Mordfall Charlotte Böhringer
12.03.2019 um 17:21Gesetze sind Auslegungssache.
Es ist allgemein anerkannt, dass Normen und Sachverhalte interpretationsfähig sind. Der eine Richter sieht die Beweislage für einen Haftbefehl als nicht ausreichend an, der andere Richter unterschreibt. Der eine sieht die Schuld als gegeben an, der andere nicht. Das ist ganz normaler Bestandteil des rechtsstaatlichen Procederes und nicht außerhalb der Bindung an Recht und Gesetz.
Der Rechtsstaat verbietet auch keine regionalen Unterschiede und Mentalitäten. Die bilden sich heraus. Richter entscheiden unabhängig aber sind nicht unbeeinflusst von allem Möglichen. Warum sind die Strafaussprüche in Oberbayern im Schnitt rund 25% höher als im Bundesdurchschnitt? Weil die Straftäter dort brutaler sind?
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/wo-deutschlands-strengste-richter-sitzen-a-1230399.html
§ 257c StPO spricht jedenfalls von einer "Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten". Nicht von einem "Deal". Die dort genannten materiellen Voraussetzungen (inkl. Geständnis) sind auch auf eine Verständigung zwischen StA und Beschuldigten übertragbar, wobei freilich die Bindungswirkung nicht gegeben ist. Das Legalitätsprinzip verbietet eine Verständigung auf vorgerichtlicher Ebene nicht. Es setzt den (engen) Rahmen einer solchen Abrede. Mord als Totschlag zu werten, weil es vielleicht unter Einbeziehung eines Geständnisses einer gewesen sein kann, das ist nicht rechtswidrig.
Es ist allgemein anerkannt, dass Normen und Sachverhalte interpretationsfähig sind. Der eine Richter sieht die Beweislage für einen Haftbefehl als nicht ausreichend an, der andere Richter unterschreibt. Der eine sieht die Schuld als gegeben an, der andere nicht. Das ist ganz normaler Bestandteil des rechtsstaatlichen Procederes und nicht außerhalb der Bindung an Recht und Gesetz.
Der Rechtsstaat verbietet auch keine regionalen Unterschiede und Mentalitäten. Die bilden sich heraus. Richter entscheiden unabhängig aber sind nicht unbeeinflusst von allem Möglichen. Warum sind die Strafaussprüche in Oberbayern im Schnitt rund 25% höher als im Bundesdurchschnitt? Weil die Straftäter dort brutaler sind?
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/wo-deutschlands-strengste-richter-sitzen-a-1230399.html
§ 257c StPO spricht jedenfalls von einer "Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten". Nicht von einem "Deal". Die dort genannten materiellen Voraussetzungen (inkl. Geständnis) sind auch auf eine Verständigung zwischen StA und Beschuldigten übertragbar, wobei freilich die Bindungswirkung nicht gegeben ist. Das Legalitätsprinzip verbietet eine Verständigung auf vorgerichtlicher Ebene nicht. Es setzt den (engen) Rahmen einer solchen Abrede. Mord als Totschlag zu werten, weil es vielleicht unter Einbeziehung eines Geständnisses einer gewesen sein kann, das ist nicht rechtswidrig.