Aberacadabera schrieb:Man müsste halt genau wissen, ab wann diese Voraussetzungen fürs Erbe gesetzt wurden. Direkt nach OB tot, als beide noch Kinder/ Jugendliche waren? Oder kam das alles erst sehr viel später und entwickelte sich im Laufe der Zeit.
Ich denke, dass das tatsächlich ein schleichender Prozess war. Im Urteil steht, dass OB die Neffen wie eigene Söhne behandelt hat und sie immer als seine Nachfolger angesehen hat. Der eine mag das jetzt als Auszeichnung, großes Glück und Vorteil ansehen, von einem Multimillionär wie dessen eigenes Kind angesehen und behandelt zu werden. Aber man kann auch sagen, dass schon die Vorstellung, dass diese Kinder mal seine Nachfolger werden sollen, eine gewisse Verpflichtung oder Bürde darstellen. So freundlich und großzügig er auch in einigen Zeitungsberichten und im Urteil erwähnt wird, ich denke, es war ab da dann den Eltern und den beiden Neffen schon klar, dass man den reichen Erbonkel nicht enttäuschen, beleidigen oder verärgern sollte. Er mag das nicht mal eingefordert haben, nicht einmal gedacht geschweige denn gesagt haben, dass er sie aufgrund eines bestimmten Verhaltens enterben wird. Aber ich bin mir sicher, dass dass in der Familie Todt durchaus ein rose Elefant im Raum war, mit dem die Kinder von klein auf aufgewachsen sind.
Lento schrieb:Aber was sagt das Gericht im Streitfall? Genau das wäre das entscheidende.
Ich frage mich die ganze Zeit, von welchem Gericht wir hier reden.
BT ist als Alleinerbe eingesetzt, CB sagt mündlich, vor Zeugen: "Wenn Du nicht das Jurastudium schaffst, dann enterbe ich Dich!" Er vergeigt das Studium, er beichtet ihr das, sie schreit, er sei enterbt und setzt ein neues Testament auf.
Soll er dann in dem Moment zum Anwalt gehen und den beauftragen, Zivilklage einzureichen? Und auf was soll er klagen? Schadensersatz für 10 Jahre Arbeit zum Niedriglohn? Oder Wiedereinsetzen ins Testament?
Oder muss er warten, bis CB 30 Jahre später eines natürlichen Todes stirbt und dann den neuen Erben verklagen, weil eigentlich ihm das Erbe zusteht, da die Bedingung, die er nicht erfüllt hat und wegen der er aus dem Testament entfern wurde, ja sittenwidrig ist.
Ich meine, vielleicht hat CB seit dem noch 15 weitere Testamente verfasst, immer zugunsten anderer Personen. Sie mag BT wegen der Nichterfüllung der Bedingung enterbt haben, aber die anderen 14 nachfolgenden ja auch und kann dies auch beliebig und ohne Angabe von Gründen tun, sogar ohne das irgendeinem von diesen mitteilen zu müssen.
emz schrieb:Es war der Wunsch der Tante, dass ich fertig studiere, Bedingung war es nicht. Ich weise hin auf die Formulierung in einem früheren, für die Erbfolge nicht massgeblichen Testament. Damit meine ich das Testament vom 29.8.2000.“
emz schrieb:Auf die Frage, ob seine Tante mit Konsequenzen gedroht hätte, hatte der Antragsteller zudem ausdrücklich zu Protokoll gegeben:
„Sie hat so etwas durchblicken lassen, aber nie konkretisiert. Man hat stark gemerkt, dass dies ihr Wunsch war, dass ich Jura studiere.“
Nun würde ich BT kein einziges Wort in diesem Zusammenhang glauben. Ich denke, dass das Gericht mit der Beschreibung des Motivs ganz richtig lag. Darauf deutet für mich die Tatsache hin, dass er offenbar unmittelbar, nachdem er die Tante erschlagen hatte und diese tot oder mit dem Tod ringend im Flur lag, das Testament rausgesucht hat um nachzuschauen, ob er noch drin steht und ggfls. auch, ein aktuelleres Testament, in dem er nicht mehr bedacht wird, verschwinden zu lassen, so dass nur die vorherige Version in der er drinnen steht, gefunden wird.
Er versucht da gerade, das Motiv, dass er ja auch zum Zeitpunkt der ersten Vernehmung kennt, ohne dass man ihn damit konfrontiert hat, wegzureden.
Insofern kann man meiner Meinung nach da nicht draus schließen, dass CB tatsächlich keinen Druck wegen des Studienabschlusses gemacht hat bzw. er sich dessen nicht bewusst war. Das Gericht ist ja dann auch Aufgrund von Zeugenaussagen seiner Darstellung nicht gefolgt.