Mordfall Charlotte Böhringer
17.04.2019 um 14:50Von ihrem Konto wurden nachweislich mehrere tausend Euro abgehoben ( von CB selber). Weiß man etwas über den Verbleib?
Venice2009 schrieb:Von ihrem Konto wurden nachweislich mehrere tausend Euro abgehoben ( von CB selber). Weiß man etwas über den Verbleib?Ja, das steht alles im Urteil.
Venice2009 schrieb:Von ihrem Konto wurden nachweislich mehrere tausend Euro abgehoben ( von CB selber). Weiß man etwas über den Verbleib?das Alle mit diskutieren können zitiere ich das Urteil:
Der Polizeibeamte RR Z. der die Kontobewegungen des Opfers auswertete, gab.......
glaubhaft an, das Opfer habe am 11.05.06 einen Betrag von 3000 € von ihrem
Konto abgehoben.
Insgesamt ergeben sich daher konkret festgestellt Ausgaben von 705.60 €
(253.60 € + 200.00 € + 250.00 €). Hinzuzurechnen sind noch die Kosten für den
Besuch des Biergartens am 11.05.06., so dass insgesamt Ausgaben im Bereich
von ca. 750 €.
Nach der Entdeckung der Leiche konnte in der Wohnung des Opfers nur mehrDer Verbleib von ca. 2500€ konnte nicht geklärt werden, so dass das Gericht vermutete das 2000 € von BT dem Opfer gestohlen wurde.
ein Betrag von 58.38 € sichergestellt werden.
Die beim Angeklagten festgestellte Stückelung des Geldes - 4x 500-€ - also in
grossen Scheinen passt zu den Gewohnheiten des Opfers, das gern mit grossen
Scheinen Umgang hatte.
meermin schrieb:Frau Böhrigner könnte etwas für eine Dritte Person aufgehoben bzw. verwahrt haben, etwas von dem jemand erfuhr und es sich zurückholen wollte.Ich denke dabei an irgendeine Form von "Schwarzgeld" generiert von Dritten Personen, die zum weiteren Umfeld bzw, zum Umfeld einer Person aus ihrem Freundeskreis gehört haben könnte.Findest du es nicht unpassend, ohne irgendwelche konkreten Anhaltspunkte das Opfer solcher Machenschaften zu verdächtigen?
Andante schrieb:meermin schrieb:Von "Machenschaften", redest jetzt aber du. Vielleicht wurde Frau Böhringer gebeten etwas für eine andere Person aufzubewahren. Wenn sie sich dazu bereit erklärt haben sollte, dann muss ihr gar nicht bewusst gewesen sein, worum es sich handelte. Sie könnte also völlig unschuldig und naiv in etwas zugestimmt haben, ohne sich der möglichen Konsequenzen ihres Tuns bewusst gewesen zu sein.
Frau Böhrigner könnte etwas für eine Dritte Person aufgehoben bzw. verwahrt haben, etwas von dem jemand erfuhr und es sich zurückholen wollte.Ich denke dabei an irgendeine Form von "Schwarzgeld" generiert von Dritten Personen, die zum weiteren Umfeld bzw, zum Umfeld einer Person aus ihrem Freundeskreis gehört haben könnte.
Findest du es nicht unpassend, ohne irgendwelche konkreten Anhaltspunkte das Opfer solcher Machenschaften zu verdächtigen?
meermin schrieb:Von "Machenschaften", redest jetzt aber du. Vielleicht wurde Frau Böhringer gebeten etwas für eine andere Person aufzubewahren. Wenn sie sich dazu bereit erklärt haben sollte, dann muss ihr gar nicht bewusst gewesen sein, worum es sich handelte. Sie könnte also völlig unschuldig und naiv in etwas zugestimmt haben, ohne sich der möglichen Konsequenzen ihres Tuns bewusst gewesen zu sein.Wenn ihr jemand erhebliche Bargeldbeträge ausgehändigt hätte mit der Bitte, das Geld bei sich in der Wohnung aufzubewahren, hätten bei ihr doch wohl die Alarmglocken geklingelt, und sie hätte gewusst, dass sie da Beihilfe zur Steuerhinterziehung bzw. zur Geldwäsche, wenn nicht zu noch was Schlimmerem leistet. Oder meinst du, irgendwer habe ihr einen verschlossenen Koffer gegeben und sie hätte nicht gewusst, was drin ist, auch nichts vermutet, keinerlei Fragen und gehabt und den Koffer selbstverständlich in Verwahrung genommen? Würdest DU so was machen?
