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Mordfall Charlotte Böhringer

28.687 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

09.03.2019 um 17:08
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:welchen Beweis gibt es hierfür?
Keinen Einzigen.
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:wenn CB ihren Neffen enterben wollte und ein neues Testament geschrieben hätte, warum hat CB nicht einfach ihre alten Testamente zerrissen, sondern hat sie aufbewahrt?
Sehr richtig.

Frau Böhringer hatte Wichtigeres zu tun als sich über ihr Testament Gedanken zu machen. Davon zeugt der Anwalttermin am Tattag, wo es offenbar um Betrug im Parkhaus durch Herrn R. gehen sollte.


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.03.2019 um 17:08
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:So ein Unsinn. İch behaupte das mit den Dokumenten (Beweise für den Betrug) schon immer...
Dann weiß ich nicht, warum du mit mir darüber diskutierst, dass/ob die Familie von Frau Böhringer angeblich von großen Geldmengen wusste, die sie in der Wohnung aufbewahrte.


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09.03.2019 um 17:13
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:wenn CB ihren Neffen enterben wollte und ein neues Testament geschrieben hätte, warum hat CB nicht einfach ihre alten Testamente zerrissen, sondern hat sie aufbewahrt?
Es ist nun mal Fakt, dass Frau Böhringer ihre älteren Testamente nicht vernichtete.

Warum sie nicht nur die aktuelle Version aufbewahrte, werden wir nicht mehr erfahren.


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09.03.2019 um 17:18
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Welche brisanten Dokumente dürften das gewesen sein? Und würde ein Dokumentendieb nicht warten, bis Frau B die Wohnung verlassen hat?
Und dann, einbrechen? Die Wohnung verfügte über eine Alarmanlage. Es könnte jetzt spekuliert werden, dass Frau Böhringer nicht nur bei Verlassen der Wohnung den Schlüssel im Tresor mit Wertsachen stecken liess sondern auch vergass die Alarmanlage einzustellen. Beides wäre natürlich irgendwie möglich und es könnte auch häufiger vorgekommen sein, dasss die Wohnung in diesem Zustand verlassen wurde. Nur im Gerichtsurteil steht davon nichts.

Nur wenn die Alarmanlage ausgeschaltet gewesen und Frau Böhringer sich nicht in der Wohnung aufgehalten hätte , hätte ein Einbruch erfolgreich verlaufen können.

Die Alarmanlage hätte man übrigens auch zumindest zu der Zeit , in der das Büro noch besetzt war von dort aus ausschalten können.

Ich vermute aber, dass es ein Protokoll der Ein- und Ausschaltdaten der Alarmanlage gegeben hat und hier nichts Auffälliges bemerkt werden konnte, dass die Anlage also gar nicht mehr eingeschaltet wurde, Frau Böhringer also dazu nicht mehr gekommen ist .Mate Toth hat die Anlage am nächsten Tag, als Frau Böhringer vermisst wurde eingeschaltet.


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09.03.2019 um 17:21
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Warum sie nicht nur die aktuelle Version aufbewahrte, werden wir nicht mehr erfahren.
Die Zeit zum Bearbeiten ist abgelaufen, deshalb zitiere ich mich mal selber.

Dass ein weiteres (neueres) Testament existierte, in dem Bence nicht als Erbe benannt wurde, ist nicht bewiesen...aber es kann halt auch nicht ausgeschlossen werden.


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09.03.2019 um 17:32
Zur Alarmanlage finden sich im Urtreil folgende Hinweise:
Sein Bruder habe in seinem Auftrag festgestellt, dass die Alarmanlage in der Wohnung der Tante deaktiviert gewesen sei. Dies sei für ihn ein Anhaltspunkt dafür gewesen, dass die Tante in der Wohnung gewesen sei.
Als Herr W. eingetroffen sei, seien beide zur Wohnung der Tante hinaufgegangen und daher habe er die Tür zunächst nur einen Spalt geöffnet. Sie seien nach unten gegangen, um den Alarmanlagenchip zu holen. Oben habe er dann die Anlage deaktiviert und die Tür geöffnet.
Es gab also einen Alarmanlagenchip, der sich im Büro befand. Frau Böhringer dürfte über einen ebensolchen Chip verfügt haben.

Ein Einbrecher, der bei eingeschalteter Alarmanlage in die Wohng gelangen wollte, hätte diesen Chip benötigt um die Alarmanlage zu dekativieren. Eine eingeschaltete Alarmanlge hätte jemandem, der sich auskannte und Zutritt zum Büro gehabt hätte signalisiert, dass Frau Böhringer sich nicht mehr in der Wohnung aufhielt.

