Venice2009 schrieb:bisher ging ich immer davon aus, dass ein Verbrechen, wessen man schuldig gesprochen wird, nachgewiesen werden muss. Bence hat von seinem Recht zu schweigen Gebrauch gemacht und wurde deshalb wegen Mordes verurteilt. Möglich wäre auch ein Totschlag gewesen. Da er aber zu der Sache schwieg, wurde er härter bestraft? Wie darf man das verstehen? Es gibt also das Recht zu Schweigen und wenn man davon Gebrauch macht, wir es einem nachteilig ausgelegt? Die Richter hätten auch von Totschlag ausgehen können.
Nein. Das wäre ein Fehlschluss. Ob Mord oder Totschlag vorliegt, bestimmt sich nach den Mordmerkmalen, nicht nach dem Geständnis. Hätte BT ausgesagt, hätte er vielleicht Angaben gemacht, die es erlaubt hätten, das Geschehen als Totschlag zu sehen. Dem Motiv und dem konkreten Tatablauf kommt dabei entscheidende Bedeutung zu.
1. Weil er nicht aussagte, konnten die Indizien für Mord (Heimtücke und Habgier) nicht ausgeräumt werden und erschienen dem Gericht (gerade wegen des angenommenen Motivs) im Ergebnis als gegeben.
2. Hätte BT aber ausgesagt, er habe seine Tante erschlagen, weil er sie beerben wollte, hätte ihm ein Geständnis nichts genützt, weil es bei Mord nur eine zwingende lebenslange Freiheitsstrafe gibt.
3. Hätte BT ausgesagt, seine Tante habe ihn an jenem Abend immer wieder als "nichtnutzigen Blutsauger" beschimpft und er habe in einer urplötzlichen Aufwallung von Scham und Enttäuschung mit seinem Regenschirm zugeschlagen, dann hätte ihm das helfen können. Wenn die objektiven Tatortspuren diese Schilderung auch verifiziert und nicht als bloße Schutzbehauptung widerlegt hätten.
4. Und hätte alles auf Totschlag hingedeutet (weil es keine Anhaltspunkte für Mordmerkmale gegeben hätte) und BT hätte geschwiegen, wäre er ebenfalls nur wegen Totschlag verurteilt worden. Ein Geständnis hätte sich strafmildernd ausgewirkt.