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Mordfall Charlotte Böhringer

28.934 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

27.02.2023 um 21:20
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/mysterioeser-kriminalfall-dein-freund-der-moerder-a-695789.html
20.05.2010

Ich meine schon mehrfach Überlegungen gelesen zu haben, woher denn kommt, dass BT 2028 auf Bewährung freikommen würde.
Vielleicht ist ja dieser Spiegel-Artikel aus 2010, der mir gerade zufällig unterkam, der Ursprung. Ich zitiere mal:
Bence wird wohl bis 2028 im Gefängnis bleiben

Die Gesamtschau aller Indizien hat die Kammer von Bences Täterschaft überzeugt. So sehr, dass sie zusätzlich die besondere Schwere der Schuld erkannte. Die lebenslange Freiheitsstrafe kann daher nach 15 Jahren nicht automatisch zur Bewährung ausgesetzt werden. In Bayern werden verurteilte Mörder frühestens nach 22 Jahren vorzeitig entlassen.

Bences Verteidiger legt Revision ein, die der Bundesgerichtshof im Frühjahr 2009 ablehnt. Eine Verfassungsbeschwerde wird im November 2009 verworfen. Bence muss bis zum Jahr 2028 in Haft bleiben.



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27.02.2023 um 22:23
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Hat man sie denn gefragt? Oder irgendwen, ob da noch mehr stand, als das bekannte? Wem würde überhaupt auffallen, wenn irgendein Nippes oder Kappes fehlt, wenn viel davon rumsteht?
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Es gab das tischchen und das alleine reicht für mehrere Sachen aus. Eine Figur war ja zu sehen, warum also nicht auch eine zweite?

Ich kenne solche Tischchen oder Kommoden aus vielen Haushalten. Da steht alles mögliche. Alltägliches wie Schlüssel und Handtasche, ebenso wie Deko und anderes. Nicht Mal bei meiner Mutter könnte ich mir Sicherheit sagen, ob da was fehlen würde und da bin ich schon Hunderte Male dran vorbei. Man nimmt war, dass da alles mögliche steht und liegt, aber zu Details kann man sich in der Regel nicht äußern, weil nichts von alledem wichtig genug wäre, um es sich zu merken.
Die Putzfrau wurde ausführlich befragt (zu den Zeitungen und wann der Boden gewischt wurde) und wird im Urteil mehrfach erwähnt. So heißt es da auch, dass sie allwöchentlich Staub wischte. Und da sollte ihr eine fehlende, mit schwarzem Werkzeuglack versehene Skuptur, nicht aufgefallen sein? Das halte ich für fernliegend, auch wenn es im Urteil nicht eigens Erwähnung findet. Auf den Unterschied zwischen etwas im Vorbeigehen wahrnehmen und wöchentlich in die Hand nehmen, um es zu reinigen, muss ich wohl nicht näher eingehen.


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28.02.2023 um 00:09
Manche haben ja auch Kerzenständer oder so im Flur stehn und die sind ja meist auch mit schwarzem Lack überzogen.


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28.02.2023 um 02:57
Zitat von emzemz schrieb:. Auf den Unterschied zwischen etwas im Vorbeigehen wahrnehmen und wöchentlich in die Hand nehmen, um es zu reinigen, muss ich wohl nicht näher eingehen.
Wenn ich mich Recht erinnere, hatte die Putzfrau ja relativ wenig Stunden für die doch sehr sehr grosse Wohnung. Da war gar keine grosse Zeit jedes einzelne Teil in die Hand zu nehmen und separat abzuwaschen. Im übrigen nimmt man eh nicht jedes Teil in die Hand beim Staubwischen, da geht man kurz drüber und gut ist. Massengeschäft quasi.
Zitat von emzemz schrieb:auch wenn es im Urteil nicht eigens Erwähnung findet
Eben. Daraus kann man nicht einfach schließen, dass explizit nachgefragt wurde und das Thema erledigt war. Eher kann man darauf schließen, dass gar nicht erst gefragt wurde, ob dort irgendwas stand, was dann vielleicht fehlte.
Zitat von curtcurt schrieb:Manche haben ja auch Kerzenständer oder so im Flur stehn und die sind ja meist auch mit schwarzem Lack überzogen.
Jedes Objekt kann mit allem beschichtet sein. Kunst ist nicht nur gold und silber. Jedes Objekt kann mit jedem Material zur Kunst werden, wenn der Künstler es so bestimmt. Ich habe zb nie etwas darüber gelesen, dass die vorhandene Statue oder was auch immer es ist, näher bezeichnet wurde oder ob es sich zb um ein ensemble gehandelt haben könnte oder ähnliches. Es gibt keine Beschreibung und auch keinen Hinweis auf nachfragen, weder an die Putzfrau, noch an sonst irgendwen.


