Mordfall Charlotte Böhringer
17.06.2021 um 17:51Im Fall Hermann wurde hier spekuliert, dass die verwendete Kiste ursprünglich eine Transportkiste für einen Schleudersitz gewesen ist.criminal_minds schrieb:Hm. Schleudersitz???
Im Fall Hermann wurde hier spekuliert, dass die verwendete Kiste ursprünglich eine Transportkiste für einen Schleudersitz gewesen ist.criminal_minds schrieb:Hm. Schleudersitz???
Macht doch gar keinen Sinn. Der hätte alle Schrauben vorsätzlich mit seinen Händen angefasst🤪IlluminatiNWO schrieb:Im Fall Hermann wurde hier spekuliert, dass die verwendete Kiste ursprünglich eine Transportkiste für einen Schleudersitz gewesen ist.
Entschuldige, ich kann Dir gerade nicht folgen.criminal_minds schrieb:Macht doch gar keinen Sinn. Der hätte alle Schrauben angefasst🤪
Ich beziehe das auf die DNA Spur im Fall Böhringer und nicht auf ein Paralleluniversum. Solange das Profil nicht identifiziert ist, ist nicht ausgeschlossen, dass Tatbezug in beiden Fällen vorliegt, durch dieselbe Person!IlluminatiNWO schrieb:Du meinst vermutlich einen anderen Nutzer.
Du hast mich wieder mißverstanden.criminal_minds schrieb:IlluminatiNWO schrieb:
Du meinst vermutlich einen anderen Nutzer.
Ich beziehe das auf die DNA Spur im Fall Böhringer und nicht auf ein Paralleluniversum. Solange das Profil nicht identifiziert ist, ist nicht ausgeschlossen, dass Tatbezug in beiden Fällen vorliegt, durch dieselbe Person!
Du musst dich auch gar nicht angesprochen fühlen. Der Bezug liegt beim Schleudersitz und dem zuvor vorgebrachten Arbeiter an einem solchen. Aber das ist wohl jedem klar .IlluminatiNWO schrieb:mich, da ich nur den Link geliefert habe und nicht in die Diskussion mit eingebunden war.
Du musst aber zugeben, dass es bei dem uninformierten Fernsehzuschauer/Podcasthörer mächtig Eindruck schindet, wenn so ein Petermann monatelang jedem einzelnen Blutstropfen hinterherkriecht. Dass dabei nicht wirklich was rausgekommen ist, wird dann schnell mal vergessen.emz schrieb:Dennoch hat das Gericht festgestellt und das im Urteil auch dargestellt, dass BT die Tat begangen hat, als er das Treppenhaus betrat. Selbst einem Petermann ist es nicht gelungen, diesen Tatablauf zu erschüttern.
Der wird deshalb voll einsitzen, weil er Tatleugner bleiben wird. Das sich der Oberstaatsanwalt vor Urteilsverkündung mehrere Tatvarianten vorstellen konnte, in Abhängigkeit der Einlassung, ist nicht grade ein Paradebeispiel in Sachen Wahrheitsfindung durch das Gericht. Die Betonung auf Fehlurteil gibt es seit je her. Ob Affekttäter oder Totschläger oder tatunbeteiligt.muscaria schrieb:Bence wird deshalb zwar keinen Tag weniger sitzen.
Auch an Dich nochmal der Hinweis, dass ein Gericht keine Wahrheitsfindungskomission ist.criminal_minds schrieb:ist nicht grade ein Paradebeispiel in Sachen Wahrheitsfindung durch das Gericht.
Ein Gericht klagt nicht an.meermin schrieb:Das Gericht hat es meiner Meinung nach darauf angelegt, BT wegen Mord anzuklagen und zu bestrafen.
BoobSinclar schrieb:Es gibt hier leider sehr viel falsche Informationen und Auffassungen zur Strafprozessordnung und zum Rechtstaat und noch vielem mehr.
Nein es reicht, dass zwei Berufsrichter und zwei Laienrichter zur Überzeugung gelangen der Anklage zu folgen, den Angeklagten tatschuldig zu sprechen und für ihre Variante ein Strafmass festlegen.BoobSinclar schrieb:Es reicht, dass ein Gericht zur Überzeugung kommt.
