Mordfall Charlotte Böhringer
17.06.2021 um 23:59criminal_minds schrieb:Er hat lautstark betont dass er seine Tante nicht umgebracht hat.Ja, das sagen viele, der Schwarzfahrer, der Geschwindigkeitsübertreter, der Steuerhinterzieher, der Betrüger und auch der Mörder. Wenn es reicht, zu sagen, man war es nicht, gäbe es nur Freisprüche, und wir bräuchten für teuer Steuergeld keine Gefängnisse mehr.
criminal_minds schrieb:Im Prozess muss sich der Angeklagte aus wahrer Täter erweisen. Keine Beweislastumkehr..Beweislastumkehr gibt´s nur um Zivilrecht, wo kein Amtsermittlungsgrundsatz herrscht. Strafprozess ist was anderes. Wenn das Gericht nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Angeklagte der wahre Täter ist und der Angeklagte in der Hauptverhandlung seine Chancen nicht genutzt hat, entlastende Tatsachen vorzubringen, die weder StA noch Gericht kennen können, war es das. Wer ein Alibi hat, es aber nicht offenlegt, wird damit rechnen müssen, dass das Gericht davon ausgeht, dass der Angeklagte kein Alibi hat.
Wie gesagt sind weder StA noch Gericht Hellseher. Sie wissen nicht von Amts wegen per Kristallkugel, wo der Angeklagte zur Tatzeit war, wenn der das nicht sagt. Man muss als Angeklagter (oder als Verteidiger) halt wirklich wissen, wann man schweigen und wann man reden muss.