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Mordfall Charlotte Böhringer

28.687 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

21.02.2023 um 19:34
Zum besseren Verständnis hier die Gesetzeslage, was unter sittenwidrig zu verstehen ist.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html



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Mordfall Charlotte Böhringer

21.02.2023 um 19:42
Zitat von 1986born1986born schrieb:Sowas braucht keine große Öffentlichkeit (auch nicht bei Mord, meiner Ansicht nach), kommt leider immer wieder vor - und ist traurig genug. Das sollten Familie, Polizei und Justiz klären. Die Öffentlichkeit geht das doch gar nichts an.
Nun, der- oder besser diejenigen, die immer wieder die Öffentlichkeit suchen, sind ja nun der als Täter verurteilte BT, seine Untzerstützer und damit auch seine Familie, die gleichzeitig auch die engsten Angehörigen des Opfers sind.
Zitat von 1986born1986born schrieb:Sollte der Neffe unschuldig sein, und der Täter von außerhalb der Verwandtschaft stammen, so ginge es darum, den wahren Täter zu bestrafen, und vor Allem auch darum, zu verhindern, dass er weiterhin derartige Straftaten begeht.
Ja genau, diese Frage würde sich sicher jeder Angehörige stellen, der durch einen Mord einen nahen Verwandten verloren hat. Und aus dessen engstem Familienkreis ein in seinen Augen unschuldiger Täter für die Tat verurteilt wurde.
Tatsächlich ist das aber eine Frage, die ich jemals von BT noch von einem seiner Unterstützer gehört habe. Wer die Tante denn dann, wenn nicht er, ermordet hat, spielt höchstens dann eine Rolle, wenn es darum geht, alternative Täter zu präsentieren, damit man ein weiteres Indiz aus dem sog. Indizienring des Urteils entkräften kann, indem das Gerichte festgestellt hat, dass BT die einzige ermittelbare Person mit einem Motiv für die Tat war.
Der Tante als Mordopfer Gerechtigkeit widerfahren zu lassen oder gar die Öffentlichkeit vor weiteren Taten des wahren Täters zu schützen, liegt außerhalb des Interesses des BT und seiner Unterstützer. Deren Interesse dreht sich nur um die Person BT.
Zitat von 1986born1986born schrieb:Wer will sich anmaßen, beurteilen zu können, was da am Tattag passiert ist?
Nun, das Gericht hat sich das "angemaßt". Die Ermittler und die Staatsanwaltschaft haben ermittelt und zahlreiche Indizien dafür zusammengetragen, was an jenem Tag wahrscheinlich passiert ist. Insofern denke ich, dass man sich, wenn man das Urteil gelesen hat, schon ein ungefähres Bild davon machen kann, was an dem Tag passiert ist und warum das so gelaufen ist.


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21.02.2023 um 19:53
Zitat von emzemz schrieb:Zum besseren Verständnis hier die Gesetzeslage, was unter sittenwidrig zu verstehen ist.
Ich verstehe in dem Zusammenhang allerdings nicht ganz, was es bedeuten würde, dass das "Rechtsgeschäft damit nichtig" wird.

Wenn ich ein Testament verfasse, in dem ich dem XY mein Vermögen unter der Bedingung vermache, dass er einen erfolgreichen Abschluss im Studienfach Jura vorweisen kann und ihm das auch so sage (also Druck auf ihn ausübe), ist dann das ganze testament als Rechtsgeschäft ungültig (was bedeutet, dass stattdessen die gesetzliche Erbfolge einspringen würde) oder ist nur die von mir gestellte Bedingung ungültig, was bedeuten würde, dass XY selbst dann erben würde, wenn er den Studienabschluss großzügig verfehlt hat und stattdessen Lebemann geworden wäre?


