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Mordfall Charlotte Böhringer

28.687 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

23.02.2023 um 17:57
Irgendeinen plausiblen Grund wird es ja nun gegeben haben, dass das abgeschlossene Studium nicht im Testament erwähnt wurde. Warscheinlich wurde CB diesbezüglich dazu von anwaltlicher Seite geraten oder sie war der Meinung, es ist nicht so wichtig, gibt es doch die viel wichtigeren mündlichen Absprachen innerhalb der Familie, je nachdem was man selber als höherwertig erachtet unabhängig von Recht und Gesetz. So oder so wäre es am sinnvollsten gewesen, hätte sie das Testament bei Gericht oder Notar hinterlegt, wie man es erwarten würde bei dem Vermögen. Aber als Druckmittel war es warscheinlich praktischer, es griffbereit zu haben.


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Mordfall Charlotte Böhringer

23.02.2023 um 18:00
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:emz schrieb:
Die Eltern in Ungarn hätte sich ohne die beiden Neffen aber finanziell erheblich besser gestellt.

Meinetwegen auch Cousin, Cousine, Grosstante oder wer da finanziell noch so alles profitiert haben könnte oder sich Hoffnungen gemacht hat.
Erbberechtigt und geerbt haben die Eltern von CB, die in Ungarn lebten.
Bleiben wir doch einfach bei den Fakten.
Zitat von LentoLento schrieb:emz schrieb:
In manchen Bereichen gibt es mündliche Verträge. Aber das gilt nicht für Testamente. Hier sind bestimmte Formalien einzuhalten und die Bedingungen sind schriftlich zu formulieren.

Das ist alles nicht so einfach. Durch einen mündlichen Vertrag kann durchaus eine Forderung zustande kommen, die ein Erbe dann aus dem ihm zugefallenden Anteil zu bedienen hat. Denn der Erbe übernimmt bei einer Annahme auch die Pflichten aus dem Erbe. Er muss es daher natürlich auch nicht annehmen.
Es geht hier allerdings nicht um irgendwelche möglicherweise aus einer Erbschaft resultierende Forderungen.
Es geht darum, ob es zu einem Testament ergänzende mündliche Vereinbarungen gibt und die Antwort lautet: nein.

Einzig und allein du kommst auf diese Idee mit dem sittenwidrig.
Vielleicht können wir dieses Thema allmählich wieder beenden
Ich empfehle das Studium folgenden Zitats aus dem Wiki:
„Auf Vorhalt von Blatt 82, letzter Absatz des Strafurteils: (S. 47)
Es war der Wunsch meiner Tante, dass ich fertig studieren wolle, dies erklärt sich auch vielleicht aus ihrer eigenen Geschichte…
Die Parkgarage war ein „Bauchladen“, man benötigte keine grossen intellektuellen Fähigkeiten, es genügten grundlegende kaufmännische Fähigkeiten. Ich habe ja bewiesen, dass ich die Garage managen konnte. Bei schwierigen rechtlichen Problemen hat man einen Berater zugezogen. Auch die Tante hatte keine Zweifel an meinen Fähigkeiten …
Es war der Wunsch der Tante, dass ich fertig studiere, Bedingung war es nicht. Ich weise hin auf die Formulierung in einem früheren, für die Erbfolge nicht massgeblichen Testament. Damit meine ich das Testament vom 29.8.2000.“

(Auszug aus dem Protokoll der öffentlichen Sitzung des LG München I, 4. Zivilkammer, vom 5.4.2011 – Anlage ll, S. 6)



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23.02.2023 um 18:10
Nachtrag zu meinem vorgenannten Beitrag:
Es sei vorsorglich noch darauf hingewiesen, dass diese Erklärungen des Antragstellers auch dem Inhalt seiner Zeugenvernehmung vom 18.5.2006 entsprechen, auf die sich das Schwurgericht in diesem Zusammenhang bezieht (UA E. 3., S. 56). So hatte der Antragsteller in dieser Vernehmung auf die Frage, ob eine Übernahme der Geschäftsführung durch ihn im Gespräch gewesen sei, lediglich angegeben:

