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Mordfälle Anja Aichele und Sibylle G., Stuttgart 1983 / 1987

3.202 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Ungelöst, Aktenzeichen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mordfälle Anja Aichele und Sibylle G., Stuttgart 1983 / 1987

30.03.2025 um 20:47
Zitat von Harald111Harald111 schrieb:Nach meiner Meinung haben die Eltern oder mindestens ein Elternteil maßgeblich bei der verdeckung der Tat mitgeholfen, ich denke sie waren sogar federführend bei der Vertuschung der Tat, und sie müssen damals juristisch so kompetent gewesen sein ein Handfestes Alibi zu konstruieren das bis heute bestand hat auch nach dem Tod der Eltern.
Aehm. Ich ersetzte 'juristische Kompetenz' mal durch 'kriminelle Energie'.

Ich glaube auch, dass es sich bei den Taetern eher um junge Leute gehandelt hat, die raeumlich aus der Gegend von Anja kommen, und dass irgendjemand aus Taeterumfeld gemerkt haben wird, dass die am naechsten Tag irgendwie anders waren als sonst - so eine Nacht steckt doch keiner einfach weg.

Ich hoffe auch, dass dieser Cold Case bald wieder aufgegriffen wird.
Vielleicht passiert gerade auch mehr, als wir wissen...


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Mordfälle Anja Aichele und Sibylle G., Stuttgart 1983 / 1987

30.03.2025 um 21:44
Im Fall Anja Aichele wäre mein Ansatz, die DNA Untersuchungen auf alle Gebiete auszuweiten die von der oberen Ziegelei mit den öffentlichen Verkehrsmitteln stadtauswärts erreichbar waren.


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Mordfälle Anja Aichele und Sibylle G., Stuttgart 1983 / 1987

30.03.2025 um 23:08
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Aehm. Ich ersetzte 'juristische Kompetenz' mal durch 'kriminelle Energie'.
Die müssen aber sehr schnell einen top Juristen an der Hand gehabt haben.
Ein nicht zu erschüttertes Alibi zu konstruieren ist jetzt nicht so einfach, ich gehe jetzt von den Eltern des Täters als Alibi Zeugen aus ,das Alibi muss auch so formuliert gewesen sein daß es auch nach deren Tod verhindert das der Täter DNA abgeben musste( Ich denke bei der zweiten DNA Reihenuntersuchung waren die Eltern nicht mehr am Leben) Das war meiner Meinung ein sehr guter Rechtsanwalt sofort nach der Tat beteiligt.
Die wahrscheinliche Aussage des Täters ist auch so formuliert dass sich kein Wiederspruch ergeben hat, wobei ich davon ausgehe das der Täter sich nicht weiter geäußert hat.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:dass irgendjemand aus Taeterumfeld gemerkt haben wird, dass die am naechsten Tag irgendwie anders waren als sonst
Ich vermute das Umfeld der Täter spricht Eltern gleich nach dem Mord davon erfahren haben , und bei der verdeckung der Tat eine maßgebliche Rolle gespielt haben wahrscheinlich waren sie sogar federführend bei der Beseitigung eventueller Beweise.
Hier passt der Begriff kriminelle Energie sehr gut .


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Mordfälle Anja Aichele und Sibylle G., Stuttgart 1983 / 1987

30.03.2025 um 23:30
Zitat von Harald111Harald111 schrieb:top Juristen
Falls Du sagen willst, dass der Taeter einen Top-Anwalt zur Hand hatte, der ihm zu einem falschen Alibi verholfen hat: nein, das darf ein Anwalt gar nicht.
Der Anwalt darf nicht nur nicht lügen, er darf seinen Mandanten auch nicht dazu auffordern, bewusst die Unwahrheit zu sagen.
Quelle:
https://www.rudolph-recht.de/darf-ein-rechtsanwalt-luegen/

Ein falsches Alibi wird i.d.R. durch Freunde oder Familie gestuetzt, denke ich mal (gerade damals, als man schlecht sagen konnte, ich war den ganzen Abend am Handy und keinen 'digitalen Nachweis' erbringen konnte.').
Zitat von Harald111Harald111 schrieb:,das Alibi muss auch so formuliert gewesen sein, daß es auch nach deren Tod verhindert das der Täter DNA abgeben musste
Also das der Taeter aus dem Raster gefallen ist, meinst Du?
Vielleicht hat wirklich jemand ein falsches Alibi abgegeben, das die Polizei nicht erkannt hat bzw. das als glaubhaft eingestuft wurde.
Andernfalls, falls es einen ausreichenden Verdacht gegeben haette, haette doch ein Richter die DNA-Testung veranlasst. Dies scheint es aber nicht gegeben zu haben bzw. wenn doch, fuehrte es zu keinem Treffer.