Andante schrieb:Würdest DU so was machen?Ich mich und Frau Böhringer ganz sicher auch nicht. Sie wird als sehr misstrauisch beschrieben. Sie hätte gar keine Veranlassung gehabt, sich auf soetwas einzugehen. Dumm war sie nicht.
Andante schrieb:Wenn ihr jemand erhebliche Bargeldbeträge ausgehändigt hätte mit der Bitte, das Geld bei sich in der Wohnung aufzubewahren, hätten bei ihr doch wohl die Alarmglocken geklingelt, und sie hätte gewusst, dass sie da Beihilfe zur Steuerhinterziehung bzw. zur Geldwäsche, wenn nicht zu noch was Schlimmerem leistet. Oder meinst du, irgendwer habe ihr einen verschlossenen Koffer gegeben und sie hätte nicht gewusst, was drin ist, auch nichts vermutet, keinerlei Fragen und gehabt und den Koffer selbstverständlich in Verwahrung genommen? Würdest DU so was machen?Ich hatte auch eher an einen Schlüssel statt an Bargeld gedacht. Oben im Büro wurden Spuren an einer Schachtel gefunden, in einer kleinen Armani Schachtel sucht man wohl kaum nach grösseren Mengen an Bargeld.
Widmerpool schrieb:Sie zitieren den Artikel, in dem davon geredet wird, Frau Böhringer habe zur Erinnerung an ihren verstorbenen Mann "Hygieneartikel" in einer Art "Schrein" aufbewahrt. Haben Sie eine Idee, was das für "Hygieneartikel" gewesen sein können? Rasierzeug?@Widmerpool
Hatte Herr Böhringer eigentlich leibliche Nachkommen?
Rosenmontag schrieb:Wäre es möglich, dass aufgrund von Gerüchten, Diebe in die Wohnung von Frau B. eingedrungen waren, um die angebliche Million aus dem Böhringer Schrein zu stehlen und Frau Böhringer erschlugen?In anderen Krimithreads wäre das u.U. schon gelöscht mit der Begründung "Wilde Spekulation!"
Rosenmontag schrieb:Warum könnten die Hygieneartikel verschwunden? Es ist das ungelöste Rätsel im Mordfall Böhringer.Glaubst du ernsthaft, ein Raubmörder hat die Hygieneartikel mitgehen lassen? Mal ehrlich?!
Rosenmontag schrieb:Es waren Hygieneartikel, die Böhringer als Andenken an ihren verstorbenen Mann im Bad als eine Art Schrein aufbewahrt hat.Nicht als eine Art Schrein, sondern in einem Schrein, also in einem Schrank aufbewahrt hatte. Der Schrein ist das Behältnis, nicht der Inhalt. Es gibt Reliquienschreine, das sind Kisten, in denen die Knochen von Heiligen untergebracht werden.
Grundbedeutung ist ‚Kasten, Kiste‘, ein verschließbares Möbelstück, sowohl groß und stehend als Schrank oder Truhe, wie auch im Besonderen hängend als Wandkästchen – daher auch der Name ‚Schreiner‘
emz schrieb:Es gibt Reliquienschreine, das sind Kisten, in denen die Knochen von Heiligen untergebracht werden.Und der Badezimmerschrank, in welchem das Opfer Hygieneartikel bzw. Waschsachen ihres verstorbenes Mannes aufbewahrte, wurde wohl deshalb mehr oder weniger ironisch als „Schrein“ bezeichnet, weil er im übertragenen Sinne als den besagten Reliquienschreinen der katholischen Heiligen nachempfunden angesehen wurde.