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Mordfall Charlotte Böhringer

28.934 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

28.12.2019 um 15:45
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Ist es wirklich möglich, dass sich einer wie Witting so einfach abwimmeln und seinen Mandanten ins offene Messer rennen lässt? Er kannte Bence und Witting und musste damit rechnen, dass es übel ausgeht für Bence. Und dann lässt er sich wegschicken als wäre er ein Schüler im Berufsorientierungpraktikum?
Wieso sollte Witting vermuten, dass Bence auf einmal als Tatverdächtiger vernommen wird. Das kam doch danach, als Witting weg war?


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28.12.2019 um 15:48
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Bei einem Wiederaufnahmeverfahren geht es nicht alleine um Schuld oder Unschuld - sondern um Verfahrensfehler.
Das hast du mit der Revision verwechselt, bei der geht es um Verfahrensfehler.

Beim Wiederaufnahmeverfahren braucht es neue Tatsachen, die noch nicht im Prozess zur Sprache kamen.


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28.12.2019 um 15:48
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Wieso sollte Witting vermuten, dass Bence auf einmal als Tatverdächtiger vernommen wird. Das kam doch danach, als Witting weg war?
Nach dem was Wilfing zu ihm gesagt hatte, musste er damit rechnen dass Bence in Schwierigkeiten geraten würde:
Witting schrieb:Schon als ich ins Präsidium kam, hat der damalige Chef der Mordkommission, Josef Wilfling, zu mir gesagt: "Unter uns Pfarrerstöchtern, von Ihnen lasse ich mir nicht in die Suppe spucken."
Und es war ein folgenschwerer Fehler, sich unter diesen Umständen einfach wegschicken zu lassen. Natürlich konnte er nicht wissen, dass Bence direkt danach zum Tatverdächtigen werden sollte. Als guter Anwalt hätte er aber zumindest das Risiko sehen müssen. Zu dem Risiko gehörte übrigens auch Bences katastrophale Selbstüberschätzung.


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28.12.2019 um 15:49
Zitat von emzemz schrieb:Beim Wiederaufnahmeverfahren braucht es neue Tatsachen, die noch nicht im Prozess zur Sprache kamen.
Das ist für mich das Gleiche, zumindest hat ein Wiederaufnahme-Verfahren nichts damit zu tun, die Schuld oder Unschuld zu beweisen.


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28.12.2019 um 15:53
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Und es war ein folgenschwerer Fehler, sich unter diesen Umständen einfach wegschicken zu lassen. Natürlich konnte er nicht wissen, dass Bence direkt danach zum Tatverdächtigen werden sollte. Als guter Anwalt hätte er aber zumindest das Risiko sehen müssen.
Ich sehe da nicht, auf welche Umstände zu hinweisen willst. Denn die Umstände, die dazu geführt haben, dass B. auf einmal Tatverdächtiger wurde, sind nicht bekannt? Klar ist es schon wunderlich, dass überhaupt ein Anwalt zugelassen wurde, zu den Ermittlungen und dann aber von B. weggeschickt wurde, weil er sich sicher war, dass ihm niemand etwas tun kann?


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28.12.2019 um 15:57
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Klar ist es schon wunderlich, dass überhaupt ein Anwalt zugelassen wurde, zu den Ermittlungen und dann aber von B. weggeschickt wurde, weil er sich sicher war, dass ihm niemand etwas tun kann?
Ich denke auch, dass das in erster Linie auf Bences Selbstüberschätzung zurückzuführen ist: Er fühlte sich sicher hinter all seinen unwiderlegbaren Schutzbehauptungen und dachte die könnten ihm wegen der Unschuldsvermutung nichts. Passt irgendwie zu einem ehemaligen Jurastudenten mit großem Ego, aber fehlender Praxiserfahrung.

Witting hätte es allerdings besser wissen müssen. Aber man weiß halt auch nicht, auf welche Art ihn Bence weggeschickt hat...


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Mordfall Charlotte Böhringer

28.12.2019 um 15:58
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Witting hätte es allerdings besser wissen müssen. Aber man weiß halt auch nicht, auf welche Art ihn Bence weggeschickt hat
Genau. Ein Anwalt ist ja keiner der bevormundet.


