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Mordfall Charlotte Böhringer

28.687 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

08.01.2022 um 09:49
Zitat von PhilippePhilippe schrieb:Ich kann mich nicht erinnern, dass hier jemand im Forum die Familie verdächtigt. Dafür würde es auch keine objektiven Anhaltspunkte geben.
Verdächtigt wurde hier definitiv keiner, das wäre ja auch gelöscht geworden.
Also alles gut so weit.

Dass die Verlobte aber nun mal BT zunächst ein falsches Alibi gegeben hat, steht ja zweifelsfrei fest.
Das ist ja ein Fakt.
BT sagt dies ja selbst in dieser "Die Frage"-Doku.

Des Weiteren habe ich hier anhand von etlichen Beispielen aufgezeigt, dass sich oftmals die Aussagen von einzelnen Unterstützern von BT nicht mit dem decken, was sie früher gesagt haben.
Stichwort: Timeline.
Das alles ist keine Unterstellung, sondern zunächst erstmal eine neutrale Feststellung.

Ich tippe darauf, dass man sich einfach aufgrund der langen Zeit (sind ja immerhin dennoch schon 15 Jahre, genau genommen im Mai schon 16 Jahre) einfach an vieles gar nicht mehr so detailliert erinnern kann.
Völlig menschlich.
Dies zeigt aber auch warum ich persönlich ein Wiederaufnahmeverfahren so kritisch sehe.
Nach der langen Zeit kann kein Mensch mehr belastbare Angaben machen, völlig ausgeschlossen in meinen Augen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

08.01.2022 um 11:53
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Die Frage"-Doku
Bitte die Quelle hierzu verlinken am besten mit Time stamp. Dankeschön! :)


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08.01.2022 um 12:01
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:MisterEko schrieb:
Die Frage"-Doku
Bitte die Quelle hierzu verlinken am besten mit Time stamp. Dankeschön! :)
bezog sich auf:
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Dass die Verlobte aber nun mal BT zunächst ein falsches Alibi gegeben hat, steht ja zweifelsfrei fest.
Das ist ja ein Fakt.
BT sagt dies ja selbst in dieser "Die Frage"-Doku.
klar gerne, sorry hatte ich versäumt:

Youtube: Sitzt Benedikt zu Unrecht im Knast? - Spurensuche (2/2) | Wie gehen wir mit Schuld um? Folge 12
Sitzt Benedikt zu Unrecht im Knast? - Spurensuche (2/2) | Wie gehen wir mit Schuld um? Folge 12
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Ab Min. 11:58
Zitat BT "Moment, hat se des gesagt, des is aber ned ganz richtig"


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08.01.2022 um 12:26
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Und so jemanden soll man dann irgendwann wieder auf die Gesellschaft "loslassen"??
Mir persönlich wird da irgendwie ganz anders, wenn ich drüber nachdenke.
So sehe ich das auch. Einer der seine Tante mit 25 Schlägen niedermetzeln und dann sagt

Youtube: Sitzt Benedikt zu Unrecht im Knast? - Freundschaft (1/2) | Wie gehen wir mit Schuld um? Folge 11
Sitzt Benedikt zu Unrecht im Knast? - Freundschaft (1/2) | Wie gehen wir mit Schuld um? Folge 11
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"Ich habe mit der Tat nichts zu tun" min 22

sollte im Bunker bleiben. Dieser Mensch hat in Freiheit nichts verloren, wo er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

@MisterEko besten Dank!!


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Mordfall Charlotte Böhringer

08.01.2022 um 13:00
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Völlig menschlich.
Dies zeigt aber auch warum ich persönlich ein Wiederaufnahmeverfahren so kritisch sehe.
Das sehe ich auch so. Der Zeuge ist ohnehin immer das "schwächste" Beweismittel im Prozess.

Der erste Wiederaufnahmeantrag war ja auf BI veröffentlicht, der zweite meines Wissens aber nicht. Oder hat jemand den einmal gelesen. Zumindest bei dem ersten stand aus meiner Sicht auch nichts so gravierend Neues drin, das einen Wiederaufnahmeantrag gerechtfertigt hätte. Ein WAV hat ziemlich hohe Hürden.


