet würde.
Und die Tatsache, dass er lediglich den „ Titel“ TV trägt und natürlich in Freiheit ist, spricht ja eine deutliche Sprache zu seinen Gunsten.

Nur ist es doch so, was bitte soll die die Staatsanwaltschaft denn äußern, wenn man sie fragt, warum es bisher nur einen einzigen TV gibt? Und warum nun ausgerechnet er? Weil es eben nichts null Zero gibt, was zu jemanden anderem zeigt. Da wurde ja nach außen hin alles abgegrast. Jeder „ Max“ oÄ. Alle anderen Theorien führten ins Nirwana. Was bleibt ist der Schluss, R im Haus (nicht mehr lebend), derweilen F auch im Haus, alle anderen außer Haus. Da bleibt ja nur eine logische Schlussfolgerung. Er war anwesend, er hat was gesehen oder war selbst aktiv. Die Tatsache, dass R physisch nicht mehr anwesend war am Abend des Tages, lässt ja dann auch nur einen Schluss zu. Er war irgendwie aktiv beteiligt, er weiß um die Ereignisse.
Auf irgendeine Schlussfolgerung muss ein Staatsanwalt doch kommen, wenn er öffentlich macht „ wir sind sicher“
Du sprichst evtl hier eher über die Persönlichkeitsrechte des TV? Natürlich ist das keine schöne Situation, wenn man nun so öffentlich den Stempel TV trägt. Nur eben wissen wir doch gar nichts darüber, ob er oder seine Lieben nun tagtäglich sich mit dem Stigma rumplagen müssen. Es gibt mit Sicherheit einige TV‘ s in unseren Breitengraden, die Zeit ihres Lebens, mit so einem Verdacht herumlaufen. Ein ganz klein wenig, hat er ja auch selbst einen Anteil daran, durch seine selbst fabrizierten Widersprüche und evtl kl Lügen in den ersten Wochen?
Ich denke sogar, kein Staatsanwalt geht mit dunklem Tunnelblick und leichtfertig mit solchen gravieren Sätzen an die Öffentlichkeit.
Zumindest in dem Punkt scheinen sie sehr sicher, plus dem Wissen, dass parallel dazu nur noch eine Person im Haus war. Mir erscheint es nur folgerichtig, dass die Staatsanwaltschaft 1+1 addiert, was sonst könnten sie schlussfolgern? Und da F am Ende nicht mehr ganz so kooperativ war… ( um sich vermutlich nicht zu belasten) bleibt ja als Theorie nur das. Er redet nicht mehr, der große „Unbekannte“ xy konnte ausgeschlossen werden… so ist der Stand. Mit dem Verdacht, wird er wohl leben müssen, falls er nicht entlastet werden kann.
Nur eigentlich gehts ja hier generell zuerst einmal um den Verbleib von Rebecca. Die man hier sicher als eigentliches Opfer bezeichnen sollte. Darum gehts doch und nicht, ob ein ( zurecht derzeit!) in Freiheit lebender TV, evtl Kopfschmerzen haben könnte, weil man ihn TV nennt.


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gestern um 19:41
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Ich frage mich auch warum sie, wenn sie noch handfestes hätten , den Sack nicht zumachen sollten?
Und auf was warten sie denn, wenn sie verwertbare Indizien hätten , die zu den Verdachtsmomenten passen würde?
Nur eine Theorie dazu:
Jemand anderes, außer F. könnte ja die Leiche weggeschafft haben, ohne Spuren zu hinterlassen.
Möglich Ja, wahrscheinlich nein.


