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Mordfall Charlotte Böhringer

29.239 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 10:35
Zitat von LentoLento schrieb:Die "normale" Tötung wird auch schon durch die normalen Strafen berücksichtigt.
Ich finde die Einordnung des Bundesrichter a.D. Thomas Fischer auch hilfreich.
Dennoch wird fuer mein Empfinden zu haeufig 'Totschlag' statt 'Mord' geurteilt.
Gerade bei sog. Beziehungstaten gab/gibt es erstaunlich milde Urteile (fuer mein Empfinden), obwohl hier die Opfer kaum eine Chance haben zu entkommen (gerade der Umstand, dass sie sich von ihrem Partner trennen, wird als Ausloeser fuer den ihre Toetung gesehen - das ist doch ein Teufelkreis).

Ich halte es fuer angemessen, dass BT wegen Mordes verurteilt wurde und rund 17 Jahre Gefaengnisstrafe absitzen musste.

Das liegt auch so im ueblichen Bereich:
https://www.bag-s.de/aktuelles/aktuelles0/wie-lang-ist-lebenslang-eine-annaeherung-1#:~:text=Eine%20l%C3%A4ngere%20unbestimmte%20Mindestdauer%20ergibt,Jahr%202022%20die%20lebenslange%20Freiheitsstrafe.


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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 11:52
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Gerade bei sog. Beziehungstaten gab/gibt es erstaunlich milde Urteile (fuer mein Empfinden), obwohl hier die Opfer kaum eine Chance haben zu entkommen (gerade der Umstand, dass sie sich von ihrem Partner trennen, wird als Ausloeser fuer den ihre Toetung gesehen - das ist doch ein Teufelkreis).
Gerade diese Beziehungstaten sind eben schwierig einzuschätzen. Ist es im Streit erfolgt, war es wirklich Vorsatz etc.? Wenn die Situation nicht geklärt werden kann, was gerade bei Bezeihungstaten häufiger vorkommen wird, dann muss in dubio pro reo entschieden werden. Gleiches Problem entstehen natürlich bei der Frage einer Vergewaltigung innerhalb der Partnerschaft, es ist schwierig nachweisbar, dort gibt es dann sogar Freisprüche. Dagegen gibt es bei Totschlag schon auch empfindlcihe Freiheitsstrafen, welche auch nicht ganz ohne sind.


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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 12:05
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Dennoch wird fuer mein Empfinden zu haeufig 'Totschlag' statt 'Mord' geurteilt.
Naja, wenn keine Mordmerkmale vorliegen bzw. nachweisbar sind, ist es eben kein Mord, sondern ein Totschlag.

Hast du ein paar konkrete Beispiele?


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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 13:13
@Justsaying

Diese Liste bringt so gar nichts. Da müsste man zu jedem Fall abklären, warum nicht Mord sondern Totschlag geurteilt wurde.
Und der Fall mit der angezündeten Ehefrau, der wurde nicht in Deutschland verhandelt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 13:58
Zitat von LentoLento schrieb:Hier hat Fischer im Podcast "Sprechen wir über Mord" seine Sichtweise erörtert, die ich sehr gut nachvollziehen kann.
In welcher Folge des Podcasts ist diese Aussage denn zu finden?


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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 14:41
So generell:
So ein menschlicher Koerper ist ja nicht gleich tot, wenn man mal ein bisschen draufschlaegt (es sei denn, es trifft ein Kind oder einen alten Menschen).
Dazu ist schon ein gutes Stueck mehr Gewalt noetig.
Fuer mein Empfinden sollte es sich bei den meisten Faellen, bei denen jemand durch Gewalt zu Tode kommt, daher um Mord und nicht um Totschlag handeln.
Oder anders gesagt: unter 15 Jahre sollte jemand, der jemand anderen toetet, i.d.R. nicht davonkommen - wie gesagt, nach meinem Empfinden.

@Lento
@Cassandra71
@emz

ok, dann eins aus der Liste im Detail:
Den erneuten Prozess hatten Verwandten der getöteten 24-Jährigen nach einer Revision beim Bundesgerichtshof erwirkt. Das Landgericht Verden hatte den 36-Jährigen im März vergangenen Jahres wegen Totschlags zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt - und keine Hinweise auf einen Mord festgestellt. Die Frau habe gewusst, dass der Angeklagte sie töten wollte, argumentierten die Richter damals. Sie sei deshalb nicht arglos gewesen und der Angriff nicht heimtückisch erfolgt.
Quelle:
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Frau-mit-20-Messerstichen-getoetet-Ex-Partner-erneut-vor-Gericht,verden790.html

Das ist doch ein Zirkelschluss. Wenn das Opfer bereits wusste, dass es getoetet werden soll, ist es dann nur noch Totschlag....

oder hier:
Ein Cellist aus Bonn ist gestern wegen der Tötung seiner Frau zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Der 55-Jährige hatte die Konzertpianistin im vergangenen Oktober zu Boden gestoßen, ihr eine Plastiktüte über den Kopf gezogen und sie dann erdrosselt, wie das Bonner Landgericht gestern urteilte.
Quelle:

https://rp-online.de/panorama/ehefrau-getoetet-bonner-cellist-muss-ins-gefaengnis_aid-21869365

Und hier noch ein ganz besonders fieser Fall:
Patrick S. hat Wehrmanns Tochter Alexandra auf der Nordseeinsel Juist umgebracht, das Landgericht Aurich verurteilt den 24-Jährigen zu sieben Jahren und neun Monaten Haft - wegen Totschlags.
/quote]

Quelle:
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/totschlag-auf-juist-familie-des-opfers-kaempft-fuer-mordurteil-a-982456.html


So, genug Off-Topic.



