Mordfall Charlotte Böhringer
18.06.2021 um 13:54criminal_minds schrieb:Und was ist mit der Einladung zum Muttertag??Die durch genau was belegt ist außer durch die Aussage eines passionierten, systematischen, strategischen Lügners?
Was @wagner sagt.
criminal_minds schrieb:Und was ist mit der Einladung zum Muttertag??Die durch genau was belegt ist außer durch die Aussage eines passionierten, systematischen, strategischen Lügners?
criminal_minds schrieb:Kannst du mal bitte komplett in ganzen Sätzen und mit Quellenangaben begründen warum Pollux mit den 500ern lügt.Weil er behauptet, die Geldscheine seien Monate später gefunden worden, Bence habe von diesen Scheinen gar nichts gewusst. Das ist nachweislich unwahr.
criminal_minds schrieb:Mir kam es in einer Doku auch so vor, als wären sie direkt beim Verhör gefunden wordenDie Geldscheine wurden bei seiner Festnahme in seiner Geldbörse gefunden.
criminal_minds schrieb:Deine private Denkweise scheint allerdings nicht mit den Aussagen aus dem Umfeld zu harmonieren. Wie kommt das? Selektive Filterung? Und was ist mit der Einladung zum Muttertag??Und du kannst ausschließen, dass es so gekommen wäre?
wagner schrieb:Ich mag mich irren, aber ich meine mich zu erinnern, dass CB sich bei einer Freundin (?) beschwert hat, dass sie an Muttertag mal wieder alleine war ?Ja, genau...daran erinnere ich mich auch.
Cassandra71 schrieb:Und du kannst ausschließen, dass es so gekommen wäre?Nein, aber zur Meinungsbildung gehören Indizien und Zeugenaussagen sind 1. Quellen. Die würden für die Meinungsbildung des Gerichts auch prägend verwendet.
Cassandra71 schrieb:Ja, genau...daran erinnere ich mich auch.Keine Quellen?
Cassandra71 schrieb:Weil er behauptet, die Geldscheine seien Monate später gefunden worden, Bence habe von diesen Scheinen gar nichts gewusst. Das ist nachweislich unwahr.Quellen bitte.
Cassandra71 schrieb:Weiters unterstellt er, die Scheine seien Bence untergejubelt worden. Auch das entspricht nicht der Wahrheit, denn Bence hat ja eine Erlärung für die Herkunft der Scheine abgegebenWie auch immer der Wortlaut war vermisse ich die Logik. Du meinst er hat sich selbst reingeritten auch im Falle es wäre tatsächlich so gewesen??
BoobSinclar schrieb:Die durch genau was belegt ist außer durch die Aussage eines passionierten, systematischen, strategischen Lügners?Das Gericht nimmt an. Mehr ist auf dieser Seite nicht zu holen. Da kannst du noch so auf BT herumhacken.
criminal_minds schrieb:Quellenangabe bitte.@Cassandra71: Ich fürchte, das ist zu viel langweiliger Urteilstext.
Palio schrieb:Finde den Fehler in der Darstellung...Gut wir haben drei 5. Hunderter die kleingefaltet in einem Extrafach der Geldbörse waren und am 18.06. laut Ermittlungsbeamten festgestellt wurden.
criminal_minds schrieb:Ihr wollt einen Deal verneinen.In Deutschland gibt es keine Deals.
criminal_minds schrieb:Da ihr das Gegenteil nicht beweisen könnt wäre ich zurückhaltender auch wenn Gruppendynamik pushen und Verurteilte eh alle lügen.Am Einfachsten wäre es, du würdest erst mal erklären, worauf sich dieser von dir vertretene Mythos "Deal" begründet.
Cassandra71 schrieb:Ich denke, dass Frau Böhringer eher früher als später die Schnauze voll gehabt und ihn an die Luft gesetzt hätte...oder glaubst du ernsthaft, dass sich jemand auf Dauer von seinem Mitarbeiter (auch wenns der eigene Neffe ist) bestehlen lässt?Was die damalige Situation von all den vorangegangenen unterscheidet, wo CB immer wieder eingelenkt hat, so wie damals, als er Schauspieler werden wollte und das Jurastudium wieder aufnahm, diesmal war es das absolute Ende. In wenigen Tagen würde es CB schwarz auf weiß vorliegen haben, er war exmatrikuliert.
Das ist völlig realitätsfern.