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08.01.2022 um 15:18
@Swagger
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:wo er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.
Eine Gefahr für die Allgemeinheit stellt Jemand dar, der wahllos tötet oder mit dem Auto rast.
Im vorliegenden Fall aber war ja konkret die Tante das Ziel. Sobald es sie nimmer gab war das Problem gelöst. Es wären keine weiteren Morde passiert bzw. erst, wenn sich theoretisch mit einer weiteren Person über Jahre hinweg neue ähnlich starke Probleme ergeben hätten.


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08.01.2022 um 17:37
Zitat von jaskajaska schrieb:Es wären keine weiteren Morde passiert bzw. erst, wenn sich theoretisch mit einer weiteren Person über Jahre hinweg neue ähnlich starke Probleme ergeben hätten.
Dann würde theoretisch zukünftig der Bruder gefährlich leben, denn BT wird höchstwahrscheinlich bei einer Entlassung ebenso finanziell von ihm abhängig sein wie zuvor von der Tante.


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08.01.2022 um 17:46
Zitat von PhilippePhilippe schrieb:Dann würde theoretisch zukünftig der Bruder gefährlich leben, denn BT wird höchstwahrscheinlich bei einer Entlassung ebenso finanziell von ihm abhängig sein wie zuvor von der Tante.
Naja, aber so blöd wird Bence ja nicht sein, dass er glaubt, bei einem plötzlichen Tod seines Bruders käme man nicht auf diesen Gedanken. Mal ganz abgesehen davon, dass der Bruder vielleicht mittlerweile ja auch Ehefrau und Kinder hat (auch wenn diese in der Berichterstattung nicht auftauchen, was aber nichts bedeuten muss).


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Mordfall Charlotte Böhringer

08.01.2022 um 19:23
Ich meinte ja auch nur "theoretisch" ;-).

Ich denke eher, BT wird einen Geldbetrag von der Familie beanspruchen, da er ja durch Versäumnisurteil die Erbunwürdigkeitsklage "durchgehen" ließ (auch wenn der Zivilprozess als zweite Justizbühne genutzt wurde). Ansonsten wäre die Hälfte des Erbes ja an den Staat gefallen.


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08.01.2022 um 19:34
Zitat von PhilippePhilippe schrieb:Ich denke eher, BT wird einen Geldbetrag von der Familie beanspruchen, da er ja durch Versäumnisurteil die Erbunwürdigkeitsklage "durchgehen" ließ (auch wenn der Zivilprozess als zweite Justizbühne genutzt wurde). Ansonsten wäre die Hälfte des Erbes ja an den Staat gefallen.
Ich glaube ganz so simpel ist es aber nicht.
Vielleicht habe ich das aber auch nur falsch verstanden.

Hätte BT nämlich das "Versäumnisurteil" NICHT "durchgehen" lassen, wäre das Zivilgericht ja zu einem Urteil gekommen.

Ja, das eine Thema ist, dass dann ein Teil des Erbes an den Staat gefallen wäre.

Das andere Thema ist aber, dass ja dann quasi das Zivilgericht mehr oder wenig "indirekt" das Urteil des Strafprozesses (Lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld) "bestätigt" hätte bzw. in den wesentlichen Punkten zu ähnlichen Schlüssen gekommen wäre.
Meiner Meinung nach sollte der Zivilprozess auch dazu dienen mehr "Munition" für die Unschuldsthese und daraus resultierend für ein WAV zu erlangen.
In dem BT es nicht zu einem Urteil hat kommen lassen, konnte er zwar das Geld in der Familie "halten" aber sekundäre Ziel (Munition für ein WAV) konnte so nicht erreicht werden.


Habe ich hier irgendwas missverstanden??


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Mordfall Charlotte Böhringer

08.01.2022 um 23:37
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Meiner Meinung nach sollte der Zivilprozess auch dazu dienen mehr "Munition" für die Unschuldsthese und daraus resultierend für ein WAV zu erlangen.
Genauso war es. Bzw. so habe ich das auch immer verstanden.

