Mordfall Charlotte Böhringer
04.07.2019 um 11:04emz schrieb:Selbst wenn man die Spur an dem Glas einer Person zuordnen könnte, so bedeutet das nicht, dass BT deshalb freigesprochen würde. Denn damit hätte man dieser anderen Person noch lange nicht eine Täterschaft bewiesen, sondern lediglich eine Anwesenheit in der Wohnung, während eines nicht näher einzugrenzenden Zeitraumes.So ist es. Im Ursula Herrmann Thread hatte ich dazu das noch geschrieben:
Damit wir uns nicht falsch verstehen, solange die Spur nicht zugeornet werden kann ist folgendes möglich:Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre (Seite 205) (Beitrag von JosephConrad)
1. die DNA Spur ist eine Trugspur im Fall Hermann und eine Trugspur im Fall Böhringer
2. die DNA Spur ist eine Trugspur im Fall Herrmann und gehört einem Unschuldigen im Fall Böhringer
3. die DNA Spur ist eine Trugspur im Fall Herrmann und gehört einem Täter im Fall Böhringer
4. die DNA Spur gehört einem Unschuldigen im Fall Herrmann und ist eine Trugspur Fall Böhringer
5. die DNA Spur gehört einem Täter im Fall Herrmann und ist eine Trugspur Fall Böhringer
6. die DNA Spur gehört einem Unschuldigen im Fall Herrmann und einem Unschuldigen im Fall Böhringer
7. die DNA Spur gehört einem Unschluldigen im Fall Herrmann und einem Täter im Fall Böhringer
8. die DNA Spur gehört einem Täter im Fall Herrmann und einem Täter im Fall Böhringer
Aber da braucht man eben Input um das ermitteln zu können. Das Gericht im Fall Böhringer hielt Variante 1 für die wahrscheinlichste. Jeder kann sich seine eigene Meinung bilden. Für mich wäre Variante 8 die gruseligste.
Ob beide DNA Spuren "echt" sind, ließe sich bekanntlich durch eine Altersbestimmung mit Hilfe der beiden DNA Spuren herausfinden. Der Mann ist ja zwischen beiden Taten mehrere Jahrzehnte gealtert. Das ist aber leider in Deutschland verboten.