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28.12.2019 um 16:13
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:emz schrieb:
Beim Wiederaufnahmeverfahren braucht es neue Tatsachen, die noch nicht im Prozess zur Sprache kamen.

SunziChris schrieb:
Das ist für mich das Gleiche, zumindest hat ein Wiederaufnahme-Verfahren nichts damit zu tun, die Schuld oder Unschuld zu beweisen.
Verstehe ich dich richtig, für dich sind Revision und Wiederaufnahmeverfahren das Gleiche?

Welchen Sinn hat denn dann ein Wiederaufnahmeverfahren, wenn nicht den, möglichst die Unschuld zu beweisen, also einen Freispruch zu erlangen?


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28.12.2019 um 16:33
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Das ist für mich das Gleiche, zumindest hat ein Wiederaufnahme-Verfahren nichts damit zu tun, die Schuld oder Unschuld zu beweisen.
Vielleicht informierst du dich wenigstens grob, bevor du hier solch einen Unsinn schreibst. Das macht überhaupt keinen Sinn.


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28.12.2019 um 17:12
Nennen wir es halt Gründe für ein Wiederaufnahmeverfahren. Mir ging es um den Zusammenhang, dass ein Anwalt im
Wiederaufnahmeverfahren keine Schuld oder Unschuld beweisen muss, um das zu beantragen.


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28.12.2019 um 17:19
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:zumindest hat ein Wiederaufnahme-Verfahren nichts damit zu tun, die Schuld oder Unschuld zu beweisen.
Ist bereits der 1. April, oder was? :ask:

Wozu dient denn so ein WAV, wenn einer für "schuldig" befunden wurde? Ach und der Anwalt beantragt das also einfach mal so auf blauen Dunst hin? Gibt ja auch so gar keine Voraussetzungen für ein WAV...und welchen Sinn hat es, wenn der Anwalt keine neuen Beweise vorlegen muss, als die gegenteiligen, die zum Urteil führen?


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28.12.2019 um 17:22
Zitat von InterestedInterested schrieb:Wozu dient denn so ein WAV, wenn einer für "schuldig" befunden wurde? Ach und der Anwalt beantragt das also einfach mal so auf blauen Dunst hin? Gibt ja auch so gar keine Voraussetzungen für ein WAV...und welchen Sinn hat es, wenn der Anwalt keine neuen Beweise vorlegen muss, als die gegenteiligen, die zum Urteil führen?
Ach mache doch jetzt nicht den Bock zum Gärtner. Mir ging es um die Aussage, dass Witting sich nicht eindeutig mit Ja oder Nein zur Frage der Schuld geäußert hat. Und das muss ja ein Gericht entscheiden, wenn die Wiederaufnahme zugelassen wird.


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28.12.2019 um 17:32
@SunziChris

Da nutzt ein Ja oder Nein nicht viel. Der Anwalt muss da schon mit neuen Beweisen daherkommen, die geeignet sind, die Unschuld seines Mandanten zu belegen. Sonst wird das erst gar nichts mit einem Wiederaufnahmeverfahren.


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28.12.2019 um 18:28
Zitat von emzemz schrieb:Der Anwalt muss da schon mit neuen Beweisen daherkommen, die geeignet sind, die Unschuld seines Mandanten zu belegen.
Witting ist überzeugt, dass der Wiederaufnahmeantrag Erfolg haben wird. Hat er Beweise für Toths Unschuld gefunden?
Wir konzentrieren uns in diesem Wiederaufnahmeantrag auf zwei Indizien, die im Prozess als "wesentlich" eingestuft wurden: eine DNA-Spur, die auf dem Sakko der Ermordeten sichergestellt wurde und eine weitere, die auf einem Testament Charlotte Böhringers gefunden wurde.
[...]
Wir haben ein Experten-Gutachten vorgelegt, das zeigt, dass grundsätzlich auch andere mit dem Opfer verwandte Verursacher für die besagten DNA-Spuren infrage kommen können: also Vater, Mutter oder Bruder. Genau das Gegenteil war im Urteil behauptet worden. 
Vater, Mutter oder Bruder kommen also angeblich als DNA-Quellen grundsätzlich auch in Betracht. Warum reicht grundsätzlich aus, wenn sie als Täter nicht in Betracht kommen? Man will darauf hinaus, dass es keine Täter-DNA ist. Wenn der Urheber-Personenkreis erweitert wird, ist es mit größerer Wahrscheinlichkeit Zufalls-DNA.
Über das Herumoperieren an Wahrscheinlichkeiten hofft man, die Beweiskraft der DNA-Indizien herabsetzen zu können, so wie auch schon im WAA davor mit der Behauptung von ubiquitärer Bence-Toth-DNA an Böhringers Klamotten.