Ausgangspunkt war der Folgende: Das Strafgericht hat den Erbteil von BT quasi zugunsten des Staates verfallen lassen. Um dies zu verhindern, konnte man nur vor einem Zivilgericht eine Erbunwürdigkeitsklage einreichen durch MT. Erbunwürdigkeit wird nur in seltenen Fällen festgestellt, beispielsweise nämlich bei Ermordung des Erblassers, sprich der Tante. Das Zivilgericht hätte also BT eindeutig ebenso als Mörder identifizieren müssen - wohlgemerkt nach zivilprozessualen Regeln, das macht einen deutlichen Unterschied zu strafprozessualen Regeln.

Die Verteidigung wollte das Zivilgericht zweifach nutzen: einmal, um neue Munition fürs WAV zu nutzen. Man erhoffte sich hier abweichende Zeugenaussagen, was wohl auch teilweise so geschehen sein soll, wobei man hier sehen muss, dass das Versäumnisurteil 2012 erging. Das Strafurteil erging 2008, die Tat war 2006. Dass Zeugen vielleicht nach 6 Jahren nicht mehr alles so präsent haben wie nach 2 Jahren halte ich für völlig normal. Zudem wird man sich bewusst die "wackeligen" Zeugen rausgesucht haben, nämlich aus folgenden Gründen:

Ein Zivilprozess folgt anderen Beweislastregeln als ein Strafprozess. Selbst wenn das Zivilgericht (sechs Jahre später!) zu der Einschätzung gekommen sein sollte, es reicht ZIVIRECHTLICH nicht aus, eine Erbunwürdigkeit festzustellen, hat das nichts mehr mit der Feststellung strafrechtlicher Schuld zu tun. Das Zivilgericht beurteilt keine Schuldfrage - es beurteilt nur zivilrechtlich quasi die Beweislage zum Zeitpunkt des Prozesses. Außerdem saß hier auf der Gegenseite kein Staatsanwalt, sondern es "stritten" sich zwei Brüder, die im Grunde das gleiche Ziel haben: Munition für das Zivilverfahren zu sammeln. Es war eben kein "normaler" Erbunwürdigkeitsprozess mit zwei Streitparteien, die sich gegenseitig ans Zeug flicken wollten.

Die Erbunwürdigkeit hätte BT per Versäumnisurteil auch am ersten Tag ergehen lassen können und die Millionen wären gesichert gewesen. Das geht ganz leicht.
Hier wollte man aber etwas anderes. BT in einem anderen Licht darstellen. Im Zivilprozess bringt kein Staatsanwalt Beweisanträge oder Ermittlungsergebnisse, die BT belasten. Hier sind die Parteien die Herren des Verfahrens. Das heißt, das Gericht erhebt nur über die Beweisantritt der Parteien Beweis, wenn es nicht selbst von Amts wegen tätig wird. Jetzt sitzt aber auch der "Gegenseite" der Bruder, der im Grunde neben der Erbunwürdigkeit nur Vorteilhaftes für seinen Bruder erlangen möchte. Logischerweise wird MT also nur Beweise antreten, die für seinen Bruder günstig sind. Etwas, das negativ für BT gewesen wäre, haben also zumindest beide Parteien nicht vorgetragen.

Der Erbunwürdigkeitsprozess war also nur dazu da, Munition für den WAV zu sammeln. Das Ergebnis war ja von vornherein klar. Die Erbunwürdigkeit musste festgestellt werden. Das konnte BT nur durch zwei Dinge tun: Versäumnisurteil ergehen lassen oder den Mord einräumen. Das zweite war klar, dass er das nicht machen würde.