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28.02.2023 um 07:12
@Aberacadabera

Gab es denn im Eingangsbereich irgendein Möbel, worauf etwas stehen konnte? Ich hab den eher kühl und unmöbliert in Erinnerung. Ist aber ne Weile her, dass ich das Foto gesehen habe.


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28.02.2023 um 11:49
Die Theorie mit der zweiten Skulptur auf dem Tischchen, die als Mordinstrument diente, hattest du schon im Sommer letzten Jahres zum Thema gemacht. Das müssen wir jetzt nicht nochmal aufwärmen.
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Wenn ich mich Recht erinnere, hatte die Putzfrau ja relativ wenig Stunden für die doch sehr sehr grosse Wohnung.
Es waren in der Regel drei Stunden. Thematisiert wird das in Bezug auf die Fußspuren, denn die Wohnung war schon länger nicht nass gewischt worden.
Da war gar keine grosse Zeit jedes einzelne Teil in die Hand zu nehmen und separat abzuwaschen. Im übrigen nimmt man eh nicht jedes Teil in die Hand beim Staubwischen, da geht man kurz drüber und gut ist. Massengeschäft quasi.
Kein Mensch wäscht ein Kunstobjekt, also eine lackierte Skulptur aus Metall, regelmäßig ab.
Natürlich hebt man beim Staubwischen einer Fläche ein dort stehendes Objekt an, wischt den Staub darunter weg und stellt das Teil wieder ab. Ein "Massengeschäft" mit "kurz drüber und gut ist" erscheint mir vom Ablauf her nicht vorstellbar und wohl auch nicht üblich. Gedenke das aber auch nicht weiter zu vertiefen.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Gab es denn im Eingangsbereich irgendein Möbel, worauf etwas stehen konnte? Ich hab den eher kühl und unmöbliert in Erinnerung. Ist aber ne Weile her, dass ich das Foto gesehen habe.
Es gab nur dieses Tischchen und diese Skulptur darauf.
Wenn man sich dieses Ambiente vor Augen hält, dazu passt eine schwarz lackierte Eisenskulptur jetzt eher nicht.


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Mordfall Charlotte Böhringer

28.02.2023 um 12:55
Leider ist auf Bild 96 (hier in der Bildergalerie) nicht genau ersichtlich um welches Material es sich bei der Skulptur handelt.
Aber da sie bräunlich erscheint könnte es sich eventuell um Bronze handeln.


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28.02.2023 um 14:13
Es ist eine groteske Fehlanahme, dass ein mit Vorsatz zur verbrecherischen lebensberaubenden Handlung schreitender - im Wortsinne - Mordbube, ohne Schlagwerkzeug dem Opfer auflauert. Dessen Gewohnheiten er bestens kennt, so er just zur Ausgehzeit der Millionärin, hiebbereit lauernd vor deren Wohnungstüre steht.
Nur so ist der - für den Mörder wichtige - Überraschungsmoment gegeben.

