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Mordfall Charlotte Böhringer

28.934 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

12.04.2019 um 11:48
Zitat von InterestedInterested schrieb:Das ist wirklich ein schräges Rechtsempfinden.
Dem kann ich nur zustimmen. Aber es passt auch zu der schwer erträglichen Tatsache, dass sein niemals juristisches Theater aus dem Vermögen der ermordeten Charlotte Böhringer bestritten wird.


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12.04.2019 um 18:03
Zitat von InterestedInterested schrieb:Ich verstehe momentan gar nicht, warum man es als ungerecht empfindet, dass das Erbe, (er hat ja gemordet um an das Erbe zu kommen) nicht dem Mörder zufällt. Das ist wirklich ein schräges Rechtsempfinden.
Falls du dich auf meine Kommentare beziehst, ich empfand es keineswegs als ungerecht, dass einem verurteilten Mörder nicht auch noch die Erbschaft seines Opfers per Erbe zufällt. Die Erbunwürdigkeit geht fürmich in Ordnung.

Was ich als für mich im moralischen Sinn nicht richtig emfpunden habe ist, dass das Erbe zunächst ganz selbstverständlich dem Staat zufiel. Ich empfinde das als eine Einmischung in das Leben der Verstorbenen noch im Nachhinein. Ich gehe davon aus, dass Chartlotte Böhringer, die als Familienmensch beschrieben wird, ganz sicher nicht gewollt hätte, dass das Vermögen ihres Ehemannes Oskar an den bayrischen Staat fallen sollte. Das wäre wahrscheinlich , nehme ich an, sogar das Allerletzte gewesen, was sie gewollt hätte.

Ich gehe davon aus, dass Bence Toth seine Tante nicht umgebracht hat. Aber egal, wenn er er es getan hätte , dann dürfte man dafür doch nicht die gesamte Familie bestrafen. Und genau das tat man, so empfinde ich es, als das Erbe dem Staat zugesprochen wurde. Für mich macht es den Eindruck, dass das Erbe Bence Toths eingezogen wurde, weil man der Familie nicht über den Weg traute. Und genau dieses Misstrauen gegenüber unbescholtenen Bürgern steht meiner Ansicht nach keinem Gericht zu und diese Meinung werde ich beibehalten auch wenn juristisch sicher alles "in Ordnung" und abgesegnet war.


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12.04.2019 um 18:11
Zitat von meerminmeermin schrieb:Aber egal, wenn er er es getan hätte , dann dürfte man dafür doch nicht die gesamte Familie bestrafen.
Aber die Familie erbt es doch in diesem Fall nur, WEIL Bence seine Tante ermordet hat. Vielleicht hätte Frau Böhringer im Laufe ihres Lebens ganz anders entschieden. Jetzt sind sie Nutznußer des Mordes geworden.
Zitat von meerminmeermin schrieb:Was ich als für mich im moralischen Sinn nicht richtig emfpunden habe ist, dass das Erbe zunächst ganz selbstverständlich dem Staat zufiel.
Aber dass der Staat, die Steuerzahler, für die Kosten des Verfahrens aufkommen und auch für die Inhaftierung stört Dich nicht weiter? Also in dem Fall habe ich kein Problem damit, wenn es dem Staat zufällt.
Zitat von meerminmeermin schrieb:Für mich macht es den Eindruck, dass das Erbe Bence Toths eingezogen wurde, weil man der Familie nicht über den Weg traute.
wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet oder zu töten versucht oder in einen Zustand versetzt hat, infolge dessen der Erblasser bis zu seinem Tode unfähig war, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben,
https://dejure.org/gesetze/BGB/2339.html

Meinst Du nicht, Bence selbst hat das veursacht? Das Erbe BTs? Er hat deswegen seine Tante ermordet, um schneller an das Erbe zu kommen.
Zitat von meerminmeermin schrieb:Was ich als für mich im moralischen Sinn nicht richtig emfpunden habe ist,
für mich, dass jemand einem anderen Menschen das Leben nimmt. Das stößt meiner Moral auf.


