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Mordfall Charlotte Böhringer

28.687 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

21.02.2019 um 17:46
Zitat von PurePuPurePu schrieb:Dann wird das nix mit dem Überdenken meinerseits.
Ist schwierig zu sagen. Ich kann ja noch schnell schreiben, was ich heute noch erfahren habe.

Offenbar ist es so, dass von den fünf Abdrücken, die als Handschuhspuren gedeutet wurden, zwei keine Handschuhspuren sind.

Es scheint so, dass die drei anderen Abdrücke Handschuhspuren sind, aber nicht alle vom gleichen Handschuh.

Das verwundert mich nun nix, weil bereits der frühere Sachverständige gesagt hat, dass die Handschuhspur von einem anderen Handschuh stammen könnte als die anderen.

Aber: zentral ist m.E. die Handschuhspur am Tischchen im Flur, weil diese tatrelevant ist und in Blut.

Das heisst: Diese Handschuhspur ist m.E. tatrelevant und diese bringt offenbar Petermann nicht weg. Und trotzdem behauptet er offenbar, dass das Tragen von Handschuhen eher nicht der Fall sei. Mich würde also interssieren, wie er auf diese Annahme kommt.


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22.02.2019 um 09:47
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Gibt es die Ergebnisse denn nur auf Punkt 12, oder vielleicht auch in der Prime Time?
https://www.tvnow.de/shows/punkt-12-1509/2019-02/episode-37-teil-1-2-thema-u-a-schluss-mit-verschwendung-1459027

ab Min. 19:30

Petermann hat sich Hilfe beim Textilforschungsinstitut in Rudolphstadt Thüringen geholt, dort wurden anhand von Handschuhmustern und den vorgefundenen Spurenbildern Untesuchungen durchgeführt und man kam zu dem Ergebnis, dass die Aussage des bei Gericht verwendeten Gutachtens hinsichtlich er Handschuhspuren nicht bestätigt werden konnte. In Thüringen kam man zu dem Schluss, dass die Handschuspuren von verschiededenen Handschuhtypen verursacht wurden.

Herr Petermann weist noch einmal darauf hin, dass das Gutachten des GErichtes seiner Ansicht nach starke grobe Fehler enthalte.

Wenn es unterschiedliche Handschuhspuren gab, dann muss es für diese Faktenlage auch eine Erklärung geben. Der Täter wird ja wohl kaum mehrere Paar unterschiedliche Handschuhe in der Jacken- oder Hosentasche mit sich geführt und diese im Verlauf der Tat mehrfach gewechselt haben.


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22.02.2019 um 09:55
Zitat von meerminmeermin schrieb:Wenn es unterschiedliche Handschuhspuren gab, dann muss es für diese Faktenlage auch eine Erklärung geben. Der Täter wird ja wohl kaum mehrere Paar unterschiedliche Handschuhe in der Jacken- oder Hosentasche mit sich geführt und diese im Verlauf der Tat mehrfach gewechselt haben.
Das ist richtig.

Es gibt mit Sicherheit eine Erklärung dafür. Dabei kommt es darauf an wie gründlich dazu ermittelt wurde.

Die Bandbreite an schlüssigen Erklärungen ist breit gefächert.


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22.02.2019 um 10:00
Zitat von meerminmeermin schrieb:Herr Petermann weist noch einmal darauf hin, dass das Gutachten des GErichtes seiner Ansicht nach starke grobe Fehler enthalte.

Wenn es unterschiedliche Handschuhspuren gab, dann muss es für diese Faktenlage auch eine Erklärung geben. Der Täter wird ja wohl kaum mehrere Paar unterschiedliche Handschuhe in der Jacken- oder Hosentasche mit sich geführt und diese im Verlauf der Tat mehrfach gewechselt haben.
Das wurde jedoch bereits im Urteil dargetan, dass die Handschuhspur im Badezimmer vermutlich von einem anderen Handschuh stammen könnte als die anderen.

Und die Frage stellt sich weiter, ob es für die Täterschaft und den Straftatbestand überhaupt eine Rolle spielt, ob der Täter Handschuhe trug oder nicht. Für die Täterschaft spielt es m.E. keine Rolle und für den Straftatbestand auch nicht. Somit wären zwar Fehler passiert, aber diese würden eben zu keinen anderen Schlussfolgerungen des Ausgangsgerichts führen.


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22.02.2019 um 10:05
Ja, das ist sehr ähnlich wie im Fall Darsow: Weil der Schalldämpfer eventuell anders ausgesehen hat als vom Gericht angenommen, muss Darsow unschuldig sein, so die krude Argumentation seiner Apologeten. Ähnlich auch hier: Keine Handschuhe, kein Bence.

Richtig ist hingegen: Das Gericht muss und kann auch oft auch gar nicht bis ins kleinste Detail exakt rekonstruieren, wie die Tat im Einzelnen vonstattenging. Es muss lediglich anhand von Beweisen oder einer ihnen gleichstehenden Indizienkette zur Überzeugung gelangen, dass der Angeklagte die Tat begangen hat.


