@Lichtenberg Danke für deine Antwort.
Lichtenberg schrieb:Nur: Was heißt eigentlich "eventuell"?
Da niemand, außer der Verfasser und die Beteiligten, das neue Gutachten kennt, habe ich das Wort `eventuell` gebraucht. Nach meiner "Wortfindung" heißt es: es wäre/ ist möglich.
Lichtenberg schrieb:Einfach jedes Strafverfahren durch einen privat beauftragten Gutachter überprüfen lassen?
Das ist in der Realität ja nicht machbar. Nur für Inhaftierte, die dafür finanzielle Mittel aufwenden können.
Lichtenberg schrieb:Und wer bestimmt dann den Gutachter?
Der, der den Gutachter beauftragt und bezahlt. Allerdings denke und hoffe ich, dass das Ergebnis des Gutachtens, auf den Kenntnissen des Gutachters beruht und nicht auf seinen Kontostand.
(Ich habe nur Erfahrungen mit Bausachgutachtern, die waren aber aller sehr auf ihren Ruf bedacht und sehr penibel).
Lichtenberg schrieb:Man könnte aber auch Regeln zur Überprüfung eines Urteils bestimmen: Wie wäre es z.B. mit einer Revision? Klingt ja für den Anfang nicht schlecht.
Warum Du eine Revision hier ansprichst, kann ich nicht nachvollziehen. Die Revision ist doch nicht dafür da, um anderslautende Gutachten einzubringen, bzw. für das Urteil bestehende Gutachten anzufechten.
(Ich lasse mich hier gern belehren) =)
Lichtenberg schrieb:Wie sollte so ein Verfahren denn aussehen? Einfach bei Antrag: "Bitte um Überprüfung der Gutachten auf die mein Gericht meine Verurteilung irgendwie gestützt hat?" einen Gutachterausschuss installieren? Bestehend aus (...)?
Das habe ich nicht angesprochen. Es sollte aber unserer Gesellschaft entsprechen, wenn wir neue Erkenntnisse gewinnen, diese auch angenommen werden.
Lichtenberg schrieb:Oder am besten gleich ein komplett neues Verfahren: Nochmals 90 Verhandlungstage. Nochmals komplette Beweisaufnahme. Nochmals Anträge der Verteidigung und der StA. Nochmals alle Zeugen hören. Nochmals alles würdigen. Nochmals Revisionsmöglichkeit. Nochmals Möglichkeit eines WAA. Nochmals Verfassungsbeschwerde.
(Das schmeckt Steuerzahlern nicht, muss es auch nicht.)
Es wird doch auch keine komplett neue Beweisaufnahme benötigt, sondern sollten nur Fehlgutachten "verbessert" werden. Danach kann die Urteilsinstanz alles neu bewerten.
Wenn es Fehler - in der Beweisaufnahme- gegeben haben sollte, die in der Entscheidung der Richter - zur Urteilsfindung- mit eingeflossen sind, sollte es uns interessieren. Alleine um unser System zu verbessern.