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Mordfall Charlotte Böhringer

29.224 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

um 12:30
Zitat von dotsdots schrieb:Laut Google ist er eine "TV-Persönlichkeit
Ich wuerde auf solche google Klassifizierungen nicht viel geben.
Es gab ein paar Filme/Dokus zu ihm, daraus wird ein Algorithmus dann eine 'TV-Persoenlichkeit' gemacht haben.

Er arbeitet, und dagegen ist nichts einzuwenden, wuerde ich meinen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

um 12:42
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Es gab ein paar Filme/Dokus zu ihm, daraus wird ein Algorithmus dann eine 'TV-Persoenlichkeit' gemacht haben.
Über Jeffrey Dahmer wird es mehr Filme und Dokus geben.
Der ist als Serienmörder klassifiziert.
Die passende Bezeichnung für BT wäre also ganz neutral "verurteilter Mörder"


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Mordfall Charlotte Böhringer

um 12:48
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Ich auch - aber Gerichte sehen dies sehr haeufig anders als ich ;-). (Wer rechnet denn schon damit, ermordet zu werden bzw. wer ist denn in der Lage, sich noch adequat zu wehren, wenn er den Ernst der Lage erkennt? )
Ich frage mich ja immer: Wie kann ich jemanden töten, OHNE seine Arg- und Wehrlosigkeit auszunutzen? Die ist doch zumeist die Voraussetzung, um überhaupt zum Erfolg zu kommen.

Letztlich entfällt die Heimtücke nach der gängigen Definition ("bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit") ja nur, wenn das Opfer in einer Situation ist, in der es a) ahnt, dass es einen Angriff auf sein Leben geben wird und b) ein adäquates Mittel zur Gegenwehr hat.

Das kommt mir recht archaisch vor: High Noon im Wilden Westen: "Zieh!" Die Provokation von effektiver Gegenwehr. In der Konstellation wie hier, Neffe mit Waffe und Tante, wie hätte BT NICHT heimtückisch töten können? Da fällt mir ehrlich gesagt nichts ein.

Aber gut, das ist Rechtsprechung. Hier im Urteil war jedenfalls der festgestellte Tatablauf die Grundlage für die Heimtücke. Ein im Detail anderer Geschehensablauf dürfte an der Heimtücke nichts ändern, müsste aber neu subsumiert werden. Wie das jetzt wiederaufnahmeverfahrenstechnisch zu beurteilen ist, das weiß ich nicht.


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Mordfall Charlotte Böhringer

um 12:53
Das er da im Kassenhäuschen steht und arbeitet, ist auchnormal denke ich, wenn es stimmt das der Job im vielleicht die Entlassung erleichert hat. Ausserdem wird er einen Bewährungshelfer haben, dem er Nachweise bringen muß , das er arbeitet. Was unter der Hand passiert weiß man nicht. Wie gesagt er rechnet sich klein, damit er die 250 000Euro Prozessgebühren nicht zahlen muß. Und das macht mich kirre, zahlt nicht und lässt trotzdem Anträge und Gutachten machen und beschäftigt die Justiz mit dem Mist. Die ist eh schon belastet genug, um sich wiederholt mit dem zubeschäftigen. Schon alleine deswegen müsste man da ein Ende setzen............


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Mordfall Charlotte Böhringer

um 12:55
@Origines
ist doch denke ich egal ob die Heimtücke wegfällt, es bleibt die Habgier und das ist auch ein Mordmerkmal.


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Mordfall Charlotte Böhringer

um 12:55
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Es gab ein paar Filme/Dokus zu ihm, daraus wird ein Algorithmus dann eine 'TV-Persoenlichkeit' gemacht haben.
Genau, da wird automatisiert was zusammengesetzt. Bei Lubitz steht auch nur "deutscher Pilot" und nicht Massenmörder in der Headline.


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Mordfall Charlotte Böhringer

um 13:23
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Eigentlich überlässt man solche Tätigkeiten irgendwelchen Aushilfen. Aber dann hätte er vermutlich gar keine Existenzberechtigung mehr.
Vor allem gäbe es ohne Job keine Bewährung. Das ist eine der Auflagen, dass er einer regelmäßigen Tätigkeit nachgeht und da wird die Auswahl für jemanden wie ihn nicht allzu groß sein.
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Das er da im Kassenhäuschen steht und arbeitet, ist auchnormal denke ich, wenn es stimmt das der Job im vielleicht die Entlassung erleichert hat. Ausserdem wird er einen Bewährungshelfer haben, dem er Nachweise bringen muß , das er arbeitet. Was unter der Hand passiert weiß man nicht.
Das wurde ganz klar festgestellt, dass er arbeiten muss. Ohne Job hätte es keine Entlassung gegeben.
Da fangen wir doch bitte nicht damit an, dem Bewährungshelfer etwas zu unterstellen, was da unter der Hand laufen könnte.


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Mordfall Charlotte Böhringer

um 13:25
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich frage mich ja immer: Wie kann ich jemanden töten, OHNE seine Arg- und Wehrlosigkeit auszunutzen? Die ist doch zumeist die Voraussetzung, um überhaupt zum Erfolg zu kommen.

