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Mordfall Charlotte Böhringer

29.243 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

19.01.2025 um 12:30
Zitat von dotsdots schrieb:Laut Google ist er eine "TV-Persönlichkeit
Ich wuerde auf solche google Klassifizierungen nicht viel geben.
Es gab ein paar Filme/Dokus zu ihm, daraus wird ein Algorithmus dann eine 'TV-Persoenlichkeit' gemacht haben.

Er arbeitet, und dagegen ist nichts einzuwenden, wuerde ich meinen.


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19.01.2025 um 12:42
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Es gab ein paar Filme/Dokus zu ihm, daraus wird ein Algorithmus dann eine 'TV-Persoenlichkeit' gemacht haben.
Über Jeffrey Dahmer wird es mehr Filme und Dokus geben.
Der ist als Serienmörder klassifiziert.
Die passende Bezeichnung für BT wäre also ganz neutral "verurteilter Mörder"


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19.01.2025 um 12:48
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Ich auch - aber Gerichte sehen dies sehr haeufig anders als ich ;-). (Wer rechnet denn schon damit, ermordet zu werden bzw. wer ist denn in der Lage, sich noch adequat zu wehren, wenn er den Ernst der Lage erkennt? )
Ich frage mich ja immer: Wie kann ich jemanden töten, OHNE seine Arg- und Wehrlosigkeit auszunutzen? Die ist doch zumeist die Voraussetzung, um überhaupt zum Erfolg zu kommen.

Letztlich entfällt die Heimtücke nach der gängigen Definition ("bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit") ja nur, wenn das Opfer in einer Situation ist, in der es a) ahnt, dass es einen Angriff auf sein Leben geben wird und b) ein adäquates Mittel zur Gegenwehr hat.

Das kommt mir recht archaisch vor: High Noon im Wilden Westen: "Zieh!" Die Provokation von effektiver Gegenwehr. In der Konstellation wie hier, Neffe mit Waffe und Tante, wie hätte BT NICHT heimtückisch töten können? Da fällt mir ehrlich gesagt nichts ein.

Aber gut, das ist Rechtsprechung. Hier im Urteil war jedenfalls der festgestellte Tatablauf die Grundlage für die Heimtücke. Ein im Detail anderer Geschehensablauf dürfte an der Heimtücke nichts ändern, müsste aber neu subsumiert werden. Wie das jetzt wiederaufnahmeverfahrenstechnisch zu beurteilen ist, das weiß ich nicht.


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19.01.2025 um 12:53
Das er da im Kassenhäuschen steht und arbeitet, ist auchnormal denke ich, wenn es stimmt das der Job im vielleicht die Entlassung erleichert hat. Ausserdem wird er einen Bewährungshelfer haben, dem er Nachweise bringen muß , das er arbeitet. Was unter der Hand passiert weiß man nicht. Wie gesagt er rechnet sich klein, damit er die 250 000Euro Prozessgebühren nicht zahlen muß. Und das macht mich kirre, zahlt nicht und lässt trotzdem Anträge und Gutachten machen und beschäftigt die Justiz mit dem Mist. Die ist eh schon belastet genug, um sich wiederholt mit dem zubeschäftigen. Schon alleine deswegen müsste man da ein Ende setzen............


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19.01.2025 um 12:55
@Origines
ist doch denke ich egal ob die Heimtücke wegfällt, es bleibt die Habgier und das ist auch ein Mordmerkmal.


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19.01.2025 um 12:55
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Es gab ein paar Filme/Dokus zu ihm, daraus wird ein Algorithmus dann eine 'TV-Persoenlichkeit' gemacht haben.
Genau, da wird automatisiert was zusammengesetzt. Bei Lubitz steht auch nur "deutscher Pilot" und nicht Massenmörder in der Headline.