Wie vom Gericht schlüssig dargelegt, weil durch Kriminaltechnische Feststellung die Mordhand zu einem rechten Arm gehörte, daraus sich die Situation wie in Bild 93 im Augenblick des Türöffnens ergab und für das Opfer der Angriff einen Überraschungsmoment mit Schockstarre ergebend, da die Wohnungstüre nach links öffnete musste der Mörder mit dem rechten Arm die Mordwaffe führen, konnte als Linkshänder die Türe aufdrücken und sogleich im nächsten Augenblick auf das Haupt von Frau Charlotte Böhringer den ersten Hieb setzen, die Türe mit der linken Hand schliessen, gleichzeitig seiner aufgestauten Wut und seinen selbsterzeugten Hass gesammelt über Jahrzehnte (seine beste Zeit war sicherlich zu Lebzeiten von Onkel Oskar Böhringer als kleiner und grösserer Junge, mit Prinzenstatus, für den späteren Froschkönig, gleichsam dem Märchen, nur vollkommen anders) gegen die strenge, ungerechte, strafende, harte, geizige Tante, aus seiner überhöhten unreellen Eigensicht respektive -sucht, äusserst gewaltsam schlagend, mordend, vollkommen enthemmt, wie rasend auslassen: Die Tante die immer nur forderte und verlangte was ihn "zwang" zum Schein auf vieles einzugehen, die zudem seine Verlobte von Anfang an äusserst schroff vollkommen ablehnte, als ungeeignete Ehepartnerin bezeichnete, deren Lehrberuf sie öffentlich schmähte, für die C.B. zwingend vorgab, dass ein Ehevertrag durch einen Rechtsanwalt abgeschlossen werden muss, damit F. niemals an das Böhringersche Millionenvermögen ihre Hand anlegen konnte, zudem bereits die erste Wohnungssuche des B. und der F. böswillig, arglistig manipulierend, hintertrieben hatte. Er schlug sich nun gleichsam frei - äusserst zynisch interpretiert, zu dieser Tragödie für die Frau Böhringer - und sein Leben war nach der Mordtat nun sofort ein vollkommen anderes.
Das er gleich am nächsten Tag antrat, in Bermudas und Hawayhemd der Kleiderordnung höhnend, als Vertreter des urlaubenden Geschäftsführer.

Die Fotos des Eingangsbereich sind so verstörend, dass von einem Schlachtfeld gesprochen werden musste; weiträumig entstanden durch Nachsetzen der anfangs zurückweichenden Frau, durch die Vielzahl von 2 Dutzend äusserst kraftvollen Hieben Blutfontänen in vielen Richtungen, den mehr und mehr zertrümmerten knöchernen Schädel verliessen. Seine Schuhsohlen hat er danach sicher an dem Teppich abgewischt und ist auf Socken in das Büro nach oben, in dem er gleichsam randalierte, vielleicht auch um einen Einbruch vorzutäuschen oder um sein Ego zu befriedigen.

Wie eingangs erwähnt ist es eine vollkommene Fehlannahme in allen Punkten, eine Kunstskultur auf einem Tischchen in der Nähe als Schlagwerkzeug anzunehmen, entgegen aller Grundwahrscheinlichkeiten bei einer mit absolutem Vorsatz ausgeführten Mordtat.

Wie sollte das in der Realität möglich sein, anders als die Frau weg zu stossen, ihr Gelegenheit zu Hilferufen, zur Flucht geben, erst die Figur ergreifend, er sie nun verfolgend stellen musste!? Oder wenn wieder Erwarten die Figur an diesem Abend nicht dort stand? Sollte er sagen 'Hallo Tante Charlotte, Überraschung, ich will dich erschlagen bis zum Tod - aber wo ist die Figur die ich als Mordwaffe vorsah?'

Wie in Bild 1 zu sehen ist, stand das erwähnte Tischchen mit markantem Spiegel dahinter, der Wohnungstüre genau gegenüber, in ungefähr 4,50 Metern Entfernung. Damit ist hoffentlich alles gesagt, eine mehr als "krude" realitätsferne, selbst geschaffene Vorstellung nun für immer obsolet in diesem Faden.


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28.02.2023 um 14:14
Zitat von emzemz schrieb:Es gab nur dieses Tischchen und diese Skulptur darauf.
Und fand der Angriff nicht gleich am Eingang statt? Warum sollte er erst zum Tischchen, sich die Wasserpumpenstatue holen und die Tante dann zurück, in Richtung Eingang drängen?

Aus meiner Sicht hatte er das Tatwerkzeug in der Hand als er draußen geklingelt hat. Was das nun war, kann nur er sagen.


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28.02.2023 um 16:27
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Aus meiner Sicht hatte er das Tatwerkzeug in der Hand als er draußen geklingelt hat. Was das nun war, kann nur er sagen.
Ja, der Meinung bin ich auch. Vom Wagenheber über irgendein anderes Werkzeug. Der Wagen stand ja auch auf dem Parkdeck. Dort hätten die Sachen wie auch blutverschmierte Kleidung im Kofferraum zwischengelagert werden und auf der Apfelschorlenfahrt entsorgt werden können.


