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Mordfall Charlotte Böhringer

28.934 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

16.04.2019 um 13:21
Zitat von WidmerpoolWidmerpool schrieb:Ist es angesichts des blutrünstigen Geschehens denkbar, dass sich keine biologischen Spuren, kein Blut des Opfers an der Zeitung befunden hätten, wenn Bence die Zeitungen tatsächlich am Tattag vom Tatort mitgenommen hätte? Die Tüte hätte sich ja angeboten, um z.B. die Tatwaffe hinein zu stecken.
What?

Wie soll Blut vom Opfer an die Zeitungen gelangen? :ask: Er hat die Zeitungen doch nicht nach der Tat an sich genommen. Das geschah am folgenden Morgen, als er nachdem er das Rad dampfstrahlerte, mit dem Auto gen Augsburg fuhr, zum Apfelschorlenkauf. :Y:
Zitat von WidmerpoolWidmerpool schrieb:Um die Zeitungen mit der passenden Stadtteilbeilage zu bekommen, hätte Bence übrigens nicht einmal in den Kiosk des Parkhauses gehen müssen.
Man, man, man...er hat angegeben, den einen Stadteil aus einem Kiosk bezogen zu haben, von welchem konnte er nicht sagen und hat seine Geschichte diesbezüglich auch abgeändert.


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Mordfall Charlotte Böhringer

16.04.2019 um 13:21
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Die Argumentation ist auch schwach.
Die Argumentation ist auch deshalb schwach, weil Bence T. bzw. seine Anwälte seit Jahren behaupten, die Zeitungen aus dem Tankstellen-Shop der Parkgarage mitgenommen zu haben. Aber man kann ja immer wieder gerne eine neues Fass aufmachen. :-)


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Mordfall Charlotte Böhringer

16.04.2019 um 13:31
@Interested
Das mit dem Blut kann ja auch deshalb nicht sein, weil er doch nach dem Mord ausgiebig gebadet hat. Erklärungsbad und so. Die Zeitungen haben für diesen Zeitung ein Alibi, die gab es nämlich noch nicht am Mordabend.
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:neues Fass aufmachen
Eine neue Zeitungskiste, um im Bild zu bleiben. Eigentlich derer drei.


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16.04.2019 um 14:08
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Aber man kann ja immer wieder gerne eine neues Fass aufmachen.
Oder jahrelang dasselbe Fass. Immer und immer wieder. Darf man jedoch nicht anprangern, denn dann wird einfach behauptet, dies sei nicht inhalts-, sondern userbezogen. Auf diese Weise lässt sich eine Diskussion regelkonform ad absurdum führen. :note:


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16.04.2019 um 16:35
@falstaff
Danke für den Hinweis, dass die Zeitungen vom folgenden Morgen stammten. Das hatte ich tatsächlich falsch verstanden. Dann spielt das keine Rolle.

Aber die blutige Kleidung muss der Täter gewechselt und sich zumindest notdürftig gereinigt haben. Und da stellt sich angesichts der Möglichkeiten der modernen Forensik (sofern sie in diesem Zusammenhang zur Anwendung kam) schon die Frage, ob ein Wechsel von der bebluteten in saubere Wechselwäsche möglich ist, ohne an dieser geringfügige Kontaktspuren zu hinterlassen.

Eine andere Möglichkeit wäre, dass der Täter mit dem PKW kam und wieder fuhr. Bei einem vorbeifahrenden PKW fällt, schon durch den Unterschied der Lichtverhältnisse zwischen PKW-Innenraum und Aussenraum, die blutige Kleidung weit weniger ins Auge, als bei einem Fahrradfahrer.


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16.04.2019 um 17:53
Zitat von WidmerpoolWidmerpool schrieb:Und die Kleidung, Hände und Gesicht des Täters müssen von Blut geradezu getränkt gewesen sein.
Zitat von WidmerpoolWidmerpool schrieb:Aber die blutige Kleidung muss der Täter gewechselt und sich zumindest notdürftig gereinigt haben.
Warum denn?
Wenn er schwarze Kleidung getragen hat, dann sieht man da gar nichts, schon gar nicht, wenn da jemand mit dem Fahrrad schnell vorbeifährt. An den Händen trug er Handschuhe und das Gesicht wird er auch mit einem Schal abgedeckt haben.


