Mordfall Charlotte Böhringer
17.01.2025 um 10:54
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Ja und eben genau deswegen kann dieses – von dir selbst angeführte – Bild überhaupt nicht als Untermauerung oder gar als Beweis der von Grillage gemachten Behauptung dienen! Wer also behauptet an der Wohnungstür haben sich Blutspritzer befunden der muss auch weiterhin den konkreten Beweis dafür anführen! Doch ganz offensichtlich kann diesen Beweis – trotz zigfacher Nachfrage – niemand erbringen und das wiederum festigt somit die alternative Tathergangshypothese eines Angriffs auf Charlotte Böhringer innerhalb der Wohnung von innen nach außen.
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Tja dann wollen wir den Kontext des Artikels doch noch mal genau anschauen und beachten..:
Ein zweiter Aspekt, den das Landgericht Augsburg einer Wiederaufnahme für würdig befindet, sind die Blutspuren am Tatort. Zwei neue Gutachten ziehen sich über zahlreiche Seiten im Wiederaufnahmeantrag, eines von forensischen Physikern der Hochschule Mittweida, ein zweites vom Institut für Rechtsmedizin der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Beide kommen mit neuesten Laser- und 3-D-Methoden, die es 2008 noch nicht gab, zum selben Ergebnis: Die Mehrzahl der Blutspritzer im Flur, wo die Parkhausmillionärin starb, fliegen vom Wohnungsinnern zur Eingangstür hin. „Und das heißt, dass der Täter zum Zeitpunkt seiner Attacke gegen Charlotte Böhringer bereits in der Wohnung war“, sagt Witting, „und er sein Opfer nicht, wie im damaligen Urteil angenommen, bei Verlassen der Wohnung abgepasst hatte. Damit ist das vom Schwurgericht angenommene Tatgeschehen vollständig auf den Kopf gestellt.“ https://www.merkur.de/lokales/muenchen/neue-fakten-im-parkhausmord-93508696.html |
Witting spricht also selber NIRGENDWO etwas von "fliegenden Blutstropfen" sondern allenfalls die Autorin des Artikels schreibt davon...! Und von Blutspritzern an der Wohnungstür steht dort ebenfalls NICHTS geschrieben sondern lediglich das laut Ergebnis der beiden Gutachten die Mehrzahl der Blutspritzer im Flur in Richtung Tür weisen. Man könnte jetzt eine lange, unsinnige, Debatte darüber führen wie das Wort "fliegen" jetzt genau zu deuten ist aber der Kontext ist klar nämlich das der Angriff auf das Opfer im hintern Flurbereich geschah und nicht an der Eingangstür wie das damalige Tatgericht in seinem Urteil unterstellte. Nichts anderes hat Witting in seinem, klar zu erkennenden, Zitat ausgesagt womit es weiterhin seine volle Gültigkeit behält.