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21.02.2023 um 20:00
Zitat von KölnerKölner schrieb:Mal ne Frage an die Experten:

Meines Wissens nach standen doch Mate und Bence zu gleichen Teilen im Testament.
Soweit bekannt ist, sollte Mate diverse Immobilien erhalten.
Bence sollte hingegen das Parkhaus erben.
Gab es für Mate auch irgendwelche Auflagen oder galt das nur für Bence ? Bence war doch scheinbar der Lieblingsneffe, warum muss der Lieblingsneffe ein schweres Jurastudium meistern und bei Mate ist nichts dergleichen bekannt ?
Die Auflage eines abgeschlossenen Jurastudiums war meiner Kenntnis nach in keinem der Testamente als Bedingung aufgeführt. Diese Auflage war, so wie ich es verstanden habe, nur mündlich von CB geäußert worden und wurde vom Gericht als Motiv für die Tötung angeführt.

Aus dem Gerichtsurteil:
C.B. war der Auffassung, dass der spätere Chef der Parkgarage und ihr Nachfolger ein abgeschlossenes Jurastudium und eine Rechtsanwaltszulassung benötigte, um den wirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen der Tätigkeit jeweils ohne weiteres gewachsen zu sein.

Der Angeklagte sah sich zum einen seiner Tante gegenüber im Wort, das Jurastudium abzuschliessen. Zum anderen befürchtete er im Falle der Offenbarung seines Misserfolges beim Studium von Seiten des Opfers Druck und auch Konsequenzen sowohl im Hinblick auf die ihm entgegengebrachte Wertschätzung als auch im Hinblick auf seine spätere Rolle als Nachfolger C.B.



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21.02.2023 um 20:27
Musste Mate nicht ein BWL Studium absolvieren, dass er nach dem Tod von CB auch abbrach. Ich habe es so in Erinnerung, dass beiden Neffen ein Studium vorgeschrieben wurde


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21.02.2023 um 20:34
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Ich habe es so in Erinnerung, dass beiden Neffen ein Studium vorgeschrieben wurde
Und ich habe es so in Erinnerung, dass beiden Neffen eine Studium ERMÖGLICHT wurde. Es ist nur ein Wort anders und trotzdem ein ziemlicher Unterschied in der Sichtweise...