„Immer wieder temporär, aber nie konkret. Es hiess immer ‚Reiss Dir den Arsch auf, irgendwann bekommst Du es doch‘. Dies hat meine Tante so salopp dahingesagt.“

Auf die Frage, ob seine Tante mit Konsequenzen gedroht hätte, hatte der Antragsteller zudem ausdrücklich zu Protokoll gegeben:

„Sie hat so etwas durchblicken lassen, aber nie konkretisiert. Man hat stark gemerkt, dass dies ihr Wunsch war, dass ich Jura studiere.“
(ZV Benedikt Toth vom 18.5.2006, Bl. 264 d.A.)



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23.02.2023 um 18:11
Zitat von emzemz schrieb:Erbberechtigt und geerbt haben die Eltern von CB, die in Ungarn lebten.
Das wäre mir neu. Geerbt haben dich Mate und Bence wie es im Testament vorgesehen war nur mit dem Unterschied, dass es noch die erbunwürdigkeitsklage gegen Bence gab, damit sein Anteil nicht an den Staat fällt. Geerbt hätten ihre Eltern nur, hätte es gar kein Testament gegeben und die gesetzliche Erbfolge wäre eingetreten.

Es ging aber ja ursprünglich um die Aussage des Vaters, dass man mit dem Erbe gerechnet hat. Daran schloß sich ja an, dass abgesehen von den Erben auch andere durchaus schon das Vermögen fest in ihr Leben eingeplant hatten, auch ohne Erbe zu sein.


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23.02.2023 um 18:12
@emz

@Aberacadabera hat es hier schon richtig formuliert.

Die Frage hat sich im vorliegenden Fall nicht gestellt, weil CB ermordet wurde. Interssant wäre es gewesen, wenn der Täter es der Tante nach dem 9. Semester gestanden hätte und sie dann BT enterbt hätte. Wie hätte das ein Gericht das dann bewertet. Steht BT ein Ausgleich zu? In welcher Höhe? Weil der ungeschriebene Vertrag durchaus sittenwidrig gewesen sein könnte. Darum ging es hier. Selbst diese Frage ist durch die Ermordung rein fiktiv. Aber trotzdem für mich eine interssante Fragen.
Zitat von emzemz schrieb:„Sie hat so etwas durchblicken lassen, aber nie konkretisiert. Man hat stark gemerkt, dass dies ihr Wunsch war, dass ich Jura studiere.“
Hätte das Opfer BT wirklich enterbt, wäre das jedenfalls ein klarer Hinweis, dass es nicht nur ein Gefühl war.

Ich hatte Dir schon in einem der Beiträge vorher gesdchrieben, es geht hier um rein fiktive Fragen und um die Frage der Sttenwidrigkeit. Es sind reine "was wäre wenn".

Aber ich denke, ehe wir hier uns in die Haare kriegen, ich beende das Thema fü mich, es ist schon lange OT.


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23.02.2023 um 18:25
@emz
Nur noch abschließend zur Erinnerung, das waren die Aufhänger der Diskussion:
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ich wäre auch nicht der Meinung, dass man unbedingt ein Volljurist sein müsste, um so ein eher überschaubares Unternehmen zu leiten, aber letztendlich bin ich der Meinung, dass der Erblasser sein Erbe an jede Bedingung knüpfen kann, die er will. Sein Bier, der Erbe muss ja nicht drauf eingehen.
Zitat von emzemz schrieb:Eine lediglich mündlich geäußerte Bedingung, die nicht schriftlich festgehalten wurde, hat keinerlei rechtliche Relevanz.
Sie waren allesamt fiktiv.


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23.02.2023 um 18:30
Das war der Ursprung. Dabei ging es um die Familie in Ungarn.
Zitat von emzemz schrieb:Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:
... ein denk ans Geld, ein denk auch an uns und die Familie in Ungarn usw.