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19.01.2025 um 13:23
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Eigentlich überlässt man solche Tätigkeiten irgendwelchen Aushilfen. Aber dann hätte er vermutlich gar keine Existenzberechtigung mehr.
Vor allem gäbe es ohne Job keine Bewährung. Das ist eine der Auflagen, dass er einer regelmäßigen Tätigkeit nachgeht und da wird die Auswahl für jemanden wie ihn nicht allzu groß sein.
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Das er da im Kassenhäuschen steht und arbeitet, ist auchnormal denke ich, wenn es stimmt das der Job im vielleicht die Entlassung erleichert hat. Ausserdem wird er einen Bewährungshelfer haben, dem er Nachweise bringen muß , das er arbeitet. Was unter der Hand passiert weiß man nicht.
Das wurde ganz klar festgestellt, dass er arbeiten muss. Ohne Job hätte es keine Entlassung gegeben.
Da fangen wir doch bitte nicht damit an, dem Bewährungshelfer etwas zu unterstellen, was da unter der Hand laufen könnte.


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19.01.2025 um 13:25
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich frage mich ja immer: Wie kann ich jemanden töten, OHNE seine Arg- und Wehrlosigkeit auszunutzen? Die ist doch zumeist die Voraussetzung, um überhaupt zum Erfolg zu kommen.

Letztlich entfällt die Heimtücke nach der gängigen Definition ("bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit") ja nur, wenn das Opfer in einer Situation ist, in der es a) ahnt, dass es einen Angriff auf sein Leben geben wird und b) ein adäquates Mittel zur Gegenwehr hat.
Mir geht es genauso. Ich verstehe auch nicht, warum Henrike Schemmer nur ihren Schwiegervater heimtückisch ermordet hat, die vom Kampf mit diesem aus dem Schlaf aufgeschreckte und noch im Bett sitzende Ehefrau aber nicht, denn sie sah den Angriff ja kommen. Wehrloser geht für mich nicht: aus dem Schlaf im halbdunklen Schlafzimmer aufgeschreckt und der Fluchtweg durch die messerschwingende Schwiegertochter, die der Senioren zudem allein schon durch die Statur haushoch überlegen war versperrt.
Das sagt das Gericht, dass sie zwar wehr- aber nicht arglos war. Tortzdem sehe ich das anders, denn als sie sich am Vorabend ins Bett legte, fühlte sie sich ganz sicher vor einem solchen Angriff sicher und die Schwiegertochter hat gezielt die Nacht als Tatzeit gewählt und sich mit dem Zweitschlüssel möglichst lautlos bis ins Schlafzimmer geschlichen.
Der Trost ist, dass es am Gesamturteil nichts ändert, denn sie hat zwei Personen aus Habgier und davon eine zusätzlich in Heimtücke ermordet.

Hier sehe ich die Situation durchaus ähnlich. Selbst wenn man annimmt, dass BT schon vor dem Angriff in der Wohnung war, hätte CB doch nicht im entferntesten geahnt, dass er versuchen wird, die umzubringen. Sie mag geahnt haben, dass es einen Streit geben würde, wenn sie ihn reinlässt und sich auf ein Gespräch einlässt, sie mah ihm sogar aktiv vorwürfe gemacht haben. Aber doch nicht, dass er bereit ist, die körperlich anzugreifen und noch weniger, dass er sogar schon ihren Mord geplant hatte, als er an der Tür klingelte.
Er hat sie (wenn man diesen alternativen Ablauf annimmt) bewusst und gezielt in eine Situation gebracht, in der sie allein mit ihm ist, hinter verschlossenen Türen. Und er wird sie kaum so angegriffen haben, dass sie eine ernsthafte Chance auf Flucht oder Gegenwehr hatte.
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:ist doch denke ich egal ob die Heimtücke wegfällt, es bleibt die Habgier und das ist auch ein Mordmerkmal.
Das ist aber nicht der Plan von BT und seinem Anwalt. Die wollen einen neuen Prozess bekommen und an dessen Ende ist dann wieder alles offen. Da wird dann nicht nur das Merkmal "Heimtücke" verhandelt und das Gericht entscheidet, ob es bestehen bleibt oder wegfällt, sondern der gesamte Fall. Und damit werden sind sozusagen alle Karten wieder neu gemischt. Man spekuliert darauf, dass das neue Gericht in einem neuen Verfahren zu einem gänzlich anderen Gesamturteil, nämlich Freispruch kommt, weil BT nach Wittings Meinung ja "so nie hätte verurteilt werden dürfen".
Wenn alle Indizien, bis auf dieses Spurenbildgutachten, wieder so erhoben werden, wie im ersten Prozess, würde das meiner Meinung nach auch nichts daran ändern, dass BT sehr eindeutig der einzig mögliche Täter ist. Aber hier spielt die Zeit ihm natürlich in die Hände. Die erinnerung der Zeugen ist heute fast 20 Jahre alt, einige sind vielleicht schon verstorben etc.

