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Mordfall Charlotte Böhringer

29.201 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

15.01.2025 um 08:25
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Nö. Nicht, wenn der bereits in der Wohnung mit CB alleine war. Ich würde das fast schon als eine Art Grundvoraussetzung für einen Mord annehmen.
Nehmen wir das mal als gegeben an: Es spricht nicht gegen Bence als Täter.

Ggf. würde dann die Heimtücke wegfallen, die Habgier bliebe aber, und es wäre immer noch ein Mord.

Vermutlich wäre in diesem Fall die besondere Schwere der Schuld nicht festgestellt worden, er wurde aber ja trotz besonderer Schuldschwere für bayerische Verhältnisse sehr zeitig aus der Haft entlassen.
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Unwahrscheinlich für einen Mörder, der sogar einen Schlüssel zur Wohnung(?) hatte; jedenfalls hätte es Unmengen an risikoloseren Situationen gegeben bzw. hätten sich diese herbeiführen lassen.
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Deswegen ja die Relativierung: risíkolosere. BT hätte seine Tante auch einfach im Schlaf mit einem Kissen ersticken können. Das ist auch einfacher als jemanden, mit dem man eine sehr enge Beziehung hat, zu erschlagen.
Hätte, hätte, Fahrradkette.


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15.01.2025 um 08:29
Zitat von dotsdots schrieb:Wir dürfen nicht vergessen, dass BT in einer langjährigen Beziehung war und zusammen mit seiner Partnerin lebte.
Mit welcher Begründung soll man sich da eigentlich mit Anfang 30 nachts unter der Woche wegschleichen, ohne dass die Partnerin stutzig wird?
Zitat von dotsdots schrieb:Ich bin mir sicher, dass es vielleicht "passendere" Gelegenheiten für die Tat gegeben hätte, aber er schlicht die Möglichkeit nicht hatte, weil die Verlobte sonst stutzig geworden wäre.
Dann kam vielleicht plötzlich diese Party, auf die die Verlobte gehen wollte und er hatte die Gelegenheit, durch die Vortäuschung einer Krankheit, mehrere Stunden unbeobachtet zu sein und ließ es halt drauf ankommen.
Das war für BT ein wichtiger Aspekt, warum er genau diesen Tag für die Tat ausgewählt hat. Die von Dir genannten beiden Aspekte der Gelegenheit kann man also noch um den dritten Aspekt ergänzen, nämlich die "Gelegenheit, die Tat möglichst unbemerkt von Dritten begehen zu können".
Man muss also 1) das Opfer physisch erreichen könnten. Wenn das Opfer hinter einer verschlossenen Tür in seiner Wohnung schläft, ist es halt ohne Schlüssel nur mit großem Aufwand möglich, die Tat zu begehen.
2) Physisch die Möglichkeit haben, die Tat auszuüben. Also sich entsprechend bewaffnen oder das Opfer in einer hilflosen Lage überraschen - was bei einer schlafenden Tante durchaus noch sicherer gelungen wäre, aber die arglose Tante an der Wohnungstür mit ein paar Schlägen mit einem Schlagwerkzeug zu empfangen, ist da sicher auch ausreichend.
Und 3) muss man es, wenn man nicht gleich in Verdacht geraten will, so ausführen, dass die Abwesenheit nicht gleich auffällt und wenn sie auffällt eben auch nicht ungewöhnlich und damit verdächtig erscheint.
Zitat von dotsdots schrieb:Außerdem lief ihm halt auch die Zeit weg.
Er stand kurz vor der Enttarnung.
Man darf eben auch nicht vergessen, dass das BT kein "kaltblütiger Killer" war, sondern ihm wohl eher sprichwörtlich das Blut übergekocht ist. Die Sitution, dass seine Lügen und Betrügereien bei der Tante - und damit ja auch in seinem gesamten sozialen Umfeld aufzufliegen drohten - haben ihn enorm unter Druck gesetzt, emotional, aber eben auch zeitlich. Gleichzeitig muss er einen enormen Hass auf die Tante verspürt haben, denn anders kann ich mir 24 Schläge, bei denen der gesamte Flur voll Blut spritzt, die letzten Schläge sogar auf die längst am Boden liegende Tante, nicht vorstellen. Das schafft man körperlich nur mit ordentlich brodelnden Emotionen. Dieser demütigende Rausschmiss und die Entthronung als Geschäftsführer dürften ordentlich an ihm genagt haben.
Sein Problem war aus seiner Sicht nicht, dass er sich durch Faulheit, Lügen und Diebstahl in eine Situation gebracht hat, die drohte aufzufliegen und dabei zum totalen Gesichtsverlust und vielleicht sogar der bisherigen Lebenssituation zu führen - er musste schließlich damit rechenen, dass die Verlobte ihn verlässt, wenn auffliegt, dass er weder fertig studiert hat, noch einen angesehenen Job hat, dass er sie die ganze nach Strich und Faden belogen und sich sogar an ihrem Geld bedient hatte. Sein Problem war aus seiner Sicht, dass die Tante kurz davor war, das ganze zu entdecken, was zusätzlich ja wahrscheinlich noch zur Enterbung geführt hätte.