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21.02.2023 um 20:41
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Insofern weigere ich mich hier, BT als Opfer der sittenwidrigen Anforderungen der CB zu sehen, die ihn in eine Zwangslage gebracht haben, aus der der arme Kerl sich nur durch den Mord an seiner Tante befreien konnte.
Das ist aber eine interessante Schlußfolgerung, die ich so nie gezogen hätte.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Nun, der- oder besser diejenigen, die immer wieder die Öffentlichkeit suchen, sind ja nun der als Täter verurteilte BT, seine Untzerstützer und damit auch seine Familie, die gleichzeitig auch die engsten Angehörigen des Opfers sind.
Na ja, die Staatsanwalt hat da wohl auch eher kein Interesse dran. Wozu auch? Und wenn es selbst die engsten Angehörigen des Opfers machen, was soll man da als Außenstehender urteilen?
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ich finde nicht, dass man da von Zwang reden kann.
Eher von einem Deal also einer Vereinbahrung oder Abmachung, auf die man eingehen kann oder nicht. Wenn ich sage, dass mein Erbe nur derjenige bekommt, der einen abgeschlossenen Studienabschluss in Jura vorweisen kann, dann ist das eine Bedingung, bei der sich jemand entschließen kann, die zu erfüllen oder eben nicht.
Das ist ja gerade die Krux, wo die Grenzen zur sittenwidrig fließend werden können. Redest Du aber nicht von Zwang, hebst Du damit das vom Schwurgericht angenommene Motiv aus den Angeln. Herzlichen Glückwunsch!
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ich ärgere mich wirklich, wenn es hier so dargestellt wird, als hätte die cholerische und fordernde CB ihren Neffen BT in eine Zwangslage gebracht. Tatsächlich hat sie ihm doch wohl eher ein sehr attraktives Angebot (= sehr hohes Erbe, einen Job, ein Studium und den Lebensunterhalt finanziert) gemacht und ihn, sowie seine ganze Familie über einen langen Zeitraum großzügig unterstützt.
Er hatte aus meiner Sicht also mehr und vor allem bessere Optionen als viele junge Menschen in seinem Alter. Auch ein Jurist muss für das Vermögen, was ihm als Erbe in Aussicht gestellt wurde, in der Regel sehr lange arbeiten, wahrscheinlich sogar sehr gut sein in seinem Beruf und noch dazu Glück und besonderes Geschick in Geldanlagen haben. Wenn er sich für eine Laufbahn als Richter oder Staatsanwalt entscheidet, wird er durch diese Arbeit nie so vermögend werden, wie es BT durch das in Aussicht gestellte Erbe geworden wäre.
Du hast das wie ich finde oben selbst sehr schön formuliert. Die Grenzen zur Übergriffigkeit sind oft fließend, waren aber aus meiner Sicht aller spätestens überschritten, als CB den Abschluss des Mietvertrags für die erste gemeinsame Wohnung von BT und FS torpedierte.
Was für ein Fest für jeden Psychoanalytiker! Aber aus meiner Sicht beschränkt sich die Geschichte natürlich nicht nur auf die Beziehung zwischen CB und BT. Da spielt auch die Herkunftsfamilie von BT aus meiner Sicht eine Rolle. Man habe sich schon Hoffnung auf das Erbe gemacht, wird BT senior im Urteil zitiert. Auch da liegt aus meiner Sicht eine Verwantwortung für das Beziehungsgeschehen. d
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Musste Mate nicht ein BWL Studium absolvieren, dass er nach dem Tod von CB auch abbrach. Ich habe es so in Erinnerung, dass beiden Neffen ein Studium vorgeschrieben wurde
Soweit ich weiß, findet man nirgendwo etwas von "vorgeschrieben" und der hat das doch abgeschlossen?
Zitat von emzemz schrieb:Die Auflage eines abgeschlossenen Jurastudiums war meiner Kenntnis nach in keinem der Testamente als Bedingung aufgeführt. Diese Auflage war, so wie ich es verstanden habe, nur mündlich von CB geäußert worden und wurde vom Gericht als Motiv für die Tötung angeführt.
Im 1. WAA werden die Testamente in Teilen zitiert und dort ist lediglich zu finden, dass CB verfügte, dass die Parkgarage nicht verkauft werden darf, bis die beiden Neffen Bence (Jura), Mate (BWL) abgeschlossen hätten.


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21.02.2023 um 21:05
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Und ich habe es so in Erinnerung, dass beiden Neffen eine Studium ERMÖGLICHT wurde. Es ist nur ein Wort anders und trotzdem ein ziemlicher Unterschied in der Sichtweise...
Ermöglicht, aufgezwungen....was auch immer, so oder so hatten beide Neffen die Wahl aufs Erbe zu verzichten und ganz andere Wege zu gehen.
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Aber aus meiner Sicht beschränkt sich die Geschichte natürlich nicht nur auf die Beziehung zwischen CB und BT. Da spielt auch die Herkunftsfamilie von BT aus meiner Sicht eine Rolle. Man habe sich schon Hoffnung auf das Erbe gemacht, wird BT senior im Urteil zitiert. Auch da liegt aus meiner Sicht eine Verwantwortung für das Beziehungsgeschehen. d
Das sehe ich ganz genauso. Die Geschichte fing m. E. schon an, mit der Heirat CB und OB, deren Kinderlosigkeit und dem Wunsch die Neffen als Nachfolger heranzuziehen. Zu einer Zeit als beide noch Kinder waren und gar nicht selber entscheiden konnten und erst Recht nicht feststand welche Talente, Begabungen, Interessen sich entwickeln würden. Sie sind im Glauben und der Gewissheit aufgewachsen irgendwann die Erben dieses Vermögens zu sein und da werden auch deren Eltern mitgespielt haben und dementsprechend Druck aufgebaut haben.Der Preis dafür war, sich den Forderungen der Tante im Interesse der Familie zu beugen. Wäre einer von beiden ausgestiegen, hätte das weitreichende Konsequenzen gehabt. Derjenige hätte nicht nur aufs Erbe verzichten müssen, er hätte sich mit Sicherheit auch noch den Groll der Eltern, des Bruders auf sich gezogen, wäre so doch die Familienplanung und die geplante Sicherung des Vermögens innerhalb der Familie unsicher geworden. Problem ist auch, dass man auf eine solche Zusage von OB und CB auch sein Leben aufbaute. Die Gewissheit irgendwann so oder so ein Vermögen zu haben, kann dazu führen, das man in den Jahren und Jahrzehnten davor zb keine eigene Altersicherung betreibt oder sich verschuldet.