Ich bin ziemlich sicher, dass BT's Antrag keine Chance hat. Insofern sind das alle rein hypothetische Überlegungen. Aber BT betreibt den ganzen Aufwand halt nicht, um nur die Heimtücke und damit die besondere Schwere der Schuld aus seinem urteil zu tilgen, sondern um einen ganz neuen Prozess zu bekommen.


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19.01.2025 um 13:27
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:ist doch denke ich egal ob die Heimtücke wegfällt, es bleibt die Habgier und das ist auch ein Mordmerkmal.
Aber mit nur einem Mordmerkmal wird es schwierig, die Schwere der Schuld zu begründen.
Und ohne Schuldschwere hätte er womöglich früher rauskommen können.


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19.01.2025 um 13:40
Zitat von emzemz schrieb:Da fangen wir doch bitte nicht damit an, dem Bewährungshelfer etwas zu unterstellen, was da unter der Hand laufen könnte.
DA hab ich mich wohl falsch ausgedrückt. Mit unter der Hand laufen , meinte ich , was in der Familie mit dem Geld läuft. Das er offiziell nur wenig Lohn bekommt.


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19.01.2025 um 13:50
@Grillage
Ich weiß was BT und seine Anwälte bezwecken. ich hab mich darauf bezogen das Heimtücke wegfallen könnte.
Ist aber alles Makelatur, denn ich glaub nicht daran das er denbekommt , auf Grund was wir bis jetzt hier erfahren haben.
Zitat von emzemz schrieb:Aber mit nur einem Mordmerkmal wird es schwierig, die Schwere der Schuld zu begründen.
Und ohne Schuldschwere hätte er womöglich früher rauskommen können.
das ist aber auch sehr hypothetisch, denn es ist ja nicht usus das man bei Lebenslang nach 15Jahren raus kommt. Zumal er die Tat ja immer noch leugnet und auch kein einfacher Insasse war.mMn


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emz ehemaliges Mitglied

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19.01.2025 um 13:55
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:das ist aber auch sehr hypothetisch, denn es ist ja nicht usus das man bei Lebenslang nach 15Jahren raus kommt. Zumal er die Tat ja immer noch leugnet und auch kein einfacher Insasse war.mMn
Das ist aber nun unerheblich, was später hätte sein können, es geht um das Urteil und das wäre falsch gewesen.


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19.01.2025 um 15:10
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Das sagt das Gericht, dass sie zwar wehr- aber nicht arglos war. Tortzdem sehe ich das anders, denn als sie sich am Vorabend ins Bett legte, fühlte sie sich ganz sicher vor einem solchen Angriff sicher und die Schwiegertochter hat gezielt die Nacht als Tatzeit gewählt und sich mit dem Zweitschlüssel möglichst lautlos bis ins Schlafzimmer geschlichen.
Es zählt nicht der Vorabend, sondern der Tatzeitpunkt.

Und dass sie, wenn sie wegen des Angriffs auf ihren Mann aus dem Schlaf aufgeschreckt ist, zumindest nicht mehr arglos war, damit hat das Gericht nun mal recht.

Letztendlich spielt es in diesem Fall auch keine Rolle, da sie eh die Höchststrafe bekommen hat...mehr als lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld geht nicht.