Insofern lief ihm nicht nur rein zeitlich gesehen die Zeit davon, also das ganze zu "erledigen" bevor die Tante dahinter kommt. Sondern auch rein emotional stand er kurz vor dem explodieren und das musste einfach raus.
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Nee, während sie im Bett liegt und schläft.
Die Tante hatte BT schon einige Zeit vor der Tat den Schlüssel zum Büro der Parkgarage abgenommen. Wie kommst Du denn drauf, dass er noch einen Schlüssel zu ihrer Privatwohnung hatte?
Diese Info ist mir irgendwie entgangen. Kannst Du das mal durch eine Quelle belegen, bitte?


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15.01.2025 um 09:44
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Ggf. würde dann die Heimtücke wegfallen, die Habgier bliebe aber, und es wäre immer noch ein Mord.
die Heimtücke würde aber nicht wegfallen.

Schauen wir uns mal an, wie Heimtücke definiert ist:
Definition der Heimtücke
Das bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers muss in feindlicher Willensrichtung geschehen.[2] Die Heimtücke umfasst demnach folgende Merkmale:

Arglosigkeit des Opfers
Wehrlosigkeit des Opfers infolge der Arglosigkeit
Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit
Ausnutzungsbewusstsein
feindliche Willensrichtung
Quelle: Wikipedia: Heimtücke#:~:text=Heimtücke bedeutet in der deutschen,sowie heimlich, klammheimlich und klandestin.

Die Heimtücke hat grundsätzlich nichts mit irgendeinem "Auflauern" vor einer Tür zu tun.
Alle 5 aufgezählten Aspekte treffen auch dann zu, wenn BT sich bereits in der Wohnung befunden hätte.


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.01.2025 um 09:53
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Nehmen wir das mal als gegeben an: Es spricht nicht gegen Bence als Täter.

Ggf. würde dann die Heimtücke wegfallen, die Habgier bliebe aber, und es wäre immer noch ein Mord.

Vermutlich wäre in diesem Fall die besondere Schwere der Schuld nicht festgestellt worden, er wurde aber ja trotz besonderer Schuldschwere für bayerische Verhältnisse sehr zeitig aus der Haft entlassen.
Ja, wobei letzteres erstaunlich genug ist. Es geht im Wiederaufnahmeverfahren aber ja gerade nicht nur um die Frage schuldig oder nciht, sondern auch darum, ob eine andere Bewertung der Tat denkbar ist. In diesem Sinne kann ein Ergebnis bei einer eventuellen neuen Hauptverhandlung auch eine Verurteilung wegen Totschlags sein.