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21.02.2023 um 21:19
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Das sehe ich ganz genauso. Die Geschichte fing m. E. schon an, mit der Heirat CB und OB, deren Kinderlosigkeit und dem Wunsch die Neffen als Nachfolger heranzuziehen. Zu einer Zeit als beide noch Kinder waren und gar nicht selber entscheiden konnten und erst Recht nicht feststand welche Talente, Begabungen, Interessen sich entwickeln würden.
So sehe ich das auch und auch @Heribert hat das mE sehr treffend formuliert.
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Derjenige hätte nicht nur aufs Erbe verzichten müssen, er hätte sich mit Sicherheit auch noch den Groll der Eltern, des Bruders auf sich gezogen, wäre so doch die Familienplanung und die geplante Sicherung des Vermögens innerhalb der Familie unsicher geworden. Problem ist auch, dass man auf eine solche Zusage von OB und CB auch sein Leben aufbaute. Die Gewissheit irgendwann so oder so ein Vermögen zu haben, kann dazu führen, das man in den Jahren und Jahrzehnten davor zb keine eigene Altersicherung betreibt oder sich verschuldet.
Mir ist das auch einigermaßen schleierhaft und schwer nachzuvollziehen - aber ich war auch noch nie in der Verlegenheit, Millionerbe von irgendetwas zu werden. Wahrscheinlich bewirkt das bei manchen Menschen eine ganze Menge.
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Ermöglicht, aufgezwungen....was auch immer, so oder so hatten beide Neffen die Wahl aufs Erbe zu verzichten und ganz andere Wege zu gehen.
Ab einem bestimmten Zeitpunkt hatten sie das ganz sicher.


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21.02.2023 um 22:00
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Nun, der- oder besser diejenigen, die immer wieder die Öffentlichkeit suchen, sind ja nun der als Täter verurteilte BT, seine Untzerstützer und damit auch seine Familie, die gleichzeitig auch die engsten Angehörigen des Opfers sind.
Ja, stimmt schon… Und ich kann emotional sogar verstehen, dass sie die Öffentlichkeit suchen - sie versprechen sich davon, dass durch öffentlichen Druck eine Wiederaufnahme des Verfahrens zustande kommt, die dann in einem nachträglichen Freispruch endet. Ich hoffe für BT, seine Familie und Angehörigen, sie sind überzeugt von dem, was sie da tun. Andernfalls endet das früher oder später - am ehesten - im psychiatrischen Krankenhaus. (Wo es natürlich auch enden kann, falls sie 100%ig überzeugt sind - aber am Widerstand der Justiz zerbrechen, die (derzeit) keine Wiederaufnahme will.)
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Der Tante als Mordopfer Gerechtigkeit widerfahren zu lassen oder gar die Öffentlichkeit vor weiteren Taten des wahren Täters zu schützen, liegt außerhalb des Interesses des BT und seiner Unterstützer. Deren Interesse dreht sich nur um die Person BT.
Und eben das halte ich für relativ vielsagend. Sicher ein Aspekt, der das Gefühl eher bekräftigt, dass mit BT der tatsächliche Täter verurteilt worden sein könnte. Dennoch vielleicht nachvollziehbar, dass sie zuerst ihn frei haben möchten, bevor die Energie auf die Suche nach dem tatsächlichen Täter gelenkt werden kann.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Nun, das Gericht hat sich das "angemaßt". Die Ermittler und die Staatsanwaltschaft haben ermittelt und zahlreiche Indizien dafür zusammengetragen, was an jenem Tag wahrscheinlich passiert ist. Insofern denke ich, dass man sich, wenn man das Urteil gelesen hat, schon ein ungefähres Bild davon machen kann, was an dem Tag passiert ist und warum das so gelaufen ist.
Auch hier Zustimmung… Deshalb neige ich auch eher dazu, den Verurteilten für tatsächlich schuldig zu halten.