Die Eltern in Ungarn hätte sich ohne die beiden Neffen aber finanziell erheblich besser gestellt.
Die Eltern von CB hätten nämlich ohne Testament alles geerbt.
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:emz schrieb:
Erbberechtigt und geerbt haben die Eltern von CB, die in Ungarn lebten.

Das wäre mir neu. Geerbt haben dich Mate und Bence wie es im Testament vorgesehen war nur mit dem Unterschied, dass es noch die erbunwürdigkeitsklage gegen Bence gab, damit sein Anteil nicht an den Staat fällt. Geerbt hätten ihre Eltern nur, hätte es gar kein Testament gegeben und die gesetzliche Erbfolge wäre eingetreten.

Es ging aber ja ursprünglich um die Aussage des Vaters, dass man mit dem Erbe gerechnet hat. Daran schloß sich ja an, dass abgesehen von den Erben auch andere durchaus schon das Vermögen fest in ihr Leben eingeplant hatten, auch ohne Erbe zu sein.



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23.02.2023 um 18:39
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Das wäre mir neu. Geerbt haben dich Mate und Bence wie es im Testament vorgesehen war nur mit dem Unterschied, dass es noch die erbunwürdigkeitsklage gegen Bence gab, damit sein Anteil nicht an den Staat fällt.
Genau so ist es auch. Vielleicht wäre es besser, wenn sich die Beteiligten erstmal richtig in den Fall einlesen, bevor hier noch weiter alles durcheinander geworfen wird.


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23.02.2023 um 18:58
Zitat von veicorveicor schrieb:Genau so ist es auch. Vielleicht wäre es besser, wenn sich die Beteiligten erstmal richtig in den Fall einlesen, bevor hier noch weiter alles durcheinander geworfen wird.
Wenn du mich meinen solltest, es ging um den ungarischen Teil der Familie.
Ich kenn mich schon recht gut aus, was diesen Fall anbelangt.


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23.02.2023 um 20:03
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Man müsste halt genau wissen, ab wann diese Voraussetzungen fürs Erbe gesetzt wurden. Direkt nach OB tot, als beide noch Kinder/ Jugendliche waren? Oder kam das alles erst sehr viel später und entwickelte sich im Laufe der Zeit.
Ich denke, dass das tatsächlich ein schleichender Prozess war. Im Urteil steht, dass OB die Neffen wie eigene Söhne behandelt hat und sie immer als seine Nachfolger angesehen hat. Der eine mag das jetzt als Auszeichnung, großes Glück und Vorteil ansehen, von einem Multimillionär wie dessen eigenes Kind angesehen und behandelt zu werden. Aber man kann auch sagen, dass schon die Vorstellung, dass diese Kinder mal seine Nachfolger werden sollen, eine gewisse Verpflichtung oder Bürde darstellen. So freundlich und großzügig er auch in einigen Zeitungsberichten und im Urteil erwähnt wird, ich denke, es war ab da dann den Eltern und den beiden Neffen schon klar, dass man den reichen Erbonkel nicht enttäuschen, beleidigen oder verärgern sollte. Er mag das nicht mal eingefordert haben, nicht einmal gedacht geschweige denn gesagt haben, dass er sie aufgrund eines bestimmten Verhaltens enterben wird. Aber ich bin mir sicher, dass dass in der Familie Todt durchaus ein rose Elefant im Raum war, mit dem die Kinder von klein auf aufgewachsen sind.
Zitat von LentoLento schrieb:Aber was sagt das Gericht im Streitfall? Genau das wäre das entscheidende.
Ich frage mich die ganze Zeit, von welchem Gericht wir hier reden.

BT ist als Alleinerbe eingesetzt, CB sagt mündlich, vor Zeugen: "Wenn Du nicht das Jurastudium schaffst, dann enterbe ich Dich!" Er vergeigt das Studium, er beichtet ihr das, sie schreit, er sei enterbt und setzt ein neues Testament auf.