Ein anderer Tatablauf spricht nicht automatisch gegen BT als Täter, da stimme ich Dir zu. Allerdings stützen sich die "Indizien" im Urteil schon auch gegenseitig - leider teilweise auch zirkulär - und es ist schon erforderlich, zumindest alle physikalischen Spuren/Beweise möglichst widerspruchsfrei miteinander in Einklang zu bringen.
Ein anders als von der Kammer angenommener langsamerer Tatablauf bringt da schon ggf. etwas Sand ins Getriebe. CB hat um 18.14 Uhr wahrscheinllich noch gelebt; BT musste spätestens um 19.17 Uhr den Rückweg antreten. Tatdurchführung wäre zeitlich möglich, aber viel Zeit hatte er nicht.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Hätte, hätte, Fahrradkette.
Nee, Plausibilität und Logik. Einen Mordüberfall an der Tür anzunehmen, verletzt aus meiner Sicht die Denkgesetze.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Die Tante hatte BT schon einige Zeit vor der Tat den Schlüssel zum Büro der Parkgarage abgenommen. Wie kommst Du denn drauf, dass er noch einen Schlüssel zu ihrer Privatwohnung hatte?
Diese Info ist mir irgendwie entgangen. Kannst Du das mal durch eine Quelle belegen, bitte?
Das steht natürlich so im Urteil und BT führt dazu auch etwas in seiner Erklärung im Zivilprozess. Einfach mal mit "Schlüssel" in der Suchfunktion das Themen-Wiki hier durchsuchen.
Das bringt dann nämlich noch einen weiteren Aspekt. Es wird gesagt, gegen eine vereinbarte Vertretungstätigkeit von BT spräche, dass er ja gar keinen Büroschlüssel gehabt habe und deswegen seine Tätigkeit gar nicht hätte ausüben können. Das ist aber Unsinn, da BT - so er denn nicht der Täter gewesen wäre - davon ausgehen konnte, dass seine Tante ja vor Ort gewesen sei. Die hätte aber in jedem Fall einen Schlüssel gehabt.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Man darf eben auch nicht vergessen, dass das BT kein "kaltblütiger Killer" war, sondern ihm wohl eher sprichwörtlich das Blut übergekocht ist. Die Sitution, dass seine Lügen und Betrügereien bei der Tante - und damit ja auch in seinem gesamten sozialen Umfeld aufzufliegen drohten - haben ihn enorm unter Druck gesetzt, emotional, aber eben auch zeitlich [...].
Gedankenleserei.
Zitat von dotsdots schrieb:Wir dürfen nicht vergessen, dass BT in einer langjährigen Beziehung war und zusammen mit seiner Partnerin lebte.
Mit welcher Begründung soll man sich da eigentlich mit Anfang 30 nachts unter der Woche wegschleichen, ohne dass die Partnerin stutzig wird?
Angelausflug, Fortbildung von FS ...
Zitat von dotsdots schrieb:Wenn er sonst in all den Jahren niemals nachts alleine weg war und dann plötzlich in der Tatnacht schon, dann wäre doch die Verlobte sofort stutzig geworden. Für Hin- und Rückweg, Tatausführung, eventuelle Spurenbeseitigung usw. ist man auf jeden Fall ne zeitlang nicht zu Hause, das kann man nicht in 3 Minuten erledigen und dann behaupten man hätte nur den Müll rausgebracht.
Welche "Legende" hätte man da denn bei der Freundin erzählen sollen?
Du gehst also davon aus, dass BT nicht das Risiko eingehen wollte, vor seiner Verlobten verdächtig zu erscheinen? Gleichzeitig geht er aber das Risiko ein, dass sein Opfer gar nicht alleine Zuhause ist?
Ich mein immerhin gab es da auch Bereitschaft BT ein falsches Alibi zu gehen ... Nee, unlogische Annahmen von Dir.
Zitat von dotsdots schrieb:Außerdem lief ihm halt auch die Zeit weg.
Er stand kurz vor der Enttarnung.
Warum stand er kurz vor der Enttarnung? Hätte er nicht noch zumindest eine zeitlang problemlos weiterlügen können?
Zitat von dotsdots schrieb:das kann man nicht in 3 Minuten erledigen und dann behaupten man hätte nur den Müll rausgebracht.
Die Kammer geht von einem sehr kurzen Zeitfenster für die Tatbegehung aus ...


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.01.2025 um 09:59
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:. Allerdings stützen sich die "Indizien" im Urteil schon auch gegenseitig
Bitte mal anhand eines Beispiels belegen.
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Ich mein immerhin gab es da auch Bereitschaft BT ein falsches Alibi zu gehen .
Moment mal, das falsche Alibi schien ja vor allem dazu gedient zu haben, BT erstmal aus der Schusslinie zu nehmen, als die Fakten noch nicht alle auf dem Tisch lagen und die Verlobte wohl selbst völlig überzeugt war, dass BT unschuldig ist.