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16.04.2019 um 18:59
Zitat von emzemz schrieb:An den Händen trug er Handschuhe und das Gesicht wird er auch mit einem Schal abgedeckt haben.
Oben im Büro soll er beim Öffnen des Umschlags in dem sich die Testamente befanden aber keine Handschuhe getragen haben.

Oben im Büro wurden überhaupt keine frischen Blutspuren gefunden, weder an den Gegenständen, die herausgerissen wurden, noch auf dem Fussboden. Und Fingerabdrücke Bences wurden an den umgeworfenen und herausgerissenen GEgenständen, wenn ich es richtig verstanden habe, auch nicht gefunden. Er scheint sich also wie ein Phantom bewegt zu haben.

Keine Fingerabdrücke und auch keine Blutspuren , die durch blutige Handschuhe , blutige Hosenbeine oder blutige Schuhsohlen verschleppt hätten werden können, nichts von alledem,

Und als Phantom hätte er sich auf seinem Fahrrad zum Tatort und von diesem zurück in seine Wohnung gebeamt.

Ich frage mich , ob das Gericht selber glaubt, was es in dem Urteilstext dazu geschrieben hat.


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16.04.2019 um 19:01
Zitat von meerminmeermin schrieb:Ich frage mich , ob das Gericht selber glaubt, was es in dem Urteilstext dazu geschrieben hat.
Welche Passagen im Urteil meinst du denn?


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16.04.2019 um 19:10
Zitat von meerminmeermin schrieb:Oben im Büro soll er beim Öffnen des Umschlags in dem sich die Testamente befanden aber keine Handschuhe getragen haben.
Dann wird er sie möglicherweise ausgezogen haben.


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16.04.2019 um 23:44
Ist ja auch recht mühsam, mit Handschuhen eine Umschlag zu öffnen oder sonstige Feinarbeiten zu verrichten.

@meermin

Spuren von BT gab es im Büro schon. Siehe Urteil:
Im durchsuchten Büro des Opfers finden sich Spuren des Angeklagten auf einer auf dem Boden liegenden Klarsichthülle und einer dort liegenden Geldbörse. Auf dem Schreibtisch befinden sich seine Spuren auf dem Umschlag, in dem sich das letztlich gültige Testament befand, als auch auf dem relevanten Testament selbst. Diese Gegenstände haben alle Bezug zur Tag. Entweder wurde sie vom Täter im Rahmen des Tatgeschehens bei der Durchsuchung zu Boden geworfen oder sie haben Bezug zur Nachlassregelung durch das Opfer. Nur an diesen Gegenständen und sonst nirgendwo im Büro befinden sich die Spüren des Angeklagten.



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16.04.2019 um 23:57
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:meermin schrieb:
Ich frage mich , ob das Gericht selber glaubt, was es in dem Urteilstext dazu geschrieben hat.

Welche Passagen im Urteil meinst du denn?
Die Passagen, die für mich wenig glaubhaft sind:
(1.)
Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass die Wegstrecke von der
Parkgarage zur Wohnung des Angeklagten realistischerweise am schnellsten mit
dem Fahrrad in etwa 13 Minuten zurückzulegen ist.
Im Video in den Fängen der Justitz min. 24:15 braucht der Testfahrer gut 15 min.
https://www.youtube.com/watch?v=AAW3RRVhB6Y
(3.)
Den Rückweg musste der Angeklagte spätestens um etwa 19.17 Uhr antreten, so
dass er um 19.34 Uhr wieder in seiner Wohnung telefonieren konnte. Dieser
Zeitpunkt ergibt sich aus einer Gesamtdauer für den einfachen Weg von der
Wohnung des Opfers zur Wohnung des Angeklagten von ca. 17. Minuten. Diese
Dauer setzt sich zusammen aus einer reinen Fahrzeit von ca. 13 Minuten mit
dem Fahrrad sowie geschätzte 4 Minuten Wegezeit von der Wohnung des
Opfers zum Ausgang des Anwesens (S. 100) Baaderstrasse 6 und vom
Hauseingang (…)strasse (…) hinauf zur Wohnung des Angeklagten in den
vierten Stock.

