Aberacadabera schrieb:Und hatte nicht auch der Staatsanwalt gesagt, dass wenn sich der nun verurteilte anders eingelassen hätte, es zu einem anderen Urteil gekommen wäre zb Totschlag.
Das ist mir neu, dass er ein Statement dieser Art abgegeben haben soll. Dafür hätte ich gerne einen Beleg und zwar am besten ein Zitat des Staatsanwalts z.B. in einem Interview.
Meiner Meinung nach ist das eine Falschinformation, die der Verurteilte, seine Unterstützer und/oder sein Anwalt gezielt in Umlauf gebracht haben, um BT als unschuldig und aufrecht darzustellen. "Seht her, selbst wenn man ihm so einen tollen Deal anbietet, knickt er nicht ein, bleibt bei der Wahrheit. Das muss also ein Unschuldiger sein!"
In irgendwelchen Zeitungsartikeln oder Fernsehdokus taucht immer wieder diese Behauptung auf, der Staatsanwalt hätte BT im Vorfeld bzw. im Rahmen des Prozesses ein Angebot zu kommen lassen, dass wenn er gesteht, er nur für Totschlag und nicht für Mord angeklagt bzw. verurteilt würde. Gerne tauchen in diesen Berichten auch die Phrasen "Justizskandal" und "lebenslang unschuldig hinter Gittern" auf oder so Sätze wie: "Hätte er damals gestanden, wäre er heute schon ein freier Mann, aber BT ist ein zu aufrichtiger Mensch, als dass er ein falsches Geständnis ablegen würde, nur um daraus einen Vorteil zu ziehen!"
Und das ist einfach nur hanebüchender Müll!
Klar kann die Staatsanwaltschaft entscheiden, für welches Verbrechen sie einen Angeklagten anklagt. Die Staatsanwaltschaft kann aber weder entscheiden, wofür jemand am Ende verurteilt wird - das entscheidet der Richter bzw. die Kammer und er kann auch durchaus ein höheres Strafmaß bzw. für eine andere als die von der Staatsanwaltschaft angeklagte verurteilen - noch hat sie einen größeren subjektiven Entscheidungsrahmen bei dieser Entscheidung.
Totschlag und Mord unterscheiden sich nur durch das Vorliegen der sog. Mordmerkmale. Ein Mord ist sozusagen ein Totschlag, bei dem besondere, die Schuld erhöhende Merkmale nachweisbar sind. Einige dieser Merkmale liegen im inneren des Angeklagten, also in seinen Gedanken, weil es sich um bestimmte Motive handelt (also z.B. Habgier, zur Verdeckung eines anderen Verbrechen, zur Befriedigung des Sexualtriebs), weshalb sie nur schwer beweisbar sind. In der Regel muss man auf ihr Vorliegen aus Indizien rückschlißen.
Wenn man aber ein oder mehrere Mordmerkmale feststellen kann, dann haben weder der Staatsanwalt noch der Richter einen Spielraum, jeweils beide Augen ganz fest zuzukneifen und aus dem Mord einen Totschlag "zu machen".
Meiner Meinung nach ist das so eine Aussage von BT, der zu viele amerikanische Justizthriller geschaut oder gelesen hat. Im US-amerikanischen Recht gibt es durchaus ähnliche Regelungen. Z.B. kann ein angeklagter durch ein Geständnis um die Todesstrafe rumkommen oder er kann durch ein frühzeitiges Geständnis und die Anerkennung der entsprechenden Strafe sogar auf einen öffentlichen Prozess verzichten.
Der zweite Aspekt, der ihn zu so einer Behauptung bewogen haben könnte, ist die sog. Kronzeugenregelung, also dass ein Zeuge, dessen Geständnis und Aussage die Verhaftung und Verurteilung eines anderen Täters in einem schweren Verbrechen eine mildere Strafe zuerkannt bekommt. Das greift aber im Fall BT nicht, denn es gab ja keinen anderen Täter, der durch sein Geständnis hätte überführen können. Die Kronzeugenregelung besagt eben nicht, dass man nur aufgrund eines Geständnisses einen Strafnachlass bekommt.
Der Staatsanwalt halt also überhaupt nicht den Handlungsrahmen noch hätte er ein Motiv, ein solches Angebot zu machen. Für die Täterschaft von BT gab es genug Indizien, die u.a. auch aus seinem Motiv (Habgier und damit ein Mordmerkmal) bestanden. Was hätte der Staatsanwalt also davon haben sollen, ihm einen solchen "Deal" anzubieten....?!?!