Wem die AZ zu wenig anspruchsvoll ist, hier gibt es noch ein anderes Medium, das ähnliche Schlussfolgerungen zieht:
https://m.spiegel.de/spiegel/print/d-123856912.htmlSogar mir als Nichtbayern ist bekannt dass zB das LG Augsburg durch besondere strafjustizliche Härte bekannt ist.
Der nächste Fehler: Alle diese Fälle in einen Topf zu werfen. Ulvi K. wurde bereits im Zuge eines WAV freigesprochen und darf mit den diesbezüglichen Vorwürfen nicht mehr in Zusammenhang gebracht werden. Das war also schon mal ein ermittlungsmangelinduziertes Fehlurteil, ein Musterbeispiel für K.Peters, Fehlerquellen im Strafprozess
Das Urteil gegen Mazurek ist inhaltlich das Papier nicht wert auf dem es gedruckt wurde. Die "Hauptindizien" sind ein schlechter Witz aus einem B-Krimi. Zu diesem Schluss ist bisher noch jeder gekommen, der sich ohne Scheuklappen und Belastungseifer mit dem Verfahren beschäftigt hat. Dabei spielt es noch nicht einmal die Hauptrolle, ob man ihn für schuldig hält oder nicht; jemanden mit solchen Schrott-Indizien zu lebenslänglich zu verurteilen ist ein rechtsstaaliches Unding.
Ein Beispiel: Im Urteil wird zwölfmal darauf hingewiesen, dass der Täter die Tat nicht alleine ausgeführt haben kann. Konsequenzen gab es daraus aber keine, es wurden bekanntlich keine Beitragstäter ermittelt. Und ich kann euch auch genau sagen warum: Wenn man die verdächtigten Bekannten Mazureks nicht der Beitragstäterschaft überführen hätte können, hätte das bedeutet dass auch M die Tat nicht begangen haben konnte. Also wurde dieser Punkt offengelassen.
Andante schrieb:Insofern hilft ein Verweis auf das „System Strauß“ nicht weiter.
Wie immer man es nennt, das sind die typischen Symptome einer jahrzehntelangen Einparteienherrschaft, die sich auch in alle staatlichen Institutionen ausgebreitet hat. Fallweise auch in den "Anklageblock", dort heisst das dann "Korpsgeist".
Deshalb verstehe ich auch nicht warum es ein Problem sein soll auch beim Fall BT nochmal hinzusehen und mögliche entlastende Indizien zu sammeln. Das sollte in einem funktionierenden Rechtsstaat normalerweise kein Problem darstellen.