Cassandra71 schrieb:Telefoniert Ab 10.36 Uhr habe sie über 8,5 Minuten mit ihrer Freundin M.S. gesprochen, mit der sie um 11.36 Uhr nochmals knapp 4 Minuten telefoniert habe. Um 11.47 Uhr habe sie knapp 2 Minuten mit ihrer Freundin J.E. telefoniert. Um 12.26 Uhr habe sie 85 Sekunden mit Dr. R. gesprochen, weil sie um 12.28 Uhr nochmals knapp über 5 Minuten mit Dr. R. telefoniert habe. Um 12.33 Uhr habe sie J.E. angerufen, mit der sie über 29. Minuten gesprochen habe. Auch dieses Gespräch sei wohl unterbrochen worden, da ein erneutes Gespräch mit J.E. wenige Sekunden vor 13.04 Uhr aufgebaut worden sei. Dieses Gespräch habe dann knapp über 5 Minuten gedauert. Um 13.55 habe das Opfer dann noch über 13 Minuten mit ihrer Freundin M. gesprochen.Die Pause zwischen den Gesprächen würde den behaupteten Kurzbesuch ja zulassen. Aber es wird unwahrscheinlicher. Dann bliebe nur noch dass CB und BT ihre pathologische Hassliebe (Mutter/Ziehsohn)
criminal_minds schrieb:Gut wir haben drei 5. Hunderter die kleingefaltet in einem Extrafach der Geldbörse waren und am 18.06. laut Ermittlungsbeamten festgestellt wurden.Genau, also nicht MONATE später. Und BT hat auch nicht "keine Ahnung" gehabt, woher die Scheine kommen. Er hat gelogen. Auch Pollux erzählt Lügen. Lies doch mal das Urteil, vielleicht gefällt es dir ja.
emz schrieb:In Deutschland gibt es keine Deals.Kannst du mal bitte deine Expertise zur Sache offenlegen. Bevor wir in Google gemeinsam erneut Anwaltseiten finden, die Dealvarianten in Strafverfahren erklären. Das wäre doch mal was.
Ein Staatsanwalt ist lediglich für die Anklage zuständig. Er kann keine irgendwie gearteten Versprechen für das Urteil geben, denn mit dem hat er rein gar nichts zu tun. Also selbst wenn er in seine Anklage reinschreiben würde, für ihn sei die Tat als Totschlag zu werten, dann ist das für die Richter nicht bindend. Wenn die auf Habgier erkennen, dann putzt da kein Staatsanwalt mehr irgendwas.
criminal_minds schrieb:Kannst du mal bitte deine Expertise zur Sache offenlegen.Damit kann ich dir nicht dienen.
(1) 1Das Gericht kann sich in geeigneten Fällen mit den Verfahrensbeteiligten nach Maßgabe der folgenden Absätze über den weiteren Fortgang und das Ergebnis des Verfahrens verständigen. 2§ 244 Absatz 2 bleibt unberührt.Quelle: https://dejure.org/gesetze/StPO/257c.html
(2) 1Gegenstand dieser Verständigung dürfen nur die Rechtsfolgen sein, die Inhalt des Urteils und der dazugehörigen Beschlüsse sein können, sonstige verfahrensbezogene Maßnahmen im zugrundeliegenden Erkenntnisverfahren sowie das Prozessverhalten der Verfahrensbeteiligten. 2Bestandteil jeder Verständigung soll ein Geständnis sein. 3Der Schuldspruch sowie Maßregeln der Besserung und Sicherung dürfen nicht Gegenstand einer Verständigung sein.
(3) 1Das Gericht gibt bekannt, welchen Inhalt die Verständigung haben könnte. 2Es kann dabei unter freier Würdigung aller Umstände des Falles sowie der allgemeinen Strafzumessungserwägungen auch eine Ober- und Untergrenze der Strafe angeben. 3Die Verfahrensbeteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. 4Die Verständigung kommt zustande, wenn Angeklagter und Staatsanwaltschaft dem Vorschlag des Gerichtes zustimmen.
(4) 1Die Bindung des Gerichtes an eine Verständigung entfällt, wenn rechtlich oder tatsächlich bedeutsame Umstände übersehen worden sind oder sich neu ergeben haben und das Gericht deswegen zu der Überzeugung gelangt, dass der in Aussicht gestellte Strafrahmen nicht mehr tat- oder schuldangemessen ist. 2Gleiches gilt, wenn das weitere Prozessverhalten des Angeklagten nicht dem Verhalten entspricht, das der Prognose des Gerichtes zugrunde gelegt worden ist. 3Das Geständnis des Angeklagten darf in diesen Fällen nicht verwertet werden. 4Das Gericht hat eine Abweichung unverzüglich mitzuteilen.
Cassandra71 schrieb:Danke übrigens @Palio für deine Mühe. :)Da hänge ich mich dran, danke.
Cassandra71 schrieb:Hattest du nicht gesagt, du studierst Jura...oder verwechsle ich dich mit einem anderen User?Studieren ist länger her. Aber danke für die Blumen 🤭
JosephConrad schrieb:Wenn Herr Toth die Tat als Affekttat gestanden und dafür nur z.B. nur 8 Jahre (nach 4 J wg. gute Führung frei) bekommen hätte, so wäre sein Erbe sicher weg gewesenNein, er wäre ja in diesem Fall (verurteilt wegen Totschlags, womöglich sogar in einem minder schweren Fall) auch erbunwürdig gewesen, sein Bruder hätte dann seinen Anteil bekommen wie jetzt auch, wo BT als Mörder verurteilt ist.