Ich finde es nur auf Seiten der BT-Befürworter zu einseitig, das Zivilurteil anzuführen als Beweis, dass endlich einmal ein Gericht sich "richtig" mit dem Sachverhalt auseinander gesetzt hat. Nein, konnte es doch gar nicht. Zumindest nicht im klassischen Sinne eines streitigen Prozesses. Es war natürlich ein cleverer juristischer Zug, das Zivilverfahren zu instrumentalisieren für das WAV, aber es war doch im Grunde in diesem Verfahren nichts streitig. Die Brüder waren sich einig: BT musste erbunwürdig sein (durch Versäumnisurteil) und man wollte ihn günstiger darstellen als im Strafprozess. BT hat ja auch im Zivilprozess geredet und SEINE Version dargelegt. Er konnte ja auch ohne Probleme reden, was er wollte, es bestand ja nicht mehr die Gefahr einer strafrechtlichen Verurteilung. Die war schon da. Schlimmer konnte es nicht mehr werden. Er wird natürlich nur Zeugen benannt haben, die für ihn günstig waren. Jetzt saß aber gleichzeitig jemand auf der "Gegenseite", der ihm ebenso nichts Böses wollte. Es wird doch also der Anwalt von MT einen Teufel getan haben, die Beweisantritte von BT unter Beschuss zu nehmen. Ganz im Gegenteil auch nur er wird bewusst Beweisantritte gebracht haben, die die Verteidigung bzw. BT im Zivilprozess gestützt haben. Da saß doch kein echter Gegner auf der Gegenseite. MT wird die "Tatversion" von BT gar nicht bestritten haben.

Und dennoch scheinen diese Aussagen im Zivilprozess nichts genutzt zu haben für das WAV, so ergiebig schienen sie dann wiederum nicht gewesen zu sein, um die Sache in ein anderes Licht zu rücken aus strafrechtlicher Sicht.

Ergo: für mich hat der Zivilprozess kaum Bedeutung, was die Schuld von BT anging, da beide "Streitparteien" dasselbe Ziel hatten und demgemäß die Beweisantritte auch nur so gewählt worden sein werden, dass sie für BT günstig waren. Sicher hat auch das Gericht noch das ein oder andere von Amts wegen geprüft, aber im Zivilgericht ist prozessleitend der Vortrag und der Beweisantritt der Parteien. Dass das Gericht also möglicherweise sogar tatsächlich zu einem anderen Urteil gekommen wäre, beweist meines Erachtens aber in keiner Weise die Unschuld von BT.

Gleiches gilt übrigens auch für das neuere Gutachten von Herrn Petermann. Dieses zeigt, dass der Tathergang anders gewesen sein kann als es das Gericht damals angenommen hat. Es lässt aber alle anderen Indizien nicht entfallen. Es kann ja sein, dass der Täter hinter der Tante stand und sie dann erschlagen hat. Aber wieso sollte das auf einen anderen Täter hinweisen? Ganz im Gegenteil, es stützt aus meiner Sicht sogar die Täterschaft des BT. Ich sehe überhaupt keinen Grund, warum CB nicht die Tür geöffnet haben sollte, wenn BT dastand und sich zu erkennen gegeben hätte. Es kann auch gut sein, dass er mit seiner Tante noch kurz gesprochen hat, möglicherweise oben war und mit ihr gemeinsam die Treppe runterging. Und dann wird er zugeschlagen haben. Vielleicht sogar im Affekt, das will ich zu seinen Gunsten gar nicht ausschließen - dann wäre er allerdings "nur" Totschläger und nicht Mörder. Das ist ja auch das was der Staatsanwalt meinte: hätte er was in diese Richtung erklärt, hätte er wahrscheinlich "nur" auf Totschlag und nicht Mord plädiert. Der Staatsanwalt war mit dieser Aussage doch nicht von seiner Überzeugung abgerückt, dass BT der Täter war. Er hätte die Tat nur anders juristisch bewertet, das ist alles. Aber das scheinen die BT-Befürworter leider nicht zu verstehen und wittern Zweifel beim Staatsanwalt oder bei der Justiz. Die sehe ich allerdings überhaupt nicht.

Sollte CB tatsächlich BT hereingelassen haben, würde das sogar den "Overkill" erklären. BT hätte dann ganz sicher sein müssen, dass sie tot ist und nicht schwer verletzt überlebt, denn dann hätte sie ihn identifizieren können. Aus meiner Sicht ist also das Gutachten von Herrn Petermann nicht unbedingt günstig für BT. Es zeigt nur einen alternativen Tathergang auf. Aber ich bin mir sicher, dass das Gericht ihn auch bei diesem Tathergang verurteilt hätte. Die anderen Indizien bleiben alle. Und was den alternativen Todeszeitpunkt angeht, der danach möglich gewesen sein soll (es sind bei jeder Todeszeitbestimmung Ungenauigkeiten dabei), hatte BT dennoch kein Alibi, soweit ich weiß.


