Stradivari schrieb am 23.01.2020:Wenn Herr Petermann sich“ viele Stunden in der Wohnung aufgehalten hat „ und mit seiner Erfahrung , die er zweifellos hat, nicht zu einer „ersten Gewalt direkt an der Tür“ kommt, könnte das durchaus zutreffen. Es wäre ja durchaus auch vorstellbar, zumindest für mich, dass CB ihn hereingelassen hat,je nach Laune und je nachdem, was er wollte, u es dann zu einer Auseinandersetzung kam . Immerhin wollte sie ja dann zum Stammtisch .
Ja, das sehe ich auch so. Das kann gut sein. So viel zur Ehrenrettung des werten Herrn Petermann, der dafür sicher gut bezahlt wird und dementsprechend einen guten Job machen möchte. Wenn er daraus rechtliche Schlüsse ableitet ("hätte nicht verurteilt werden dürfen" oder "Urteil ist aufzuheben"), irrt er sich jedoch.
Andante schrieb:In Indizienprozessen können natürlich immer Marginalien anders gewesen als im Urteil enthalten. Deshalb ist aber das Urteil nicht falsch, wenn die Marginalien auf das Ergebnis leinen Einfluss haben, im Klartext bei Unterstellung ihrer Richtigkeit zu keinem anderen Ergebnis führen würden.
Genau. Jeder Tathergang ist erst mal eine These, die auf Grundlage von Spuren postuliert wird. Einzelne Spuren (Tatsachen) sind aber häufig interpretationsfähig (Blutspritzer, DNA-Spuren). Dementsprechend können unterschiedliche Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Tathergangsthese vertreten werden. Oftmals kann ein Vorgang nicht bis ins letzte Detail aufgeklärt werden. Entscheidend ist aber erst, welches Bild sich in einer Gesamtschau ergibt. Und da spielen dann die ganzen anderen Umstände außerhalb des Tatorts (wie Motiv oder Nachtatverhalten) eine wesentliche Rolle.
Gerichte sollten deshalb immer vorsichtig sein, wenn sie mit Annahmen arbeiten, die zwar gut möglich, aber eben im konkreten Fall nicht sicher sind. Denn das Bemühen, einen möglichst lückenlosen "Beweisring" anzubieten, verleitet dazu, sich (nur) die Möglichkeit herauszusuchen, die dazu passt. So kommt es dann, dann selbst noch Details als "bewiesen" angesehen werden. Das versteckte Argument: "Weil er es war, kann es nur so gewesen sein". Klingt dann ein bisschen wie ein Zirkelschluss, weil auch die Gewichtung der Indizien auf der Strecke bleibt. Dabei könnte man die Lücken auch einfach offen lassen und - in der Gesamtschau - zu keinem anderen Ergebnis käme. Unter Wahrung der Anforderungen des § 261 StPO.