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emz ehemaliges Mitglied

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19.01.2025 um 15:12
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ich verstehe auch nicht, warum Henrike Schemmer nur ihren Schwiegervater heimtückisch ermordet hat, die vom Kampf mit diesem aus dem Schlaf aufgeschreckte und noch im Bett sitzende Ehefrau aber nicht, denn sie sah den Angriff ja kommen. Wehrloser geht für mich nicht: aus dem Schlaf im halbdunklen Schlafzimmer aufgeschreckt und der Fluchtweg durch die messerschwingende Schwiegertochter, die der Senioren zudem allein schon durch die Statur haushoch überlegen war versperrt.
Das sagt das Gericht, dass sie zwar wehr- aber nicht arglos war. Tortzdem sehe ich das anders, denn als sie sich am Vorabend ins Bett legte, fühlte sie sich ganz sicher vor einem solchen Angriff sicher ...
Dabei ist doch dieser Fall geradezu ein Paradebeispiel dafür, wann eine Tat heimtückisch ist und wann nicht. Ich versuche es mal.
Heimtückisch handelt der Täter, wenn er die zum Zeitpunkt seines Angriffs beim Opfer bestehende Arg- und Wehrlosigkeit bewusst zur Begehung der Tat ausnutzt (BGHSt 50, 16, 28).
Es sind drei Punkte, die alle drei zutreffen müssen. Sobald einer fehlt, sind wir schon raus, was die Heimtücke anbelangt:

- zum Zeitpunkt des Angriffs

- Arglosigkeit

- Wehrlosigkeit


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19.01.2025 um 15:44
Zitat von emzemz schrieb:Es sind drei Punkte, die alle drei zutreffen müssen. Sobald einer fehlt, sind wir schon raus, was die Heimtücke anbelangt:
Für die Arglosigkeit gilt, dass das Opfer im Tatzeitpunkt tatsächlich nicht mit einem schwerwiegenden tätlichen Angriff gerechnet haben darf.
Die Wehrlosigkeit muss auch auf der Arglosigkeit beruhen. Sobald jemand also nicht arglos ist, ist allein die Wehrlosigkeit nicht mehr ausreichend. Die Rechtsprechung verneint die Wehrlosigkeit auch oft, wenn das Opfer die Möglichkeit zur Flucht hat.

Diese Definition der Heimtücke (auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit ausnutzen) ist zudem sehr weit, sodass man diese bei sehr vielen Tötungsdelikten annehmen kann. Wie oft rechnet ein Opfer denn mit einem wirklich schwerwiegenden Angriff? Damit aber der Ausnahmecharakter des Mordes im Vergleich zum Totschlag nicht verwässert, wird das Merkmal sehr restriktiv ausgelegt (Stichwort: Heimtückekorrektive). Es gibt verschiedene Ansätze, das ganze über weitere Merkmale wie "feindliche Willensrichtung" oder "verwerflicher Vertrauensbruch" einzuschränken. Das heißt, dass das Merkmal auf den ersten Blick eine relativ simple Definition hat, aber auf den zweiten Blick doch gar nicht so einfach festzustellen ist. Eine Freude für jeden Jurastudenten im Examen; da kann man sich seitenweise drüber auslassen.


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19.01.2025 um 18:38
Zitat von Juris019Juris019 schrieb:Diese Definition der Heimtücke (auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit ausnutzen) ist zudem sehr weit, sodass man diese bei sehr vielen Tötungsdelikten annehmen kann. Wie oft rechnet ein Opfer denn mit einem wirklich schwerwiegenden Angriff? Damit aber der Ausnahmecharakter des Mordes im Vergleich zum Totschlag nicht verwässert, wird das Merkmal sehr restriktiv ausgelegt (Stichwort: Heimtückekorrektive).
Das meinte ich. Beruhigend. Das ist ja der Knackpunkt: Tötung mit Heimtücke ist Mord. Tötung ohne Heimtücke (und kein anderes Mordmerkmal) ist "nur" Totschlag.

