@Ma_Ve "POM U .führte glaubhaft aus, er habe den Weg von der Wohnung des Angeklagten zur Parkgarage mit dem Fahrrad auf zwei verschiedenen Routen zurückgelegt. Dabei habe reger Fahrzeug- und Fussgängerverkehr geherrscht. Er habe auf beiden Routen mehrmals an Ampeln warten müssen. Er habe auf der schnelleren Route über die Barerstrasse 12 Minuten 41 Sekunden benötigt."
Es werden dann noch 4 Minuten für den Weg von der Opferwohnung zum Ausgang Parkhaus und zurück in die eigene Wohnung addiert.
Cassandra71 schrieb:Mark_Smith schrieb:
Es gibt kein Zeuge an, der Bence haben die Tante über den Studienabbruch informiert. Sie können nur angeben, die Tante habe vom Studienabbruch gewusst. Woher das die Tante wusste oder ahnte, dazu kann kein Zeuge etwas sagen.
Sehr wichtiger Hinwei
Der nur leider fehl geht. Denn wenn BT zunächst der einzige war, der von seinem Studienabbruch wusste und CB wusste es später auch, woher hätte sie es denn erfahren sollen? Lässt man mal die Univerwaltung außen vor. Das gesicherte Wissen um den Studienabbruch kann CB nur von BT gehabt haben. Das schließt natürlich nicht aus, dass CB irgendwelche Ahnungen oder Vermutungen hatte.
Ich denke ohnehin, dass man darauf hätte kommen können, dass BT bei seinem zeitlichen Aufwand für die Parkgarage sein Jurastudium gar nicht mit letzter Konsequenz hat verfolgen können. Bei Jura geht das aber schnell schief. Ein Zeuge äußerte sich ja auch dementsprechend.