Das wäre die reine Faktenlage.

Ich nehme an, dass sich der Chip aus dem Besitz von Frau Böhringer bei den Gegenständen befand, die rund um die Handtasche auf dem Boden verteilt lagen. Dazu wird leider im Urteil nichts gesagt.


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09.03.2019 um 17:40
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Dass ein weiteres (neueres) Testament existierte, in dem Bence nicht als Erbe benannt wurde, ist nicht bewiesen...aber es kann halt auch nicht ausgeschlossen werden.
auf dem Umschlag in dem alle 3 Testamente steckten war handschriflich der Name von BT geschrieben. Das zeigt mit dass CB von Allen Menschen BT am meisten vertraute, dass ihr letzter Wille auch wirklich umgesetzt wird!
Das hätte sie bestimmt nicht gemacht wenn sie ihm mißtraut hätte und ein neues Testament geschrieben hätte in dem sie ihn enterbt.
Auch aus diesem Grund halte ich es für höchst unwahrscheinlich, dass BT seine Tante ermordet hat. Da weder Habgier noch Hass als Motiv in Frage kommen.


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09.03.2019 um 17:49
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:uf dem Umschlag in dem alle 3 Testamente steckten war handschriflich der Name von BT geschrieben. Das zeigt mit dass CB von Allen Menschen BT am meisten vertraute, dass ihr letzter Wille auch wirklich umgesetzt wird!
Das hätte sie bestimmt nicht gemacht wenn sie ihm mißtraut hätte und ein neues Testament geschrieben hätte in dem sie ihn enterbt.
Auch aus diesem Grund halte ich es für höchst unwahrscheinlich, dass BT seine Tante ermordet hat. Da weder Habgier noch Hass als Motiv in Frage kommen.
Der Umschlag dürfte aber schon einige Jahre alt gewesen sein, war also nicht mehr der neuste Umschlag.

Und wenn sie ihm ja so vertraut hat, hätte sie ihm vermutlich nicht den Büroschlüssel abgenommen und weiter, dass er die Parkkassenautomaten nicht mehr entleeren darf und den Mitarbeitern gesagt, sie wolle nicht mehr, dass Bence T. noch alleine im Büro ist.

M.E. ist Deine Analyse sehr selektiv.


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09.03.2019 um 18:16
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:nd wenn sie ihm ja so vertraut hat, hätte sie ihm vermutlich nicht den Büroschlüssel abgenommen und weiter, dass er die Parkkassenautomaten nicht mehr entleeren darf und den Mitarbeitern gesagt, sie wolle nicht mehr, dass Bence T. noch alleine im Büro ist.
Du meinst, sie wusste von der illegalen Zwischenentleerung des Parkautomaten, Geschäftsführer R. hatte mit ihr über diesen Vorfall geredet? Warum wurden aber dann keine weitergehenden Untersuchungen eingeleitet? Später hat das Gericht festgestellt, dass es nicht nur die eine Entnahme, sondern weitere illegale Entleerungen gab. Ich frage mich , wieso nicht nach Aufdeckung des einen Vorfalls, wenn dieser als Diebstahlsversuch interpretiert wurde nicht sofort intern untersucht wurde ob es weitere Vorfälle gegeben hatte, immer dann, wenn Bence Toth Zugriff auf die Parkautomatenschlüssel hatte. Das wäre auf jeden Fall das normale Vorgehen innerhalb eines Betriebes gewesen, wenn ein Diebstahl eines Mitarbeiters aufgeflogen wäre.

Dass ausser der Schlüsselwegnahme nichts passierte lässt mich die Version, die Bence Toth zu den Entleerungen der Parkautomatern erzählte zumindest nicht für völlig an den Haaren herbeigezogen halten, denkbar wäre es, dass es sich tatsächlich so oder so ähnlich wie von ihm berichtet verhalten hat. Er erklärt auch, warum ihm in Anwesenheit von Zeugen der Schlüssel weggenommen wurde.

Und wenn Frau Böhrigner Bence privat zur Rede gestellt hätte, dann hätte er doch wohl das gesamte gestohlene Geld zurückzahlen müssen. In dem Fall, dass es so war wie vom Gericht später angenommen. Es wurde aber nur der Betrag einer einzigen Entnahme zurück in die Kasse gelegt .