Klar, hier kommt noch die "Habgier" hinzu, egal wie der Tatablauf im Detail war. Der Angriff dürfte immer überraschend erfolgt sein.

Bevor sich die Jurastudenten über die Heimtücke auslassen dürfen, müssen sie erst mal den Meinungsstreit entscheiden, ob § 211 eine Qualifikation des § 212 oder ein eigener Tatbestand ist. Wobei der Streit hier mangels Teilnehmer irrelevant ist.

https://www.iurastudent.de/streitstaende/strafrecht/das-verh-ltnis-von-mord-211-stgb-und-totschlag-212-stgb

Das Jura-Studium mag "vernünftig" sein. Einfach ist es nicht.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:BT hatte innerhalb einer passablen Zeit alle Scheine zusammen, haette sich also als Pruefling zum ersten Staatsexamen anmelden koennen. Und er hat ein Repetitorium besucht, was man im allg. tut, um sich auf das erste Staatsexamen vorzubereiten. Aber dann hat er sich ueber Jahre nicht zur Pruefung angemeldet.
Keine Ahnung, wie es heute in Zeiten von Bachelor und Master ist. Aber zu den Zeiten, als BT studiert hat, bekam man die "Scheine" von den Uni-Professoren relativ einfach. Das war quasi die erste Hälfte des Studiums.
Der große Klopper war in Bayern das 1. Staatsexamen. Das wurde vom Landesjustizprüfungsamt durchgeführt und war gefürchtet. Acht fünfstündige Klausuren in zwei Wochen. Berge an Stoff. Durchfallquoten von 30 bis 50%. Sehr viele lernten jahrelang bzw. trauten sich nicht. Da gehörte also schon etwas echte Beharrlichkeit und Mut dazu. Irgendwie Eigenschaften, die zu BT nicht recht passen wollen.

Wobei Beharrlichkeit: BT strickt beharrlich an seiner Legende, nun schon Jahrzehnte. Ich vermute ja auch, dass die ganze Wiederaufnahme-Show vorrangig dazu dient, den Mythos von BT als unschuldigem Justizopfer am Leben zu erhalten. Das Geld ist da, das LG hat sich in seinem Urteil etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt, als es die "BT wartete vor der Türe auf CB"-Variante vertrat und es gibt neue Computeranalysen. Und Geld für Witting natürlich.


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Mordfall Charlotte Böhringer

19.01.2025 um 18:57
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Bevor sich die Jurastudenten über die Heimtücke auslassen dürfen, müssen sie erst mal den Meinungsstreit entscheiden, ob § 211 eine Qualifikation des § 212 oder ein eigener Tatbestand ist. Wobei der Streit hier mangels Teilnehmer irrelevant ist.
Dieser Streit ist, sofern es weitere Tatbeteiligte gab, noch anspruchsvoller und, wie so viele, eher rechtstheoretischer Natur.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Keine Ahnung, wie es heute in Zeiten von Bachelor und Master ist. Aber zu den Zeiten, als BT studiert hat, bekam man die "Scheine" von den Uni-Professoren relativ einfach. Das war quasi die erste Hälfte des Studiums.
Das Jurastudium ist bis heute, neben Pharmazie und Medizin, das einzige, bei dem es weiterhin ein Staatsexamen gibt. Also der universitäre Teil, der allein nicht ausreicht, und der staatliche Teil, von dem abhängt, ob man die letzten Jahre Studium in den Sand setzt oder nicht. Für die Zulassung zum Examen benötigt man die Scheine, die mittlerweile meist als credit points (danke der Bologna-Reform) erfasst werden. Wer (ehemalige) Jurastudenten fragt, der wird wissen, dass auch heute diese Scheine/credit points nicht einfach zu erreichen sind. Aber wer sie einmal erworben hat, der sollte mit einer vernünftigen Vorbereitung in der Lage sein, das Examen zu bestehen. Diese Vorbereitung umfasst im Jurastudium aber regelmäßig ca. ein Jahr an separater Vorbereitung. Wer kein Ziel vor Augen oder keine Lust hat, wird sich das nicht antun. Und nur, weil man bei einem Repetitorium angemeldet ist, bedeutet es nicht, dass man dieses auch mit Sinn und Verstand besucht. Man legt sich da ja nicht einfach die Lehrbücher unter das Kopfkissen und dann wird das schon. Das ist harte Arbeit und auch eine Herausforderung für das soziale Umfeld. Er wäre nicht der erste, der dadurch Freundschaften oder gar Partnerschaften wegen mangelnder Zeit und Verständnis verloren hätte. Und das wussten die Richter vermutlich besser als jeder andere.