Soll er dann in dem Moment zum Anwalt gehen und den beauftragen, Zivilklage einzureichen? Und auf was soll er klagen? Schadensersatz für 10 Jahre Arbeit zum Niedriglohn? Oder Wiedereinsetzen ins Testament?

Oder muss er warten, bis CB 30 Jahre später eines natürlichen Todes stirbt und dann den neuen Erben verklagen, weil eigentlich ihm das Erbe zusteht, da die Bedingung, die er nicht erfüllt hat und wegen der er aus dem Testament entfern wurde, ja sittenwidrig ist.
Ich meine, vielleicht hat CB seit dem noch 15 weitere Testamente verfasst, immer zugunsten anderer Personen. Sie mag BT wegen der Nichterfüllung der Bedingung enterbt haben, aber die anderen 14 nachfolgenden ja auch und kann dies auch beliebig und ohne Angabe von Gründen tun, sogar ohne das irgendeinem von diesen mitteilen zu müssen.
Zitat von emzemz schrieb:Es war der Wunsch der Tante, dass ich fertig studiere, Bedingung war es nicht. Ich weise hin auf die Formulierung in einem früheren, für die Erbfolge nicht massgeblichen Testament. Damit meine ich das Testament vom 29.8.2000.“
Zitat von emzemz schrieb:Auf die Frage, ob seine Tante mit Konsequenzen gedroht hätte, hatte der Antragsteller zudem ausdrücklich zu Protokoll gegeben:

„Sie hat so etwas durchblicken lassen, aber nie konkretisiert. Man hat stark gemerkt, dass dies ihr Wunsch war, dass ich Jura studiere.“
Nun würde ich BT kein einziges Wort in diesem Zusammenhang glauben. Ich denke, dass das Gericht mit der Beschreibung des Motivs ganz richtig lag. Darauf deutet für mich die Tatsache hin, dass er offenbar unmittelbar, nachdem er die Tante erschlagen hatte und diese tot oder mit dem Tod ringend im Flur lag, das Testament rausgesucht hat um nachzuschauen, ob er noch drin steht und ggfls. auch, ein aktuelleres Testament, in dem er nicht mehr bedacht wird, verschwinden zu lassen, so dass nur die vorherige Version in der er drinnen steht, gefunden wird.

Er versucht da gerade, das Motiv, dass er ja auch zum Zeitpunkt der ersten Vernehmung kennt, ohne dass man ihn damit konfrontiert hat, wegzureden.
Insofern kann man meiner Meinung nach da nicht draus schließen, dass CB tatsächlich keinen Druck wegen des Studienabschlusses gemacht hat bzw. er sich dessen nicht bewusst war. Das Gericht ist ja dann auch Aufgrund von Zeugenaussagen seiner Darstellung nicht gefolgt.


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23.02.2023 um 20:58
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Im Urteil steht, dass OB die Neffen wie eigene Söhne behandelt hat und sie immer als seine Nachfolger angesehen hat.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:dass diese Kinder mal seine Nachfolger werden sollen, eine gewisse Verpflichtung oder Bürde darstellen. So freundlich und großzügig er auch in einigen Zeitungsberichten und im Urteil erwähnt wird, ich denke, es war ab da dann den Eltern und den beiden Neffen schon klar, dass man den reichen Erbonkel nicht enttäuschen, beleidigen oder verärgern sollte
Soviel ich weiß, war OB ja Bauunternehmer und hat es als solcher ja zum millionär gebracht, ein Jura Studium oder BWL hatte er nicht. Insofern kann ich mir nicht vorstellen, dass er das dann ausgerechnet von seinen Nachfolgern verlangt hätte. Problematisch wurde es ja erst, als er unerwartet und zu früh verstarb und sie mit allem überfordert war und zudem noch misstrauisch. Warum eigentlich? Ihr Mann hatte doch auch Anwalt, Steuerberater und was man alles so braucht. Warum hatte sie dann dieses misstrauen, sie hätte doch das Personal ihres Mannes weiter nutzen können. Stattdessen dann die Vorgaben an die Neffen.