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Mordfälle Anja Aichele und Sibylle G., Stuttgart 1983 / 1987

30.03.2025 um 23:57
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Falls Du sagen willst, dass der Taeter einen Top-Anwalt zur Hand hatte, der ihm zu einem falschen Alibi verholfen hat: nein, das darf ein Anwalt gar nicht.
Wenn der Jurist der Vater oder ein enger Angehöriger war spielt ein "das darf ein Anwalt nicht" keine Rolle .
Und es gibt genügend Beispiele wo ein Jurist das Recht gebrochen hat.
Das Alibi war und ist immer noch perfekt, ob das ohne gute juristische Kenntnisse möglich wäre bezweifle ich .
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Also das der Taeter aus dem Raster gefallen ist, meinst Du?
Nein das meine ich nicht.
Ich bin mir ziemlich sicher das die damaligen Ermittler mindestens einen Täter ermitteln konnten, aber durch das falsche Alibi nichts beweisen konnten.
Und das der Täter bei seiner Befragung sich nicht in Wiedersprüche verwickelt hat , durch einen Rechtsbeistand während der Befragung.


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Mordfälle Anja Aichele und Sibylle G., Stuttgart 1983 / 1987

gestern um 00:18
Bearbeitungszeit war abgelaufen.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Andernfalls, falls es einen ausreichenden Verdacht gegeben haette, haette doch ein Richter die DNA-Testung veranlasst
Nein .
Solange das Alibi besteht kann ein Richter eben keine DNA Zwangs Probe anordnen.
Bei der ersten freiwilligen DNA Reihenuntersuchung haben ca.5 Familien keine Probe abgegeben.
Und kein Richter hat damals eine Zwangsprobe bei einer der Familien angeordnet.
Scheinpaar konnten die Ermittler keinen ausreichenden Tat Verdacht nachweisen.

Ich wüsste jetzt nicht wie Mann sich vor einer DNA Reihenuntersuchung drücken kann ohne das nachher eine Zwangsprobe vom einem Richter angeordnet wird.
Deswegen mein Verdacht das da ein top Jurist Zeitnah Beistand geleistet hat.


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Mordfälle Anja Aichele und Sibylle G., Stuttgart 1983 / 1987

gestern um 00:31
Zitat von Harald111Harald111 schrieb:Und das der Täter bei seiner Befragung sich nicht in Wiedersprüche verwickelt hat , durch einen Rechtsbeistand während der Befragung.
Das setzt ja eine Befragung als Beschuldigten voraus.
Als Zeuge muss man ja Rede und Antwort stehen.
Wenn Zeuginnen oder Zeugen bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht aussagen, müssen sie die Wahrheit sagen und dürfen auch nichts weglassen.
Quelle:
https://www.hilfe-info.de/Webs/hilfeinfo/DE/EigeneRechteKennen/HilfeUndRechte/Zeugen/RechteUndPflichten/RechteUndPflichten_node.html#:~:text=Pflicht%20zur%20Wahrheit,dann%20also%20gar%20nichts%20sagen.
Zitat von Harald111Harald111 schrieb:Ich wüsste jetzt nicht wie Mann sich vor einer DNA Reihenuntersuchung drücken kann ohne das nachher eine Zwangsprobe vom einem Richter angeordnet wird.
Das hast Du doch selbst geschrieben:
Zitat von Harald111Harald111 schrieb:Solange das Alibi besteht kann ein Richter eben keine DNA Zwangs Probe anordnen.
Ich denke auch, dass es wahrscheinlich ist, dass ein Freund oder Familie dem (den) Taeter(n) ein falsches Alibi verschafft hat. (Schon damals, kurz nach der Tat).
Aber ich sehe nicht, dass da ein Rechtsanwalt involviert sein koennte.

Gab es ueberhaupt mal Tatverdaechtige, sprich Beschuldigte?
Ich meine, dass ich nie etwas in diese Richtung gelesen haette.


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Mordfälle Anja Aichele und Sibylle G., Stuttgart 1983 / 1987

gestern um 00:42
Alternativ könnten die DNA Proben auch an den falschen Orten genommen worden sein. Ich glaube nicht, dass junge Leute die verroht genug waren einer jungen Frau das Leben zu nehmen nach der Tat ihren Eltern davon berichtet haben.