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22.02.2019 um 10:22
@Deus_Ex_Machin
Sehr richtig. Die Richter sind keine Hellseher und können nicht jede kleine Eventualität im Urteil formulieren. Ich denke, die juristischen Fachleute in diesem Fall hier, wissen genau, dass das viel Lärm um gar nichts ist, was die veranstalten.


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22.02.2019 um 10:30
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Die Richter sind keine Hellseher und können nicht jede kleine Eventualität im Urteil formulieren.
Na ja, Handschuh oder kein Handschuh, das halte ich nicht für eine Kleinigkeit. Herr Petermann erklärt in dem RTL Beitrag warum der Handschuhspur laut Gericht eine grosse Bedeutung zukommt. Das habt ihr anscheinend überhört. Es geht um das juristische Argument der Heimtücke, die wäre gegeben gewesen, wenn der Täter bereits mit Handschuhen ausgerüstet die Wohnung betreten hätte.


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22.02.2019 um 10:33
Zitat von meerminmeermin schrieb:Es geht um das juristische Argument der Heimtücke, die wäre gegeben gewesen, wenn der Täter bereits mit Handschuhen ausgerüstet die Wohnung betreten hätte.
Das ist völliger Quatsch und nachweislich falsch. Für die Heimtücke kommt es nicht darauf an, wie der Täter ausgerüstet war, sondern alleine darauf, ob das Opfer sich eines Angriffs versah oder nicht. Das Opfer wollte zum wöchentlichen Stammtisch aufbrechen und musste nicht mit Bences Hammerwerkzeug rechnen. Damit ist Heimtücke zweifelsfrei gegeben. Die Bekleidung des Täters spielt dafür nicht die leiseste Rolle. Und nicht vergessen darf man: Polizisten sind keine Juristen. Es mag sein, dass viele Polizisten, insbesondere im gehobenen Dienst, sich berufsbedingt gut mit der StPO auskennen. Aber in Sachen StGB sind sie weitgehend Laien, wie man auch an Petermann gut sieht.


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Mordfall Charlotte Böhringer

22.02.2019 um 10:37
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Das Opfer wollte zum wöchentlichen Stammtisch aufbrechen und musste nicht mit Bences Hammerwerkzeug rechnen. Damit ist Heimtücke zweifelsfrei gegeben
Ob das überhaupt so war weiss man nicht. Die Spurenlage scheint diesen Handlungsablauf nicht unbedingt zu bestätigen. Vor allen nachdem nun herauskam, dass es gar keine Handschuhspuren an der Tür gab und Blutspuren im Flur darauf hinweisen dass die eigentliche Tat erst 1,70 Meter hinter der Tür ihren Anfang nahm.

Es ist wichtig, die Dinge zusammen zu betrachten und in einen sinnvollen logischen Zusammenhang zu bringen, der sich auf Fakten stützt.


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22.02.2019 um 10:38
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Ja, das ist sehr ähnlich wie im Fall Darsow: Weil der Schalldämpfer eventuell anders ausgesehen hat als vom Gericht angenommen, muss Darsow unschuldig sein, so die krude Argumentation seiner Apologeten. Ähnlich auch hier: Keine Handschuhe, kein Bence.
Das ist leider nicht nachvollziehbar was du schreibst.
Im Fall Darsow geht es nicht um das Aussehen des Schalldämpfers, aber das ist hier nicht das Thema.

Keine Handschuhe, kein Bence ist auch eine gewagte Überlegung.
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Richtig ist hingegen: Das Gericht muss und kann auch oft auch gar nicht bis ins kleinste Detail exakt rekonstruieren, wie die Tat im Einzelnen vonstattenging. Es muss lediglich anhand von Beweisen oder einer ihnen gleichstehenden Indizienkette zur Überzeugung gelangen, dass der Angeklagte die Tat begangen hat.
Das ist richtig. Richter, Staatsanwalt und Polizei waren bei der Tat keine Zaungäste.

Im vorliegenden Fall ist das Gericht u.a. zu der Überzeugung gelangt der Täter bzw BT habe Handschuhe getragen und der Angriff habe an der Tür mit den ersten Schlägen begonnen. Dabei habe BT den Angriff mit der rechten Hand ausgeführt, weil die Tür hinderlich sei, um diesen mit der linken Hand auszuführen. Im weiteren Verlauf sei er im Büro gewesen und habe dort Fingerabdrücke und DNA Spuren u.a. am Testament hinterlassen. Darüberhinaus habe er aus einer Geldbörse 500 Euro Scheine entwendet ohne Fingerabdrücke und/oder Handschuhspuren zu hinterlassen.

Axel Petermann zeigte nun anhand der Spuren auf, dass der Angriff auf Frau Böhringer nicht an der Tür, sondern 2.2 Meter davon entfernt begann. Weiterhin erklärte er warum eine Blutspur auf dem Sakko fälschlicherweise als Handschuhspur gedeutet wurde.

Ähnlich ist es mit der Handschuhspur am Türspion.

