Mordfall Charlotte Böhringer
14.04.2019 um 17:04meermin schrieb:Hier stellt sich die Frage, ob die Anwälte überhaupt ausreichend informiert waren und sind , ob sie beispielsweise zeitnah Akteneinblick in den Fall erhielten, den der Spur Spur Treffer betrifft.Wenn sie keine oder nur unzureichende Akteneinsicht erhalten haben sollten, wäre das mit Sicherheit postwendend in die Pro-Bence-Justizopfer-Kampagne eingeflossen. Derlei wäre ein gefundenes Fressen für die Initiatoren der Kampagne gewesen. Da aus dieser Ecke nichts gekommen ist und auch der BGH im Rahmen der Revision am Verfahren nichts zu beanstanden hatte, darf man davon ausgehen, dass a) rechtsstaatlich einwandfrei, also auch ausreichend ermittelt wurde und b) die Verteidigung nicht dadurch behindert worden ist, dass ihr Informationen vorenthalten und Akteneinsicht nicht gewährt wurde.
Nicht zu verwechseln mit von Anfang an fehlender Information ist der Umstand, dass im Prozess die Argumente der Verteidigung gehört, aber vom Gericht schlussendlich eben nicht für überzeugend befunden wurden.