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12.04.2019 um 19:12
Zitat von meerminmeermin schrieb:wenn er er es getan hätte , dann dürfte man dafür doch nicht die gesamte Familie bestrafen.
Erst hat sich die gesamte Familie von CB finanzieren lassen und nach ihrem Tod sollte das nun der Haupterbe BT so weiterführen. Damit war das eine Strafe für alle.
Für mich macht es den Eindruck, dass das Erbe Bence Toths eingezogen wurde, weil man der Familie nicht über den Weg traute. Und genau dieses Misstrauen gegenüber unbescholtenen Bürgern steht meiner Ansicht nach keinem Gericht zu ...
Ich dachte, es geht darum, dass der Verurteilte nicht an das Erbe rankommt.
Aber welches Misstrauen es geben könnte, was die Familie hätte anstellen können mit dem Geld, da kann ich mir wieder mal nichts vorstellen.


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12.04.2019 um 20:12
@meermin
§ 73 StGB bestimmt, dass durch gerichtliche Entscheidung das, was ein Täter durch eine Tat erlangt hat, eingezogen werden kann. Hier ist es im konkreten Fall ein Erbteil, es kann auch die Beute aus einem Raubüberfall sein.

§ 75 StGB bestimmt, dass Eigentümer bzw. Rechteinhaber an dem Eingezogenen ihre Rechte geltend machen können. Dann erhalten sie selbstverständlich die Rechtsposition, (Erbe, Eigentümer etc.) die ihnen an dem Eingezogenen zusteht. Und das ist der Normalfall!

Wenn es aber gar keine Rechteinhaber mehr gäbe, z.B. weil der Täter sich die Mühe gemacht hätte, alle infrage kommenden Erben umzubringen (Adel verpflichtet...), wäre es dann illegitim, dass das Eingezogene die Allgemeinheit, vertreten durch den Staat, erhält?

Und nur in den Fällen, dass kein anderer Berechtigter mehr vorhanden ist oder die Berechtigten kein Interesse an dem durch die Tat Erlangten haben - dafür kann es ja Gründe geben - behält der Staat das Eingezogene.

So wie der Staat im Übrigen auch Erbe wird, wenn kein anderer Erbe mehr vorhanden ist.


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12.04.2019 um 21:08
Zitat von meerminmeermin schrieb:Für mich macht es den Eindruck, dass das Erbe Bence Toths eingezogen wurde, weil man der Familie nicht über den Weg traute. Und genau dieses Misstrauen gegenüber unbescholtenen Bürgern steht meiner Ansicht nach keinem Gericht zu und diese Meinung werde ich beibehalten auch wenn juristisch sicher alles "in Ordnung" und abgesegnet war.
da wirst du vermutlich die Einzigste sein, die vermutete, dass das Erbe eingezogen wurde weil man der Familie misstraute. Es ist ja eigentlich genau umgekehrt. Der Staat hat die rechtliche Basis geschaffen, dass die Familie Toth ihren Anspruch auf das Erbe überhaupt erst gelten machen konnte. Das mögliche Problem liegt nicht beim Gesetzgeber, sondern im Umstand, dass MT. einerseits seinen Bruder für unschuldig hält, ihn aber anderseits als erbunwürdig erklären lassen musste um an den eingezogenen Erbteil heranzukommen.

Dafür kann mMn der Gesetzgeber nichts, den der § 73 StGB wurde geschaffen um das Eigentum der Opfer von Straftaten schützen.

Eine schwiegerige Situaltion für die Toth´s könnte noch enstehen, wenn BT seine Strafe verbüßt hat und sie entscheiden müssen, ob sie BT am Erbe partizipieren lassen. Halten sie ihn doch für unschuldig und wissen, dass CB sich immer gewünscht hat, dass BT die Parkgarage übernimmt.


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12.04.2019 um 21:35
@Rosenmontag
Das Finanzamt Abt. Schenkungssteuer wird genau darauf achten, ob es aus dem Vermögen der Erben zu Schenkungen an BT gekommen ist oder wird.


