Venice2009 schrieb:Der Richter hat nicht nur einen Fall auf dem Tisch liegen. Überwiegend verlässt er sich auf die getätigte Vorarbeit der Ermittler, Gutachter etc.
Entschuldige, das ist Unsinn. Da das Gericht verpflichtet ist, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln (jedenfalls das Strafgericht), verlässt es sich selbstverständlich NICHT auf die Vorarbeit von Ermittlern oder Verteidigern, das darf es ja gar nicht, da es unparteiisch ist.
Es bekommt von der StA eine Anklageschrift auf den Tisch mit dem Ermittlungsergebnis der StA. Natürlich sind von der StA im Ermittlungsverfahren unter Umständen bereits Zeugen vernommen und Gutachten eingeholt worden. Doch nun beginnt das Gericht im Hauptverfahren mit seiner ganz eigenen Sachverhaltsermittlung dahingehend, dass es fragt, ob und inwieweit die Vorwürfe in der Anklageschrift zutreffen oder nicht.
Es vernimmt zu diesem Zweck in der Hauptverhandlung, wenn es die bereits im Ermittlungsverfahren von Polizei/StA befragten Zeugen für wichtig hält, diese alle noch mal von vorne bis hinten selber. Es holt neue und andere Gutachten ein, wenn es das für erforderlich hält. Es vernimmt die Zeugen der Verteidigung, wenn es das für erforderlich hält. Es lädt und vernimmt, wenn es das für notwendig erachtet, Zeugen, an die bisher weder StA noch Verteidigung gedacht haben. Es ist, kurz gesagt, frei darin, was es zur Aufklärung der angeklagten Vorwürfe unternimmt.
Venice2009 schrieb:Im Fall Monika de Montgazon gab es z. B. kein Mordmotiv, es gab überhaupt kein Motiv, denn es gab überhaupt keinen Mord. Und trotzdem wurde die Frau, aufgrund eines falschen Gutachtens wegen Mordes verurteilt.
Ich kenne mich in diesem Fall nicht aus, aber Menschen sind nun mal leider nicht unfehlbar, weder Gutachter noch Richter noch Ärzte noch Berufskraftfahrer noch sonstwer. Sie können Menschen zu Tode operieren, totfahren, unschuldig verurteilen, so schlimm das ist.