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gestern um 19:49
Das erste Mal wo dieser berühmte Zitat gesprochen wurde, ist vom 22.03.2019
Martin Steltner, Sprecher der StA: "Aufgrund der Indizien müssen wir leider von einem Tötungsdelikt ausgehen. Die Fakten deuten eindeutig darauf hin, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat. Davon müssen wir leider ausgehen."
Dieser Datum ist der gleiche Tag wo F, ohne Auflagen von der Untersuchungshaft entlassen wurde. Der Staatanwalt konnte mit den Indizien nicht den Haftrichter überzeugen, aber mit einem Satz die Öffentlichkeit. Er legte keine Beschwerde ein.
Der Haftrichter wird keine schlaflosen Nächte gehabt haben, wegen seiner Entscheidung. Der Tatverdächtiger sitzt immer noch im gleichen Haus.
Hier wird andauernd gerne dieser Zitat zitiert, als gäbe es ein Recht für die Schuldvermutung, was die Unschuldsvermutung aushebelt. ?
Es ist leichter bei jedem Bürger von der Unschuld auszugehen, solange gegen den einzelnen nicht ermittelt wird. Aber die Unschuldsvermutung gilt doch speziell für den, der einer Tat verdächtigt wird, der Angeklagter ist in einem Prozess ist, bis zu seiner Rechtskräftigen Verurteilung.
Wenn man F nicht als schuldig sieht, dann bezweifelt man die Polizei und Staatsanwalt Ergebnisse?
Auf unseren Breitengraden urteilt weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft. So als Private Person kann man sich natürlich die Rosinen rauspicken.
Wir halten fest: Seit dem 22.03.2019, kommunizierte der Staatsanwalt im Fall von Rebecca, mit der Öffentlichkeit, aber nicht vor einem Richter, nicht in einem Gerichtssaal.
Versteht das einer, warum die Indizien, nicht für eine Anklage ausreicht, aber für die Öffentlichkeit ausreichend ist?


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gestern um 19:54
Zitat von MariaMelusineMariaMelusine schrieb:Und Tatverdächtige müssen hinnehmen, dass gegen sie ermittelt wird, trotz Unschuldsvermutung. Die §§ der StPO kann ich dazu jetzt nicht nennen. Diese zwei Beiträge weisen auf den Sachverhalt hin:
Es wäre auch ziemlich kontraproduktiv und einfach nur unlogisch, wenn Strafverfolgungsbehörden dies nicht dürften, sobald zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Wäre einfach nicht mit der Sachverhaltsaufklärungspflicht vereinbar.

Und für bestimmte Maßnahmen, Eingriffe in die Rechte von Beschuldigten innerhalb eines Ermittlungsverfahrens gilt so oder so nochmal der Richtervorbehalt, sollte nicht gerade Gefahr im Verzug begründet werden können.
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Ein Auffinden der sterblichen Überreste R.s in dem Suchgebiet, in dem der Twingo und ein Mann, der sich sehr auffällig verhielt und FR ähnlich sah, gesichtet wurde, würde eher für als gegen ihn als Täter sprechen. Denn welcher fremde Täter hätte denn genau dort ihre Leiche vergraben?! Wäre für mich ein weiteres sehr erhebliches Indiz für die Ermittler.
Das wäre auf jeden Fall ein sehr wesentliches, weiteres Indiz.

Es käme dann natürlich noch auf weitere Ermittlungsergebnisse an, um auch einer Verteidigung jeglichen Argumentationsspielraum zu nehmen, dass F auch nur Verbringer - aber nicht auch direkt tatverantwortlich gewesen sein könnte.


Am Ende könnte je nach Ermittlungskette da auch nur mal das Ausschlussprinzip greifen.


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gestern um 19:56
@Mevsim
Sehr guter Beitrag , den unterschreibe ich direkt.
Und genau drauf möchte ich ja auch heraus. Nachdem sie zweimal gescheitert sind, sollen sie jetzt , wenn sie weitere feste Indizien hätten, nichts tun und schauen oder wie wurde es ausgedrückt , sie warten noch auf was? Auf was denn? der Fall ist mittlerweile kalt, Spuren die es vielleicht gegeben hat sind nicht mehr verhanden. Und nach den schweren Geschützen die sie aufgefahren haben, würden sie, wenn sie was hätten, den nächsten Haftrichter überzeugen wollen , mMn


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gestern um 20:13
Zitat von MevsimMevsim schrieb:Dieser Datum ist der gleiche Tag wo F, ohne Auflagen von der Untersuchungshaft entlassen wurde. Der Staatanwalt konnte mit den Indizien nicht den Haftrichter überzeugen,
Zum damaligen Stand konnte man nun mal nicht mehr von einem dringenden Tatverdacht ausgehen, der Anfangs aber noch gegeben war, denn einen Ermittlungsrichter (dieser hat freie Beweiswürdigung) konnten sie davon überzeugen.

Es gilt dann in so einem Fall nur möglichst innerhalb eines überschaubaren Zeitraums diesen dringenden Tatverdacht auch weiter zu erhärten. Immerhin ist U-Haft ein entscheidender Grundrechtseingriff in die Freiheit eines Menschen, Beschuldigten.


