emz schrieb:Sie wollte halt alle Testamente beieinander haben, was sonst.
Wenn Frau Böhringer ihren Neffen Bence Toth zwischenzeitlich enterbt haben sollte, warum steckten die Testamente (einschliesslich des angeblich mutmasslich verschwundenen, wie einige hier spekulieren, noch in einem Umschlag mit der Aufschrift Bence Toth? Hätte nicht ein neuer Umschlag mit beispielswqeise dem Namen M. Toth hergemusst? Oder sollte Bence Toth obwohl er enterbt worden war weiter als Testamentsvollstrecker agieren?
Überschrieben mit „Mein letzter Wille“ erklärt CB am 21.1.2002 das Folgende:
„Wenn ich ums Leben komme setzte ich Herrn Benedikt Toth mein allein-Erbe ein: für das Parkhaus, Baaderstr. 6 80469 München…
Für die Würzburger Häuser ist Alleinerbe Mate Toth..
Die ganze Abwicklung muss Benedikt Toth abwickeln, er hat Vollmacht für alle Konten..
Er ist verantwortlich für das Parkgarage Böhringer…“
(Testament vom 24.1.2002, Bl. 1416 f. – Anlage 15)
(4.1.4.)
Mit ihrem zeitlich letzten Testament vom 20.11.2002 setzt CB schliesslich ihre Neffen als Alleinerben ein und bestimmt zudem ohne jede Bedingung:
„Parkhaus muss weiter geführt werden nicht verkaufen!“
(Testament vom 20.11.2002, Bl. 1413 f. – Anlage 16)
Die ganze Abwicklung muss Benedikt Toth abwickeln, er hat Vollmacht für alle Konten..
Er ist verantwortlich für das Parkgarage Böhringer…“
Dieser letzte Satz wirft zumindest bei mir die Frage auf, ob eine derartige Vollmacht über alle Konten überhaupt wirksam ist, wenn sie nicht notariell beglaubigt wurde. Wenn das so wäre, dann stellt sich die Frage, ob eine notarielle Vollmacht existierte und ob diese kurz vor dem Tod von Frau Böhringer, also nach der Einstellung des neuen GEschäftsführers und nach den Vorfällen an den Parkgeldautomaten und nach Bekanntwerden des Studienabbruchs geändert wurde?
Oder existierte nur diese Vollmachtserklärung in dem Umschlag in dem alten Couvert auf dem Schreibtisch in der Privatwohnung?