emz schrieb:Der Anwalt muss da schon mit neuen Beweisen daherkommen, die geeignet sind, die Unschuld seines Mandanten zu belegen.
Witting ist überzeugt, dass der Wiederaufnahmeantrag Erfolg haben wird. Hat er Beweise für Toths Unschuld gefunden?
Wir konzentrieren uns in diesem Wiederaufnahmeantrag auf zwei Indizien, die im Prozess als "wesentlich" eingestuft wurden: eine DNA-Spur, die auf dem Sakko der Ermordeten sichergestellt wurde und eine weitere, die auf einem Testament Charlotte Böhringers gefunden wurde.
[...]
Wir haben ein Experten-Gutachten vorgelegt, das zeigt, dass grundsätzlich auch andere mit dem Opfer verwandte Verursacher für die besagten DNA-Spuren infrage kommen können: also Vater, Mutter oder Bruder. Genau das Gegenteil war im Urteil behauptet worden.
Vater, Mutter oder Bruder kommen also angeblich als DNA-Quellen
grundsätzlich auch in Betracht. Warum reicht grundsätzlich aus, wenn sie als Täter nicht in Betracht kommen? Man will darauf hinaus, dass es keine Täter-DNA ist. Wenn der Urheber-Personenkreis erweitert wird, ist es mit größerer Wahrscheinlichkeit Zufalls-DNA.
Über das Herumoperieren an Wahrscheinlichkeiten hofft man, die Beweiskraft der DNA-Indizien herabsetzen zu können, so wie auch schon im WAA davor mit der Behauptung von ubiquitärer Bence-Toth-DNA an Böhringers Klamotten.
Das sind natürlich keine wirklichen Beweise für Toths Unschuld. Das ist der Versuch, die Indizien gegen ihn künstlich zu schwächen. Ist natürlich auch ein möglicher Weg, klappt aber hier voraussichtlich genauso gut wie beim ersten Mal.
Und die Staatsanwaltschaft Augsburg hat – wie schon beim ersten Anlauf – die Zurückweisung unseres Gesuchs beantragt.