Mordfall Charlotte Böhringer
25.04.2023 um 23:31tombarnaby schrieb:Bei Vorliegen eines Testamentes gibt es keine gesetzliche Erbfolge mehr, insoweit auch nichts "automatisch".
tombarnaby schrieb:Wenn ein Erbe wegfällt, wird dessen Anteil auf die verbleibenden Erben verteilt.
Scheint hier so zu sein, als daß der andere Neffe als einziger im Testament als Erbe tituliert ist.
Die anderen im Testament Genannten (Geschäftsführer, Patenkind, weitere?) sind Vermächtnisnehmer.
emz schrieb:Nö, nicht automatisch. Hier wollte es erst mal der Bayerische Staat haben.Ja, aber das ist gerade meine Frage... Um mal ein etwas konkreteres Beispiel zu nennen. Ich besitze 1000 € und zwei wertvolle Armbanduhren, bin verwitwet und habe keine Kinder, meine Eltern leben aber beide noch.
In mein Testament schreibe ich, dass meine beiden Neffen jeweils eine Armbanduhr bekommen sollen. Mehr nicht.
Damit würden meine Eltern die 1000 € erben und jeder Neffe eine Armbanduhr.
Wenn jetzt einer der Neffen von einem Gericht für erbunwürdig erklärt wird, dann würde doch der andere Neffe nicht einfach beide Uhren bekommen, sondern nach wie vor nur eine. Sondern die Uhr, die eigentlich für den erbunwürdigen Neffen gedacht gewesen würde, würde doch dann an meine Eltern gehen.
Oder sehe ich das falsch?!