Mordfall Charlotte Böhringer
13.03.2019 um 15:49Seps13 schrieb:Es handelt sich also lediglich um eine andere Interpretation:Eine interessante Sicht von Dir.
Die Spuren, die damals als Handschuhspuren gewertet wurden, werden jetzt anders interpretiert. Das reicht nicht.
Die Blutspitzer sind immer noch an derselben Stelle, sie werden nur in Bezug auf den ersten Angriff anders ausgelegt. Das reicht nicht.
Die DNA-Analyse ist immer noch die gleiche, sie wird nur mit anderer Wahrscheinlichkeit ausgewertet. Das reicht nicht.
Die Fakten, die den Todeszeitpunkt eingrenzen werden anders bewertet / berechnet mit dem Ergebnis der Verschiebung des möglichen Zeitfensters. Auch das reicht nicht.
Mal unabhängig davon, ob es für ein Wiederaufnahmeverfahren reicht oder nicht.
Das Gericht hat festgestellt, es seien Handschuhspuren und nun sieht es so aus als seien es keine.
Erstes zweifelhaftes Ergebnis!
Das Gericht unterstellt einen Tatablauf überfallartig an der Tür beginnend.
Die objektiven Spuren von Blutspritzern passen nicht zu dem vom Gericht angenommenen Tatablauf.
Zweites zweifelhaftes Ergebnis.
Die DNA Spuren die entscheidend zur Verurteilung beigetragen haben, können von Verwandten verursacht worden sein, wurden aber BT zugerechnet.
Drittes zweifelhaftes Ergebnis!
Ich persönlich finde es problematisch DNA Spuren von jemandem der bei CB Ein und Aus ging als Beweis anzuführen, weil niemand sicher sagen kann wann diese Spuren entstanden sind.
Wie wenig ist nötig, um jemanden zu verurteilen?