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23.02.2023 um 21:21
@cododerdritte
Wir können das gern per PM näher klären. Es ist m.E. doch zu sehr OT. Trotzdem für mich ein interessantes Thema.


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24.02.2023 um 00:34
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Soviel ich weiß, war OB ja Bauunternehmer und hat es als solcher ja zum millionär gebracht, ein Jura Studium oder BWL hatte er nicht. Insofern kann ich mir nicht vorstellen, dass er das dann ausgerechnet von seinen Nachfolgern verlangt hätte. Problematisch wurde es ja erst, als er unerwartet und zu früh verstarb und sie mit allem überfordert war und zudem noch misstrauisch. Warum eigentlich? Ihr Mann hatte doch auch Anwalt, Steuerberater und was man alles so braucht. Warum hatte sie dann dieses misstrauen, sie hätte doch das Personal ihres Mannes weiter nutzen können. Stattdessen dann die Vorgaben an die Neffen.
Mein Eindruck, den ich aus dem Urteil gewonnen habe, ist, dass sich CB schon länger nicht mehr auf BT verließ. Sie traf Vorkehrungen, auch ohne ihn die Organisation der Parkgarage zu bewältigen. Und das zu einem Zeitpunkt, als sie noch nichts von der Studium-Lüge wusste. Da musste BT bereits um seine "Kronprinzen-Position" bangen.

Aus dem Urteil zitiert:
Die Situation in der Parkgarage hatte sich jedoch im Jahr 2006 im Sinne einer für den Angeklagten nachteiligen Zuspitzung verändert. Anfang des Jahres war der Zeuge W. im Büro eingestellt worden, der den Bereich EDV betreute und zur völligen Zufriedenheit C.B. arbeitete. Er deckte damit aufgrund seines Könnens genau den Bereich ab, in dem der Zeuge R. als eher technisch versierter Geschäftsführer der Parkgarage, Defizite aufwies. Beide ergänzten sich wechselseitig. Damit war für den Angeklagten aber eine Lage entstanden, in der er sich nicht mehr – wie bisher – unentbehrlich für C.B. fühlen durfte. Seine Tante hatte im Gegenteil sogar eine Konstellation geschaffen, in der sie mit den Angestellten R. und W. ganz ohne den Angeklagten auskommen konnte.
Der Angeklagte sah sich deshalb ganz auf seine Funktion als Aushilfskraft mit ca. 1000 E Einkünften im Monat zurückgeworfen.



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24.02.2023 um 13:24
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Sie mag BT wegen der Nichterfüllung der Bedingung enterbt haben, aber die anderen 14 nachfolgenden ja auch und kann dies auch beliebig und ohne Angabe von Gründen tun, sogar ohne das irgendeinem von diesen mitteilen zu müssen.
Genau. Wenn wir hier über Sittenwidrigkeit sprechen, kommt ohnehin nur der Fall in Betracht, dass CB in ihr Testament geschrieben hätte:“Meine Neffen sollen erben, sofern sie ein BWL-/Jurastudium erfolgreich abgeschlossen haben.“

In dem Fall könnte man evtl. die Frage aufwerfen, ob diese Bedingung sittenwidrig ist und ob die Folge davon wäre, dass die Neffen auch dann erben, wenn sie die Bedingung nicht erfüllen. Aber das stand hier ja gar nicht zur Debatte. CB war Ende 50 und würde wahrscheinlich heute noch leben, wenn sie nicht ermordet worden wäre. Bis heute wäre längst klar, ob es einen Jura-Abschluss gibt oder nicht, und CB könnte darauf nach Belieben reagieren. Hier musste niemand Sorge haben, dass er eine im Testament aufgestellte Bedingung nicht erfüllt, denn wenn überhaupt bestand die Gefahr darin, dass CB wegen des fehlenden Studiums jemand anderes als Erben einsetzt. Sein Testament ändern kann jedermann aus jedem x-beliebigen Grund. Solche Gründe müssen weder anerkennenswert oder politisch korrekt noch sinnvoll sein. Man kann auch Leute enterben, weil sie eine schiefe Nase oder den falschen Partner haben. Daran ist auch nichts sittenwidrig, weil jeder vererben darf, an wen er will, aus welchen Gründen auch immer.

