curt schrieb:Was mich noch wundert ist, das es im Geschirrspüler kein Glas mit BTs DNA gibt. Am Muttertag war er doch bei CB und soll dann bei ihr nichts getrunken haben?
Ein guter Denkansatz!
Angenommen, BT war am Muttertag doch bei CB und wurde bereits an der Türe mit erneuten Beschimpfungen abgewiesen, das könnte dann auch erklären, weshalb er von diesem missratenen Besuch, bei dem ihm klar wurde, die Tante ist unversöhnlich und das Erbe schwimmt dahin, niemanden erzählte. Mit welch einer Wut im Bauch wäre er da wohl von dannen gezogen, welch Rachegefühle brauten sich da zusammen?
Da gab es natürlich auch kein Glas im Geschirrspüler.
Um was es dem Verurteilten in erster Linie ging, geht sehr deutlich aus seiner folgenden Stellungnahme hervor. Auch wenn ihr das bestimmt in- und auswendig kennt, mir ist es ein Bedürfnis das an dieser Stelle nochmal rauszukramen.
Quelle: Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer 2. Wiederaufnahmeantrag
Seine Beweggründe für diese Entscheidung hat der Antragsteller mit der nachfolgend eingefügten handschriftlichen Erklärung im einzelnen dargelegt (das Original findet sich in der Anlage 9) (S. 15)
L e s e a b s c h r i f t
Zu meinem ausdrücklichen Wunsch das Zivilverfahren durch Versäumnisurteil abzuschließen.
Der mit dem Strafurteil gegen mich angeordnete Verfall hätte meine Familie zerstört. Um auf meinen Erbteil, der mittlerweile nur aus Betriebsvermögen besteht, verwertbar zugreifen zu können, hätten mein Bruder und ich als Erbengemeinschaft dieses gemeinsame Betriebsvermögen liquideren müssen, um allen Forderungen gerecht werden zu können.
Im Ergebnis wären an meiner Familie nichts als Verbindlichkeiten hängengeblieben. Deshalb war für mich diese Erbunwürdigkeitsklage nachvollziehbar.
….Mehr war unter diesen Umständen nicht zu erreichen. Nachdem die Vorsitzende deutlich machte, dass weitere Beweiserhebungen nicht mehr durchgeführt würden, auch der abschließende Vortrag der Klägerseite hieran nichts mehr ändern könnte, war klar: die Klage wird abgewiesen. Klar war allerdings auch, dass meine Familie in die Insolvenz geht.
….Vor diesem Hintergrund nun musste ich entscheiden: Entweder ein schriftliches Urteil bestätigt mich auf ganzer Linie und meine Familie wird finanziell zerstört, oder aber mein Bruder bekommt alles, meine Familie wird zumindest finanziell gerettet und ich nehme mit den festgestellten Fakten vorlieb.
….Indes möchte ich aber keine falschen Zweifel an meiner Verteidigungslinie entstehen lassen. Ein „Zugeständnis“ durch Versäumnis verstehe ich ausschließlich formal und es wurde durch äußeren Zwang unumgänglich. Ich habe meine Tante nicht getötet, daran kann auch keine formale Spiegelfechterei etwas ändern. Ich konnte es nur nicht zulassen, dass über das bereits über unsere gesamte Familie hereingebrochene Unglück hinaus, eine faktische Enteignung der Lebensgrundlagen und die Vernichtung der Arbeitsleistung dreier Generationen hinzukomme.
Gez. Benedikt Toth (S. 17)
"Ich konnte es nur nicht zulassen"....