Ist auch nachvollziehbar, dass man zu einem bestimmten Zeitpunkt von einem dringenden Tatverdacht ausgehen kann, man diesen auch zu einem bestimmten Zeitpunkt gut begründen kann, aber später nicht mehr von diesem ausgehen kann, wenn keine weiteren Ermittlungsergebnisse hinzukommen. Und das konnte man im Falle F nicht.

Daraufhin musste er wieder entlassen werden. Die StA wird auch sehr gut eingeschätzt haben, dass Rechtsmittel wie Beschwerde einzulegen mehr oder weniger nichts bringen würden, denn die kannten den genauen Ermittlungsstand ja am besten.


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gestern um 20:20
Ich vermute, der Schwager ist sich seiner Sache mehr als sicher, dass zumindest auch in Zukunft keine Leiche von ihr gefunden wird.
Wie er das geschafft haben könnte, wäre dann das großes Rätsel.
Jedoch wird es eventuell wohl so sein und den Fall wird man so, denke ich, nicht mehr lösen können, wenn man darauf hofft, R. noch finden zu können.

Sobald es z.B. eine dritte Person gibt, die Rebecca über die Grenze gebracht hat, hätte man genug Zeit gehabt und so könnte sie überall liegen bzw. in einen unauffindbaren Zustand gebracht worden sein.


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gestern um 20:21
@rhapsody3004
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ist auch nachvollziehbar, dass man zu einem bestimmten Zeitpunkt von einem dringenden Tatverdacht ausgehen kann, man diesen auch zu einem bestimmten Zeitpunkt gut begründen kann, aber später nicht mehr von diesem ausgehen kann, wenn keine weiteren Ermittlungsergebnisse hinzukommen. Und das konnte man im Falle F nicht.
Da schreibst du doch, was Sache ist. Und wenn die Stw weitere Ermittlungergebnisse hätte, sie also erlangt hätte, würde sie einen dringenden Tatverdacht wieder begründen wollen. Aber das tun sie nicht. Also denke ich , das sie nicht viel mehr in der Hinterhand haben.


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gestern um 20:31
Zitat von MevsimMevsim schrieb:Versteht das einer, warum die Indizien, nicht für eine Anklage ausreicht, aber für die Öffentlichkeit ausreichend ist?
Weil eine StA nun mal auch Auskünfte erteilen darf. Informationen zu einem laufenden Ermittlungsverfahren gegenüber der Presse äußern darf - so lange es das Ermittlungsverfahren nicht gefährden würde und man sich dabei auch unschuldsvermutungskonform äußern würde, was die StA meiner Einschätzung als Laie auch immer getan hat.


Die Öffentlichkeit hat auch in einem gewissen Rahmen ein Auskunftsrecht.

Wenn die StA aufgrund einer vorhandenen Ermittlungsgrundlage nun mal von einem Tatverdacht gegen eine Person ausgeht - können sie das so auch immer auf Anfrage der Presse gegenüber mitteilen. Und die wissen auch ganz genau, also die StA, wie sie sich rechtskonform auszudrücken haben.
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:. Aber das tun sie nicht. Also denke ich , das sie nicht viel mehr in der Hinterhand haben.
Zum gegenwärtigen Stand - sehr wahrscheinlich nein.

Würde sehr wahrscheinlich weder für erneute U-Haft (dringender Tatverdacht) ausreichen und ebenso wenig um damit hinreichenden Tatverdacht und somit eine Anklageerhebung begründen zu können.


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gestern um 20:33
Eines verstehe ich nicht. Es wurde gesagt, dass die EB anhand der Router-Daten Schlüsse zogen. Würde ich verstehen.
ABER: wurden die Routerdaten nicht zeitnah gelöscht? Ich meine, sowas hier gelesen zu haben. Die einzigen Routerdaten, die ausgewertet wurden, wurden im Auftrag extrahiert. Oder? Danach wurde der Router zurückgesetzt ?
Vielleicht kann mir das mal jemand erklären.


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gestern um 20:53
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Da schreibst du doch, was Sache ist.
Ich habe übrigens niemals etwas anderes geschrieben oder bin von etwas anderem ausgegangen.

Ich habe schon immer angenommen, dass die EB bis zum heutigen gegenwärtigen Stand sehr wahrscheinlich nicht mal hinreichenden Tatverdacht begründen könnten und sie eventuell schon bei ihrer Anklageschrift und dann auch der Zulassung der öffentlichen Anklage Probleme bekommen könnten.

