Rosenmontag schrieb:dass Frau Böhringer noch sterbend erkennt, wer sie ermordet hat.
Bei der Feststellung des Gerichts, alles wäre ganz schnell gegangen und die Tat wäre unmittelbar nach Betreten der Wohnung geschehen handelt es sich um eine Annahme, mehr nicht. Diese -Annahme passt zeitlich zu dem engen Alibi Bence Toths.
Es muss aber nicht so passiert sein. Die im unteren Wohnungsflur aufgefundenen Blut- und sonstigen Spuren verweisen lediglich darauf, dass Frau Böhringer hier zu Tode kam.
Ich vermute daher, dass sie sich auf der Flucht vor dem Täter befand, als sie von diesem gestoppt und brutal erschlagen wurde. Sie hätte ihn demnach, falls es sich so verhalten sollte, gesehen und hätte ihn später identifizieren können. Hier sehe ich eigentlich auch das Mordmotiv.
Wenn es dem Täter darauf ankam, Frau Böhringer zu töten und wenn er als Waffe keine Schusswaffe und kein Messer sondern ein Schlagwerkzeug einsetzten wollte, dann musste er viele Male zuschlagen um sicher gehen zu können, dass er sein Opfer getötet hatte.
Vielleicht könnte angedacht werden, dass jeman einen "Kurier" bei Frau Böhringer vorbeigeschickt haben könnte, jemand, der im Auftrag einer anderen Person etwas abholen sollte? Dieser Kurier hätte dann oben in der Wohnung ein Glas Wasser angeboten bekommen und sich in der Zeit in der Frau Böhrigner in der Küche oder sonstwo war einen Blick in einen Schrank geworfen?
Der Täter hätte zuerst vorsichtig vorgehen müssen, da er auf die Hilfe von Frau Böhringer angewiesen gewesen wäre, hätte er nicht selber die ganze Wohnung durchsuchen wollen. Wenn Frau Böhringer ihm allerdings verweigerte für was er gekommen wäre, dann könnte die Situation eskaliert sein, er wäre zum Gehen aufgefordert worden und hätte sie getötet und dann selber gesucht, eine Sache, die er oben im Büro vermutete, in einem Kästchen, aber nicht in einem Umschlag, denn diesen hätte er, einmal geöffnet wohl kaum wieder zugeklebt. Soweit diese Vermutung, die einmal ein wenig von bisherigen Annahmen abweicht insofern sie von einem bestellten Täter ausgeht.