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.01.2022 um 06:54
@Philippe
sehr starker Beitrag!!!
Zitat von PhilippePhilippe schrieb:Und dennoch scheinen diese Aussagen im Zivilprozess nichts genutzt zu haben für das WAV, so ergiebig schienen sie dann wiederum nicht gewesen zu sein, um die Sache in ein anderes Licht zu rücken aus strafrechtlicher Sicht.
Das ist echt heikel irgendwie.
Stellen wir uns vor BT wäre nicht "erbunwürdig" erklärt worden, er ist aber nach wie vor der Mörder seiner Tante.
D.h. das Erbe wäre dem Staat zu gefallen.

Ist irgendwie eine Zwickmühle für BT.
Sammelt er gute "Munition" und lässt es auf ein Urteil ankommen, dann ist mit großer Wahrscheinlichkeit sein ganzer Erbanteil futsch für die Familie (er selbst kommt ja offiziell sowieso da nicht dran, egal wie das Urteil ausgeht)

Lässt er es zu einem Versäumnisurteil kommen, geht das Geld zwar an die Familie.
Er selbst kommt aber bezüglich seiner eigenen Haftstrafe (Lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld) nicht weiter.

Da denke ich mir aber auch wieder, kein WIRKLICH unschuldig Verurteilter hätte diese Chance ungenutzt gelassen, um seine Chance auf ein WAV zu erhöhen.
Aber das ist nur meine persönliche Meinung.

Es erweckt schon immer den Eindruck, als ob Toth scheinbar immer maximal kontraproduktiv bezüglich seines eigenen Interesses agiert.
Der Staatsanwalt sagt ja selbst, dass er unter Umständen zu einer Tat gekommen wäre, wenn BT sich eingelassen hätte.
Das spricht Bände und zeigt, dass BT mich wesentlich weniger Jahren davon kommen hätte können.
Er hätte halt nur einfach mal die Hose runterlassen müssen.
Das ist ihm scheinbar nicht möglich.

Ich halte Toth für einen notorischen Lügner, der sogar in Situation lügt, obwohl es ihm keinerlei Vorteil bringt, im Gegenteil, manche seiner völlig unnötigen Lügen haben ihn überhaupt erst in diese ausweglose Situation gebracht, in der er heute steckt.
Zitat von PhilippePhilippe schrieb:Sollte CB tatsächlich BT hereingelassen haben, würde das sogar den "Overkill" erklären. BT hätte dann ganz sicher sein müssen, dass sie tot ist und nicht schwer verletzt überlebt, denn dann hätte sie ihn identifizieren können.
korrekt!!
Ein fremder Raubmörder hätte CB gar nicht unbedingt töten müssen.
Der hätte sie maskiert überwältigen können, sie knebeln und fesseln und/oder bewusstlos schlagen.
Für einen fremden Täter gibt es keinen Grund 24 mal auf CB einzuschlagen.
Es macht keinen Sinn sich für einen Raub noch zusätzlich eine Mordanklage einzufangen, falls man geschnappt wird.
Der Täter wollte explizit auf jeden Fall das CB unter allen Umständen stirbt also hat er so lange auf sie eingeschlagen bis er vom Bauchgefühl her der Meinung war, dass man das gar nicht überleben kann.
Außerdem wurden die Wertgegenstände im OFFENEN" Tresor nicht mitgenommen.
Welcher Raubmörder würde die nicht mitnehmen, sondern im Büro irgendwelche Schubladen durchwühlen??
Absurd.

BT konnte natürlich keine großartigen Wertgegenstände an sich nehmen.
Weil, was hätte er damit tun sollen?
Hätte er die in seiner Wohnung aufbewahrt, dann hätte er sich gleich ein Schild um den Hals hängen können, auf dem steht, dass er der Mörder ist.