(4.)

Der Angriff auf das Opfer fand bereits vor 19.10 Uhr oder jedenfalls um 19.10
Uhr statt (vgl. oben Teil E.6.b). Selbst bei Annahme der spätesten Angriffszeit –
also 19.10 Uhr – reichte die verbliebene Zeit für den Angeklagten aus, um
seinen Rückweg spätestens um ca. 19.17 Uhr anzutreten. Die Tötung des Opfers
war kein zeitaufwändiger Vorgang, weil ca. 24 Schläge auf den Kopf sehr
schnell gesetzt werden können. Danach begab sich der Täter nur noch ins Büro.
Er riss vor und im Büro ein paar Schubläden heraus, kippte den Stuhl um,
überprüfte das Vorhandensein und den Inhalt des kurz gefassten Testaments,
steckte vier 500 € Scheine ein und verliess die Wohnung wieder. All dies ist
innerhalb ganz weniger Minuten durchführbar. 5-7 Minuten sind dafür allemal
ausreichend.
BT hatte abzüglich der Wegezeit nur 5-7 Minuten Zeit für die Tat. Viel zuwenig für einen Kranken.
..........
(ii.)
Der Angeklagte litt am Tattag an Erkältung und Schnupfen. Seine Verlobte
besorgte ihm aus einer Apotheke diverse rezeptfreie Mittel und kochte ihm eine
Suppe. Aus diesen Umständen kann nicht geschlossen werden, der Angeklagte
sei am 15.05.06 körperlich nicht in der Lage gewesen, die Tat zu begehen. Die
Beschwerden waren nicht sehr gravierend, da der Angeklagte nicht einmal einen
Arzt aufsuchte und am Folgetag auch nicht krank wirkte.
Am Tattag war BT krank, also physisch geschwächt, die Behauptung vom Gericht, die Beschwerden seinen nicht so gravierend gewesen, da er am nächsten Tag fit wirkte ist für mich nicht plausibel.


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17.04.2019 um 06:24
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:BT hatte abzüglich der Wegezeit nur 5-7 Minuten Zeit für die Tat. Viel zuwenig für einen Kranken.
Ja, im schlechtesten Fall hatte er 5-7 Minuten Zeit. Im besten Fall hatte er 55 Minuten Zeit.
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Am Tattag war BT krank, also physisch geschwächt, die Behauptung vom Gericht, die Beschwerden seinen nicht so gravierend gewesen, da er am nächsten Tag fit wirkte ist für mich nicht plausibel.
Bence war am Samstag unterwegs, am Sonntag unterwegs und am Dienstag unterwegs. Am Dienstag wusch er sogar noch ein Fahrrad und unternahm eine Fahrt nach Augsburg und arbeitete in der Parkgarage.
Die Krankheit dürfte am Montag somit nicht sehr ausgeprägt gewesen sein.


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17.04.2019 um 10:00
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Den Rückweg musste der Angeklagte spätestens um etwa 19.17 Uhr antreten, so
dass er um 19.34 Uhr wieder in seiner Wohnung telefonieren konnte. Dieser
Zeitpunkt ergibt sich aus einer Gesamtdauer für den einfachen Weg von der
Wohnung des Opfers zur Wohnung des Angeklagten von ca. 17. Minuten. Diese
Dauer setzt sich zusammen aus einer reinen Fahrzeit von ca. 13 Minuten mit
dem Fahrrad sowie geschätzte 4 Minuten Wegezeit von der Wohnung des
Opfers zum Ausgang des Anwesens (S. 100) Baaderstrasse 6 und vom
Hauseingang (…)strasse (…) hinauf zur Wohnung des Angeklagten in den
vierten Stock.
Es fehlen Angaben zum Entsorgen schmutziger Kleidung und der Tatwaffe. In der Wohnung Bence Toths wurden später keine Spuren der Tat gefunden, keine Spuren an Kleidungsstücken und auch kein Blut des Opfers.Konnte eine blutige Tat wie der Mord an Charlotte Böhringer vonstatten gehen ohne dass der Täter selber in Blut trat bzw. Blutspritzer seine eigene Kleidung beschmutzten?
Ein eventueller Kleider- und Schuhwechsel hätte ebenfalls Zeit in Anspruch genommen und es würde dann die Wegezeit zum im Parkhaus abgestellten Fahrzeug fehlen.