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09.03.2019 um 18:24
Zitat von meerminmeermin schrieb:Du meinst, sie wusste von der illegalen Zwischenentleerung des Parkautomaten, Geschäftsführer R. hatte mit ihr über diesen Vorfall geredet? Warum wurden aber dann keine weitergehenden Untersuchungen eingeleitet? Später hat das Gericht festgestellt, dass es nicht nur die eine Entnahme, sondern weitere illegale Entleerungen gab. Ich frage mich , wieso nicht nach Aufdeckung des einen Vorfalls, wenn dieser als Diebstahlsversuch interpretiert wurde nicht sofort intern untersucht wurde ob es weitere Vorfälle gegeben hatte, immer dann, wenn Bence Toth Zugriff auf die Parkautomatenschlüssel hatte. Das wäre auf jeden Fall das normale Vorgehen innerhalb eines Betriebes gewesen, wenn ein Diebstahl eines Mitarbeiters aufgeflogen wäre.
Was sie gewusst hat oder nicht, weiss ich nicht und werden wir nie wissen.
Tatsache ist, dass Bence T. seit der Einstellung des neuen stellvertretenden Geschäftsführers im Janaur 2006 die Parkkassenautomaten nicht mehr entleeren durfte.
Tatsache ist auch, dass die Polizei nur drei Vorfälle ermitteln konnte, aber Bence T. von bis zu 10 Vorfällen spricht, was m.E. so nicht stimmen kann.

Tatsache ist, dass sie CB nicht mehr wollte, dass Bence T. noch alleine im Büro ist und die Leute immer schauen sollen, dass sie die Bürotüre verschliessen.

Es weist nun mal nix auf eine Intrige hin, ausser, dass Bence T. davon spricht und vermutlich er der CB noch einen Floh ins Ohr gesetzt hat, zumal nicht erklärbar ist, weshalb nun plötzlich bei der Registrierung der einfahrenden Autos Manipulationen vorgenommen worden sein sollen. obwohl dem die Polizei nachgegangen ist und nix festgestellt hat.
Also irgendjemand muss diesen Verdacht ja der CB gesteckt haben, weil selbst wäre sie m.E. nicht darauf gekommen. Und wenn dieser Verdacht nun falsch ist, dann könnte jemand ein Interesse gehabt haben, der CB einen Floh ins Ohr zu setzen und zwar in Form eines falschen Verdachts.


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09.03.2019 um 18:52
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Davon zeugt der Anwalttermin am Tattag, wo es offenbar um Betrug im Parkhaus durch Herrn R. gehen sollte.
Der Herr R. soll also "offenbar" Frau C.B. betrogen haben und darüber wollte sie mit dem Rechtsanwalt sprechen?

Gibt es außer Dir noch eine relevante Person (BT, Rechtsanwälte, StA), die behauptet, dass der Herr R. (gemeint ist der Geschäftsführer) die CB "offenbar" betrogen habe?


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09.03.2019 um 20:47
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Der Herr R. soll also "offenbar" Frau C.B. betrogen haben und darüber wollte sie mit dem Rechtsanwalt sprechen?

Gibt es außer Dir noch eine relevante Person (BT, Rechtsanwälte, StA), die behauptet, dass der Herr R. (gemeint ist der Geschäftsführer) die CB "offenbar" betrogen habe?
Also @Lichtenberg, Du weißt offenbar garnichts von diesem Fall. Tu mir bitte den Gefallen und lies endlich das Urteil und die Zeugenaussagen. Das ist sonst echt nur noch blamabel und peinlich.


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09.03.2019 um 21:06
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:weist nun mal nix auf eine Intrige hin, ausser, dass Bence T. davon spricht und vermutlich er der CB noch einen Floh ins Ohr gesetzt hat, zumal nicht erklärbar ist, weshalb nun plötzlich bei der Registrierung der einfahrenden Autos Manipulationen vorgenommen worden sein sollen.
Frau Böhringer hätte ja sicherlich nicht einen Termin mit dem Anwalt gemacht und wollte ihm begüglich des Betrugs etwas zeigen, wenn Sie nichts zu zeigen gehabt hätte, oder? :)


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09.03.2019 um 21:16
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Also @Lichtenberg, Du weißt offenbar garnichts von diesem Fall. Tu mir bitte den Gefallen und lies endlich das Urteil und die Zeugenaussagen. Das ist sonst echt nur noch blamabel und peinlich.
Lustig, dass das ausgerechnet du schreibst.
Außer BT gibt es niemanden, der behauptet, geschweige denn, belegen kann, dass dieser Geschäftsführer, in welcher Form auch immer, beschissen hat.
Die Chronologie gibt eher die Vermutung! her, dass BT beim Bruch mit der Tante ihr eine Flo ins Ohr gesetzt hat. So etwa „Wenn ich nicht aufpassen würde, dann würdest du ja nur noch beschissen werden. Weißt du überhaupt, was XY sich in die eigene Tasche wirtschaftet..."