Bezogen auf diesen Fall: Ich denke, BT hatte einfach keine Lust darauf. Er sah es als gegeben an, dass er das Parkhaus eines Tages übernehmen wird. Wozu sich also im Studium quälen, wenn er dann doch am Ende mehr hat, als die meisten Kommilitonen? Die wenigsten Volljuristen landen in einer Großkanzlei mit mehr als 100.000€ im Jahr. Die Lügerei hat bis dato ja auch funktioniert. Oder hat irgendjemand Verdacht geschöpft? Möglicherweise die Tante. Von ihrem Tod/Erbe hing aber auch die Zukunft ab. Und wie Erbrecht funktioniert, lernt man im 3. Semester. Also war BT klar, wenn sie stirbt, ein Testament zu seinen Gunsten da ist und er nicht als Mörder verurteilt wird, so braucht er das Studium nicht mehr abschließen. Aus seiner Sicht eine win-Situation. nur nicht für die Tante.


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19.01.2025 um 20:29
Zitat von Juris019Juris019 schrieb:Das ist harte Arbeit und auch eine Herausforderung für das soziale Umfeld. Er wäre nicht der erste, der dadurch Freundschaften oder gar Partnerschaften wegen mangelnder Zeit und Verständnis verloren hätte. Und das wussten die Richter vermutlich besser als jeder andere.
In meinem eigenen Bekanntenkreis, in einem anderen Bundesland, gab es einen Fall, in dem sich eine Kandidatin am Tag der ersten Klausur das Leben genommen hat. Sie hatte sich gar nicht angemeldet, war am Ende, ohne weitere Chance, hatte aber alle glauben lassen, sie lerne auf die Prüfung. Auch eine "Ausbildungslüge".

Aber zu der Sorte gehörte BT ja bekanntlich nicht.

Das Motiv ist in diesem Fall ja geradezu plakativ. Alleine reicht es nicht aus. Aber mit den objektiven Tatumständen, seinem Vor- und seinem Nachtatverhalten, da hat er geradezu alles getan, sich ans Messer zu liefern. Wir wissen ja nicht genau, wie das Verhältnis Tante-Neffe am Tattag war, wir können auch nicht in den Kopf von BT blicken, welche Befürchtungen er hatte, ob er schon lange mit dem Gedanken gespielt hatte oder ob er schlicht verzweifelt war.

Aber das Urteil arbeitet akribisch heraus, wie prekär die Situation für BT zum Tatzeitpunkt war. So habe ich erst jetzt gelesen, dass die Tante in der Vergangenheit einmal erfolgreich verhindert hat, dass BT mit seiner Freundin/Verlobten zusammen zieht, indem sie auf den Makler/Vermieter eingewirkt hat, so dass sie nicht die anvisierte Wohnung bekamen. Die Tante wünschte sich besseren Umgang für ihren Neffen. Uffff. Die ganze Situation war schon irre. Und der Täter spielte jahrelang, offenbar sogar seiner Familie, seiner Lebensgefährtin und Gott und der Welt vor, er sei Referendar, kurz vor dem 2. Examen, für eine Vermögensberatung tätig. Uffff. Genauso irre.