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Mordfälle Anja Aichele und Sibylle G., Stuttgart 1983 / 1987

gestern um 07:21
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Gab es ueberhaupt mal Tatverdaechtige, sprich Beschuldigte?
Nein bisher wurde noch niemand offiziell als Beschuldigter vernommen.


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Mordfälle Anja Aichele und Sibylle G., Stuttgart 1983 / 1987

gestern um 12:28
Interessanter Hinweis. Dann könnte es für Kripo doch mgl sein, an Verwandte zu gehen und um Abgabe DNA bitten. Mit Appell, nachträglich an der Aufklärung mitzuhelfen und Familie von Anja Gewissheit zu geben. Erinnere mich, dass in Vergangenheit so auch ein Mord nach Tod des Täters geklärt werden konnte.
Oder Thema offen bei xY spielen mit Hinweis, dass TV wohl verstorben und an den 2 Mittäter zu appellieren, sich zu melden, da seine Beteiligung verjährt wäre, um Fall endgültig abschließen zu können


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Mordfälle Anja Aichele und Sibylle G., Stuttgart 1983 / 1987

gestern um 12:30
@odi234

ja ein bruder gibts da noch...

Gruß Josef


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Mordfälle Anja Aichele und Sibylle G., Stuttgart 1983 / 1987

gestern um 14:04
Hier mal ein bisschen Schnee von gestern, also eine Info dazu, was die Polizei bereits 2012 gemacht hat:
DNA-Reihenuntersuchung im Mordfall Anja Aichele:

Die Vorgeladenen verfügen alle über fahndungsrelevante Gemeinsamkeiten in dem seit über 25 Jahren ungeklärten Kapitalverbrechen: „Sie waren am 27. März 1987, dem gewaltsamen Todestag von Anja Aichele, zwischen 14 und 60 Jahre alt“, erläutert der Stuttgarter Morddezernatschef Steffen Göttmann... Und sie lebten zum Tatzeitpunkt in unmittelbarer Umgebung der Fundstelle.
...Aus rund 200 Ermittlungsordnern filterte Wengerek schließlich rund 700 damalige Nachbarn von Anja Aichele für den aktuellen Reihentest aus.
.....
Was, wenn der Mörder bereits gestorben ist?“, fragt ein anderer Anwohner. „In diesem Fall kann der Genabdruck eines Verwandten zum Vergleich herangezogen werden“, antworten die Polizisten.
Quelle:
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.mord-vor-25-jahren-die-polizei-bittet-zum-speicheltest.986d28e2-d830-41e5-8f2a-95a5d693a10a.html


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Mordfälle Anja Aichele und Sibylle G., Stuttgart 1983 / 1987

gestern um 14:09
Zitat von odi234odi234 schrieb:. Dann könnte es für Kripo doch mgl sein, an Verwandte zu gehen und um Abgabe DNA bitten. Mit Appell, nachträglich an der Aufklärung mitzuhelfen und Familie von Anja Gewissheit zu geben.
Das macht die Kripo auch so, dass verwantdschaftl Bezuege in der DNA-Auswertung beruecksichtigt werden.

Das lese ich hier so heraus:
„Was, wenn der Mörder bereits gestorben ist?“, fragt ein anderer Anwohner. „In diesem Fall kann der Genabdruck eines Verwandten zum Vergleich herangezogen werden“, antworten die Polizisten.
Quelle:
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.mord-vor-25-jahren-die-polizei-bittet-zum-speicheltest.986d28e2-d830-41e5-8f2a-95a5d693a10a.html

Da kann ein Haken dran, weitere Spekulationen in diese Richtung sollten sich damit eruebrigen....


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Mordfälle Anja Aichele und Sibylle G., Stuttgart 1983 / 1987

um 08:51
@Harald111
@Lauer18

Ihr scheint sehr nah an Informationen zu diesem Fall dran zu sein? Ihr zweifelt vielleicht auch an der Ermittlungsarbeit der Behörden? Würde es nicht Sinn machen den Fall nochmals aufzurollen, vielleicht sogar mit einem neuen Team? Selbst in den letzten Jahren hat sich viel getan in der Ermittlungsarbeit. Können die Akten doch noch einmal (mit der KI) überprüft werden?

Ich wiederhole mein Idee, den Fall einfach noch einmal aufrollen und in der nächsten Sondersendung von "Aktenzeichen XY... Cold Cases“ vorstellen!