Er wäre zwar nicht der Erste, der in D mit „Lebenslänglich“ und härter bestraft wird, obwohl er unschuldig ist. Dennoch überzeugt mich im vorliegenden Falle die Urteilsbegründung sicherlich schon.

Grund für den bis heute anhaltenden Widerstand von BT, Familie und Supportern wäre dann (falls er eben schuldig ist) vermutlich, dass BT, Familie und Supporter das dann Geschehene (den Mord) nicht wahrhaben wollen. Es wäre eine nachvollziehbare menschliche Reaktion. Für das Opfer, die Tote, natürlich extrem unschön - zumindest auf Erden müsste sie es ja dann nicht mehr ertragen, was da seit 17 Jahren öffentlich herausposaunt wird.


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21.02.2023 um 22:06
Zitat von 1986born1986born schrieb:Grund für den bis heute anhaltenden Widerstand von BT, Familie und Supportern wäre dann (falls er eben schuldig ist) vermutlich, dass BT, Familie und Supporter das dann Geschehene (den Mord) nicht wahrhaben wollen
Oder man sieht es innerfamiliär als sein gutes Recht an. Hat man sich doch den Plänen von OB und später CB ein lebenlang untergeordnet, verzichtet. Und das Geld war schließlich fest zugesagt und eingeplant. Und BT hat sich schließlich geopfert, um das Geld innerhalb der Familie zu halten, in einer Zeit als das nicht mehr sicher war.


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21.02.2023 um 22:23
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Oder man sieht es innerfamiliär als sein gutes Recht an. Hat man sich doch den Plänen von OB und später CB ein lebenlang untergeordnet, verzichtet. Und das Geld war schließlich fest zugesagt und eingeplant. Und BT hat sich schließlich geopfert, um das Geld innerhalb der Familie zu halten, in einer Zeit als das nicht mehr sicher war.
Gut möglich…

Da spielen sich teilweise Dramen ab… Hier wohl sogar mit tödlichem Ausgang, was - zum Glück - absolute Ausnahme ist.

Meist lösen sich - auch derartige - Familienkonflikte ja glücklicherweise mit vergehender Zeit, weil die Beteiligten versöhnlicher und vernünftiger werden. Wahrscheinlich ist der Fall deshalb so vieldiskutiert, weil derartige Streitigkeiten in dieser oder anderer Form den meisten von uns durchaus bekannt sind - und, weil es offenbar hier zur tödlichen Eskalation gekommen ist.

Sehr, sehr traurige Geschichte.


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21.02.2023 um 22:50
Zitat von 1986born1986born schrieb:Ja, stimmt schon… Und ich kann emotional sogar verstehen, dass sie die Öffentlichkeit suchen - sie versprechen sich davon, dass durch öffentlichen Druck eine Wiederaufnahme des Verfahrens zustande kommt, die dann in einem nachträglichen Freispruch endet. I
Wenn dem so ist, dann ist das reichlich naiv. Die Familie hat ja nun schon mehr als einen Strafverteidiger mit der Sache beauftragt und jeder seriöse Anwalt wird ihnen erklärt haben, dass eine Wiederaufnahme des Verfahren ausschließlich durch das Beibringen von neuen Beweisen möglich ist. Durch öffentlichen Druck erreicht man da gar nichts, egal wie viele Bürgermeister, Landtagsabgeordnete, Stadträte und Journalisten an die Unschuld des Verurteilten glauben und sich nicht schämen, dass auch noch öffentlich zu machen.
Und soll ich Dir was sagen: das ist gut so. Denn das bedeutet Gerechtigkeit und Rechtssicherheit. Nur in einer Bananenrepublik kann es für die Justiz und für Gerichtsurteile eine Rolle spielen, ob irgendwelche C- und D-Promis an die Schuld oder Unschuld eines Angeklagten oder Verurteilten glauben oder nicht.
Zitat von 1986born1986born schrieb:(Wo es natürlich auch enden kann, falls sie 100%ig überzeugt sind - aber am Widerstand der Justiz zerbrechen, die (derzeit) keine Wiederaufnahme will.)
Es ist nicht so, dass die Justiz keine Wiederaufnahme WILL. Es ist so, dass es BT und seinen Verteidigern bisher nicht gelungen ist, neue, ihn entlastende Beweise vorzulegen, die es ermöglichen würden, ein Wiederaufnahmeverfahren zu eröffnen. Egal wie viele Anträge man stellt, solange darin nichts Neues steht, wird es kein Wiederaufnahmeverfahren geben.