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28.02.2023 um 17:02
Hat Herr Petermann nicht dargelegt, dass auch ein Angriff von der Treppe kommend möglich gewesen sein könnte und es erst am Ende der Treppe zum Angriff kam? Und hatte nicht auch der Staatsanwalt gesagt, dass wenn sich der nun verurteilte anders eingelassen hätte, es zu einem anderen Urteil gekommen wäre zb Totschlag. So 100% sicher ist es für mich nicht, dass das ein geplanter Mord war. Ich bevorzuge immer noch Totschlag im Affekt, da BT aber nichts zur Klärung beigetragen hat, muss das eben offen bleiben.


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28.02.2023 um 17:21
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Ich bevorzuge immer noch Totschlag im Affekt,
Du bevorzugst? Ist dir eigentlich bewusst, dass hier eine Frau auf brutalste Weise, mit mindestens 24 Schlägen um ihr Leben gebracht wurde?
Mir kommt das langsam vor als machen sich hier manche ein Krimispiel draus -.- Das war echt und kein Cluedo!


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28.02.2023 um 17:25
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Das war echt und kein Cluedo!
Genau, die Frau Boehringer steht am Ende nicht lachend auf, wie bei einem Crime -Wochenende auf dem Donaudampfer. Das scheint mancher vergessen zu haben. Vielleicht fällt der Groschen, wenn man sich die Fotos vom Tatort anschaut.


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28.02.2023 um 17:29
Zu einem Kleinkrieg untereinander sollte es besser nicht kommen.


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28.02.2023 um 19:40
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Hat Herr Petermann nicht dargelegt, dass auch ein Angriff von der Treppe kommend möglich gewesen sein könnte und es erst am Ende der Treppe zum Angriff kam?
Ich habe mich nicht mit seinen Theorien beschäftigt.
Und hatte nicht auch der Staatsanwalt gesagt, dass wenn sich der nun verurteilte anders eingelassen hätte, es zu einem anderen Urteil gekommen wäre zb Totschlag.
Schaun wir uns doch nochmal genau an, was er in dem Interview sagte:
"Ich bin natürlich von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt. Hätte sich der Angeklagte anders eingelassen, wäre ich vielleicht zu einer anderen Überzeugung gelangt. Hätte er sich eingelassen, wäre ich vielleicht zu einem anderen Strafmaß gelangt, unter Umständen zu einer anderen Tat, selbst wenn es danach ein Tötungsdelikt gewesen wäre."
Wichtig dabei sind die Wörter vielleicht und unter Umständen.
So 100% sicher ist es für mich nicht, dass das ein geplanter Mord war.
Ob geplant oder nicht geplant, das ist kein Unterscheidungskriterium bei Mord oder Totschlag. Entscheidend ist, ob Mordmerkmale vorliegen oder nicht.
Ich bevorzuge immer noch Totschlag im Affekt, da BT aber nichts zur Klärung beigetragen hat, muss das eben offen bleiben.
Auch ein Affekt, der eine verminderte Schuldfähigkeit begründen könnte, kann hier kaum angenommen werden.


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Mordfall Charlotte Böhringer

28.02.2023 um 19:59
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Und hatte nicht auch der Staatsanwalt gesagt, dass wenn sich der nun verurteilte anders eingelassen hätte, es zu einem anderen Urteil gekommen wäre zb Totschlag.
Das ist mir neu, dass er ein Statement dieser Art abgegeben haben soll. Dafür hätte ich gerne einen Beleg und zwar am besten ein Zitat des Staatsanwalts z.B. in einem Interview.

Meiner Meinung nach ist das eine Falschinformation, die der Verurteilte, seine Unterstützer und/oder sein Anwalt gezielt in Umlauf gebracht haben, um BT als unschuldig und aufrecht darzustellen. "Seht her, selbst wenn man ihm so einen tollen Deal anbietet, knickt er nicht ein, bleibt bei der Wahrheit. Das muss also ein Unschuldiger sein!"