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Mordfälle Anja Aichele und Sibylle G., Stuttgart 1983 / 1987

um 10:23
Zitat von Harald111Harald111 schrieb am 29.03.2025:kein normaler Mensch weiß das nach einem gegebenen Alibi keine DNA Probe entnommen werden darf.
Warum sollte das ein "normaler" Mensch nicht wissen? Außerdem muß die Polizei darauf hinweisen dass der Test freiwillig ist.


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Mordfälle Anja Aichele und Sibylle G., Stuttgart 1983 / 1987

um 10:29
Zitat von Lauer18Lauer18 schrieb:ja ein bruder gibts da noch...
Wann genau war das denn mit dem Jugendlichen aus Sommerrain der sich damals das Leben genommen hatte?


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Mordfälle Anja Aichele und Sibylle G., Stuttgart 1983 / 1987

um 10:56
@HolzaugeSHK

Damals hatten meine Eltern Bekannte in der Gegend die wir halt regelmäßig besucht haben, ich kannte damals bestimmte Personen vom sehen, Grüßen beim Spaziergang usw.
Mann hat halt nach dem Mord in der Familie und mit Bekannten geredet, spekuliert, Gerüchte ausgetauscht.

Es war damals eine gut bürgerliche Gegend mit gehoben Einkommen ohne soziale Brennpunkte, Fremde wie wir als Besucher sind sofort aufgefallen, so ungefähr, jeder kannte jeden zumindest vom sehen oder erzählen.
Wir hatten damals "Täter im ungefähr Alter wie das Opfer, der Tatort, der Ort des Grabes, die Art der Beseitigung der Leiche, die Tat Umstände usw "
Da kamen in dem Viertel sehr sehr wenige in Betracht.
Die Ermittler waren sich damals auch ziemlich sicher woher mindestens einer der Täter kam.
Es deutete damals alles in eine bestimmte Richtung.

Heutzutage habe ich keinerlei Kontakte mehr in der Gegend.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Was, wenn der Mörder bereits gestorben ist?“, fragt ein anderer Anwohner. „In diesem Fall kann der Genabdruck eines Verwandten zum Vergleich herangezogen werden“, antworten die Polizisten.
Wenn dann bei der DNA Prüfung nichts heraus gekommen ist, können die damaligen verdächtigen als Täter ausgeschlossen werden.
(Außer die DNA Probe kommt vom Tathelfer was ich nicht so Recht glauben kann).
Ich bin dann ziemlich ratlos was die Täter betrifft, in welche Richtung ermittelt werden kann .
Zitat von HolzaugeSHKHolzaugeSHK schrieb:der KI) überprüft werden?

Ich wiederhole mein Idee, den Fall einfach noch einmal aufrollen und in der nächsten Sondersendung von "Aktenzeichen XY... Cold Cases“ vorstellen!
Was besseres fällt mir auch nicht mehr ein .


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Mordfälle Anja Aichele und Sibylle G., Stuttgart 1983 / 1987

um 11:02
Zitat von Alray81Alray81 schrieb:Warum sollte das ein "normaler" Mensch nicht wissen? Außerdem muß die Polizei darauf hinweisen dass der Test freiwillig ist.
Weil sich der Großteil der Bevölkerung nicht in Krimi Foren aufhält, weil der große Teil der Bevölkerung sehr selten Kontakt mit der Polizei hat.


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Mordfälle Anja Aichele und Sibylle G., Stuttgart 1983 / 1987

um 11:03
Zitat von Harald111Harald111 schrieb:Wir hatten damals "Täter im ungefähr Alter wie das Opfer, der Tatort, der Ort des Grabes, die Art der Beseitigung der Leiche, die Tat Umstände usw "
Dass der oder die Täter Jugendliche im gleichen Alter gewesen sein sollen bezieht sich wahrscheinlich nur auf die Aussage des einen Zeugen, der zu der Tatzeit seinen Hund ausführte und 3 Jugendliche gehört hatte die miteinander stritten. Das professionelle Vergraben der Leiche passt meines Erachtens nach aber nicht so ganz zu diesen Jugendlichen. Hier kam dann wahrscheinlich ein erwachsener Verwandter ins Spiel.


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Mordfälle Anja Aichele und Sibylle G., Stuttgart 1983 / 1987

um 11:07
Zitat von Harald111Harald111 schrieb:Weil sich der Großteil der Bevölkerung nicht in Krimi Foren aufhält, weil der große Teil der Bevölkerung sehr selten Kontakt mit der Polizei hat.
Was aber nicht unbedingt heissen muss dass der Grossteil der Bevölkerung unwissend ist.
Es gibt genügend Leute die solche Dinge wissen und allgemein gut informiert sind.
Allgemeinwissen ist nun mal keine Hexerei.


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