Weiterhin stellt sich heraus, dass eine BT zugeordnete DNA ebenso von dessen Bruder oder Mutter stammen könnte.

All das lässt für mich die Überlegung zu, dass das Gericht sich nicht nur im Tatablauf irrte, sondern ebenso die Spuren falsch bewertete. Da liegt der Gedanke nicht fern sich auch beim Täter geirrt zu haben.

Deshalb erfolgte der Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren!

Sollte es ein neues Verfahren geben, dann ist alles möglich. Eine erneute Verurteilung ist genauso möglich wie ein Freispruch.


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22.02.2019 um 10:39
Zitat von meerminmeermin schrieb:Vor allen nachdem nun herauskam, dass es gar keine Handschuhspuren an der Tür gab und Blutspuren im Flur darauf hinweisen dass die eigentliche Tat erst 1,70 Meter hinter der Tür ihren Anfang nahm.
Das ändert nichts daran. Ob das Opfer den Täter nun reingelassen hat und er erst dann den Hammer zückte oder ob es so war wie im Urteil steht, ändert nichts daran, dass das Opfer nicht mit einem Angriff rechnen musste. An Heimtücke führt kein Weg vorbei.


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Mordfall Charlotte Böhringer

22.02.2019 um 10:39
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Es mag sein, dass viele Polizisten, insbesondere im gehobenen Dienst, sich berufsbedingt gut mit der StPO auskennen. Aber in Sachen StGB sind sie weitgehend Laien, wie man auch an Petermann gut sieht.
Das finde ich unangemessen. Es wirkt ja auch Strate beim WAV mit. Von daher einfach einmal ruhig die Fakten betrachten, denke ich.


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22.02.2019 um 10:40
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Das ändert nichts daran. Ob das Opfer den Täter nun reingelassen hat und er erst dann den Hammer zückte od
Könntest du für diese Behauptung bitte eine Quelle angeben? Wo steht, dass ein Hammer gezückt wurde?


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22.02.2019 um 10:40
Zitat von MrSpocksMrSpocks schrieb:Es wirkt ja auch Strate beim WAV mit.
Genau. Die Aussage, dass Handschuhe irgendetwas mit dem Mordmerkmal Heimtücke zu tun haben, würde Strate so sicherlich nicht treffen.


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22.02.2019 um 10:41
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:An Heimtücke führt kein Weg vorbei.
Wenn die richtig zugehört hättest, hättest du auch vernommen, dass das Opfer arglos gewesen ist. Das hat mit Heimtücke nichts zu tun. Das sind zwei verschiedene Merkmale unter die subsumiert werden muss.


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22.02.2019 um 10:44
Zitat von MrSpocksMrSpocks schrieb:Das hat mit Heimtücke nichts zu tun. Das sind zwei verschiedene Merkmale unter die subsumiert werden müssen.
Es ist wirklich müßig. Der BGH definiert Heimtücke als "das bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung." Ob der Täter dabei Handschuhe trägt oder nackt ist, ist völlig irrelevant.
Zitat von meerminmeermin schrieb:Wo steht, dass ein Hammer gezückt wurde?
Die Beweisaufnahme ergab, dass ein hammerähnliches Tatwerkzeug benutzt wurde. Ob es nun ein Hammer war oder etwas Ähnliches, kann dahinstehen.


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22.02.2019 um 10:48
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Es ist wirklich müßig. Der BGH definiert Heimtücke als "das bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung." Ob der Täter dabei Handschuhe trägt oder nackt ist, ist völlig irrelevant.
Du verstehst aber auch nicht. Arglos bedeutet eben, dass sie den Hammer oder was nicht bemerkt hat... und zwar war sie dann arglos.


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22.02.2019 um 10:51
Zitat von MrSpocksMrSpocks schrieb:Du verstehst aber auch nicht. Arglos bedeutet eben, dass sie den Hammer oder was nicht bemerkt hat... und zwar war sie dann arglos.
Das ist nett, dass eine juristische Koryphäe mir das endlich mal erklärt. Aber im Ernst: Es geht nicht darum, was das Opfer merkt, sondern ob es mit einem Angriff rechnen muss, wenn es die Tür aufmacht. Verneint man die Frage, ist Heimtücke zweifellos gegeben.


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Mordfall Charlotte Böhringer

22.02.2019 um 10:53
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Aber im Ernst: Es geht nicht darum, was das Opfer merkt, sondern ob es mit einem Angriff rechnen muss, wenn es die Tür aufmacht. Verneint man die Frage, ist Heimtücke zweifellos gegeben.
100 Punkkte. Und dazu ist es egal ob jemand Handschuhe anhatte oder nicht. Aber für die Heimtücke zählt, dass es jemand plant (Handschuhe) einen Mord zu begehen!


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Mordfall Charlotte Böhringer

22.02.2019 um 10:54
@MrSpocks
@Deus_Ex_Machin


Es ist doch offensichtlich so, dass Petermann von einem Angriff ausgeht bei dem das Opfer dem Täter den Rücken zu dreht.

Ich finde das heimtückisch. Mit oder ohne Handschuhe!


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