Jamegumb schrieb:Die Körpertemperatur sinkt um cirka ein Grad pro Stunde.
Sie beträgt normalerweise 37 Grad. Frau Böhringers Lebenszeichen rissen 24 Stunden vor der Auffindung ab.
37-24=13 Grad. Es war im Mai ab einem sommerlichen Tag. Da hatte es in der Wohnung der Frau Böhringer gewiss über 13 Grad. Also hatte sich die Körperkerntemperatur schon VOR der Auffindung an die Umgebungstemperatur angeglichen.
Versäumnis war es auf jeden Fall, die Temperatur am Tatort nicht zu messen, dass weiß ich auch, ohne Profiler zu sein.
Relevant für den gesamten Sachverhalt ist es aber nicht, weil die Temperatur für die Todeszeitermittlung ohnehin nicht hätte genutzt werden können.
Das kann so gewesen sein und ich kann nachvollziehen was du meinst.
Das Versäumnis ist erwiesen und nicht bestreitbar.
Die Relevanz des Versäumnisses kann ich nicht beurteilen.
Die letzten sicheren Lebenszeichen von Frau Böhringer waren wohl zu dem Zeitpunkt als die Freundin die Wohnung verließ.
Der entscheidende Punkt für mich ist das Versäumnis als solches.
Es wäre überhaupt kein Problem, wenn am Ende der Ermittlungen belastbare Beweise für die Täterschaft von BT vorgelegen hätten.
Hier stehen am Ende der Ermittlungen Indizien und dann auch noch solche die irgendwie fragwürdig wirken.
Handschuhspuren die vermutlich keine sind, DNA Spuren die auch von Verwandten des Täters stammen können.
Dazu noch das Putzen eines Fahrrades, eine sinnlose Autofahrt, drei Zeitungen und Geldscheine.
Fehlanzeige bei: Tatwaffe, Tatkleidung, Blutspuren in der Täter-Wohnung und Auto.
Der angenomme Tathergang lässt sich wohl auch nicht halten.
Trotzdem hat es gereicht die Höchststrafe zu verhängen. Das mögen viele gut und in Ordnung finden, ich nicht.