Von den Betroffenen wird das dann gerne so dargestellt, als ob sich "die Justiz querstellt" weil "man keine Fehler zugeben will" und schließlich "hackt eine Krähe der anderen ja kein Auge aus".
Ich weiß, dass das deutsche Rechtssystem sehr oft dafür kritisiert wird, dass die Hürden für ein Wiederaufnahmeverfahren sehr hoch sind. Aber ich bin auch der Überzeugung, dass wir eines der besten und gerechtesten Rechtssysteme weltweit haben. Natürlich schließt dass nicht aus, dass auch da Fehler passieren, aber es gibt ein System von verschiedenen Instanzen, die es ermöglichen, Urteile überprüfen zu lassen.
Diesen Instanzenweg hat BT bis zum Maximum ausgeschöpft, ist bis zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegangen. Keine dieser Instanzen hat Fehler in dem Urteil gefunden bzw. ein Revision zugelassen.
Also erzähle mir hier bitte niemand, dass die Justiz (wer soll das überings genau sein?) kein Wiederaufnahmeverfahren WILL. Die richtige Formulierung ist:

BT hat bisher keine Wiederaufnahme erreichen können, weil er keinen neuen Beweise oder überzeugenden Indizien für seine Unschuld vorlegen konnte.
Zitat von 1986born1986born schrieb:Dennoch vielleicht nachvollziehbar, dass sie zuerst ihn frei haben möchten, bevor die Energie auf die Suche nach dem tatsächlichen Täter gelenkt werden kann.
Nun ist es ja aber so, dass die Präsentation des tatsächlichen Täters mit entsprechenden Beweisen die Chancen auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens erheblich erhöhen würde. Erheblich mehr als ein weiterer Antrag, in dem man ausführt, dass ja auch die Person XY ein angebliches Motiv für die Tat gehabt haben könnte....
Aber es ist natürlich nicht die Aufgabe des Verurteilten oder der Angehörigen, da zu ermitteln. Das würde ich auch gar nicht erwarten oder verlangen.
Aber was mich halt wundert, ist, dass sie die Frage nach dem wahren Täter überhaupt nicht zu interessieren scheint. In keinem einzigen der vielen Interviews und Reportagen über das arme Justizopfer BT wird diese Frage aufgeworfen...
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Oder man sieht es innerfamiliär als sein gutes Recht an. Hat man sich doch den Plänen von OB und später CB ein lebenlang untergeordnet, verzichtet.
Ja, genau, verzichtet.... Wohl eher von ihnen großzügig unterstützt wurde!


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22.02.2023 um 04:00
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ja, genau, verzichtet.... Wohl eher von ihnen großzügig unterstützt wurde!
Kommt halt drauf an, wer es betrachtet. CB würde sagen, ich hab euch grosszügig unterstützt. BT und Familie sagt, unterstützt ja, aber....


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22.02.2023 um 14:40
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Aber was hätte das für Konsequenzen gehabt, wenn ein Gericht festgestellt hätte, dass die Aussage "Wenn Du nicht das Jurastudium nicht erfolgreich zu Ende bringst, enterbe ich Dich!" sittenwidrig ist.
Das kann sich doch allerhöchstens auf ohnehin Erbberechtigte wie z.B. die eigenen Kinder beziehen?