Ich bin mir sicher, dass die Verlobte keinesfalls ein falsches Alibi gegeben hätte, wäre sie selbst von der Schuld des BT überzeugt gewesen. Alleine schon aus egoistischen Motiven, für so ne Aktion, wäre sie unter Umständen selbst im Knast gelandet und mit der Lehrerkarriere wäre es dann vermutlich auch vorbei gewesen.

Da wären wir dann bei dem hier:
§ 258
Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/258.html
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Warum stand er kurz vor der Enttarnung? Hätte er nicht noch zumindest eine zeitlang problemlos weiterlügen können?
Nein, die Tante hatte ja schon den Geschäftsführer auf ihn angesetzt und wollte entsprechende Nachweise von BT sehen.
Die konnte er aber nicht bringen, weil er zum Tatzeitpunkt, meines Wissens nach, bereits exmatrikuliert war.
Bitte mal Urteil lesen und dich mit dem Wissensstand vertraut machen.


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15.01.2025 um 10:10
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:BT musste spätestens um 19.17 Uhr den Rückweg antreten.
Hä, wieso das denn?

Laut Urteil ist die Verlobte gegen 22 Uhr nach Hause gekommen.
BT wird kaum fast 3 Stunden gebraucht haben, er lebte gute 5 km entfernt vom Parkhaus..
Selbst wenn er gelaufen wäre, reden wir hier von einer dreiviertel Stunde oder sowas.
Mit dem Fahrrad z.B. nur lediglich 15 Minuten
Wir erinnern uns, das BT am Morgen nach der Tat unmittelbar das Fahrrad reinigte. Also Zufälle gibts...
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Die Kammer geht von einem sehr kurzen Zeitfenster für die Tatbegehung aus ...
Gott ist das infantil.
Ja, die Tat selber.
Aber da kommen aus Tätersicht ja noch der Hin- und Rückweg, mögliche Spurenbeseitigung etc. hinzu.
Das die Tat selber, wohl relativ kurz war ist doch völlig logisch.


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15.01.2025 um 10:26
Zitat von dotsdots schrieb:Ja, die Tat selber.
Aber da kommen aus Tätersicht ja noch der Hin- und Rückweg, mögliche Spurenbeseitigung etc. hinzu.
Das die Tat selber, wohl relativ kurz war ist doch völlig logisch.
Genauso ist das gemeint. Es geht darum, wie viel Zeit der Täter vom Überrumpeln der Tante an der Tür bis zum letzen der ausgeführten mindestens 24 Schläge gebraucht hat. Damit ist nicht gemeint, wie lange er vorher schon vor der Tür gelungert hat oder wie lange er gebraucht hat, um das Testament zu finden um sich zu versichern, dass er bald Multimillionär ist.


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15.01.2025 um 10:41
Zitat von MauserMauser schrieb:Wo auf diesem Bild sollen denn an der Wohnungstür konkret Blutspritzer zu sehen respektive zu finden sein von denen @Grillage gefaselt hat? Da ist nichts zu erkennen, null, nada, niente, nothing, zero, absolut gar nichts und das man sich die Tür jetzt auch noch als geschlossen vorstellen soll mit irgendwelchen vermeintlichen und rein hypothetischen Blutspritzern daran macht die Sache vollkommend unglaubwürdig wie irrsinnig! Selbst offizielle Tatortfotos der Spurensicherung welche diese fernliegende Behauptung ja eigentlich im Nu müssten belegen können existieren augenscheinlich wohl auch nicht weshalb die Beweispflicht nach wie vor umso mehr besteht!
Welche offiziellen Fotos vom Tatort dem Gericht vorliegen, wissen wir nicht. Die entsprechenden Handakten sollten aber vollständig sein, ansonsten hätte dies die Verteidigung sicher angemerkt.

