@Pusteblume82 Ich widerspreche Dir, respektvoll natürlich. Nur mal hypothetisch angenommen, man findet die soggn remains der Vermissten. 5 Jahre Lagerung, bedeuten nicht zwingend für Gerichtsmediziner oder Ermittler, dass man nichts relevantes mehr findet, was Schlussfolgerungen auf die Ereignisse zb im Haus erlaubt.
Nur mal ein simples Beispiel. Zb eine Strangulation, die lässt sich mit etwas Glück sogar noch nach x Jahren nachweisen, oder Zeichen von stumpfer Gewalt zb gegen den Schädel. Oder stell dir vor, zusätzlich zur aufgefundenen Person, findet man Reste zb von einem Pyjama oder zb keine Schuhe, oder Fragmente von Textilien, die eindeutig zum Haus zurückführen. Es gibt sehr viele Möglichkeiten, vielleicht nicht mehr unbedingt immer die Todesart aber evtl den Ort des Ereignisses einzugrenzen. Wenn man da nachweisen könnte, Bettlakenreste aus dem Haus, oder sie hatte eine Art sleepshirt an oÄ u keine Schuhe, das alles, wäre ein starkes Indiz. dass der Ablageort nicht der Tatort war, sondern das Haus.
Zur Frage „ darf man ihn verteidigen „? Natürlich unbedingt, Unschuldig bis man ihm letztendlich das Gegenteil beweist oder aber er komplett entlastet würde.
Und die Tatsache, dass er lediglich den „ Titel“ TV trägt und natürlich in Freiheit ist, spricht ja eine deutliche Sprache zu seinen Gunsten.
Nur ist es doch so, was bitte soll die die Staatsanwaltschaft denn äußern, wenn man sie fragt, warum es bisher nur einen einzigen TV gibt? Und warum nun ausgerechnet er? Weil es eben nichts null Zero gibt, was zu jemanden anderem zeigt. Da wurde ja nach außen hin alles abgegrast. Jeder „ Max“ oÄ. Alle anderen Theorien führten ins Nirwana. Was bleibt ist der Schluss, R im Haus (nicht mehr lebend), derweilen F auch im Haus, alle anderen außer Haus. Da bleibt ja nur eine logische Schlussfolgerung. Er war anwesend, er hat was gesehen oder war selbst aktiv. Die Tatsache, dass R physisch nicht mehr anwesend war am Abend des Tages, lässt ja dann auch nur einen Schluss zu. Er war irgendwie aktiv beteiligt, er weiß um die Ereignisse.
Auf irgendeine Schlussfolgerung muss ein Staatsanwalt doch kommen, wenn er öffentlich macht „ wir sind sicher“
Du sprichst evtl hier eher über die Persönlichkeitsrechte des TV? Natürlich ist das keine schöne Situation, wenn man nun so öffentlich den Stempel TV trägt. Nur eben wissen wir doch gar nichts darüber, ob er oder seine Lieben nun tagtäglich sich mit dem Stigma rumplagen müssen. Es gibt mit Sicherheit einige TV‘ s in unseren Breitengraden, die Zeit ihres Lebens, mit so einem Verdacht herumlaufen. Ein ganz klein wenig, hat er ja auch selbst einen Anteil daran, durch seine selbst fabrizierten Widersprüche und evtl kl Lügen in den ersten Wochen?
Ich denke sogar, kein Staatsanwalt geht mit dunklem Tunnelblick und leichtfertig mit solchen gravieren Sätzen an die Öffentlichkeit.
Zumindest in dem Punkt scheinen sie sehr sicher, plus dem Wissen, dass parallel dazu nur noch eine Person im Haus war. Mir erscheint es nur folgerichtig, dass die Staatsanwaltschaft 1+1 addiert, was sonst könnten sie schlussfolgern? Und da F am Ende nicht mehr ganz so kooperativ war… ( um sich vermutlich nicht zu belasten) bleibt ja als Theorie nur das. Er redet nicht mehr, der große „Unbekannte“ xy konnte ausgeschlossen werden… so ist der Stand. Mit dem Verdacht, wird er wohl leben müssen, falls er nicht entlastet werden kann.
Nur eigentlich gehts ja hier generell zuerst einmal um den Verbleib von Rebecca. Die man hier sicher als eigentliches Opfer bezeichnen sollte. Darum gehts doch und nicht, ob ein ( zurecht derzeit!) in Freiheit lebender TV, evtl Kopfschmerzen haben könnte, weil man ihn TV nennt.