@NegusErst mal Kompliment, wie du die Knackpunkt der Urteilsbegruendung zusammen gefasst hast.
Das sind genau die Punkte, die mich stören und das völlig losgelöst von der Frage, ob hier der richtige Täter verurteilt wurde oder nicht, sondern unter dem Blickwinkel, ob er aufgrund der vorgeblich Indizien hätte verurteilt werden dürfen.
Beurteilt ein Gericht den schillernden Charakter eines Angeklagten oder dessen stoerrisches Verhalten in der Verhandlung und schließt dann daraus auf eine Motivation zur Tat, nach dem Motto, wer das tut oder ist, begeht auch einen Mord und dann schauen wir jetzt mal, ob die Indizien dazu passend gewählt werden können, dann haben wir ein Gesinnungsstrafrecht und kein auf rechtsstaatlichen Grundsätzen beruhendes Strafrecht. Auch Richter sind nur Menschen und nicht unfehlbar, nur die Bewertung des Charakters des Angeklagten gehört nicht in den Bereich der Feststellung, dass er der Täter ist und dass die Spuren und Indizienlage für eine Verurteilung ausreicht, sondern in den Bereich der Bewertung der individuellen Schuld des Täters und Strafzumessung. Hier erscheint mir das Urteil eben eher den umgekehrten Weg gewählt zu haben.
Die Richter trauten schlicht und ergreifend, BT aufgrund seines Vorverhaltens die Tat zu und haben unter der Praemisse, er war es, die jeweiligen Indizien, wie von Negus aufgezeigt, bewertet und zusammen gestellt.
Auch wenn BT tatsächlich der Täter war, heisst das aber trotzdem nicht, dass das Urteil so haette gesprochen werden dürfen.
Ein Rechtsstaat muss es aushalten, dass auch ein Freispruch erfolgen muss, wenn die Tat nicht zweifelsfrei nachweisbar ist.
Und jetzt bitte nicht einwenden, aber das Urteil im Falle BT hat doch der Revision stand gehalten. Die Revision ist keine Tatsacheninstanz, sondern es wird, eingeschränkt, auf Rechtsfehler untersucht. Selbst wenn in der Revisionsinstanz, sich jemand vor das BGH Gebäude stellt und schreit, ich war der Täter und nicht der Verurteilte, nutzt das nichts. Das Urteil hat Bestand, wenn es rechtsfehlerfrei im Sinne des Gesetzes ist. (Die sonstigen Tatbestände, zb schlafender Richter, liegen zu 99 % in der Regel nicht vor,) In einer solchen Situation muss erst einmal ein Wiederaufnahmeantrag gestellt werden, neue Ermittlungen gegen den wahren Täter aufgenommen werden und dann kommen wir vielleicht dazu, dass das erste Urteil aufgehoben und der wahre Täter verurteilt wird. Dies sollten sich diejenigen, die damit argumentieren, daß Urteil hat ja Stand gehalten, bitte immer wieder vor Augen führen und zwar bei allen Diskussionen und nicht nur hier. Es ist - für mich- erschreckend, aber es ist so. Bei Kapitaldelikten hat der Angeklagte nur eine Chance und das ist das erste und einzige Verfahren, das geführt wird. Danach folgt nur die Revision und der in Deutschland nahezu aussichtslose Wiederaufnahmeantrag. Jeder Eierdieb kann wählen, ob er in die Berufung gegen seine Verurteilung geht oder in Revision. Da die Berufung wiederum eine Tatsacheninstanz ist, wird er die wählen. Diese Chancen hat ein Mörder nicht. Das sollte man bei jeder Diskussion bei schon erfolgten Verurteilungen, wie hier, berücksichtigen. Das ist vielleicht jetzt langatmig und off topic, aber es gehört meiner Ansicht dazu, wenn man über Verurteilungen und Urteile diskutiert.
Das Gericht kann dabei auch in die sozusagen falsche Richtung laufen und das scheint mir beim Urteil in Sachen BT passiert zu sein, weil sonst hätte der sog Spur Spur Treffer nicht einfach vom Tisch gefegt werden dürfen.