Menetekel schrieb:So sieht die Tür aus. Sie hat einen Schließmechanismus...
Danke fürs nochmalige Einstellen dieses Fotos; dann könnte die Tür also nachdem der Täter sie zuvor wahrscheinlich im Bereich des angebrachten Spions festgehalten und aufgedrückt hatte von selber zugefallen sein nachdem er den Raum betreten hatte.
Noch während des Betretens soll es im Türbereich bereits zu Schlägen auf das Opfer gekommen sein. Wenn es so war wie vom Gericht angenommen, und Frau Böhringer an der Haustür vom Mörder überrascht wurde, dann könnte man annehmen, dass sie nach dem ersten Schlag, bzw. unmittelbar nachdem sie die Gefahr erkannte, die von ihrem letzten Gast ausging versuchte zu flüchten. Nach menschlichem Ermessen könnte man annehmen, dass sie versucht haben könnte sich Richtung Treppe zu bewegen, denn dort befand sich der einzige freie Rückzugsweg. Der Weg zur Tür nach draussen hinaus dürfte durch den Angreifer versperrt gewesen sein.
Vielleicht täuscht die eingestellte Aufnahme eine falsche Perspektive vor, aber sieht es nicht´ so aus, als hätte der kürzeste Weg vom Türeingang zur Treppe an dieser sich links (von der Tür aus gesehen)im Raum befindlichen Säule entlanggeführt?
Daher meine Frage, ob später auch Spuren der Tat an der Säule gefunden wurden?
Der Spurensicherungsbeamte KK F. berichtete glaubhaft, das Opfer sei ausgehfertig bekleidet im Eingangsbereich seiner Wohnung tot aufgefunden worden. Die Handtasche des Opfers sei ausgeleert neben der Leiche gefunden worden. Am Tischchen neben der Leiche sei ein in Blut gesetzter Abdruck eines Handschuhs (Spur: 2.2.0.11) gesichert worden. Auch an der rechten Seite des vom Opfer getragenen Sakkos seien in Blut gesetzte Handschuhspuren (Spuren: 4.3.04.04, 4.3.04.05, 4.3.04.06) gefunden worden. An der Wand rechts vor der Treppe im Kopfbereich der Leiche habe man an der Tapete eine Lackan- (S. 73) tragung (Spur: 2.2.0.34) sichern können. An einem Schädelknochen des Opfers seien ebenfalls schwarze Antragungen gesichert worden (Spuren: 4.2.0.21 bis 4.2.0.23). KK F. erläuterte weiterhin die örtlichen Gegebenheiten des Tatortanwesens, der Wohnung des Opfers und die des unmittelbaren Tatorts. Dabei führte er aus, dass die Wohnungstüre der Opferwohnung von aussen gesehen nach links innen zu öffnen sei.
(b.)
Der gerichtsmedizinische Sachverständige Dr. P führte überzeugend aus, er habe am Tatort das Blutspurenbild analysiert. Dabei sei zunächst festzuhalten, dass sich der Ort der ersten Gewalteinwirkung auf ein Opfer anhand von Blutspritzern nicht feststellen lasse, da es bei einem Schlag auf ein unverletztes Opfer noch nicht zu Spritzspuren komme. Betrachtet man von der Wohnungstüre her den Flur, in dem es zur Tat gekommen sei, seien an der rechten Wand in einer Raumtiefe von 1.7 m drei ineinander übergehende und sich teilweise überlagernde Spritzzentren festzustellen. Diese seien etwa 120 – 150 cm über dem Niveau des Bodens und seien daher einer entweder aufrechten oder gering gebückten Haltung des Opfers zuzuordnen. An der linken Flurwand mehr stirnseitig sei mindestens ein weiteres Spritzerzentrum festzustellen. Unmittelbar vor der Treppe an der stirnseitigen Wand seien ausgedehnte, einander überlagernde Spritzzentren mit fächerförmig verteilten Spritzmustern erkennbar gewesen. Damit korrespondierend seien Abschleuderspuren an dem dort befindlichen Deckenträger aufgefunden worden. Aufgrund des Spurenbildes sei plausibel, dass es sich um ein sehr rasch ablaufendes Geschehen gehandelt habe. Der Angriff auf das Opfer sei unmittelbar nach der Türe begonnen worden. Es sei dann, worauf die Spritzerzentrenlage hinweise, zunächst zu Schlägen nahe der rechten Wand und dann zu Schlägen nahe der linken Wand gekommen. Weitere Schläge seien dann erneut an der rechten Wand gesetzt worden. Im Bereich der Leichenendlage sei, was sich aus der Massivität der Blutspuren ergeben, der Grossteil der Schläge gegen das Opfer geführt worden. Hinweise für ein „Hin-und Her“-Gehen der Kampfbewegungen hätten sich aus dem Spurenbild nicht ergeben.
Von der Säule wird hier leider nichts berichtet.