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09.01.2022 um 10:58
Es gibt ja durchaus auch Indizien, die darauf verweisen, dass dem Täter zuerst etwas zu trinken angeboten wurde und er sich im Wohnzimmer an einer Schublade zu schaffen machte. Bei dieser Gelegenheit dürfte er weder maskiert gewesen sein noch Handschuhe getragen haben. Die Handschuhe wurden wahrscheinlich erst später angezogen. Dieses mögliche Szenario wurde vom Gericht ausgeschlossen, da man den Spuren am Schrankknauf und am Glas in der Spülmaschine keine tatrelevante Bedeutung zuordnete da kein Verursacher ermittelt werden konnte.


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09.01.2022 um 11:06
Zitat von meerminmeermin schrieb:Es gibt ja durchaus auch Indizien, die darauf verweisen, dass dem Täter zuerst etwas zu trinken angeboten wurde und er sich im Wohnzimmer an einer Schublade zu schaffen machte.
Bitte belege diese Aussage.
Am besten als direktes Zitat aus der Quelle plus Angabe wo man das nachlesen kann.

BT ist der Täter, mir sind keine Indizien bekannt das ihm "zuerst" etwas zu trinken angeboten wurde und er sich im Wohnzimmer an einer Schublade zu schaffen gemacht hat.
Seine DNA wurde ja nicht an irgendeinem Glas oder Schrankknauf gefunden.
Die gefundene DNA konnte ja niemandem zugeordnet werden.

Welche Indizien sollen das sein, die Aufschluss über den zeitlichen Ablauf der Spurensetzungen geben können?


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09.01.2022 um 11:16
Die aufgefundenen Spuren am Wasserglas und am Schrankknauf lassen es , zumindest wenn man eine Verschmutzung im Labor als deren Ursache ausschliesst logisch erscheinen, dass sich in der Tatwohnung jemand aufgehalten hat, der zeitnah zum Tatgeschehen etwas aus einem Glas trank und der sich irgendwann auch für den Inhalt eines Schrankes im Wohnzimmer interessierte und sich an einer Schublade dieses Schrankes zu schaffen machte. Das meinte ich, wenn ich von Indizien sprach. Wen diese beiden Indizien konkret belasten würden bleibt dabei völlig offen.


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09.01.2022 um 11:28
Zitat von meerminmeermin schrieb:Die aufgefundenen Spuren am Wasserglas und am Schrankknauf lassen es , zumindest wenn man eine Verschmutzung im Labor als deren Ursache ausschliesst logisch erscheinen, dass sich in der Tatwohnung jemand aufgehalten hat, der zeitnah zum Tatgeschehen etwas aus einem Glas trank und der sich irgendwann auch für den Inhalt eines Schrankes im Wohnzimmer interessierte und sich an einer Schublade dieses Schrankes zu schaffen machte. Das meinte ich, wenn ich von Indizien sprach. Wen diese beiden Indizien konkret belasten würden bleibt dabei völlig offen.
Ja, aber eben das können, wir doch gar nicht wissen, ob die Spuren wirklich "zeitnah" zum Tatgeschehen gesetzt wurden.
Was ist überhaupt zeitnah?
Sagen wir mal, die Spuren wurden, von wem auch immer, 2 Tage vor der Tat gesetzt.
Was sagt das dann eigentlich aus?
Ist das zeitnah?
Frau Böhringer lebte alleine ohne Kinder, da kann ich mir schon vorstellen das so ein Glas vielleicht mal paar Tage in der Spülmaschine steht bevor man diese anmacht.
Verstehst du was ich meine?

Wir müssen auf jeden Fall selbstverständlich davon ausgehen, dass die Spuren VOR der Tat gesetzt wurden.
Aber WANN vorher lässt sich ja überhaupt nicht sagen.
Deswegen habe ich dich nach den Indizien gefragt, die deiner Meinung nach diesen zeitlichen Zusammenhang erklären.
Dass BT (der ja der Täter ist) diese Spuren NICHT verursacht hat, wissen wir bereits.