Ich wüsste nicht, warum es sittenwidrig sein soll, wenn Frau Böhringer ihr Testament geändert und jemand anderen als Bence eingesetzt hätte...der Grund hätte auch das abgebrochene Studium sein können.


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22.02.2023 um 15:13
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Ich wüsste nicht, warum es sittenwidrig sein soll, wenn Frau Böhringer ihr Testament geändert und jemand anderen als Bence eingesetzt hätte...der Grund hätte auch das abgebrochene Studium sein können.
Im Prinzip sehe ich das auch absolut so. Sie braucht ja gar keinen Grund anzugeben, um das Testament zu ändern. Es reicht, wenn sie meint, jemand anderes stände ihr näher, sei ihr sympatischer etc.

Ich kann auch nichts daran finden, wenn jemand sagt: "Du wirst mein Erbe, wenn Du diese oder jene Bedingung erfüllst." Der Erbe kann auf das Angebot eingehen oder nicht, seine Entscheidung, für mich kein Zwang.
Geld, Vermögen etc. bekommt man ja in der Regel im Alltag immer nur, wenn man auf die Bedingungen eines anderen eingeht. Z.B. wenn ich ihm anbiete, ihm etwas zu verkaufen, eine Dienstleistung zu erbringen, oder wenn ich meinem Arbeitgeber einen gewissen Teil meiner Lebenszeit zur Verfügung stelle, in der ich klar das mache, was er möchte.
Bei jedem dieser Deals kann jede Seite entscheiden, ob sie das zu den Konditionen machen möchte oder nicht.

Aber das Gericht (also das Gericht aus dem oben zitierten Urteil), scheint das ja anders zu sehen.


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22.02.2023 um 20:09
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Erheblich mehr als ein weiterer Antrag, in dem man ausführt, dass ja auch die Person XY ein angebliches Motiv für die Tat gehabt haben könnte....
Und immer schön andere mit reinziehen in die Suppe. Zweifel sähen. Erinnert mich an die amerikanische Justiz.

Letztlich ist eine gewisse Erwartung an den Erbe denke ich noch mal. Der Opa möchte das du dich um das Haus kümmerst und um seinen Garten. Solange er lebt. Oder dass du ihn regelmäßig besuchst und dich mit ihm gut unterhältst. Mag schon sein dass ein Gericht das als sittenwidrig ansieht, aber das ist nun mal die Realität.

Auch ich werde mein Erbe doch nicht einem dahergelaufenen Menschen übertragen. Der nichts, aber auch gar nichts für mich tut. Dem ich egal bin.

Wenn ich etwas vereerben würde, hätte ich auch Ansprüche 🤡

Zum Beispiel, wenn ich ein Haus gebaut hätte, mit viel Eigenleistung und Herzblut und die Person welches vererben möchte sagt mehr ich werde Hütte verkaufen sobald du nicht mehr lebst….. dann brennt die Luft.

Vom Prinzip sind sich die meisten hier im Thread einig. Das Urteil ist deutlich. Ein Alternative Täter ist noch nicht aufgetaucht


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22.02.2023 um 20:46
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Ich wüsste nicht, warum es sittenwidrig sein soll, wenn Frau Böhringer ihr Testament geändert und jemand anderen als Bence eingesetzt hätte...der Grund hätte auch das abgebrochene Studium sein können.
Diese Diskussion zur Sittenwidrigkeit kommt mir vor, als wenn der kinderlose Zahnarzt zu seinem Neffen sagen würde, so allmählich möchte ich mich zur Ruhe setzen, ich würde dir meine Praxis gerne überlassen und später auch einmal vererben, aber Bedingung wäre, du musst Zahnmedizin studiert haben. Und dann hat der Onkel einen tödlichen Unfall und der Neffe, der Musik studiert, klagt :D