Möchte das aber nicht wiederholen, warum ich das vermute. Tat ich schon mal sehr ausführlich.



Allerdings muss man auch immer wieder erwähnen, dass das Ermittlungsverfahren wohl auch noch nicht als abgeschlossen gilt. Von daher auch logisch, warum sie es mit einer Anklage bis dato nicht versucht haben.

Bei Abschluss des Ermittlungsverfahrens wäre es wichtig, ob man mit dem dann vorliegenden Ermittlungsstand hinreichenden Tatverdacht begründen könnte und falls ja - dann sogar Anklage erheben müsste. Immerhin reden wir ja da dann auch, wenn, von einem Kapitaldelikt.

Und wenn nicht, also wenn man bei Abschluss keinen hinreichenden Tatverdacht begründen könnte, müsste man das Verfahren gegen F halt einstellen. Vorläufig zumindest.


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gestern um 21:07
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Bei Abschluss des Ermittlungsverfahrens wäre es wichtig, ob man mit dem dann vorliegenden Ermittlungsstand hinreichenden Tatverdacht begründen könnte und falls ja - dann sogar Anklage erheben müsste. Immerhin reden wir ja da dann auch, wenn, von einem Kapitaldelikt.
Ja, genau. Und die Hürden sind schon etwas niedriger als bei einem dringenden Tatverdacht, der Grundlage für die U-Haft wäre.
Genau genommen, müsste für die Zulassung der Anklage nur eine Wahrscheinlichkeit von 51% bestehen, dass der Angeschuldigte auch verurteilt wird. Dabei müsste man halt abwarten, wie überzeugend nach Ansicht der Strafkammer die Begründung, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen haben kann, ist.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass die StA nicht zwingend Wert darauf legt, dass der (In diesem Fall) Angeklagte inhaftiert ist. Falls der Verdächtige jeden Abend nach dem Prozess zu seiner Familie zurückkehrt, könnte dies zu einer nervlichen Zerreißprobe für manche Beteiligten werden, die dazu führen kann, dass der Rückhalt für F bröckelt.


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gestern um 21:23
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Genau genommen, müsste für die Zulassung der Anklage nur eine Wahrscheinlichkeit von 51% bestehen, dass der Angeschuldigte auch verurteilt wird.
Selbst bei 50/50 nach Abschluss wäre die StA verpflichtet Anklage zu erheben. Sie müssten da von In dubio pro duriore (im Zweifel für das Härtere) ausgehen, weil eine endgültige Entscheidung nur ein Gericht fällen dürfte.

Das Gericht könnte dann später wiederum bei begründeten Zweifeln von in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten) Gebrauch machen bzw. müsste es je nachdem dann auch.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Ich könnte mir auch vorstellen, dass die StA nicht zwingend Wert darauf legt, dass der (In diesem Fall) Angeklagte inhaftiert ist. Falls der Verdächtige jeden Abend nach dem Prozess zu seiner Familie zurückkehrt, könnte dies zu einer nervlichen Zerreißprobe für manche Beteiligten werden, die dazu führen kann, dass der Rückhalt für F bröckelt.
Was die StA auf keinen Fall will, jemanden auf Teufel komm raus hinter Schloss und Riegel zu sehen. Wenns nicht reicht - reicht es halt nicht. Rechtsstaat halt.


Aber ja, gut möglich auch, dass man sich intern auch denken könnte, dass er in Freiheit dem Ermittlungsverfahren mehr nutzen könnte.

In der Regel oder anders in vielen Fällen ist es ja eher umgekehrt und man möchte einen Beschuldigten seitens der StA unbedingt in U-Haft wissen, um das Ermittlungsverfahren zu schützen. Aber wenns dafür je nach Fall nun mal nicht reicht oder nicht mehr reicht - dann ist das halt so.


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um 10:09
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Du sprichst evtl hier eher über die Persönlichkeitsrechte des TV? Natürlich ist das keine schöne Situation, wenn man nun so öffentlich den Stempel TV trägt. Nur eben wissen wir doch gar nichts darüber, ob er oder seine Lieben nun tagtäglich sich mit dem Stigma rumplagen müssen. Es gibt mit Sicherheit einige TV‘ s in unseren Breitengraden, die Zeit ihres Lebens, mit so einem Verdacht herumlaufen.
Es gibt bestimmt einige TV die unter uns weilen. Aber nur wenige dürften so bekannt sein wie F dessen Gesicht man bundesweit in porentiefe durch die Medien gejagt hat. Die Suche nach Rebecca und die Verhaftungen von F schlugen enorme Wellen. Es gibt nur wenige Fälle die so viel mediale Aufmerksamkeit hatten. Es wird durch das Internet auch ständig dafür gesorgt, dass F als TV nicht in Vergessenheit gerät. Da ist mit Sicherheit ein Stigma vorhanden. Ein Stigma mit dem die ganze Familie leben muss. Persönlichkeitsrechte gibt es auf dem Papier.