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12.04.2019 um 23:43
Zitat von meerminmeermin schrieb:Egal ob Eltern, Geschwister oder Neffen, nach meinem Empfinden darf ein Erbe nicht an den Staat fallen, wenn einer der Erbberechtigten zum Mörder geworden ist. Das Erbe steht der Familie zu und eine Familie, in der ein Familienoberhaupt

ermordet wurde ist schon gestraft genug, da muss der Staat nicht auch noch die Finger ausstrecken und gleich alle sanktionieren. Sorry, aber das ist meine Meinung.
Zitat von meerminmeermin schrieb:Hätte sie gewollt, dass ihr Vermögen, bzw. der Teil davon , der ihr besonders am Herzen lag, einmal an den Staat fällt? Sie hatte nicht nur einen Neffen und ihr war ihre Familie sehr wichtig. Wie kann man sich von Seiten des Gerichtes kaltschnäuzig über diese Situation hinwegsetzen und eine Einziehung des Erbes beantragen?

Ich persönlich empfinde das als unerhört und für mich fühlt es sich viel mehr als nur falsch an. Es wirkt auf mich so, als habe man die ganze Familie, die sich ja ebenfalls nicht im Sinne des Staatsanwaltes eingelassen hat, durch diese Anordnung bestrafen und sanktionieren wollen., frei nach dem Motto, wenn ihr es nicht verstehen wollt, dann machen wir es eben so, aus , zack, und weg ist das halbe Erbe.
Könnte es nicht sein, dass damit lediglich verhindert wird, dass Miterben von Erben oder Haupterben einen Anreiz haben demjenigen von dessen Verurteilung sie profitieren würden einen Mord anzuhängen?


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13.04.2019 um 01:11
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Eine schwiegerige Situaltion für die Toth´s könnte noch enstehen, wenn BT seine Strafe verbüßt hat und sie entscheiden müssen, ob sie BT am Erbe partizipieren lassen. Halten sie ihn doch für unschuldig und wissen, dass CB sich immer gewünscht hat, dass BT die Parkgarage übernimmt.
Zitat von FlusspantherFlusspanther schrieb:Das Finanzamt Abt. Schenkungssteuer wird genau darauf achten, ob es aus dem Vermögen der Erben zu Schenkungen an BT gekommen ist oder wird.
Da wird schon eine ausführliche steuersparende Rechtsberatung erfolgen. Schenkungen an BT wird es wohl nicht geben, stattdessen vielleicht eine nominelle Anstellung von BT als weiterer Geschäftsführer der Garage mit einem fürstlichen Gehalt, verbunden mit der Auflage, sich faktisch in die Geschäfte nicht einzumischen und seinem Bruder nicht ins Handwerk zu pfuschen.

Einem Rechtsanspruch darauf hätte BT allerdings nicht. Er ist völlig darauf angewiesen, dass der Bruder/die Familie ihn nicht fallenläßt. Eigenes Vermögen hat er als Erbunwürdiger ja nicht mehr.


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13.04.2019 um 08:37
Zitat von AndanteAndante schrieb:Einem Rechtsanspruch darauf hätte BT allerdings nicht. Er ist völlig darauf angewiesen, dass der Bruder/die Familie ihn nicht fallenläßt. Eigenes Vermögen hat er als Erbunwürdiger ja nicht mehr.
Das kann auch ein Grund sein warum alle so vehement daran arbeiten, Bence in der Öffentlichkeit als Justizopfer zu etablieren: Ein Geschäftsmann und Mitglied der Münchener Schickeria kann nicht einfach offen einen verurteilten und geständigen Mörder unterstützen, selbst wenn es der eigene Bruder ist. Da ist es für beide Seiten besser man tut so als sei der Bruder ein bedauernswertes Opfer einer durch und durch korrupten bayrischen Justiz - auch wenn beide Seiten es besser wissen...


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13.04.2019 um 09:28
Was würde passieren, wenn doch noch ein anderer als Täter ermittelt werden könnte? Der Spur Spur Treffer steht bis heute ungeklärt im Raum, hier sähre ich am ehesten die Chance, dass doch noch einmal Bewegung in den Fall kommen könnte. Herr Petermann wid sich diese Spur wahrscheinlich auch näher angeschaut haben. Veröffentlicht wurde darüber zwar nichts, aber schwer vorstellbar, dass er sich dieser Sache nicht auch angenommen haben sollte.

Würde Bence Toth eine staatliche Entschädigung erhalten, wenn sich herausstellten sollte, dass er zu Unrecht jahrelang im Gefängnis einsass? Und wie verhielte es sich mit den vielen Kosten, die der Familie durch seine Verurteilung im Laufe der Jahre entstanden sind?

