Mordfall Charlotte Böhringer
24.04.2019 um 11:10JosephConrad schrieb:Interessant ist auch, wie viele schuldige Verbrecher frei herumlaufen, weil sie nicht rechtstaatlich verurteilt werden konnten und möglicherweise weitere Verbrechen begehen (mehr als 5%, oder weniger ?)Richtig, statistisch erfasst sind bisher auch nicht die Angeklagten, die von einem Gericht nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ freigesprochen worden sind, aber sehr wohl trotzdem der Täter gewesen sind. Auch da handelt es sich nach der materiellen Rechtslage um ein Fehlurteil, nach der prozessualen Rechtslage hingegen nicht. Das Opfer kann das oft gar nicht verstehen....
Warum sind solche Fehlurteile statistisch nicht erfasst? Weil es gar nicht möglich ist.
JosephConrad schrieb:Ein demokratisches Rechtssystem muß mit Fehlern und Ungerechtigkeit leben. Es zu verbessen, muß im Interesse aller sein: wir haben nur das eine.Ein sehr weises Wort.