Dieses Foto vom Eingangsbereich wurde ins Forum bereits am 19.01.2019 eingebracht Beitrag von Menetekel (Seite 760). Aufgenommen wurde es zu einem Zeitpunkt, als bereits erkennbar Reinigungs- und Renovierungsarbeiten durchgeführt worden waren. Dies erklärt, warum es keinerlei Blutspuren zu sehen gibt.
Zitat von MauserMauser schrieb:Im Übrigen widerspricht auch die Bildbeschreibung eindeutig dem offiziellen Tathergang der davon ausgeht die Attacke habe von außen nach innen stattgefunden:

Angriff nicht an der Tür, sondern an der Treppe des Flurs: Gemäß der neuen Gutachten könnte dies der Blickwinkel Böhringers gewesen sein, als der Mörder zuschlug. © Marcus Schlaf
Der Journalist Marcus Schlaf, der das Copyright an dem Bild inne hat, der darf sein Bild untertiteln, wie er gerade lustig ist. Daraus sollte man aber nicht meinen, einen rechtlich wirksamen Sachverhalt ableiten zu können.


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15.01.2025 um 11:04
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:BT hätte seine Tante auch einfach im Schlaf mit einem Kissen ersticken können. Das ist auch einfacher als jemanden, mit dem man eine sehr enge Beziehung hat, zu erschlagen.
Zitat von emzemz schrieb:An welche Schlafsituation denkst du da denn? Während sie ein Nickerchen vor ihrem Computer hält?
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Nee, während sie im Bett liegt und schläft.
Könnte es sein, dass du dir diese Beziehung zwischen Tante und Neffen etwas zu eng vorstellst?


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15.01.2025 um 11:08
Zitat von dotsdots schrieb:Hä, wieso das denn?
Steht so im Urteil. Angenommene Wegzeit von der Parkgarage zurück in die Wohnung, weil BT um 19.38 Uhr mit seiner Schwiegermutter in spe" telefoniert hat. Für 19.32 ist ein Anrufsversuch aus der Wohnung von BT/FS bei der "Schwiegermutter" dokumentiert. Bitte mal das Urteil lesen.

@dots
@Grillage
Es ist wirklich etwas müssig zu diskutieren, wenn Ihr Euch nicht mal die Mühe macht, die basalen Fakten draufzuschaffen oder wenigstens dann mal zu googlen.
Um 18.14 hat die CB wahrscheinlich noch gelebt, um 19.17 musste BT - wie gesagt - den Rückweg antreten. Das ist das mögliche Zeitfenser für BT laut Urteil. Spätestens um 17.00 Uhr war er alleine und hätte lauern gehen können.
Zitat von dotsdots schrieb:Gott ist das infantil.
Ja, das tut mir bei Dir auch sehr leid, für Dich. Aber Du wirst Dich sicher noch besser. Vielleicht ist Dir auch schon mal in den Sinn gekommen, dass BT gar nicht wusste, dass seine Verlobte erst um 22.00 Uhr nach Hause kommen würde.
Dein angebliches Argument gegen eine Tatbegehung des nachts, gilt dann tatsächlich auch für den Tattag: FS hätte auch an diesem Tag schon jederzeit früher nach Hause kommen können.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Genauso ist das gemeint. Es geht darum, wie viel Zeit der Täter vom Überrumpeln der Tante an der Tür bis zum letzen der ausgeführten mindestens 24 Schläge gebraucht hat. Damit ist nicht gemeint, wie lange er vorher schon vor der Tür gelungert hat oder wie lange er gebraucht hat, um das Testament zu finden um sich zu versichern, dass er bald Multimillionär ist.
Nein, auch das ist wiederum falsch. Die Kammer hat natürlich alles eingerechnet, inklusive angebliche Bürodurchsuchung. So doof sind die dann natürlich doch nicht.
Zitat von dotsdots schrieb:Nein, die Tante hatte ja schon den Geschäftsführer auf ihn angesetzt und wollte entsprechende Nachweise von BT sehen.
Die konnte er aber nicht bringen, weil er zum Tatzeitpunkt, meines Wissens nach, bereits exmatrikuliert war.
Bitte mal Urteil lesen und dich mit dem Wissensstand vertraut machen.
PDF-Creator. Außerdem ist der Faktenstand, dass CB ohnehin von dem Studienabbruch wusste.

@Grillage
Bitte noch den Beleg für Deine Behauptung mit der Enterbung?


