Deus_Ex_Machin schrieb:Richtig ist hingegen: Das Gericht muss und kann auch oft auch gar nicht bis ins kleinste Detail exakt rekonstruieren, wie die Tat im Einzelnen vonstattenging. Es muss lediglich anhand von Beweisen oder einer ihnen gleichstehenden Indizienkette zur Überzeugung gelangen, dass der Angeklagte die Tat begangen hat.
In der Tat.
Wenn allerdings das Gericht - ähnlich wie im Fall Darsow - in seinem Urteil im Sachverhalt eine Tat (im Indikativ) exakt und in allen Details beschreibt, weil sich diese nach Überzeugung des Gerichts so zugetragen haben muss, dann kann das ein Problem sein, wenn sich diese Details eigentlich nicht rekonstruieren lassen.
Vorteil für das Gericht: Die Revisionsfestigkeit des Urteils. Der BGH ist glücklich (siehe zu dessen
Fehlerkultur) Nachteil: Werden diese Details mit guten Gründen bezweifelt oder gar widerlegt, dann kann man immer die ganze Konstruktion in Frage stellen.
Hier könnte es beispielsweise so sein, dass auch ohne Handschuhe eine heimtückische Tat vorliegt. Natürlich. Ob und wie diese dann zu beweisen wäre, würde einer alternativen Beweiswürdigung obliegen. Baut allerdings das Gericht seine gesamte Argumentation auf diesem Detail auf, dann wird es schwierig. Meiner Ansicht nach sollten Gerichte deshalb stärker abgrenzen, was sie als Kern eines Tatgeschehens für bewiesen halten und welche Annahmen sie aufgrund von Wahrscheinlichkeiten getroffen haben.
Exkurs: Im Falle Darsow wäre der olle Schalldämpfer viel unproblematischer, wenn das Gericht zu seiner Überzeugung festgestellt hätte: "Eine PVC-Flasche mit Bauschaum oder eine andere schalldämpfende Einrichtung, die geeignet ist, die aufgefunden Spuren am Tatort zu verursachen. Der Täter kann die Anleitung auf der Webseite abgeändert haben, weil er sie seinen Anforderungen gemäß modifiziert hat". Da würde ich mir von deutschen Strafgerichten in Indizienurteilen mehr Naturwissenschaftlichkeit und Exaktheit wünschen. Diese Sachverhalte nach dem Motto "Wie ich mir die Tat vorstelle" eröffnen gerade in der uninformierten Öffentlichkeit den Eindruck von Willkürlichkeit.
Wir sind uns einig, dass die in den wenigsten dieser Fälle gegeben ist.