Natürlich wäre es denkbar, dass diese Spuren unmittelbar vor der Tat gesetzt wurden, nur gibt es dafür keinerlei Hinweise oder Indizien.
Man kann das Alter einer DNA Spur nicht bestimmen.
Wenn man logisch drüber nachdenkt, macht es aber Sinn das eine Spur, die man an einem Glas in der Spülmaschine findet, nicht Jahre oder Monate alt sein kann, sondern das es sich höchstwahrscheinlich um eine Spur handelt, die in den Tagen vor der Tat gesetzt wurde.
Wie viele Tage das konkret sind, lässt sich halt nicht sagen.


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09.01.2022 um 11:40
Die beiden genannten Spuren lassen in der Tat viele Fragen offen. Von wem stammen sie und wann sind sie bei welchem Anlass entstanden? Wer könnte in einer Beziehung zum späteren Opfer gestanden haben, die ihm erlaubte in der Wohnung ein Glas zu benutzen und eine Schranktür anzufassen oder gleich beides zusammen? Und angenommen, es wären keine Verschmutzungen aus dem Laborbereich, die zu diesen Spuren führten, dann würde sich die Frage stellen, warum der Verursacher sich nie gemeldet hat. An Ereignisse wie das Öffnen einer Schranktür in einer fremden Wohnuung müsste man sich normalerweise erinnern und auch daran, etwas getrunken zu haben.


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.01.2022 um 11:50
Zitat von meerminmeermin schrieb:Die beiden genannten Spuren lassen in der Tat viele Fragen offen. Von wem stammen sie und wann sind sie bei welchem Anlass entstanden?
Da gebe ich dir auf jeden Fall Recht.
Rein von der Neugier hier würde es mich auch interessieren.
Aber die Frage ist (und das hatte ich hier auch schon gepostet), ob die Spur denn tatsächlich immer noch ungeklärt ist.
Ich gehe davon aus, dass sie nicht geklärt wurde.
Aber wissen tue ich das nicht.

-Vielleicht hat sich der Verursacher ja auch schon vor Jahren gemeldet usw.
All das können wir hier gar nicht wissen.
-Vielleicht konnte sich der Verursacher gar nicht melden, weil er vielleicht im Ausland lebt und zunächst gar nichts vom Böhringer Mord mitbekommen hat.
-Vielleicht handelt es sich um eine Person, die eine Affäre mit Frau Böhringer hatte und nicht wollte, dass dies bekannt wird, vor allem als dann auch noch ein Mord im Raum stand. Völlig nachvollziehbar, vor allem wenn diese Person unschuldig ist.
-Vielleicht ist der Verursacher selbst irgendwann in den Jahren nach der Tat verstorben
-Vielleicht ist es eine Kombination aus als diesen Dingen, die ich gerade aufgezählt habe.


Siehe auch meine Ausführungen hierzu:
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb am 05.01.2022:Mal angenommen der Spur-Spur Treffer wäre in den letzten 15 Jahren "geknackt" worden, würden wir das überhaupt wissen?


Fiktives Szenario 1

Die Ermittlungsbehörden haben den Treffer geknackt.
Wären diese überhaupt verpflichtet diese Info an die Öffentlichkeit zu geben? Vor allem, wenn Sie eventuell schon ermittelt haben das der Spurenverursacher ein wasserdichtes Alibi hat?
Wäre es dann nicht sogar grob fahrlässig den Namen des (unschuldigen) Spurenverursachers an die Öffentlichkeit "durchsickern" zu lassen, vor allem im Hinblick auf den Radau den die ProBence Seite veranstaltet? Den Online-Pranger interessieren ja oftmals keine Fakten, bestes Beispiel dafür haben wir 2021 bezüglich der "Hotel-Affäre" des Herrn Gil Ofarim miterleben dürfen.


Fiktives Szenario 2.

Privatermittler der Familie Toth haben den Treffer geknackt.
Gleiche Frage wieder.
Wären diese überhaupt verpflichtet diese Info an die Öffentlichkeit und/oder Ermittlungsbehörden zu geben? Vor allem, wenn Sie eventuell schon ermittelt haben das der Spurenverursacher ein wasserdichtes Alibi hat?
Nützt es in dem Fall dann BT nicht sogar "mehr", wenn die Spur offiziell weiterhin "unklar" bleibt, um Sie weiterhin nutzen zu können, um Zweifel am Urteil säen zu können?
Ich sage nicht das es so ist und ich möchte auch niemandem etwas unterstellen.