Von daher lohnt die Diskussion m.E. auch nicht. Das Motiv kann nicht in der Angst gelegen haben, im Falle eines späteren natürlichen Todes von CB eine etwaige im Testament formulierte Bedingung nicht zu erfüllen, sondern wenn dann darin, eine (legitime) Änderung des Testaments zu verhindern.


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25.02.2023 um 14:03
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Soviel ich weiß, war OB ja Bauunternehmer und hat es als solcher ja zum millionär gebracht, ein Jura Studium oder BWL hatte er nicht. Insofern kann ich mir nicht vorstellen, dass er das dann ausgerechnet von seinen Nachfolgern verlangt hätte. Problematisch wurde es ja erst, als er unerwartet und zu früh verstarb und sie mit allem überfordert war und zudem noch misstrauisch. Warum eigentlich? Ihr Mann hatte doch auch Anwalt, Steuerberater und was man alles so braucht. Warum hatte sie dann dieses misstrauen, sie hätte doch das Personal ihres Mannes weiter nutzen können. Stattdessen dann die Vorgaben an die Neffen.
Ihr Mann hat sich das Vermögen und den Grundbesitz ja nach un nach erarbeitet. Ich weiß nicht ob er gelernter Handwerker war und auf dieser Basis ein Bauunternehmen gegründet und aufgebaut hat,oder vielleicht Bauingeneur... Ist aber auch egal, er stand eben nicht von einen auf den anderen mit 40 Wohneinheiten und einer Parkgarage mit mehreren Angestellten da. Bei den ersten Vermietungen und Arbeitsverträgen hat er meinetwegen noch ein paar dummer Fehler gemacht, die ihn Geld gekostet haben, ihn aber nicht ruiniert haben. Hat dadurch dann halt dazu gelernt.

CB dagegen war sicher davon ausgegangen, dass OB noch eine ganze Weile leben wird (er ist ja sehr plötzlich verstorben) und musste als seine Erbin und Nachfolgerin dann von 0 auf 100 einsteigen. Klar war das erst mal ein laufendes Unternehmen und die Wohnungen waren wahrscheinlich vermietet, aber das heißt ja nicht, dass es von alleine läuft.
Hinzu kamen dann eben auch Unsicherheit und die Meinung, als Frau eher über den Tisch gezogen zu werden. Weshalb sie Anwalt, Steuerberater und Geschäftsführer dann prinzipiell misstraute.

Und ganz ehrlich: Mieter, Angestellte, Anwälte und Steuerberater haben es ganz schnell raus, wenn ihr Gegenüber keine Ahnung vom Thema hat und sie ihn über den Tisch ziehen können. Dass heißt natürlich nicht, dass jeder Mieter, Angestellte, Anwalt und Steuerberater das auch ausnutzt. Aber wenn man selber keine Ahnung hat und prinzipiell misstrauisch ist und vom Schlechten ausgeht, dann kann das schon eine sehr aufreibende Situation sein...


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25.02.2023 um 15:05
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Aber wenn man selber keine Ahnung hat und prinzipiell misstrauisch ist und vom Schlechten ausgeht, dann kann das schon eine sehr aufreibende Situation sein...
Das finde ich eine gute Zusammenfassung. Daraus mag dann auch ihr als launisch und cholerisch geschildertes Wesen (vorausgesetzt, da wird nicht im Nachhinein ein falsches Bild gezeichnet um zu zeigen, wie sehr doch der arme Bence unter ihr gelitten hat...) resultiert haben.


