Andante schrieb:Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass der Antrag begründet ist, ordnet es durch Beschluss die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Erneuerung der Hauptverhandlung an.
Ich kann mir vorstellen, dass der WA-Antrag gar nicht zulässig sein wird, eben weil keine neuen Beweise vorliegen, sondern „nur“ weitere Sachverständige mit anderer Meinung eingebracht werden, die nun mal nicht zwangsläufig ein neues Beweismittel im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO sind.
Es geht um den Todeszeitpunkt, die DNA-, die Handschuh- und Blutspritzer-Spuren. Mehr ist momentan meines Wissens nicht bekannt.
Alle diese Aspekte wurden bereits ausgiebig durch entsprechende Fachgutachten und anschließend im Urteil gewürdigt. Insofern liegt hier zunächst mal gar kein neues Beweismittel vor. Überlegene Forschungsmittel sind auch nicht zu erkennen. Unzureichende Sachkunde möchte ich bezweifeln, ebenso unzutreffende tatsächliche Grundlagen und auch neue Anknüpfungspunkte werden, soweit erkennbar, nicht vorgetragen.
Es handelt sich also lediglich um eine andere Interpretation:
Die Spuren, die damals als Handschuhspuren gewertet wurden, werden jetzt anders interpretiert. Das reicht nicht.
Die Blutspitzer sind immer noch an derselben Stelle, sie werden nur in Bezug auf den ersten Angriff anders ausgelegt. Das reicht nicht.
Die DNA-Analyse ist immer noch die gleiche, sie wird nur mit anderer Wahrscheinlichkeit ausgewertet. Das reicht nicht.
Die Fakten, die den Todeszeitpunkt eingrenzen werden anders bewertet / berechnet mit dem Ergebnis der Verschiebung des möglichen Zeitfensters. Auch das reicht nicht.
Selbst wenn Novität doch zu bejahen wäre, fehlt es immer noch an der Geeignetheit der Beweise zum Freispruch oder zur milderen Bestrafung. Hierfür wird bekanntermaßen von Petermann ein alternatives Tathergangskonstrukt mit einem bereits in der Wohnung anwesenden Täter herangezogen, dass aber insgesamt in meinen Augen nicht sehr wahrscheinlich ist.
Ich sehe ehrlich gesagt nicht allzu viel Chancen. Wenn Strate bei Darsow erfolgreich sein sollte, überlege ich's mir nochmal, ansonsten sehe ich einen parallelen Verlauf.