Meiner Meinung nach ist die Spur bis heute einfach noch nicht aufgeklärt worden. Punkt.


Das sind selbstverständlich nur 2 Fiktive Szenarien, aber die zeigen wie schwierig diese Argumentation ist.
Nur weil die Öffentlichkeit (also wir) etwas nicht weiß, bedeutet das nicht, dass dazu (mittlerweile) keine Erkenntnisse vorliegen.
Versteht ihr was ich meine?



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Mordfall Charlotte Böhringer

09.01.2022 um 13:37
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:.
Aber die Frage ist (und das hatte ich hier auch schon gepostet), ob die Spur denn tatsächlich immer noch ungeklärt ist.
Ich gehe davon aus, dass sie nicht geklärt wurde.
Aber wissen tue ich das nicht.
Und auch wenn sie weiterhin ungeklärt ist, muss man sich auch die Frage stellen inwieweit diese DNA tatsächlich etwas mit dem Mord an CB zu tun hat.
Ein weiteres Szenario in diese Richtung könnte sein:
Der Verursacher hat tatsächlich auf irgendeine Art etwas mit dem Fall Herrmann zu tun ( vielleicht nicht unbedingt als Täter, aber vielleicht stammen die Schrauben von ihm ?). Zufällig kannte er auch CB und war bei ihr zu Besuch. Da er aber zu dem Zeitpunkt noch garnicht wissen konnte, dass seine DNA an einer Schraube im Fall Herrmann zu finden war, hat er sich natürlich auch vollkommen sorglos verhalten. Als dann später diese Zusammenhänge bekannt wurden, ist es absolut nachvollziehbar, dass er sich dann nicht als Spurenverursacher meldet, weil er ja davon ausgehen muss, dass er dann gleich in 2 Mordfall verstrickt werden würde.
Selbst wenn er dann ein Alibi hätte für den Mord an CB, müsste er damit rechnen in den Fall Herrmann verstrickt zu werden. Von daher kann ich mir sehr gut vorstellen, dass diese Person unbekannt bleiben will.

Ein anderes Szenario:
Beide Spuren ( Spur Herrmann und Spur Böhringer) wurden mit dem gleichen Spurensicherungswerkzeug untersucht, dass womöglich auch bei einem anderen Tatort zum Einsatz kam und nicht fachgerecht gereinigt wurde. Die ursprüngliche DNA war für den ursprünglich untersuchten Fall nicht relevant und wurde daher nicht in einer Datenbank erfasst. Dieses Genmaterial war dann aber evtl. noch an den Werkzeugen vorhanden und kontaminierte so die Spuren Herrmann/ Böhringer. Dann ist es logisch, dass diese Spur nicht aufgeklärt werden kann. Seitens der Ermittlungsbehörden entsteht dadurch ein riesen Dilemma: Wenn die Behörden zugeben, dass diese Art der Kontamination stattgefunden hat, wäre das für beide Fälle Futter für die Anwälte. Gerade Witting könnte dann frohlockend argumentieren, dass sämtliche DNA im Fall Böhringer keine Beweiskraft hat, weil ja jede festgestellte DNA kontaminiert sein könnte...

Also müssen wir uns in diesem Fall damit abfinden, dass die Spur ungeklärt bleibt, aber, wie aus beiden Szenarien ersichtlich, deswegen kein Ausschluss der Täterschaft von BT gegeben ist.


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.01.2022 um 16:09
Zitat von meerminmeermin schrieb:Dieses mögliche Szenario wurde vom Gericht ausgeschlossen, da man den Spuren am Schrankknauf und am Glas in der Spülmaschine keine tatrelevante Bedeutung zuordnete da kein Verursacher ermittelt werden konnte.
Wobei dieses zweite unscheinbare "da" eine glatte Lüge ist.
Diesen kausalen Zusammenhang gibt es so natürlich nicht.
Aber was tut man nicht alles, wenn man von den vorhergehenden sehr guten Beiträgen ablenken will.


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