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27.02.2023 um 01:51
Ich hab jetzt schon lange nicht mehr im Urteil geschmökert. Daher weiss ich nicht, ob die Überlegung schon da war:

Sollte Frau B. mit ca. zwei Dutzend Schlägen getötet worden sein, wovon ich doch mal ausgehe, dann müsste doch zumindest in den Wunden sichtbar sein, wie ungefähr die Tatwaffe ausgesehen haben muss. Das sieht man ja immer wieder, dass gerade in Knochen oder Hartfleisch Muster zurückbleiben, bei stumpfer Gewalt.

Also ein Hammer sieht in kaputtem Knochen-Fleisch-Brei anders aus als eine Eisenstange oder ein Baseballschläger, gerade wegen seiner eigenen Merkmale. So weit ist die Gerichtsmedizin Forschung schon längst sicher, dass hierzu Aussagen möglich wären.


Die Frage ist: wieso nicht im diesem Fall? Es führen viele spekulative Indizien zu BT, weshalb wurde aber auf die Tatwaffe so wenig Bezug genommen?

Steht hierzu was im Urteil? Ich kann es nicht finden.
Gibt es hierzu neuere Befunde oder neue Akten?
Danke schonmal, wie gesagt. Bin sicher das BT schuldig ist, aber einen näheren Verweis auf die Waffe habe ich bisher sehr vermisst.


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27.02.2023 um 07:40
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:Sollte Frau B. mit ca. zwei Dutzend Schlägen getötet worden sein, wovon ich doch mal ausgehe, dann müsste doch zumindest in den Wunden sichtbar sein, wie ungefähr die Tatwaffe ausgesehen haben muss. Das sieht man ja immer wieder, dass gerade in Knochen oder Hartfleisch Muster zurückbleiben, bei stumpfer Gewalt.
Bei einzelnen Schlägen ist die Form der Tatwaffe möglicherweise genauer festzustellen. Hier handelt es sich aber um ca. zwei Dutzend Schläge. Und, davon kann man höchstwahrscheinlich ausgehen, diese erfolgten wahrscheinlich auf dieselbe Kopfseite.

Bekannt ist, dass es sich um ein Tatwerkzeug handelt, das in einer Hand geführt werden kann (siehe Themen-Wiki, Urteil, Begründung):
"Der Umstand, dass es sich bei dem Angeklagten um einen Linkshänder handelt und die Schläge nach den Feststellungen der Kammer ausnahmslos mit der rechten Hand geführt worden sind, spricht nicht gegen die Täterschaft des Angeklagten. (S. 6)"
Vermutlich ein Werkzeug, das in der rechten Hand gehalten wurde (siehe Themen-Wiki, Urteil, (2) Die Tat):
Er wartete mit Handschuhen an den Händen und einem teils scharfkantigen Gegenstände, vermutlich einem Werkzeug, dessen Aussehen nicht näher bekannt ist, vor der Wohnungstür...
Quelle: Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Es ist bekannt, was für Wunden das Tatwerkzeug hinterlassen hat, es kommen aber mehrere Möglichkeiten in Frage. Fest steht: "Ein Werkzeug". Ein Meißel, ein Hammer (mit einer flachen Seite), ein Geißfuß - das sind alles Gegenstände die derartige Wunden hinterlassen und - nicht zu vergessen - mit einer bestimmten Metallfarbe lackiert werden:
Ein Meißel, ein Hammer oder ein Geißfuß: Werkzeuge dieser Art kommen nach Aussage der Gutachter des Landeskriminalamtes als Tatwaffe in Betracht. Experten hatten am Schädel der Toten feinste Partikel einer Metallfarbe gefunden, die zum Lackieren dieser Werkzeuge benutzt werde.
Quelle: https://www.merkur.de/lokales/regionen/mordfall-boehringer-tatwaffe-koennte-meissel-gewesen-sein-333742.html


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27.02.2023 um 07:41
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:Also ein Hammer sieht in kaputtem Knochen-Fleisch-Brei anders aus als eine Eisenstange oder ein Baseballschläger, gerade wegen seiner eigenen Merkmale. So weit ist die Gerichtsmedizin Forschung schon längst sicher, dass hierzu Aussagen möglich wären.