Allerdings wurden im Auto Bence Toths keinerlei Spuren gefunden und auch oben im Büro fehlten entsprechende Blutspuren, obwohl der Täter dort regelrecht gewütet zu haben scheint und ein Handschuhwechsel stattgefunden haben müsste.

Für mich hören sich die oben von Rosenmontag zitierten Passagen des Urteil völlig konstruiert an.

Meiner Ansicht nach, sprechen die Spuren in der Böhringer Wohnung für die Anwesenheit zweier Täter, einer der sich unten mit dem Opfer beschäftigte und es tötete , ein anderer, der gleichzeitig die Wohnung durchsuchte, zunächst oben im Büro, wo auf der Suche nach einem ganz bestimmten Gegenstand bzw. einem bestimmten Dokument viel Verwüstung angerichtet wurde, dann vielleicht auch noch unten, falls das noch nötig war. Ich gehe mittlerweile davon aus, dass sich irgendetwas in der Wohnung von Frau Böhringer befand, dass für den bzw. die Täter von grossem Wert war . Frau Böhrigner könnte etwas für eine Dritte Person aufgehoben bzw. verwahrt haben, etwas von dem jemand erfuhr und es sich zurückholen wollte.
Ich denke dabei an irgendeine Form von "Schwarzgeld" generiert von Dritten Personen, die zum weiteren Umfeld bzw, zum Umfeld einer Person aus ihrem Freundeskreis gehört haben könnte.


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Mordfall Charlotte Böhringer

17.04.2019 um 10:35
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Ja, im schlechtesten Fall hatte er 5-7 Minuten Zeit. Im besten Fall hatte er 55 Minuten Zeit.
Das stimmt so nicht, die 55 min sind rein rechnerischer Natur und sind in Bezug auf das letzte Lebenszeichen von Frau B.
(Telefonat 18:15). Das Frau B. am Tattag eine Verabredung getroffen hat, konnte BT nicht wissen.

Das Urteil basiert darauf, dass BT die Gewohnheiten von Frau B. kannte.
Er wusste
aufgrund der Kenntnis ihrer Gewohnheiten, dass Charlotte Böhringer um etwa
19.00 Uhr ihre Wohnung verlassen würde, um, was sie montags regelmässig zu
tun pflegte, einen Stammtisch in der Gaststätte … aufzusuchen.
Der Umstand, dass das Opfer zum Montagsstammtisch im (…) regelmässig erst
gegen 19.30 Uhr gekommen ist und damit grundsätzlich etwas später als die
übrigen Stammtischmitglieder, hat für den Tattag keine Bedeutung.
Gewöhnlich ist Frau B etwas nach 19 Uhr zu ihrem Stammtisch aufgebrochen. BT hätte also damit rechnen müssen, das CB zwischen 19.10 und 19.23 ihre Wohnungstür öffnet.

So bleiben für die Tat wirklich nur 5-7 min. Wobei ich bezweifele, dass es möglich ist wie es das Gericht vorgerechnet hat in 17 min. Die Fahrstrecke mit dem Fahrrad zu bewältigen , das Fahrrad an und abschließen und 2x Treppen zu laufen, die in den 4. Stock führen.
4 min reichen sollen, um das Fahrrad an und abschließen und 2x Treppen , die in den 4. Stock führen , zu laufen sind reine Spekulation und ich vermute, dass es länger dauert. So bleiben zum Ausführen der Tat mMn. deutlich weniger als 5 min. Das ist unrealistisch, dass BT in dieser Zeit seine Tante getötet haben soll, das Büro durchwühlt, das Testament gelesen, und sich umgezogen haben soll.