Generell würde mich interessieren ob in einem solchem Fall eine Wiedergutmachung vorgesehen ist und wie die aussähe? Ich rede hier nur von finanziellen Wiedergutmachungen, denn ein zerstörtes Leben kann kein Gesetz der Welt wieder heil machen.


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13.04.2019 um 09:49
Zitat von meerminmeermin schrieb:denn ein zerstörtes Leben kann kein Gesetz der Welt wieder heil machen.
Deine Argumentation erinnert mich irgendwie an Populismus und an die Hardliner in der Kriminalitätsbekämpfung, so ähnlich, wie wir es in den USA haben.

Jeder Mörder soll lebenslänglich in den Knast und zwar bis er stirbt, weil man ein zerstörtes Leben nie mehr gut machen kann. Deshalb soll lebenslänglich wirklich lebenslänglich heissen und zwar bis zum Tod.

Es dürften m.E. viel mehr Täter nie verurteilt worden sein als umgekehrt (und zwar um ein Vielfaches) und trotzdem könnte man auch damit argumentieren, dass sie ein Leben zerstört haben.


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13.04.2019 um 10:12
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:denn ein zerstörtes Leben kann kein Gesetz der Welt wieder heil machen.
Deine Argumentation erinnert mich irgendwie an Populismus und an die Hardliner in der Kriminalitätsbekämpfung, so ähnlich, wie wir es in den USA haben.
Woran dich was in meinem Kommentar erinnert ist deine Sache. Ich redete über Justizopfer, die zu Unrecht verurteilt wurden. die gibt es leider und vielleicht gehört auch Bence Toth zu ihnen. Daher mein Nachfragen bezüglich der Wiedergutmachungsmassnahmen gegenüber solchen Personen, die jahrlang zu Unrecht im Gefängnis inhaftiert wurden. /Und mich interessiert auch weniger wie es in den USA, einem Land in dem es die Todestrafe noch gibt und diese auch ausgeführt wird, aussieht. Mich würde interessieren wie man in Deutschland mit Justizopfern umgeht und welche Massnahmen von staatlicher Seite ergriffen werden um sie zu rehabilitieren?


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13.04.2019 um 10:26
Zitat von meerminmeermin schrieb:Woran dich was in meinem Kommentar erinnert ist deine Sache.
Selbstverständlich ist das meine Sache, es wurde auch nie etwas anderes behauptet.
Zitat von meerminmeermin schrieb:vielleicht gehört auch Bence Toth zu ihnen
vielleicht, vielleicht auch nicht.
Zitat von meerminmeermin schrieb:Mich würde interessieren wie man in Deutschland mit Justizopfern umgeht und welche Massnahmen von staatlicher Seite ergriffen werden um sie zu rehabilitieren?
Da hilft Dir sicherlich Google weiter. Also ein bisschen Eigeninitiative und Dir wird geholfen. :-)


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13.04.2019 um 10:33
@meermin

Unter welchen Voraussetzungen jemand, der in U- oder Strafhaft war und der dann freigesprochen wurde (auch beim Freispruch aus Mangel an Beweisen) bzw. gegen den das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, staatliche Entschädigung bekommt, richtet sich nach dem Gesetz über die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen. Derzeit beträgt die gesetzliche Entschädigung 25 € pro Tag.

Natürlich können darüber hinausgehende Schäden geltend gemacht werden, etwa Verdienstausfall. Das setzt aber voraus, dass der Betreffende vor U-Haft- bzw. Strafhaftantritt wirklich Verdienst in dieser Höhe hatte, den er nur deshalb nicht mehr erzielen konnte, weil er in Haft musste. Fiktiver Verdienst genügt nicht


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13.04.2019 um 11:14
PS: Interessant würde es hier, wenn a) der jetzige Wiederaufnahmeantrag Erfolg hätte und b) zusätzlich im dann wieder aufgenommenen Verfahren BT auch noch freigesprochen werden würde. Was wäre in diesem - zugegeben recht unwahrscheinlichen - Fall mit dem Erbteil von BT bzw. müsste der Staat dann Schadensersatz in Höhe des verlorenen Erbteils an BT zahlen?