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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 14:55
Zitat von GrillageGrillage schrieb:In welcher Folge des Podcasts ist diese Aussage denn zu finden?
Es koennte die Folge 'Brudermord in Ebersbach' sein. Zumindest der Aspekt Heimtuecke wird da diskutiert.

https://www.ardaudiothek.de/episode/sprechen-wir-ueber-mord/brudermord-in-ebersbach-true-crime-spaziergang-in-den-tod/swr-kultur/13810949/


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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 16:39
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:So ein menschlicher Koerper ist ja nicht gleich tot, wenn man mal ein bisschen draufschlaegt (es sei denn, es trifft ein Kind oder einen alten Menschen).
Dazu ist schon ein gutes Stueck mehr Gewalt noetig.
Fuer mein Empfinden sollte es sich bei den meisten Faellen, bei denen jemand durch Gewalt zu Tode kommt, daher um Mord und nicht um Totschlag handeln.
Oder anders gesagt: unter 15 Jahre sollte jemand, der jemand anderen toetet, i.d.R. nicht davonkommen - wie gesagt, nach meinem Empfinden.
Das Problem ist einfach, dass Du dann das kapitaldelikt Totschlag abschaffst.

Und Mord bedeutet nicht einfach 15 Jahre, sondern lebenslänglich.

Das ist eben ein grundsätzliches Problem, man kann immer Argumente finden, etwas härter zu bestrafen, als es aktuell gesetzlich vorgeshen ist. Die Unterschied zwischen Totschlag und Mord besteht darin, dass man bei Mord nur die Abstufung der festgetellten Schwere der Schuld im Urteil differenzierbar ist. Mehr geht nicht, abgesehen von Sicherungsverwahrung.

Ich persönlich würde da lieber sehen, dass es diese harte Trennung nicht gäbe und man fallspezifisch die Strafe schon im Urteil besser definieren könnte. Anderseits kann man natürlich der aktuellen Regelung auch etwas abgewinnen, dass der Entlassungstermin von der Gefährlichkeitsprognose abhängig ist, wie im vorliegenden Fall.

Ich denke das sollte man hier im Thread nicht weiter diskutieren, hier hatte der Täter - bis auf die Sicherungsverwahrung -das volle Programm erhalten. Und wegen einer wahrscheinlich geringen Gefährlichkeit (gute Sozialprognose) ist er uinter Berücksichtigung der Schwere der Schuld doch recht früh entlassen worden.


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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 16:54
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Ich halte es fuer angemessen, dass BT wegen Mordes verurteilt wurde und rund 17 Jahre Gefaengnisstrafe absitzen musste.
Was jeder subjektiv für angemessen, oder besser "gerecht" hält, ist sehr individuell. Ich persönlich halte Freiheitsstrafen von über 10 bis 12 Jahren für ziemlich sinnlos, general- wie spezialpräventiv, wissenschaftlich erwiesen. Aber das ist meine Sicht.

Was Recht ist, folgt dagegen dem Gesetz und der Rechtsprechung. Die ist bekanntlich unabhängig. Dogmatisch ist mit dem § 211 StGB niemand wirklich glücklich, seine NS-Vergangenheit kommt hinzu. Die Rechtsprechung hat versucht, damit klar zu kommen. Es gab immer wieder Kritik an Urteilen. Aber auch nicht an allen. Und auch der BGH berichtigt sich. Im Groben sind 50% der Tötungsdelikte Totschlag und 50% Mord, von denen ein gewisser %-Satz dann nochmals den strafverschärfenden "besondere Schwere der Schuld"-Satz enthält.

Man könnte ewig streiten, ob das zu viel, zu wenig, zu hart, zu weich geurteilt ist. Es urteilt das Gericht, nicht eine Abstimmung im Internet.

Es ist ein legitimer Grund, dass der Gesetzgeber ein Gesetz ändert, weil es die Rechtsprechung mit Ergebnissen angewendet hat, die dem demokratisch legitimierten Verfassungsorganen nicht gefallen.

Deshalb hat das Bundesjustizministerium vor einigen Jahren eine Kommission eingesetzt, die alles hin- und hergewälzt hat. Und schließlich blieb es bei den §§ 211, 212 StGB, wie wir sie seit 1941 haben. Obwohl 2023 wieder ein Anlauf genommen wurde, dürfte durch die Bundestagswahl auch dieses Vorhaben der Diskontinuität zum Opfer fallen. Das spricht dafür, dass die Ergebnisse, die die Rechtsprechung aus einer doch recht verkorksten Norm extrahiert, letztlich gesellschaftlich und politisch ziemlich akzeptiert sind. Auch wenn die Kritik nicht abreist:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/dav-deutscher-anwaltverein-mord-totschlag-toetungsdelikte-reform


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