Da das Gericht davon ausging, der Täter hätte Frau B. aufgelauert, hätte mMn BT als Täter ausgeschlossen werden müssen. Da passt etwas nicht zusammen.
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Bence war am Samstag unterwegs, am Sonntag unterwegs und am Dienstag unterwegs. Am Dienstag wusch er sogar noch ein Fahrrad und unternahm eine Fahrt nach Augsburg und arbeitete in der Parkgarage.
Die Krankheit dürfte am Montag somit nicht sehr ausgeprägt gewesen sein.
das lässt sich so nicht schlussfolgern, da Erkältunskrankeiten wellenförmig verlaufen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

17.04.2019 um 10:50
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:das lässt sich so nicht schlussfolgern, da Erkältunskrankeiten wellenförmig verlaufen.
Es gab aber bei Bence T. keine Wellen, sondern er war nur am Montag angeblich krank. Und ich weiss, wie Erkältungskrankheiten sind, bei mir verlaufen sie nicht wellenförmig. :-)
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Da das Gericht davon ausging, der Täter hätte Frau B. aufgelauert, hätte mMn BT als Täter ausgeschlossen werden müssen. Da passt etwas nicht zusammen.
Es muss nicht alles richtig sein, was das Gericht annimmt. Bence T. kann CB auch um 18.15 Uhr aufgelauert haben, als sie ev. noch kurz nach draussen ging.
Abgesehen davon, dass ich auch nicht davon ausgehe, dass der Täter ihr aufgelauert hat, aber das schliesst eben die Täterschaft von Bence T. nicht aus.


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17.04.2019 um 11:57
@Mark_Smith
Vielleicht war es ja auch eine Art anaphylaktischer Schock. Schließlich wurde es um den Zeitraum tagsüber schon sehr warm. Somit könnten die Symptome auf eine Anaphylaxie zurückzuführen sein. Da wäre eine Antihistaminikum sinnvoller gewesen, als ein Erkältungsbad
Somit wäre auch einer verräterische Niesattacke vorgebeugt worden.


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17.04.2019 um 13:49
Zitat von meerminmeermin schrieb:ein anderer, der gleichzeitig die Wohnung durchsuchte, zunächst oben im Büro, wo auf der Suche nach einem ganz bestimmten Gegenstand bzw. einem bestimmten Dokument viel Verwüstung angerichtet wurde
Du hast vergessen: "und wo bei dieser Gelegenheit auch die Spuren von BT auf dem Testament, auf der Klarsichthülle und auf der Geldbörse angebracht wurden, um den Verdacht auf BT zu lenken."


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17.04.2019 um 13:56
@Andante
Ja, genau... und gleichzeitig wurde eine Datierung der DNS-Spuren angebracht, damit man sie, in Unterschied zu der DNS-Spur am Glas, eindeutig dem Tattag zuordnen konnte... ;-)


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Mordfall Charlotte Böhringer

17.04.2019 um 14:34
@meermin


Danke für diesen Beitrag.
Genau das meinte ich - die Mailboxnachrichten waren bereits gelöscht und konnten nicht mehr rekonstruiert werden.

Weiter entspringt das besagte Bargeldvermögen in der Privatwohnung nicht der Phantasie einer Journalistin, sondern war laut Befragungen des Freundeskreises der Getöteten und deren Familienangehörigen durchaus vorhanden.
(Auch die Verteidigerseite ermittelt nämlich genau.)
Die Getötete hatte größere Summen Bargeld bei sich privat gerne zur freien Verfügung.

Sie war durchaus zuweilen sehr großzügig und verschenkte auch ab und an Geldbeträge.

Viele der Indizien können daher komplett unterschiedlich ausgelegt werden.


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Mordfall Charlotte Böhringer

17.04.2019 um 14:42
Zitat von miotimmiotim schrieb:Genau das meinte ich - die Mailboxnachrichten waren bereits gelöscht und konnten nicht mehr rekonstruiert werden.
Da gibt es aber unterschiedliche Aussagen. Das Wiederaufnahmegericht, das sich mit diesem Vorwurf beschäftigt hat, kommt zu einer anderen Sichtweise.
Zitat von miotimmiotim schrieb:Weiter entspringt das besagte Bargeldvermögen in der Privatwohnung nicht der Phantasie einer Journalistin, sondern war laut Befragungen des Freundeskreises der Getöteten und deren Familienangehörigen durchaus vorhanden.
Nur gibt es keine Zeugenaussagen, die das in der Hauptverhandlung bestätigen würden und auch die Verteidigung hat nichts so eingebracht. Stellt sich nur die Frage, weshalb nicht. Das wollte offenbar niemand bezeugen vor Gericht. :-)


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