Andante schrieb:Sehr seltsam. Da wird also, noch bevor überhaupt ein Haftbefehl ergangen ist, schon eine bestimmte Verurteilung angeboten, und zwar offenbar von Leuten, die für Verurteilungen gar nicht zuständig sind.
Mit Verlaub: DAS kann so nicht stimmen.
Mit Verlaub, das ist doch relativ praxisnah, denken wir an den status quo im Falle
Rebecca Reusch. Auch bei
Charlotte Böhringer wäre ein Verfahren wg. Totschlag mit Geständnis des Täters für alle Beteiligten wesentlich einfacher abzuarbeiten gewesen als ein langwieriger Indizienprozess mit 90 Verhandlungstagen. Die Vorteile eines guten Geständnisses werden Polizei und StA
Bence Toth sicher nahe gebracht haben. Das erwarte ich sogar. Ob man das "Deal" nennt oder nicht, geschenkt. Ein schmutziger "Deal" wäre es erst, wenn dafür Beweismaterial unter den Tisch fallen gelassen würde. Und das wurde mit Sicherheit nicht angeboten.
Die Ermittler hatten aber auch sonst nicht sehr viel anzubieten:
Denn so ein "Deal" kann nur funktionieren, wenn der Täter ein Tatgeschehen gesteht, dass materiellrechtlich als Totschlag qualifizieren lässt. Dafür müssen die objektiven Tatortspuren mit dem zugestandenen Tathergang in Übereinstimmung zu bringen sein. Weiter dürften keine Mordmerkmale erfüllt sein. Das erfordert ein sehr differenziertes, durchweg glaubhaftes Geständnis, weil sonst die Gefahr besteht, dass sich eine Totschlagsanklage nicht halten ließe. Und darauf haben die Ermittler spätestens vor Gericht keinen großen Einfluss.
Die Frage ist also, ob sich der Betroffene auf so einen "Deal" einlässt oder - anwaltlich beraten - einlassen sollte. Und ob die Ermittler auf der anderen Seite ihren Teil wirklich einhalten können, wenn sich das Geständnis letztlich als unglaubhaft oder gar Lüge erweist.
Theoretisch ist es vielleicht denkbar, dass das Tatgeschehen ein Totschlag war (je nach Interpretation der Tatortspuren). Aber dafür bedürfte es noch einer widerspruchsfreien Einlassung des Täters zu seinen Motiven und zur Tat. Die gab es nicht.