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15.01.2025 um 11:08
Zitat von emzemz schrieb:Könnte es sein, dass du dir diese Beziehung zwischen Tante und Neffen etwas zu eng vorstellst?
Grins. Nein.


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15.01.2025 um 11:13
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Außerdem ist der Faktenstand, dass CB ohnehin von dem Studienabbruch wusste.
Quelle?
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:FS hätte auch an diesem Tag schon jederzeit früher nach Hause kommen können.
Ja und?
Zum dritten Mal heute.
Tat ohne Risiko gibt es halt nicht.
Warum verstehst du das immer noch nicht?


Außerdem wird genau andersherum ein Schuh draus.
Eben weil er nicht wusste, wann die Verlobte wieder daheim ist, hat er möglichst früh zugeschlagen.
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Das ist das mögliche Zeitfenser für BT laut Urteil.
Ja und in diesem Zeitfenster hatte er nachweislich die Gelegenheit.
Die Zeit nach dem Telefonat bis zum Eintreffen der Freundin, könnte er noch für alles Mögliche an Spurenbeseitigung usw. verwendet haben.


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15.01.2025 um 11:40
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Es ist wirklich etwas müssig zu diskutieren, wenn Ihr Euch nicht mal die Mühe macht, die basalen Fakten draufzuschaffen oder wenigstens dann mal zu googlen.
Um 18.14 hat die CB wahrscheinlich noch gelebt, um 19.17 musste BT - wie gesagt - den Rückweg antreten. Das ist das mögliche Zeitfenser für BT laut Urteil. Spätestens um 17.00 Uhr war er alleine und hätte lauern gehen können.
Du drehst es aber um.
BT hat die Tat begangen und das hat halt so lange gedauert wie es gedauert hat. Dann ist er nach Hause und hat von dort die Schwiegermutter in spe angerufen.
Er hätte aber deutlich mehr Zeit zru Ausübung der Tat gehabt, er hatte ja keinen fixen Termin, zu dem er wieder zu Hauss ein musste.
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:PDF-Creator. Außerdem ist der Faktenstand, dass CB ohnehin von dem Studienabbruch wusste.
Das ist kein Faktenstand, sondern die Behauptung von BT, die kein anderer Zeuge bestätigen konnte. Einige Zeugen haben sogar genau das Gegenteil davon ausgesagt, z.B. der Geschäftsführer, den CB gebeten hatte, bei BT auf die Studienbescheinigung zu drängen, die der Steuerberater für die Abrechnung brauchte.
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Bitte noch den Beleg für Deine Behauptung mit der Enterbung?
Er hatte dabei ihre Bedingung – den erfolgreichen Abschluss der juristischen Ausbildung – für die Firmennachfolge bzw. Geschäftsführung und Erbschaft akzeptiert. Er hatte diese Bedingungen nicht erfüllt. Er hatte nicht einmal das Studium abgeschlossen, wohl aber über lange Zeit hinweg das Bestehen des Ersten Examens und das Bevorstehen des Zweiten Examens im Mai und damit das Ende seiner Ausbildung vorgetäuscht. Dies nicht nur gegenüber seiner Tante, sondern auch gegenüber allen Verwandten und Freunden. Mit dem Herannahen der Termine für das Zweite Examen Ende Mai 2006 bestand die naheliegende Gefahr, dass diese Ausbildungslüge offenbar werden würde. Ohne Examen würde sich in der Parkgarage im besten Fall nichts ändern: Er würde weiterhin der schlecht dotierte Aushilfstankwart bleiben.
Quelle: Urteil, Abschnitt: II. Die Tat: (1) Tatentschluss (S. 15), siehe Themenwiki


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15.01.2025 um 11:50
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Das wird immer so kolportiert, aber dafür hätte ich jetzt gerne doch mal einen Beleg? Im Testament steht das so nicht und die Zeugen sagen nur, dass sei CB wichtig gewesen. Dass im Falle des Nichgtabschlusses automatisch eine Enterbung erfolgt wäre, ist eine blosse Behauptung und ein solches Testament wäre im übrigen auch sittenwidrig.
Da braucht's keinen Beleg. Wenn er den Eindruck hatte, sein Erbe sei ohne Abschluss gefährdet, dann ist das so, da langt es völlig, dass er dies meint, ihren Worten entnommen zu haben. Sonst hätte er sich ja auch anders verhalten.
Sittenwidrig? was ist denn an einem abgeschlossenen Jurastudium sittenwidrig
Ansonsten schau doch mal ins BGB, da steht, was sittenwidrig ist:
Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.