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22.02.2023 um 21:03
Zitat von emzemz schrieb:Diese Diskussion zur Sittenwidrigkeit kommt mir vor, als wenn der kinderlose Zahnarzt zu seinem Neffen sagen würde, so allmählich möchte ich mich zur Ruhe setzen, ich würde dir meine Praxis gerne überlassen und später auch einmal vererben, aber Bedingung wäre, du musst Zahnmedizin studiert haben. Und dann hat der Onkel einen tödlichen Unfall und der Neffe, der Musik studiert, klagt :D
Bis vor einiger Zeit war es tatsächlich so, dass nur ein Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt Inhaber (= Besitzer) einer Arzt-, Zahnarzt- oder eben Tierarztpraxis sein konnte. Wenn der Inhaber plötzlich verstarb, wurde den Erben, die nicht über diese Qualifikation verfügten, zur Übergangsregelung eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Sie mussten dann einen jeweiligen Arzt einstellen, mussten nach der Übergangsfrist (ich meine, es waren 2 Jahre) dann aber die Praxis verkaufen. Es ging also eher darum, ihnen eine Frist für den Verkauf einzuräumen, als dass sie wirklich die Praxis führen durften.
Allerdings ist das mittlerweile sehr stark aufgeweicht, weil tatsächlich Finanzinvestoren in dieses Geschäftsfeld eingestiegen sind, und die Praxen dann den Investoren (z.B. einer Praxiskette gehören) und die Ärzte nur Angestellte sind.

Aber selbst, wenn es keinen solchen von der jeweiligen Kammer oder Innung vorgeschriebenen "Berufszwang" gibt, kann ich jeden Geschäftsinhaber verstehen, der sagt, dass derjenige, der das Unternehmen einmal übernehmen und erben soll, doch bitte eine geeignet Ausbildung abschließen soll. Sei es ein Landwirt, ein Handwerksmeister oder eben eine entsprechende Arztausbildung.

CB hatte eben die Vorstellung, dass man eine juristische Ausbildung für die Leitung der Parkgarage benötigt. In den Zeitungsartikeln wird das damit begründet, dass sie sich selbst mit der Leitung überfordert fühlte und ständig den Eindruck hatte, von Geschäftspartnern und Angestellten, die sich besser auskanntenm, übervorteilt zu werden.
Ich wäre auch nicht der Meinung, dass man unbedingt ein Volljurist sein müsste, um so ein eher überschaubares Unternehmen zu leiten, aber letztendlich bin ich der Meinung, dass der Erblasser sein Erbe an jede Bedingung knüpfen kann, die er will. Sein Bier, der Erbe muss ja nicht drauf eingehen.


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23.02.2023 um 12:01
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ich wäre auch nicht der Meinung, dass man unbedingt ein Volljurist sein müsste, um so ein eher überschaubares Unternehmen zu leiten, aber letztendlich bin ich der Meinung, dass der Erblasser sein Erbe an jede Bedingung knüpfen kann, die er will. Sein Bier, der Erbe muss ja nicht drauf eingehen.
Gerade das sehe ich als kritisch an, in jungen Jahren ist man noch nicht so gefestigt und man neigt daher leicht, materiellen Vorteilen nachzugeben. Daher wird bis zum 21 Lebensjahr in besonderen Fällen Jugendstrafrecht angewandt. Dass ein potenzieller Erbe dann so beeinflusst werden kann, ist schon sehr extrem. In Unternehmerfamilien wird sicher häufig auch auf den Weg der Kinder Einfluss genommen und dieser Weg kann auch leicht scheitern. Solange das die freie Entscheidung des Heranwachsenden bleibt, dann ok, aber es ist kritisch. Aber die freie Berufswahl ist nunmal auch Teil des Grundgesetzes. Und das ist bei Entscheidungen zu berücksichtigen und auch bei Konflikten zwischen Bürgern. Natürlich gibt es auch einen entsprechendesn Artikel bzgl. Besitz/Erbverteilung. Man hat hier zwei Rechte, die gegenseitig abgewogen werden müssten. Und ich glaube, dass es gute Gründe gibt, eine solche Einflussnahme wegen der möglichen negativen Folgen als sittenwidrig anzusehen.


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