Passt du seiner Lügerei.


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09.03.2019 um 21:30
@SirMarvel

Du behauptest folgendes:
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Davon zeugt der Anwalttermin am Tattag, wo es offenbar um Betrug im Parkhaus durch Herrn R. gehen sollte.
Nun werfen wir einen kurzen Blick in das Urteil:
Er habe mit dem Opfer am Todestag ein Treffen vereinbart gehabt. Dazu sei es aber nicht gekommen, da er Terminprobleme gehabt habe. Es hätte bei dem Treffen um Fehlabrechnungen in der Parkgarage gehen sollen. Das Opfer habe aber keine (S. 89) genannt, wer dafür nach ihrer Meinung verantwortlich sei. Wenn er in seiner polizeilichen Vernehmung gesagt habe, dass es um Herrn R. gehen solle, so sei dies ausschliesslich seine Interpretation gewesen. Aus dem in der Hauptverhandlung verlesenen Schreiben des Opfers vom 23.09.04 ergab sich, dass Frau Böhringer ihn zu diesem Zeitpunkt nochmals abmahnte. Dass die Entlassung R. für das Opfer schon längere Zeit kein Thema mehr war, ergab sich jedoch aus der Gesamtschau der glaubhaften Aussagen der Zeugen L., S. W. und M.T.
Du verdächtigst also den Geschäftsführer R. des Betrugs, obwohl Du als Kenner des Urteils genau(!) weißt, dass ihm ein solcher Betrug weder zur Last gelegt, noch ihm bewiesen und sogar noch nichtmals unterstellt wurde.

Wie öft willst Du noch die Mär vom bösen Geschäftsführer R. hier präsentieren?


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09.03.2019 um 21:48
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Du verdächtigst also den Geschäftsführer R. des Betrugs, obwohl Du als Kenner des Urteils genau(!) weißt, dass ihm ein solcher Betrug weder zur Last gelegt, noch ihm bewiesen und sogar noch nichtmals unterstellt wurde.
Lol, ICH verdächtige ganz sicher nicht den Geschäftsführer R. wegen Betrugs! Was hätte ich davon? Hast Du etwa immer noch nicht das Urteil und den Wiederaufnahmeantrag allumfassend gelesen?!

Ich zitiere jetzt, extra für Dich, nochmal die Aussage des Anwalts der getöteten Charlotte Böhringer:
„Ich möchte vorwegnehmen, dass Probleme um den Herrn R. auch der Grund dafür waren, dass (S. 181) mich Frau Böhringer am 15.05. dieses Jahres zu einem Gespräch gebeten hatte …

Frage:
Als Sie letzte Woche mit Frau Böhringer den Beratungstermin für den 15.05.2006 vereinbart hatte, wussten Sie da, um welche Angelegenheit es gehen würde?

Antwort:
Ja

Frage:
Was war das für ein Vorgang?

Antwort:
Es ging wieder um eine Angelegenheit in Bezug auf den Herrn R. Frau Böhringer hatte nur ganz vage angedeutet, dass wir uns dringend treffen müssten, im Parkhaus. Sie würde mir dort etwas zeigen. Es bestünde der Verdacht oder die Möglichkeit, dass Herr R. im Zusammenhang mit der Erfassung oder Registrierung von Fahrzeugen, die in die Garage einfahren, ev. Manipulationen vorgenommen haben könnte und sie deutete an, dass – sollte sich diese Manipulation nachweisen lassen – dies ein Grund für eine fristlose Kündigung sein könnte.“
Ihr Ziel war, Herrn R. zu entfernen und ihm möglichst wenig oder nichts zahlen zu müssen. Ich habe mehrfach mit ihr besprochen, dass da, was sie mir an Beanstandungen vorgetragen hat, nichts als Kündigungsgrund ausreichen würde.“
(Auszug aus dem Protokoll der öffentlichen Sitzung des LG München I, 4. Zivilkammer, vom 6.4.2011 – Anlage 10, S. 17 f – Hervorhebung Verfasser)
(1.2.)
Insbesondere die nach ihrer Ansicht unzureichende Leistung des seit über 30 Jahren in der Garage beschäftigten Geschäftsführers R. hätte das Opfer gestört. Sie habe den Geschäftsführer entlassen wollen. Ihr sei aber klar gewesen, das sie hierfür einen ausreichenden Kündigungsgrund haben müsse. Die Tante habe eine Intrige „aufgezogen“. Sie wollte den Geschäftsführer einer Unterschlagung oder Veruntreuung beschuldigen und dadurch einen „sofortigen Kündigungsgrund“ schaffen.
Insbesondere die nach ihrer Ansicht unzureichende Leistung des seit über 30 Jahren in der Garage beschäftigten Geschäftsführers R. hätte das Opfer gestört. Sie habe den Geschäftsführer entlassen wollen. Ihr sei aber klar gewesen, das sie hierfür einen ausreichenden Kündigungsgrund haben müsse. Die Tante habe eine Intrige „aufgezogen“. Sie wollte den Geschäftsführer einer Unterschlagung oder Veruntreuung beschuldigen und dadurch einen „sofortigen Kündigungsgrund“ schaffen.
Du solltest wirklich endlich mal anfangen die Texte aus dem Wiki zu lesen und Dich im Detail mit dem Fall auseinanderzusetzen.