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15.01.2025 um 11:52
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Er hätte aber deutlich mehr Zeit zru Ausübung der Tat gehabt, er hatte ja keinen fixen Termin, zu dem er wieder zu Hauss ein musste.
Ja das ist halt das und angenommen die "Schwiegermutter" hätte erfolglos versucht anzurufen, dann wäre halt die Legende gewesen "Ich war in der Badewanne" oder "ich hab Müll rausgebracht"..
Das Telefonat ist für das Tatgeschehen im Prinzip völlig irrelevant.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Das ist kein Faktenstand, sondern die Behauptung von BT, die kein anderer Zeuge bestätigen konnte. Einige Zeugen haben sogar genau das Gegenteil davon ausgesagt, z.B. der Geschäftsführer, den CB gebeten hatte, bei BT auf die Studienbescheinigung zu drängen, die der Steuerberater für die Abrechnung brauchte.
Genauso ist es.
Und nun kommt von mir zum tausend und ersten mal hier im Thread das bekannte Gegenargument.
Selbst wenn die Tante, vom Studienabbruch gewusst hätte, ist das Motiv ja nicht weg.
Im Gegenteil.
Dann bestand ja erst recht die Gefahr, das sie nun Ernst macht und ihn auffliegen lässt, also musste er handeln..
Übrigens.
Warum vertraut man eigentlich der Tante, die einen angeblich so schikaniert, ein solches Geheimnis an, während man die Verlobte, der das Studium völlig egal war, belügt?
In welcher Welt macht das Sinn?


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15.01.2025 um 12:05
In jedem denkbaren Universum sind die Aussagen des Steuerberaters hierzu und seine nachfolgenden Ausführunge hierzu eindeutig.
Zitat von emzemz schrieb:Da braucht's keinen Beleg. Wenn er den Eindruck hatte, sein Erbe sei ohne Abschluss gefährdet, dann ist das so, da langt es völlig, dass er dies meint, ihren Worten entnommen zu haben.
Wenn es aber dafür keinen Beleg gibt, ist eine bloße Vermutung.
Zitat von emzemz schrieb:was ist denn an einem abgeschlossenen Jurastudium sittenwidrig
Daran ist zunächst mal nichts sittenwidrig. Aber ein Testament kann sittenwidrig sein, wenn darüber jemand gegen die guten Sitten zu etwas gezwungen/veranlasst werden soll:
https://www.jurapartner.de/sittenwidrigkeit-der-erbeinsetzung-unter-einer-bedingung/


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15.01.2025 um 12:24
In dem Urteil heißt es:
Im vorliegenden Fall war das OLG der Ansicht, dass der Erblasser in einer gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßenden Weise versucht habe, sich durch einen wirtschaftlichen Anreiz ein bestimmtes Verhalten der Enkelkinder zu „erkaufen“.
Das Beispiel würde ich möglicherweise gelten lassen, hätte CB die Besuche am Muttertag zur Bedingung gemacht. Diese scheinen ihr, auch wenn sie nicht die leibliche Mutter war, sehr wichtig gewesen zu sein, wie man dem Urteil entnehmen kann.


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15.01.2025 um 12:33
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Ja, wobei letzteres erstaunlich genug ist.
Was willst du damit sagen?
Zitat von dotsdots schrieb:die Heimtücke würde aber nicht wegfallen.
Würde ich mich so nicht drauf festlegen wollen.