Das sind natürlich keine wirklichen Beweise für Toths Unschuld. Das ist der Versuch, die Indizien gegen ihn künstlich zu schwächen. Ist natürlich auch ein möglicher Weg, klappt aber hier voraussichtlich genauso gut wie beim ersten Mal.
Und die Staatsanwaltschaft Augsburg hat – wie schon beim ersten Anlauf – die Zurückweisung unseres Gesuchs beantragt.



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28.12.2019 um 18:54
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Ansonsten steckt hinter vielen Argumenten Wilfings die altbekannte Logik: "Wenn Bence die Tat so geplant hätte, müsste er dumm sein - da er nicht dumm ist, kann er die Tat nicht geplant haben".
Mit dem, was Herr Witting da von sich gegeben hat, disqualifiziert er sich doch letztendlich nur selber...wer will das bitte ernst nehmen?

Ich gehe übrigens davon aus, dass es dem WAA hier genauso ergehen wird wie dem im Fall Babenhausen: Keine neuen Tatsachen, keine neuen Beweise. Und ganz sicher nicht dazu geeignet, das Urteil zu erschüttern.


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28.12.2019 um 19:00
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Auf eine so einfache Frage erwartet man ein schlichtes "Nein", da er sein Anwalt ist. Aber da ist kein Nein.
Dass du eigentlich "ja" meintest, ist ja schon geklärt. ;)

Aber es ist ja nun auch nicht richtig, dass ein Anwalt zwingend von der Unschuld seines Mandanten überzeugt sein muss.


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28.12.2019 um 19:02
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Insofern lässt sich aus Wilfings Worten keineswegs herauslesen, dass er Bence für unschuldig hält.
Naja, wenn man weiterliest, könnte man schon auf die Idee kommen, dass er ihn für unschuldig hält. ;)


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28.12.2019 um 19:05
Zitat von emzemz schrieb:Der Anwalt muss da schon mit neuen Beweisen daherkommen, die geeignet sind, die Unschuld seines Mandanten zu belegen.
Die Unschuld muss nicht bewiesen werden, das ist so nicht korrekt.


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28.12.2019 um 19:12
@Cassandra71

Na gut, dann mal nicht nur flapsig dahergesagt sondern den § 359 StPO korrekt zitiert:
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig,

wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind,



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28.12.2019 um 19:27
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Aber es ist ja nun auch nicht richtig, dass ein Anwalt zwingend von der Unschuld seines Mandanten überzeugt sein muss.
Da magst du recht haben. Hier ein kleiner Auszug eines Interviews mit dem Strafverteidiger Jens Rabe:
Wenn Ihnen Ihr Mandant schließlich alles erzählt hat und Sie wissen, dass er schuldig ist, plädieren Sie dann später in der Verhandlung trotzdem auf "nicht schuldig"?
Ja, wenn die Beweise nicht ausreichen. Darauf kann er sich verlassen.
Die Wahrheit ist dann plötzlich egal?
Ich bin Anwalt. Die Wahrheit ist mir egal. Sie muss mir sogar egal sein.
Quelle: https://mobil.stern.de/panorama/stern-crime/strafrechtler-jens-rabe---ich-bin-anwalt--die-wahrheit-ist-mir-egal--7197174.html

JagBlack


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