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Wo ist Rebecca Reusch?

um 10:55
@Maira
Ich weiß nicht genau, ob man dem TV derzeit einen Balken oder Pixel über sein Gesicht legt, bei irgendwelchen Berichten zum Fall? Hier wurde gestern oder vorgestern ein YT Video von irgendwelchen armchair Detektiven verlinkt, da war ein Balken über seine Augen montiert. Was ich aber tatsächlich dreist finde ( zumindest f meinen subjektiven Geschmack), dass man eine Art hinter Gittern graphik dazu nimmt und durch die Zelle schweben Rebecca und der TV ( m Balken im Gesicht). Und so was stellt man ungeniert bei YT ein. Das ist an Geschmacklosigkeit nicht zu toppen.
Was nun Dein Einwurf, mit dem damals unverpixelten Foto vom TV betrifft. Frage: war es zulässig? Vielleicht war es rechtlich unbedenklich, da man sich v Seiten der EB, Hinweise aus der Bevölkerung erhoffte? „ wer hat ihn gesehen am Montag Vormittag evtl im Wald oder auf der Autobahn, oder in der Stadt“.
War es nicht sogar seine Schwiegermutter, die für RTL ff. sogar bereitwillig Familienfotos präsentierte incl des abgelichteten TV? Ich habe bisher nicht gehört, dass der TV proaktiv gegen die EB vorgegangen wäre, in Form einer Strafanzeige oÄ bzgl Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte, du etwa? Ich weiß nicht, ob du zufällig in Berlin lebst ( wir leben hier mittendrin). Diese Stadt ist so schnelllebig. Jeden Tag eine neue Schlagzeile aus einem anderen Stadtbezirk. Ich wette mal ganz kühn, in unserer Millionenstadt würde ihn kaum jemand bewusst erkennen. Ansprechen schon gar nicht. Hier gibts auch keinen Menschenaulauf, wenn dir im Supermarkt ein Promi begegnet, oder im Café neben dir irgendein VIP seinen Kaffee Latte schlürft. Ich war gerade auf so einem urbanen Bauernmarkt, mitten im Szene viertel hier nebenan. Man sieht hier echt permanent so viele Gesichter, die einem irgendwie bekannt vorkommen. Den Berliner lässt so was kalt. Zu uns kommen auch mal Promis oder b/c Sternchen, die kommen, weil sie wissen, wir sprechen sie niemals darauf an. Das ist in dieser großen Stadt ein Segen für bekannte Gesichter. Also, wie gesagt, die Menschen sind vergesslich. Einmal im Jahr machen die Medien nun etwas move im Bällebad wg der Erinnerung an Rebecca usw. Aber ich denke, nirgends kann besser unerkannt und unbehelligt sein Leben fortsetzen, als im Jungle v Berlin.


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um 11:31
Zitat von MairaMaira schrieb:Da ist mit Sicherheit ein Stigma vorhanden. Ein Stigma mit dem die ganze Familie leben muss. Persönlichkeitsrechte gibt es auf dem Papier.
Da müsstest du erst mal differenzieren, von welcher Familie du eigentlich sprichst. Denn seine eigentliche Familie, also seine Mutter, sein Vater und seine Halbschwester(?), von denen dürfte sich keiner mit einem Stigma behaftet sehen. Man kennt sie nicht. Sie haben sich nicht öffentlich gemacht. Die Verantwortung für ein solches Familien-Stigma, so es denn das gibt, ist also nicht einseitig bei den Behörden zu sehen. Wer die Öffentlichkeit sucht, muss eben auch mit den Konsequenzen leben.


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um 11:36
@calligraphie

Ich zB hab nicht vom inner city life gesprochen- dass ihn da keiner kennt kann ich mir vorstellen.
Aber in der Nachbarschaft, Kita und später Schule sicherlich schon und darunter werden sicherlich auch mal Fs Kinder leiden müssen.


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