Andante schrieb:Übrigens ist eine Kontamination im Labor gar nicht mal so unwahrscheinlich.
Eine Kontamination im Labor wurde vom Labor
ausgeschlossen. Das stand damals in mehreren Zeitungsberichten.
Negus schrieb:Das ist im Urteil nicht „überzeugend“ dargelegt. Wenn sich der Unbekannte 20 Jahres nach der UH-Tat in der Wohnung von CB befand, dann kann ein Zusammenhang nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass die Spur nicht vom Tattag stammt oder nicht im Flur gesichert wurde. Der Zusammenhang ist ein relativer Begriff in Abhängigkeit von der Entfernung zum UH-Tatort und zur UH-Tatzeit. Insoweit war der Unbekannt sehr nah am CB-Tatort und -Tatzeit.
So sieht es aus. Das Gericht kann einen Zusammenhang garnicht mit absoluter Sicherheit ausschließen. Wie soll das auch gehen? Es kann höchstens annehmen das ein Zusammanhang fernliegend ist, weil man die DNA vom Glas nicht an Frau Böhringer oder im Flur festgestellt habe. Aber selbst dann kann es einen inhaltlichen Zusammenhang geben, der dem Gericht nur nicht bekannt sein kann.
Andante schrieb:Interessant wäre auch, wie das Gericht, das im Jahre 2010 den Täter im Fall Herrmann (ebenfalls ein angebliches Justizopfer) verurteilt hat, die Frage mit der DNA angesehen hat. Leider ist das dortige Urteil, anders als im Fall Böhringer, bisher nicht allgemein zugänglich. Es sieht aber so aus, als habe auch diese Strafkammer der Frage keine besondere Bedeutung beigemessen.
Das Böhringer Urteil befasst sich lang und breit damit das DNA in der Kiste - aufgrund der Feuchtigkeit - keine gute Überlebenschance hatte. Dabei wird immer übersehen das in der Kiste vom Fall Herrmann sehr wohl DNA gefunden wurde. Und zwar nicht nur von Ursula Herrmann, sondern auch von verschiedenen Frauen und Männern, die nicht zu den Ermittlern gehörten. Demzufolge kann auch die DNA an der Schraube (Schraubgewinde) natürlich gut überlebt haben. Warum nicht? Das ist auch der Fall wenn die Schraube eingepinselt und abgeformt wurde.
Keine der in der Kiste gefundenen DNA passte übrigens zu Herrn Mazurek. Auch kein gefundenes Haar passte zu Mazurek, obwohl dieser aussieht wie ein halber Bär und sicherlich viele Haare verliert
;)Und nochwas: Ein Glas mit DNA,
ohne Fingerabdrücke, liegt ganz hinten links in der Spülmaschine. Wäre es möglich das der Täter es vielleicht selbst dort hineingelegt hat? Wie kann es überhaupt sein, dass das Glas keine Fingerabdrücke aufweist? Wurde es vielleicht abgewischt damit eben diese Abdrücke verschwinden? Sollte die Maschine mögliche DNA Reste vernichten?
Aus dem Urteil:
Auf dem geschliffenen Wasserglas (Glas 6) sei ein DNA-Muster festgestellt worden, welches mit keiner der vorliegenden Vergleichsmuster identisch sei (vgl. oben Teil E.9.m.i.3).
Wären nicht auch andere Gläser kontaminiert gewesen, wenn es zu einer Verunreinigung kam?
Und warum hat sich niemand gemeldet der dieses Glas (Glas 6) benutzt hat. Für die anderen Gläser gab es ja wohl eine Zuordnung von Personen.