Ich denke nicht, da BT ja im Prozess um seine Erbunwürdigkeit Versäumnisurteil gegen sich hat ergehen lassen. Ursächlich für den Verlust des Erbteils war damit nicht dessen einstweilige Einziehung im Strafurteil, sondern vielmehr die bewusste und gewollte prozessuale „Taktik“ des BT im Zivilprozess um die Erbunwürdigkeit.


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13.04.2019 um 12:56
Zitat von AndanteAndante schrieb:Interessant würde es hier, wenn a) der jetzige Wiederaufnahmeantrag Erfolg hätte und b) zusätzlich im dann wieder aufgenommenen Verfahren BT auch noch freigesprochen werden würde. Was wäre in diesem - zugegeben recht unwahrscheinlichen - Fall mit dem Erbteil von BT bzw. müsste der Staat dann Schadensersatz in Höhe des verlorenen Erbteils an BT zahl
Falls BT doch noch freigesprochen werde würde, könnte die Familie Toth doch einfach die Parkgarage an BT übergeben ohne eine soziale Ächtung fürchten zu müssen. Sie werden doch nicht die Parkgarage behalten wollen, mit dem Wissen das nur ein Justizirrtum sie zu Eigentümer gemacht hat und es der ausdrückliche Wunsch von CB war, dass nur BT die Parkgarage erbt.

Bewunderswert, dass MT sich so sehr für seinen Bruder einsetzt.


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13.04.2019 um 13:30
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Es dürften m.E. viel mehr Täter nie verurteilt worden sein als umgekehrt (und zwar um ein Vielfaches) und trotzdem könnte man auch damit argumentieren, dass sie ein Leben zerstört haben.
Was der Fall mit amerikanischen Strafrechtspopulismus zu tun hat erschließt sich mir auch nicht. Es sei dahingestellt.

Den zitierten Satz verstehe ich nicht. Die erste Hälfte des Satzes ergibt Sinn und mag auch den Tatsachen entsprechen. Das "und trotzdem" kann ich nicht zuordnen. Was möchtest Du damit sagen? Möchtest Du im Kontext des Vorangegangenen mitteilen, dass es bei der Vielzahl nicht verurteilter aber tatsächlicher Täter legitim sei, auch Unschuldige für Morde büßen zu lassen? Falls nein: Was willst Du dann sagen?
Zitat von AndanteAndante schrieb:Was wäre in diesem - zugegeben recht unwahrscheinlichen - Fall mit dem Erbteil von BT bzw. müsste der Staat dann Schadensersatz in Höhe des verlorenen Erbteils an BT zahlen?
Bence müsste wohl zunächst seinen Erbteil von den übrigen Erben kondizieren, da der Rechtsgrund (Erbunwürdigkeit) weggefallen wäre. Erst wenn die Familie (aus welchen Gründen auch immer) entreichert wäre, würde eine Amtshaftungsklage Sinn ergeben.


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Mordfall Charlotte Böhringer

13.04.2019 um 15:35
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Bence müsste wohl zunächst seinen Erbteil von den übrigen Erben kondizieren, da der Rechtsgrund (Erbunwürdigkeit) weggefallen wäre.
Hm, wenn man als Rechtsgrund nicht die Erbunwürdigkeit nimmt, sondern das Versäumnisurteil, sähe die Sache möglicherweise anders aus. Aber die Frage stellt sich ja erst, wenn zunächst der WA-Antrag erfolgreich wäre und sodann zusätzlich im dadurch wiederaufgenommenen Strafprozess keine erneute Verurteilung, sondern diesmal tatsächlich ein Freispruch erfolgen würde. Und das steht wohl in den Sternen...


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Mordfall Charlotte Böhringer

13.04.2019 um 15:43
Zitat von AndanteAndante schrieb:Hm, wenn man als Rechtsgrund nicht die Erbunwürdigkeit nimmt, sondern das Versäumnisurteil, sähe die Sache möglicherweise anders aus.
Ob nun streitiges Urteil oder VU: Rechtsgrund für die Übertragung des Erbteils ist die (durch Urteil festgestellte) Erbunwürdigkeit. Würde die Erbundwürdigkeit wegfallen, weil der Traum von @meermin wahr würde, dann würde auch der Rechtsgrund wegfallen.


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