meermin schrieb:"Ich bin natürlich von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt, wäre ich es nicht gewesen hätte ich nicht die Verurteilung beantragt, das ist keine Frage. Hätte der Angeklagte sich anders eingelassen, wäre ich vielleicht auch zu einer anderen Überzeugung gelangt. Hätte er sich eingelassen wäre ich vielleicht zu einem anderen Strafmass gelangt, unter Umständen zu einer anderen Tat, selbst wennes nur (nun?) ein Tötungsdelikt gewesen wäre, bei dieser Konstellation, bei Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände, und ich muss es noch mal sagen, bei der Gesamtschau der vorhandenen Indizien, kam ich zu der Überzeugung dass der Angeklagte der Täter war. Ob das Gericht mir folgt , weiss ich nicht."
Diese Äusserungen des Staatsanwaltes gegenüber einem Filmteam dokumentieren, dass er, von der Schuld des Angeklagten übgerzeugt, unter Umständen bereit gewesen wäre, sich hinsichtlich des von ihm vorzuschlagenden Strafmasses durch eine Einlassung des Angeklagten beeinflussen zu lassen.
Wenn er von der Schuld des Angeklagten überzeugt war, dann kann er nur eine Einlassung erwartet haben, in der es um das Zugeständnis einer wie auch immer gearteten Tat ging.
Diese Sichtweise des Staatsanwaltes dürfte kein Geheimnis gewesen sein, das was er hier offen in eine Kamera spricht, dürfte allgemein allen Beteiligten bekannt gewesen sein. Mit einem Geständnis oder eine Einlassung hätte der Angeklagte seine Lage verbessern können, eventuell , verprechen konnte man ihm das natürlich nicht.
Soweit wäre daran nichts auszusetzen. Aber wie gedachte man zu verfahren, wenn es zu keiner entsprechenden Einlassung kommen würde?
Hier wirkt es , zumindest auf mich so, als hätte man dem "Spielverderber" in diesem Fall die ganze Härte des Gesetzes spüren lassen, weil man es wollte und weil man es konnte.
"Ich habe beantragt den Angeklagten zu verurteilen, unter anderem wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Ich habe auch beantragt, dass der auf ihn entfallende Erbanteil eingezogen wird beziehungsweise verfällt.
Natürlich kann das alles nur ein Geplänkel am Rande gewesen sein. Angesichts des Vorgehens und Eingehens bzw. eben Nichteingehens des Gerichtes auf die Einwände der Verteidiung hinschtlich der Spurenlage und des mutmasslichen Tatgeschehens kommt zumindest bei mir der GEdanke auf, dass der Staatsanwalt in diesem Interview vielleicht unbeabsichtigt darauf hingewiesen hat, wo in diesem Verfahren von Seiten des Gerichtes der Schwerpunkt lag .