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09.03.2019 um 21:57
@Lichtenberg: Unterstellst Du dem Anwalt, er habe unter Eid gelogen, als er diese Aussagen machte?


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09.03.2019 um 22:03
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:@Lichtenberg: Unterstellst Du dem Anwalt, er habe unter Eid gelogen, als er diese Aussagen machte?
Zunächst: Bei einer Aussage gegenüber der Polizei steht man nicht unter Eid.

Als der Rechtsanwalt seine Aussage vor Gericht machte, nahm er Bezug zu seiner Aussage gegenüber der Polizei. Ich habe die Wiedergabe dieser vor Gericht gemachten Aussage oben zitiert.

Was im WAA steht, spielt hingegen keine Rolle. Zum einen wurde der WAA abgewiesen und zum anderen handelt es sich beim Inhalt des WAA nicht um gerichtlich festgestellte Tatsachen, sondern um Ansichten, Meinungen und/ oder Interpretationen des Antragstellers eines WAA.

Also: Warum unterstellst Du dem Geschäftsführer Betrug obwohl Du weißt, dass gegen den Geschäftsführer R. nie wegen Betrugs oder anderer Delikte im Zusammenhang mit dem Tod der C.B. ermittelt wurde?


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09.03.2019 um 22:18
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Der Umschlag dürfte aber schon einige Jahre alt gewesen sein, war also nicht mehr der neuste Umschlag.

Das vermute ich auch. Aber da auf dem Umschlag der Name von BT stand war für jeden ersichtlich dass sie ihm immer noch vertraut. Sie hätte jederzeit seinen Namen durchstreichen und durch einen anderen Namen ersetzen können. Außerdem hätte sie jedezeit die Testamente in einen neuen neutalen Umschlag stecken können.
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Und wenn sie ihm ja so vertraut hat, hätte sie ihm vermutlich nicht den Büroschlüssel abgenommen und weiter, dass er die Parkkassenautomaten nicht mehr entleeren darf und den Mitarbeitern gesagt, sie wolle nicht mehr, dass Bence T. noch alleine im Büro ist.
darin sehe nicht unbedingt einen Hinweis dass CB ihren Neffen nicht vertraut hat, sondern war möglicherweise eine Schutzmaßname " um ihren "Sohn" vor "unberechtigen" Anschuldigen zu schützen, die ihrer Meinung nach stattfinden hätten könnten da sie personelle Veränderung in der Leitungsebene anstrebte. Bei echten tiefen Mißtrauen gegen BT hätte sie sich doch erinnert, das er doch noch andere Schlüssel für die Parkgarage gehabt könnte.
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:M.E. ist Deine Analyse sehr selektiv.
Ja das ist sie!


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09.03.2019 um 22:31
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Aber da auf dem Umschlag der Name von BT stand war für jeden ersichtlich dass sie ihm immer noch vertraut.
Eine seltsame Schlussfolgerung. Auf einem alten Briefumschlag steht der Name von B.T. und das soll ein sichtbarer Hinweis für ein Vertrauen sein?
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Sie hätte jederzeit seinen Namen durchstreichen und durch einen anderen Namen ersetzen können. Außerdem hätte sie jedezeit die Testamente in einen neuen neutalen Umschlag stecken können.
Alles im Konjunktiv. Hätte. Klar.
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Bei echten tiefen Mißtrauen gegen BT hätte sie sich doch erinnert, das er doch noch andere Schlüssel für die Parkgarage gehabt könnte.
Wieder alles im Konjunktiv. Hätte.

Woher weißt Du eigentlich so genau, was C.B. alles so gemacht hätte? Kanntest Du Frau B.?
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Mark_Smith schrieb:
M.E. ist Deine Analyse sehr selektiv.

Ja das ist sie!
Und auch noch stolz darauf?


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