Mordfall Charlotte Böhringer
09.03.2019 um 22:41@SirMarvel
BTW: Die Frage ist doch, warum er im Strafverfahren etwas anderes aussagte:
Unterstellst Du dem Anwalt, er habe unter Eid gelogen, als er diese Aussagen machte?Wie kommst du auf "unter Eid"? Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Anwalt vor seiner Aussage vereidigt wurde?
BTW: Die Frage ist doch, warum er im Strafverfahren etwas anderes aussagte:
Das Opfer hatte immer wieder einmal darüber nachgedacht, Herrn R. zu entlassen. Rechtsanwalt H. berichtete in diesem Zusammenhang glaubhaft, er berate das Opfer seit dem Jahre 2001. Schon damals habe sich Frau Böhringer immer wieder mit der Arbeitsleistung ihres Geschäftsführers R. unzufrieden gezeigt. Herr R. sei im August 2004 einmal abgemahnt worden. Grund hierfür sei gewesen, dass er nach einem Krankenhausaufenthalt längere Zeit kein Attest vorgelegt habe. Das Opfer habe aber im Hinblick auf eine mögliche Entlassung von Herrn R. keine konsequente Linie vertreten. Als sie sich einmal bei ihm über R. Arbeitsleistungen beschwert habe, habe er gesagt, sie solle doch den Gedanken an die Kündigung weiterverfolgen. Dies sei ihr dann aber nicht mehr wichtig gewesen. Er habe mit dem Opfer am Todestag ein Treffen vereinbart gehabt. Dazu sei es aber nicht gekommen, da er Terminprobleme gehabt habe. Es hätte bei dem Treffen um Fehlabrechnungen in der Parkgarage gehen sollen. Das Opfer habe aber keine (S. 89) genannt, wer dafür nach ihrer Meinung verantwortlich sei. Wenn er in seiner polizeilichen Vernehmung gesagt habe, dass es um Herrn R. gehen solle, so sei dies ausschliesslich seine Interpretation gewesen. Aus dem in der Hauptverhandlung verlesenen Schreiben des Opfers vom 23.09.04 ergab sich, dass Frau Böhringer ihn zu diesem Zeitpunkt nochmals abmahnte. Dass die Entlassung R. für das Opfer schon längere Zeit kein Thema mehr war, ergab sich jedoch aus der Gesamtschau der glaubhaften Aussagen der Zeugen L., S. W. und M.T.