Sollte sich der Täter wirklich in der Wohnung aufgehalten und vorher evtl ein Streit stattgefunden haben, wird die Heimtücke nicht haltbar sein.
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:In diesem Sinne kann ein Ergebnis bei einer eventuellen neuen Hauptverhandlung auch eine Verurteilung wegen Totschlags sein.
Das Motiv war Habgier, das war doch geklärt.
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Nee, Plausibilität und Logik. Einen Mordüberfall an der Tür anzunehmen, verletzt aus meiner Sicht die Denkgesetze.
Das mag deine Denkgesetze verletzen, das Gericht, das die Revision geprüft und verworfen hat, hat das anscheinend anders bewertet.
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:CB hat um 18.14 Uhr wahrscheinllich noch gelebt; BT musste spätestens um 19.17 Uhr den Rückweg antreten. Tatdurchführung wäre zeitlich möglich, aber viel Zeit hatte er nicht.
Das sehe ich überhaupt nicht so.

Möglicherweise war er zum Zeitpunkt des Telefonates (s.o.) schon da bzw. ist kurz danach eingetroffen.
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:und ein solches Testament wäre im übrigen auch sittenwidrig.
Da das so nicht im Testament stand, kann es auch nicht sittenwidrig sein.

Frau Böhringer hätte allerdings jederzeit ihr Testament ändern können, und dann hätte der gute Bence in die Röhre geguckt.

Darum ging es im Groben doch.


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.01.2025 um 12:43
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Daran ist zunächst mal nichts sittenwidrig. Aber ein Testament kann sittenwidrig sein, wenn darüber jemand gegen die guten Sitten zu etwas gezwungen/veranlasst werden soll:
Ja, aber es stand dazu doch gar nichts im Testament. Also war es auch nicht sittenwidrig.

Aber man muss doch eben auch berücksichtigen, dass CB dafür bekannt war, ihr Testament mehrfach zu ändern. Je nachdem, wer ihr gerade am Herzen lag oder eben sie verprellt hatte, wurde bedacht oder eben nicht bedacht und tauchte in der nächsten Version dann nicht mehr auf.

Die Behauptung von BT, er habe angenommen, dass die ungarischen Großeltern die erben seien, weil dies eben der gesetzlichen Erbfolge entsprach ist insofern Quatsch, weil CB eben ein Testament verfasst hat und die gesetzliche Erbfolge dann nur im Sinne eines Pflichtteils gegriffen hätte. Der Rest wäre an den Tierschutz, die Obdachlosenhilfe, dem Roten Kreuz, oder dem Sohn des befreundeten Arztes (oder wer auch immer in CB's aktuellem Testament bedacht worden wäre).

BT wusste genau, dass die strenge Tante einen Abbruch des Studiums kaum akzeptiert hätte. Ganz sicher aber konnte er sich sein, dass sie ihm die Lügerei und Vorgaukelei eines erfolgreichen Studienabschlusses inkl. Referendariat, begonnener Dissertation und Anstellung in einer Beratungsfirma nicht so leicht verziehen hätte.
Hätte ich an ihere Stelle überings auch nicht. Es ist eine Sache, ein Studium nicht zu ende zu führe, das einem so gar nicht liegt. Vielleicht auch unter Prüfungsangst zu leiden. Aber dem Umfeld über Monate den erfolgreichen Tausendsassa vorzuspielen, ist schon ein Vertrauensbruch, der nicht so leicht zu kitten ist. Zumal es ihm auch nicht gereicht hat, so zu tun, als ginge er brav weiter zur Uni und das Studium würde halt noch etwas länger dauern. Nein, er musste da gleich noch 10 Schippen draupacken und den Überflieger geben....


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15.01.2025 um 12:43
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Frau Böhringer hätte allerdings jederzeit ihr Testament ändern können, und dann hätte der gute Bence in die Röhre geguckt.
Wobei man hier ja auch noch bedenken muss, dass CB gut und gerne noch 20-30 Jahre hätte leben können.
Das ne Frau Mitte/Ende 80 wird, ist nicht so ungewöhnlich.
Da wäre wohl noch sehr viel Zeit ins Land gegangen, bis BT überhaupt das Erbe erhalten hätte und da hätte noch viel passieren können oder er wäre womöglich selbst bereits fast im Rentenalter gewesen.

Also hätte er sich, selbst wenn er weiterhin im Testament begünstigt gewesen wäre, eine eigene berufliche Zukunft usw. aufbauen müssen, der einzige Weg früher an das Erbe zu kommen war, wenn die Tante früher stirbt.
Also hat er halt nachgeholfen.


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