Hierzu wollte ich noch was schreiben:
jada schrieb:Es konnte nicht nachgewiesen werden, wann die o.g. Spur auf die Scheine gekommen ist. Es ist aber eine Mischspur, für mich persönlich dem Tatgeschehen zuzuordnen. Allerdings hat er sie ja dann ohne Handschuhe angefasst... Sein Blut war auf den Scheinen...
Ich vermute das Du irgendwie missinterpretierst was dort geschrieben steht. 1. Auf den Scheinen war nicht sein Blut. 2. Die Formulierung "Blutmischspur" ist irreführend, da man überhaupt nicht nachweisen konnte, dass möglicherweise dort vorhandenes Blut irgendetwas mit Frau Böhringer zu tun gehabt haben könnte. Wir wissen auch nicht in welcher Menge dort irgendwelche Blutrückstände vorhanden waren bzw. wie alt dieses Blut an dem Schein gewesen ist. Man konnte nicht nachweisen das es Blut von Frau Böhringer war. Man konnte sicher auch nicht nachweisen das es Blut vom Kaiser von China war.
;) Die Formulierung diesbezüglich ist meines Erachtens fehlleitend.
Ma_Ve schrieb:Welche Gründe sollte sie gehabt haben ihren Neffen nicht selbst zu fragen, um die Information aus erster Hand zu bekommen?
Offenbar hält man Frau Böhringer für kompliziert. Die Frage an Bence Toth, ihren Lieblingsneffen, wäre natürlich sehr viel einfacher gewesen... zumal sie vom Abbruch des Studiums ja laut anderen Aussagen schon wusste.
Cassandra71 schrieb:Relevant ist das, was passiert ist bzw. ausgesagt wurde. Man tut nicht immer das, was vielleicht am sinnvollsten wäre.
Was wirklich passiert ist weiß hier niemand. Weiterhin liegen keine ausführlichen Aussagen zu diesem Sachverhalt vor und es ist doch ein bisschen zu einfach gedacht, aus einem verkürzten Halbsatz des Urteils schließen zu wollen, in welchem Kontext welche Aussagen und Belastungen getätigt wurden.
cassandra71 schrieb (Beitrag gelöscht):Mark_Smith schrieb:
Die Aussage des Geschäftsführers wurde übrigens von der Verteidigung nicht bestritten.
Ach, das wird doch vollkommen überbewertet. ;)
Ich denke nicht das hier irgendjemand weiß was die Verteidigung angebracht hatte und was bestritten wurde; denn niemand hier hat wirkliche Akten dazu. Ich erinnere auch an die Aussage der Richterin des Ziilverfahrens, das die Aussagen der Zeugen nicht in Einklang mit denen im Strafprozess zu bringen waren...