Letztlich entfällt die Heimtücke nach der gängigen Definition ("bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit") ja nur, wenn das Opfer in einer Situation ist, in der es a) ahnt, dass es einen Angriff auf sein Leben geben wird und b) ein adäquates Mittel zur Gegenwehr hat.
Mir geht es genauso. Ich verstehe auch nicht, warum Henrike Schemmer nur ihren Schwiegervater heimtückisch ermordet hat, die vom Kampf mit diesem aus dem Schlaf aufgeschreckte und noch im Bett sitzende Ehefrau aber nicht, denn sie sah den Angriff ja kommen. Wehrloser geht für mich nicht: aus dem Schlaf im halbdunklen Schlafzimmer aufgeschreckt und der Fluchtweg durch die messerschwingende Schwiegertochter, die der Senioren zudem allein schon durch die Statur haushoch überlegen war versperrt.
Das sagt das Gericht, dass sie zwar wehr- aber nicht arglos war. Tortzdem sehe ich das anders, denn als sie sich am Vorabend ins Bett legte, fühlte sie sich ganz sicher vor einem solchen Angriff sicher und die Schwiegertochter hat gezielt die Nacht als Tatzeit gewählt und sich mit dem Zweitschlüssel möglichst lautlos bis ins Schlafzimmer geschlichen.
Der Trost ist, dass es am Gesamturteil nichts ändert, denn sie hat zwei Personen aus Habgier und davon eine zusätzlich in Heimtücke ermordet.

Hier sehe ich die Situation durchaus ähnlich. Selbst wenn man annimmt, dass BT schon vor dem Angriff in der Wohnung war, hätte CB doch nicht im entferntesten geahnt, dass er versuchen wird, die umzubringen. Sie mag geahnt haben, dass es einen Streit geben würde, wenn sie ihn reinlässt und sich auf ein Gespräch einlässt, sie mah ihm sogar aktiv vorwürfe gemacht haben. Aber doch nicht, dass er bereit ist, die körperlich anzugreifen und noch weniger, dass er sogar schon ihren Mord geplant hatte, als er an der Tür klingelte.
Er hat sie (wenn man diesen alternativen Ablauf annimmt) bewusst und gezielt in eine Situation gebracht, in der sie allein mit ihm ist, hinter verschlossenen Türen. Und er wird sie kaum so angegriffen haben, dass sie eine ernsthafte Chance auf Flucht oder Gegenwehr hatte.
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:ist doch denke ich egal ob die Heimtücke wegfällt, es bleibt die Habgier und das ist auch ein Mordmerkmal.
Das ist aber nicht der Plan von BT und seinem Anwalt. Die wollen einen neuen Prozess bekommen und an dessen Ende ist dann wieder alles offen. Da wird dann nicht nur das Merkmal "Heimtücke" verhandelt und das Gericht entscheidet, ob es bestehen bleibt oder wegfällt, sondern der gesamte Fall. Und damit werden sind sozusagen alle Karten wieder neu gemischt. Man spekuliert darauf, dass das neue Gericht in einem neuen Verfahren zu einem gänzlich anderen Gesamturteil, nämlich Freispruch kommt, weil BT nach Wittings Meinung ja "so nie hätte verurteilt werden dürfen".
Wenn alle Indizien, bis auf dieses Spurenbildgutachten, wieder so erhoben werden, wie im ersten Prozess, würde das meiner Meinung nach auch nichts daran ändern, dass BT sehr eindeutig der einzig mögliche Täter ist. Aber hier spielt die Zeit ihm natürlich in die Hände. Die erinnerung der Zeugen ist heute fast 20 Jahre alt, einige sind vielleicht schon verstorben etc.

Ich bin ziemlich sicher, dass BT's Antrag keine Chance hat. Insofern sind das alle rein hypothetische Überlegungen. Aber BT betreibt den ganzen Aufwand halt nicht, um nur die Heimtücke und damit die besondere Schwere der Schuld aus seinem urteil zu tilgen, sondern um einen ganz neuen Prozess zu bekommen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

um 13:27
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:ist doch denke ich egal ob die Heimtücke wegfällt, es bleibt die Habgier und das ist auch ein Mordmerkmal.
Aber mit nur einem Mordmerkmal wird es schwierig, die Schwere der Schuld zu begründen.
Und ohne Schuldschwere hätte er womöglich früher rauskommen können.


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Mordfall Charlotte Böhringer

um 13:40
Zitat von emzemz schrieb:Da fangen wir doch bitte nicht damit an, dem Bewährungshelfer etwas zu unterstellen, was da unter der Hand laufen könnte.
DA hab ich mich wohl falsch ausgedrückt. Mit unter der Hand laufen , meinte ich , was in der Familie mit dem Geld läuft. Das er offiziell nur wenig Lohn bekommt.