In irgendwelchen Zeitungsartikeln oder Fernsehdokus taucht immer wieder diese Behauptung auf, der Staatsanwalt hätte BT im Vorfeld bzw. im Rahmen des Prozesses ein Angebot zu kommen lassen, dass wenn er gesteht, er nur für Totschlag und nicht für Mord angeklagt bzw. verurteilt würde. Gerne tauchen in diesen Berichten auch die Phrasen "Justizskandal" und "lebenslang unschuldig hinter Gittern" auf oder so Sätze wie: "Hätte er damals gestanden, wäre er heute schon ein freier Mann, aber BT ist ein zu aufrichtiger Mensch, als dass er ein falsches Geständnis ablegen würde, nur um daraus einen Vorteil zu ziehen!"

Und das ist einfach nur hanebüchender Müll!

Klar kann die Staatsanwaltschaft entscheiden, für welches Verbrechen sie einen Angeklagten anklagt. Die Staatsanwaltschaft kann aber weder entscheiden, wofür jemand am Ende verurteilt wird - das entscheidet der Richter bzw. die Kammer und er kann auch durchaus ein höheres Strafmaß bzw. für eine andere als die von der Staatsanwaltschaft angeklagte verurteilen - noch hat sie einen größeren subjektiven Entscheidungsrahmen bei dieser Entscheidung.

Totschlag und Mord unterscheiden sich nur durch das Vorliegen der sog. Mordmerkmale. Ein Mord ist sozusagen ein Totschlag, bei dem besondere, die Schuld erhöhende Merkmale nachweisbar sind. Einige dieser Merkmale liegen im inneren des Angeklagten, also in seinen Gedanken, weil es sich um bestimmte Motive handelt (also z.B. Habgier, zur Verdeckung eines anderen Verbrechen, zur Befriedigung des Sexualtriebs), weshalb sie nur schwer beweisbar sind. In der Regel muss man auf ihr Vorliegen aus Indizien rückschlißen.
Wenn man aber ein oder mehrere Mordmerkmale feststellen kann, dann haben weder der Staatsanwalt noch der Richter einen Spielraum, jeweils beide Augen ganz fest zuzukneifen und aus dem Mord einen Totschlag "zu machen".

Meiner Meinung nach ist das so eine Aussage von BT, der zu viele amerikanische Justizthriller geschaut oder gelesen hat. Im US-amerikanischen Recht gibt es durchaus ähnliche Regelungen. Z.B. kann ein angeklagter durch ein Geständnis um die Todesstrafe rumkommen oder er kann durch ein frühzeitiges Geständnis und die Anerkennung der entsprechenden Strafe sogar auf einen öffentlichen Prozess verzichten.
Der zweite Aspekt, der ihn zu so einer Behauptung bewogen haben könnte, ist die sog. Kronzeugenregelung, also dass ein Zeuge, dessen Geständnis und Aussage die Verhaftung und Verurteilung eines anderen Täters in einem schweren Verbrechen eine mildere Strafe zuerkannt bekommt. Das greift aber im Fall BT nicht, denn es gab ja keinen anderen Täter, der durch sein Geständnis hätte überführen können. Die Kronzeugenregelung besagt eben nicht, dass man nur aufgrund eines Geständnisses einen Strafnachlass bekommt.

Der Staatsanwalt halt also überhaupt nicht den Handlungsrahmen noch hätte er ein Motiv, ein solches Angebot zu machen. Für die Täterschaft von BT gab es genug Indizien, die u.a. auch aus seinem Motiv (Habgier und damit ein Mordmerkmal) bestanden. Was hätte der Staatsanwalt also davon haben sollen, ihm einen solchen "Deal" anzubieten....?!?!


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28.02.2023 um 20:20
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:jeweils beide Augen ganz fest zuzukneifen und aus dem Mord einen Totschlag "zu machen".
Es geht hier nicht darum beide Augen zuzukneifen und aus irgendwas irgendwas zu machen. Es gab auch keinen Deal. Wenn BT zb gestanden hätte, dass er bei seiner Tante war, es zum Streit kam, ihm die Sicherungen durchgebrannt sind, er nach dem erstbesten griff und zuschlug, dann und nur dann hätte es vielleicht eine andere Anklage und eine andere Verurteilung gegeben. Das hat absolut gar nix mit Unterstützerkreis und unschukdsgeschwafel zu tun und davon sprach der Staatsanwalt auch bzw deutete es an. Er hat aber nicht gestanden, deshalb ist es egal.


