Deus_Ex_Machin schrieb:Ja, das ist sehr ähnlich wie im Fall Darsow: Weil der Schalldämpfer eventuell anders ausgesehen hat als vom Gericht angenommen, muss Darsow unschuldig sein, so die krude Argumentation seiner Apologeten. Ähnlich auch hier: Keine Handschuhe, kein Bence.
Das ist leider nicht nachvollziehbar was du schreibst.
Im Fall Darsow geht es nicht um das Aussehen des Schalldämpfers, aber das ist hier nicht das Thema.
Keine Handschuhe, kein Bence ist auch eine gewagte Überlegung.
Deus_Ex_Machin schrieb:Richtig ist hingegen: Das Gericht muss und kann auch oft auch gar nicht bis ins kleinste Detail exakt rekonstruieren, wie die Tat im Einzelnen vonstattenging. Es muss lediglich anhand von Beweisen oder einer ihnen gleichstehenden Indizienkette zur Überzeugung gelangen, dass der Angeklagte die Tat begangen hat.
Das ist richtig. Richter, Staatsanwalt und Polizei waren bei der Tat keine Zaungäste.
Im vorliegenden Fall ist das Gericht u.a. zu der Überzeugung gelangt der Täter bzw BT habe Handschuhe getragen und der Angriff habe an der Tür mit den ersten Schlägen begonnen. Dabei habe BT den Angriff mit der rechten Hand ausgeführt, weil die Tür hinderlich sei, um diesen mit der linken Hand auszuführen. Im weiteren Verlauf sei er im Büro gewesen und habe dort Fingerabdrücke und DNA Spuren u.a. am Testament hinterlassen. Darüberhinaus habe er aus einer Geldbörse 500 Euro Scheine entwendet ohne Fingerabdrücke und/oder Handschuhspuren zu hinterlassen.
Axel Petermann zeigte nun anhand der Spuren auf, dass der Angriff auf Frau Böhringer nicht an der Tür, sondern 2.2 Meter davon entfernt begann. Weiterhin erklärte er warum eine Blutspur auf dem Sakko fälschlicherweise als Handschuhspur gedeutet wurde.
Ähnlich ist es mit der Handschuhspur am Türspion.
Weiterhin stellt sich heraus, dass eine BT zugeordnete DNA ebenso von dessen Bruder oder Mutter stammen könnte.
All das lässt für mich die Überlegung zu, dass das Gericht sich nicht nur im Tatablauf irrte, sondern ebenso die Spuren falsch bewertete. Da liegt der Gedanke nicht fern sich auch beim Täter geirrt zu haben.
Deshalb erfolgte der Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren!
Sollte es ein neues Verfahren geben, dann ist alles möglich. Eine erneute Verurteilung ist genauso möglich wie ein Freispruch.