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19.01.2025 um 20:55
Zitat von emzemz schrieb:Dabei ist doch dieser Fall geradezu ein Paradebeispiel dafür, wann eine Tat heimtückisch ist und wann nicht. Ich versuche es mal.
Mir ist das schon klar. Es ging mir eher darum, aufzuzeigen, dass das was ein Otto-Normal-Bürger ( = ich) als heimtückisch empfindet, nicht unbedingt auch juristisch als Heimtücke gewertet word.

Mit den anderen Mordmerkmalen ist es ja das gleiche. Spontan würde ich auch sagen, das dieser Fall, also der Mord an CB, grausam war, sie ist mit 24 Schlägen erschlagen worden. Ich finde schon, dass das eine Abstufung ist zu 2 oder 3 Schlägen. Hier hat einer minutenlange auf eine fast 60-jährige, zierliche Frau eingedroschen. Finde ich, wenn ich mich in das Opfer hineinversetze und davon ausgehe, das sie nicht gleich nach den ersten 2,3 Schlägen bewusstlos war, eine sehr grausame Art zu sterben.
Juristisch gesehen ist das aber eben kein Mord aus Grausamkeit.

Und ich finde auch, dass das hier ein Mord aus niederen und niedrigsten Beweggründen ist. BT wollte mit der Tat (u.a., denn in der Habgier sehe ich schon auch das Hauptmotiv) verhindern, dass seine Lügereien und Betrügereien auffliegen, in die er sich vorher ohne Not hineingesteigert hatte. wie gesagt, es geht hier nicht um eine Notlüge, sondern er musste ja den kurz vor dem 2. Staatsexamen stehenden und gleichzeitig promivierenden, vermögende Kunden beratenden Referendar mimen, um richtig pralle dazustehen. Erst dermaßen hochstapeln und dann morden um das aufgebaute Image zu retten, finde ich schon richtig niedrigste Schublade.
Genauso wie die eigene Tante umzubringen, die einen jahrzehntelang finanziell unterstützt hat und einem Millionen vermachen wollte, weil man der Lieblingsneffe war.
Aber auch das würde juristisch gesehen nicht als Mordmerkmal durchgehen.


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20.01.2025 um 09:10
ufer"..
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Mit den anderen Mordmerkmalen ist es ja das gleiche. Spontan würde ich auch sagen, das dieser Fall, also der Mord an CB, grausam war, sie ist mit 24 Schlägen erschlagen worden. Ich finde schon, dass das eine Abstufung ist zu 2 oder 3 Schlägen. Hier hat einer minutenlange auf eine fast 60-jährige, zierliche Frau eingedroschen. Finde ich, wenn ich mich in das Opfer hineinversetze und davon ausgehe, das sie nicht gleich nach den ersten 2,3 Schlägen bewusstlos war, eine sehr grausame Art zu sterben.
Juristisch gesehen ist das aber eben kein Mord aus Grausamkeit.
Hier hat Fischer im Podcast "Sprechen wir über Mord" seine Sichtweise erörtert, die ich sehr gut nachvollziehen kann.

Jeder unnätürliche Tod ist genaugenommen grausam. Denn jemand der erwürgt wird, empfindet die Zeit bis zur Ohnmacht sicher ebenfalls als grausam. Auch eine fahrlässige Tötung kann für den Betroffenen extrem grausam sein. Wahrscheinlich war doch auch im vorliegenden Fall das Opfer nicht bis zum letzten Schlag bei bewusstsein. Wahrscheinlich war die Bewusstlosigkeit schon relativ früh eingetreten. Man darf auch nicht vergessen, grausam wäre es auch, bei zu wenig schlägen, wenn das Opfer dann zu Bewusstsein kommt, aber sich nicht retten kann und verstirbt. Die Zahl der Schläge ist aus meiner Sicht auch kein geeignetes Maß für die nichtjuristische Definition der Grausamkeit. Ich denke, dass die juristische Definition hier doch recht vernünftig ist, denn

Die "normale" Tötung wird auch schon durch die normalen Strafen berücksichtigt.


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