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01.03.2023 um 08:00
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Die Staatsanwaltschaft kann aber weder entscheiden, wofür jemand am Ende verurteilt wird - das entscheidet der Richter bzw. die Kammer und er kann auch durchaus ein höheres Strafmaß bzw. für eine andere als die von der Staatsanwaltschaft angeklagte verurteilen - noch hat sie einen größeren subjektiven Entscheidungsrahmen bei dieser Entscheidung.
So ist es.

Die Aussage des StA Kronester war rein hypothetisch und hat mit einem "Deal", wie hier -und anderswo- immer mal wieder behauptet wird, rein gar nix zu tun.

Es gibt die so genannte Verständigung im Strafrecht, daran ist das Gericht aber in jedem Fall beteiligt.
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Und hatte nicht auch der Staatsanwalt gesagt, dass wenn sich der nun verurteilte anders eingelassen hätte, es zu einem anderen Urteil gekommen wäre zb Totschlag.
Nein, das wurde so nie gesagt.


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01.03.2023 um 17:38
Die Aussage vom damaligen Staatsanwalt kann man hier (ab Minute 11:10) finden:
Youtube: Sitzt Benedikt zu Unrecht im Knast? - Freundschaft (1/2) | Wie gehen wir mit Schuld um? Folge 11
Sitzt Benedikt zu Unrecht im Knast? - Freundschaft (1/2) | Wie gehen wir mit Schuld um? Folge 11
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Wie bereits mehrfach gesagt wurde, sind die Konjunktive "hätte", "wäre", "vielleicht", "unter Umständen" zu beachten. Von einem Deal kann wirklich nicht die Rede sein, das sagt ja auch der Anwalt von BT, siehe folgender Artikel, den ich hier schon mehrfach zitiert habe:
Von einem Deal kann man nicht sprechen. Aber der Staatsanwalt hat damals Andeutungen gemacht: Mit einer Affekttat hätte man auf Totschlag kommen können mit dem Ergebnis einer zeitigen Freiheitsstrafe, also keiner lebenslangen.
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/toth-anwalt-peter-witting-die-haft-hat-ihn-hart-gemacht-art-484084

Bei der Indizienlage hat aber wirklich gar nichts für einen Totschlag gesprochen. Wie man im Falle eines Geständnisses das Motiv Habgier hätte ausräumen wollen, ist mir absolut schleierhaft. Millionenerbe, Spuren von BT ausgerechnet an Testament und zugehörigen Umschlägen, und außerdem hat BT das Opfer mehrfach und auch direkt nach der Tat bestohlen.

Ich glaube, dass der Staatsanwalt in dem obigen Interview nur zum Ausdruck bringen wollte, dass die Ermittler sehr an seiner Version der Dinge interessiert gewesen wäre, aber BT seit seiner Verhaftung geschwiegen hat. Dann mussten eben die Indizien sprechen. Und die sprachen eine eindeutige Sprache.


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01.03.2023 um 18:54
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Ich glaube, dass der Staatsanwalt in dem obigen Interview nur zum Ausdruck bringen wollte, dass die Ermittler sehr an seiner Version der Dinge interessiert gewesen wäre, aber BT seit seiner Verhaftung geschwiegen hat. Dann mussten eben die Indizien sprechen. Und die sprachen eine eindeutige Sprache.
Nicht nur das. Der Staatsanwalt bringt damit auch zum Ausdruck, so empfinde ich es, dass er eben nicht eingefahren auf die Mordversion ausgerichtet war, sondern, hätten sich durch die Mitwirkung des Tatverdächtigen andere Aspekte ergeben, er diese durchaus bereit war zu würdigen. So aber hatte er gar keine andere Wahl, als sich ausschließlich auf die ihm vorliegenden Ermittlungsergebnisse zu berufen.

Ob ein Anwalt in der Lage gewesen wäre, bei einem Tatgeständnis eine Version zu präsentieren, die möglicherweise wenigstens eines der Mordmerkmale entkräftet hätte, so dass es nicht zur Schuldschwere gekommen wäre, das vermag ich nicht zu beurteilen.


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