Die Frage ist: wieso nicht im diesem Fall? Es führen viele spekulative Indizien zu BT, weshalb wurde aber auf die Tatwaffe so wenig Bezug genommen?

Steht hierzu was im Urteil? Ich kann es nicht finden.
Aber sicher gibt es hierzu im Urteil so einiges zu finden. Ich zitiere mal aus dem Urteil:
Er wartete mit Handschuhen an den Händen und einem teils scharfkantigen Gegenstände, vermutlich einem Werkzeug, dessen Aussehen nicht näher bekannt ist, vor der Wohnungstür ...

Die Verletzungen seien durch Einwirkung einer stumpfen oder halbscharfen Gewalt zu erklären. Die geradlinig, winkelig geschürften Wundränder liessen an ein hammerähnliches Werkzeug mit einer langen, fast schneidenden, also scharfkantigen Endzone denken. Da keine klare Abformung erkennbar sei und man zudem nicht wisse, wie das Werkzeug aufgetroffen habe, seien weitere Angaben zur Art und des Werkzeugs aus rechtsmedizinischer Sicht nicht möglich. Denkbar sei ein Hammer mit kleiner Kante oder ein Kombiwerkzeug.

Die Ausführungen von Prof. P. zum Tatwerkzeug wurden ergänzt durch die Angaben des Chemiesachverständigen Dr. F. Dieser führte aus, seine Untersuchungen mit Stereolupe, Ramanspektroskopie und Fourier-Transform-Infrarotspektroskopie hätten ergeben, dass die schwarzen Spuren am Schädelknochen des Opfers und eine schwarze Antragung an einer Tapete vom Tatort einerseits materialgleich seien und es sich dabei andererseits um einen einschichten, schwarzen Lackabrieb handelte, dessen Infrarotspektrum auf einen Werkezuglack hinweise.
Die Bild allerdings meint es genauer zu wissen:
https://www.bild.de/audio/tatort-deutschland/hammer-mord-im-muenchner-parkhaus-der-neffe-die-millionaerin-das-erbe-80617008.bild.html
11.12.2022
Am 15. Mai 2006 wird Charlotte Böhringer mit 24 Hammerschlägen in ihrer Penthouse-Wohnung über einem Parkhaus brutal ermordet.
https://www.bild.de/tv/2021/video-doku-parkhausmord-wer-erschlug-charlotte-boehringer-77603808.bild.html
08.09.2021
+++ Parkhaus-Besitzerin mit 24 Hammerschlägen getötet +++
+++ Neffe verurteilt, Familie glaubt an Unschuld +++



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Mordfall Charlotte Böhringer

27.02.2023 um 07:56
Zitat von emzemz schrieb:Am 15. Mai 2006 wird Charlotte Böhringer mit 24 Hammerschlägen in ihrer Penthouse-Wohnung über einem Parkhaus brutal ermordet.
Ich kenne "Hammerschläge" auch als Begriff aus dem Kampfsport bzw. der Selbstverteidigung. Sie beschreiben Schläge mit der Unterseite der Faust, die horizontal oder vertikal ausgeübt werden. Als ob man einen Hammer hält.
So kann man nicht nur einen Hammer, sondern auch Meißel, Geißfuß o.ä. halten. Blutspritzer am Tatort könnten wiederum belegen, dass es sich um sog. "Hammerschläge" handelte.
Die Bild, auch wenn ich sie nicht mag, muss ich hier etwas in Schutz nehmen, denn sie schreibt nicht, dass CB mit 24 Schlägen durch einen Hammer getötet wurde.


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