Mordfall Charlotte Böhringer
13.04.2019 um 19:43Ist es möglich, das als Tatwaffe evtl. ein Handstock mit Metallgriff in Frage kommen könnte, so wie die alten Leute den sonst immer so haben?
curt schrieb:st es möglich, das als Tatwaffe evtl. ein Handstock mit Metallgriff in Frage kommen könnte, so wie die alten Leute den sonst immer so haben?Es wurde an der Leiche schwarze Lackspuren gefunden. Ein Werkzeug als Tatwaffe ist sehr viel wahrscheinlicher.
Lichtenberg schrieb:Bence müsste wohl zunächst seinen Erbteil von den übrigen Erben kondizieren, da der Rechtsgrund (Erbunwürdigkeit) weggefallen wäre.Wenn also der irgendwann einmal freigesprochene BT sein Erbteil zurück will, müsste er es von seinem Bruder bzw. den übrigen Erben herausklagen mit der Begründung, er (BT) sei ja gar nicht erbunwürdig. Wenn dann der Bruder/Erben sofort Anerkenntnis- oder Versäumnisurteil gegen sich ergehen ließen, hätte BT sein Erbteil recht schnell und ohne große Mühe wieder, falls es noch vorhanden ist.
Lichtenberg schrieb:Erst wenn die Familie (aus welchen Gründen auch immer) entreichert wäre, würde eine Amtshaftungsklage Sinn ergeben.Genau, nur wenn der Bruder/die anderen Erben den Anteil des BT aus irgendwelchen Gründen nicht mehr haben sollten, könnte evtl. der Staat im Wege des Schadensersatzes einspringen müssen.
Mark_Smith schrieb am 10.04.2019:Richtig, es hat eine Beweisaufnahme stattgefunden.@Mark_Smith
Die Zivilrichterin hat nicht alles ganz anders gesehen. Sie sagt nur bei einem Indiz, dass dies nicht "valide" sei (Bei der DNA-Spur von Bence T. auf dem Sakko der CB). Sie sagt weiter, dass sich gewisse Zeugenaussagen, die vor Strafgericht und Zivilgericht gemacht wurden, nicht in Einklang bringen lassen würden und sie sagt, dass auch noch "Hintermänner" wie beispielsweise weitere Familienmitglieder an der Tat beteiligt gewesen sein könnten.
Rosenmontag schrieb:evl. waren die Ermittlungen doch nicht vollständig abgeschlossen und weitere Ermittlungen hätten mehr Klarheit in den Mordfall bringen können.Selbstverständlich. Es ist absolut naheliegend nach einer Verurteilung und erfolgloser Revision anzunehmen, es sei nicht "vollständig" ermittelt worden.
Rosenmontag schrieb:könntest du bitte eine Quelle für deinen Kommentar angeben. Danke!Hinweisbeschluss des Zivilgerichts vom 07. Juni 2011
Rosenmontag schrieb:evl. waren die Ermittlungen doch nicht vollständig abgeschlossen und weitere Ermittlungen hätten mehr Klarheit in den Mordfall bringen können.Alleine die erste Gerichtsverhandlung hat sich über 9 Monate hin gezogen und die Ermittlungen davor liefen ebenfalls über Monate. Wenn Ermittler und Justiz so dermaßen unter einer Decke gesteckt hätten wie das hier zum Teil implizit und explizit behauptet wird, hätte man das wesentlich schneller abschließen können.
falstaff schrieb:Forderungen nach weiteren Ermittlungen beruhen vielmehr auf einer verdrehten Logik: Wenn das gewünschte Ergebnis nicht herausgekommen ist, dann wurde eben nicht ausreichend ermittelt.@falstaff
falstaff schrieb:Forderungen nach weiteren Ermittlungen beruhen vielmehr auf einer verdrehten Logik: Wenn das gewünschte Ergebnis nicht herausgekommen ist, dann wurde eben nicht ausreichend ermittelt.Das kann ich für mich nicht so bestätigen. Ich habe keinerlei Interesse an einem Ergebnis in dem BT frei gesprochen worden wäre, sondern dass anhand der Indizienlage alles recht zügig über die Bühne ging und er sehr schnell verdächtig wurde. Wahrscheinlich schon ziemlich von Anfang an.
Venice2009 schrieb:Ob dann noch weiterhin gründlich ermittelt wurde, Zeugenaussagen tatsächlich überprüft wurden oder nicht, ist nicht bekannt.Na, da hätten die Verteidiger aber schlecht gearbeitet, wenn hier Lücken in den langen und umfangreichen Ermittlungen gewesen wären. Und BT hatte doch von Anfang an gute Verteidiger, die hätten da ganz gewiss nachgehakt.
Venice2009 schrieb:Bei Debbie Milke war man sich ja auch sehr sicher und wer hätte gedacht, dass ausgerechnet der Sheriff selber die ihre Aussage manipulierte.Vom Fall Milke auf den Fall Böhringer zu schließen bringt nichts. Was im Fall Milke - oder in anderen Fällen - passiert ist, ist keinerlei Indiz dafür, dass BTs Angaben, soweit er überhaupt welche gemacht hat, in irgendeiner Weise „manipuliert“ wurden. Das haben ja nicht mal er selber bzw. seine Anwälte behauptet.
Andante schrieb:Na, da hätten die Verteidiger aber schlecht gearbeitet, wenn hier Lücken in den langen und umfangreichen Ermittlungen gewesen wären. Und BT hatte doch von Anfang an gute Verteidiger, die hätten da ganz gewiss nachgehakt.Hier stellt sich die Frage, ob die Anwälte überhaupt ausreichend informiert waren und sind , ob sie beispielsweise zeitnah Akteneinblick in den Fall erhielten, den der Spur Spur Treffer betrifft.