Du findest den DNA-Treffer also wichtig.criminal_minds schrieb:Solange das Profil nicht identifiziert ist, ist nicht ausgeschlossen, dass Tatbezug in beiden Fällen vorliegt, durch dieselbe Person!
Das ist wenig sinnvoll, was du da schreibst. Die Blutspuren und die Lage des Opfers passen perfekt zu den Annahmen des Gerichts. Jede andere These erfordert absurde Hilfsbewegungsabläufe, damit die Spurenlage dazu passt.meermin schrieb:Das Gericht hat es meiner Meinung nach darauf angelegt, BT wegen Mord anzuklagen und zu bestrafen. Nur so lässt sich erklären, dass eine Anklage gebastelt wurde in der die Tat sich unmittelbar nach dem Öffnen der Tür durch das Opfer ereignet haben musste. Dieser Teil der Anklage wurde durch diverse Details minutiös untermauert, offensichtlich mit dem Ziel herauszuarbeiten, dass der Täter bereits mit der Absicht daß Opfer zu töten vor der Tür stand und dann nach Öffnen der Tür, das arglose Opfer erschlug. Dass vorgefundene Blutspuren und auch die Lage der Handtasche und des Teppichs nicht zu dieser Theorie passten musste dann später konsequent negiert werden.
Das ist ungefähr das, was ich sagte. Aber Dein Interesse ist es halt offensichtlich, das ins Lächerliche zu ziehen und zu denunzieren. Kann man gerne so machen, aber ist halt kompletter Unfug.criminal_minds schrieb:Nein es reicht, dass zwei Berufsrichter und zwei Laienrichter zur Überzeugung gelangen der Anklage zu folgen, den Angeklagten tatschuldig zu sprechen und für ihre Variante ein Strafmass festlegen.
Nein ist es nicht, aber wenn man überzeugt davon ist, dass es kein geplanter Mord war, und die Habgier von BT sich auch nicht wirklich greifen lässt, plus das Verfahren an ein paar Stellen ins Ruckeln kommt, sollte man Dinge beim Namen nennen dürfen. Du kannst ja gerne mit Supportern über Nebelkerzen philosophieren. Ich spüre keine Verpflichtung irgendeine Zunft hochzuhalten, wenn ich Kritik nachvollziehen kann.BoobSinclar schrieb:Aber Dein Interesse ist es halt offensichtlich, das ins Lächerliche zu ziehen und zu denunzieren. Kann man gerne so machen, aber ist halt kompletter Unfug.
Selbstverständlich hängt das von der Einlassung des Täters ab, wovon denn auch sonst?criminal_minds schrieb:Das sich der Oberstaatsanwalt vor Urteilsverkündung mehrere Tatvarianten vorstellen konnte, in Abhängigkeit der Einlassung, ist nicht grade ein Paradebeispiel in Sachen Wahrheitsfindung durch das Gericht.
Häh. Der Oberstaatsanwalt hat BT doch als Lügner entlarvt, der seine Tante brutalst aus Habgier zerhämmert hat.Cassandra71 schrieb:Selbstverständlich hängt das von der Einlassung des Täters ab, wovon denn auch sonst?
Warum nur von hier bis drüben denken. Du musst nachforschen, wer die Schraube EV alles berührt haben könnte und von welchen Personen Vergleichsprofile erstellt wurden. Alle ohne könnten einen potentiellen Tatbezug haben mindestens zur Tat CB.Palio schrieb:3. Ist der Mann Erbauer der Kiste? Wenn nicht, warum hielt sich die DNA dieses Mannes in all den Jahren und überstand Feuchtigkeit und bakterielle Zersetzung im Erdreich, die Abformung, die Reinigung und die Ethanolwaschung, aber die des Erbauers, der alle Schrauben anfasste, nicht? Oder ist er der Erbauer? Wenn ja, müsste er handwerklich begabt sein, so wie der Verurteilte Werner Mazurek.