Mord in Ahaus: Junge Frau auf Strasse erstochen
20.10.2017 um 07:42d.b.cooper schrieb:Es liegt wohl einfach daran, dass diese Mordmerkmale durch die Rechtssprechung immer weiter mit 'Leben' und eben Tatsachen angereichert wurden so dass sie dabei immer weiter ausgehöhlt wurden.Das liegt aber an dem Gesetz selber und das BVerfG hat nunmal festgestellt, dass es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
d.b.cooper schrieb:MMn sollte dieser Paragraph überarbeitet werden.Ja, das sollte man. Aber das BVerfG hatte das Gesetz eben nicht aufgehoben sondern hat der Gerichten den schwarzen Peter zugeschoben anstelle - wie es aus meiner Sicht richtig gewesen wäre - dem Gesetzgeber.
Das BVerfG fordert nun eben von den Richtern, dass sie das alles entspechend auslegen müssen. Das hat aber zur Folge - da Mord per Gesetz mit lebenslänglich geahndet wird, dass Kapitaldelikte trotz Mordmerkmalen in manchen Fällen doch nur als Todschlag gewertet wird.
Und wenn man nur die Fetzen, welche die Presse weitergibt, sich ansieht, sieht man eigentlich, dass hier so ein Fall vernmutlich vorliegt. Gerade der Hinweis auf Doppelmorde etc. macht es deutlich.