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um 13:50
@Grillage
Ich weiß was BT und seine Anwälte bezwecken. ich hab mich darauf bezogen das Heimtücke wegfallen könnte.
Ist aber alles Makelatur, denn ich glaub nicht daran das er denbekommt , auf Grund was wir bis jetzt hier erfahren haben.
Zitat von emzemz schrieb:Aber mit nur einem Mordmerkmal wird es schwierig, die Schwere der Schuld zu begründen.
Und ohne Schuldschwere hätte er womöglich früher rauskommen können.
das ist aber auch sehr hypothetisch, denn es ist ja nicht usus das man bei Lebenslang nach 15Jahren raus kommt. Zumal er die Tat ja immer noch leugnet und auch kein einfacher Insasse war.mMn


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Mordfall Charlotte Böhringer

um 13:55
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:das ist aber auch sehr hypothetisch, denn es ist ja nicht usus das man bei Lebenslang nach 15Jahren raus kommt. Zumal er die Tat ja immer noch leugnet und auch kein einfacher Insasse war.mMn
Das ist aber nun unerheblich, was später hätte sein können, es geht um das Urteil und das wäre falsch gewesen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

um 15:10
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Das sagt das Gericht, dass sie zwar wehr- aber nicht arglos war. Tortzdem sehe ich das anders, denn als sie sich am Vorabend ins Bett legte, fühlte sie sich ganz sicher vor einem solchen Angriff sicher und die Schwiegertochter hat gezielt die Nacht als Tatzeit gewählt und sich mit dem Zweitschlüssel möglichst lautlos bis ins Schlafzimmer geschlichen.
Es zählt nicht der Vorabend, sondern der Tatzeitpunkt.

Und dass sie, wenn sie wegen des Angriffs auf ihren Mann aus dem Schlaf aufgeschreckt ist, zumindest nicht mehr arglos war, damit hat das Gericht nun mal recht.

Letztendlich spielt es in diesem Fall auch keine Rolle, da sie eh die Höchststrafe bekommen hat...mehr als lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld geht nicht.


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Mordfall Charlotte Böhringer

um 15:12
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ich verstehe auch nicht, warum Henrike Schemmer nur ihren Schwiegervater heimtückisch ermordet hat, die vom Kampf mit diesem aus dem Schlaf aufgeschreckte und noch im Bett sitzende Ehefrau aber nicht, denn sie sah den Angriff ja kommen. Wehrloser geht für mich nicht: aus dem Schlaf im halbdunklen Schlafzimmer aufgeschreckt und der Fluchtweg durch die messerschwingende Schwiegertochter, die der Senioren zudem allein schon durch die Statur haushoch überlegen war versperrt.
Das sagt das Gericht, dass sie zwar wehr- aber nicht arglos war. Tortzdem sehe ich das anders, denn als sie sich am Vorabend ins Bett legte, fühlte sie sich ganz sicher vor einem solchen Angriff sicher ...
Dabei ist doch dieser Fall geradezu ein Paradebeispiel dafür, wann eine Tat heimtückisch ist und wann nicht. Ich versuche es mal.
Heimtückisch handelt der Täter, wenn er die zum Zeitpunkt seines Angriffs beim Opfer bestehende Arg- und Wehrlosigkeit bewusst zur Begehung der Tat ausnutzt (BGHSt 50, 16, 28).
Es sind drei Punkte, die alle drei zutreffen müssen. Sobald einer fehlt, sind wir schon raus, was die Heimtücke anbelangt:

- zum Zeitpunkt des Angriffs

- Arglosigkeit

- Wehrlosigkeit


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Mordfall Charlotte Böhringer

um 15:44
Zitat von emzemz schrieb:Es sind drei Punkte, die alle drei zutreffen müssen. Sobald einer fehlt, sind wir schon raus, was die Heimtücke anbelangt:
Für die Arglosigkeit gilt, dass das Opfer im Tatzeitpunkt tatsächlich nicht mit einem schwerwiegenden tätlichen Angriff gerechnet haben darf.
Die Wehrlosigkeit muss auch auf der Arglosigkeit beruhen. Sobald jemand also nicht arglos ist, ist allein die Wehrlosigkeit nicht mehr ausreichend. Die Rechtsprechung verneint die Wehrlosigkeit auch oft, wenn das Opfer die Möglichkeit zur Flucht hat.

Diese Definition der Heimtücke (auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit ausnutzen) ist zudem sehr weit, sodass man diese bei sehr vielen Tötungsdelikten annehmen kann. Wie oft rechnet ein Opfer denn mit einem wirklich schwerwiegenden Angriff? Damit aber der Ausnahmecharakter des Mordes im Vergleich zum Totschlag nicht verwässert, wird das Merkmal sehr restriktiv ausgelegt (Stichwort: Heimtückekorrektive). Es gibt verschiedene Ansätze, das ganze über weitere Merkmale wie "feindliche Willensrichtung" oder "verwerflicher Vertrauensbruch" einzuschränken. Das heißt, dass das Merkmal auf den ersten Blick eine relativ simple Definition hat, aber auf den zweiten Blick doch gar nicht so einfach festzustellen ist. Eine Freude für jeden Jurastudenten im Examen; da kann man sich seitenweise drüber auslassen.


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