Justsaying schrieb:Ich halte es fuer angemessen, dass BT wegen Mordes verurteilt wurde und rund 17 Jahre Gefaengnisstrafe absitzen musste.
Was jeder subjektiv für angemessen, oder besser "gerecht" hält, ist sehr individuell. Ich persönlich halte Freiheitsstrafen von über 10 bis 12 Jahren für ziemlich sinnlos, general- wie spezialpräventiv, wissenschaftlich erwiesen. Aber das ist meine Sicht.
Was Recht ist, folgt dagegen dem Gesetz und der Rechtsprechung. Die ist bekanntlich unabhängig. Dogmatisch ist mit dem § 211 StGB niemand wirklich glücklich, seine NS-Vergangenheit kommt hinzu. Die Rechtsprechung hat versucht, damit klar zu kommen. Es gab immer wieder Kritik an Urteilen. Aber auch nicht an allen. Und auch der BGH berichtigt sich. Im Groben sind 50% der Tötungsdelikte Totschlag und 50% Mord, von denen ein gewisser %-Satz dann nochmals den strafverschärfenden "besondere Schwere der Schuld"-Satz enthält.
Man könnte ewig streiten, ob das zu viel, zu wenig, zu hart, zu weich geurteilt ist. Es urteilt das Gericht, nicht eine Abstimmung im Internet.
Es ist ein legitimer Grund, dass der Gesetzgeber ein Gesetz ändert, weil es die Rechtsprechung mit Ergebnissen angewendet hat, die dem demokratisch legitimierten Verfassungsorganen nicht gefallen.
Deshalb hat das Bundesjustizministerium vor einigen Jahren eine Kommission eingesetzt, die alles hin- und hergewälzt hat. Und schließlich blieb es bei den §§ 211, 212 StGB, wie wir sie seit 1941 haben. Obwohl 2023 wieder ein Anlauf genommen wurde, dürfte durch die Bundestagswahl auch dieses Vorhaben der Diskontinuität zum Opfer fallen. Das spricht dafür, dass die Ergebnisse, die die Rechtsprechung aus einer doch recht verkorksten Norm extrahiert, letztlich gesellschaftlich und politisch ziemlich akzeptiert sind. Auch wenn die Kritik nicht abreist:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/dav-deutscher-anwaltverein-mord-totschlag-toetungsdelikte-reform