Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Mordfall Charlotte Böhringer

28.934 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

05.07.2019 um 09:23
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:anwesend
@falstaff
So wie ich es verstanden habe, gab es Zeugen die das bestätigten und das Opfer war sich im Nachhinein auch nicht mehr sicher gewesen.
@Venice2009
So war es auch. Wenn die Zeugen damals die Anklage bestätigt hätten, wäre das für mich ohne Frage eine Tatsache gewesen, die die Anklage bestätigt hätte.

Deswegen: Fehlurteile sind möglich.


2x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

05.07.2019 um 09:33
Zitat von JaneDoe-01JaneDoe-01 schrieb:So war es auch. Wenn die Zeugen damals die Anklage bestätigt hätten, wäre das für mich ohne Frage eine Tatsache gewesen, die die Anklage bestätigt hätte.

Deswegen: Fehlurteile sind möglich.
War das wieder so ein Fall in dem sich die Zeugen hinterher vor Gericht falsch verstanden fühlten?

Ansonsten gilt natürlich, dass bei allen menschlichen Entscheidungen Irrtümer nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich sind. Das gilt für Gerichtsverfahren, insbesondere aber auch für Urteile die sich Menschen selbst bilden - insofern trifft das eben auch auf deine Überzeugung zu, dass dein Bekannter unschuldig sei: Auch das kann ein "Fehlurteil" sein. Und gegen die Grundlage deiner Überzeugung die ja hauptsächlich in deiner vermeintlich intimen Bekanntheit besteht, ließen sich auch zahlreiche private "Fehlurteile" anführen.

Der Unterschied zwischen Gerichts- und Alltagsurteilen ist, dass für das Zustandekommen von Gerichtsurteilen wesentlich strengere Kriterien gelten, als für die Alltagsurteile die sich jeder von uns täglich bildet. Daher bin ich gegenüber Alltagsurteilen in der Regel skeptischer, als gegenüber Gerichtsurteilen.


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

05.07.2019 um 10:06
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Es ist auch nicht so, dass sich lediglich Personen für ihn einsetzen, die keine Ahnung von unserem Rechtsystem haben, oder das Urteil nicht kennen.
Das ist halt die Frage, inwieweit man sich, ohne selber das Urteil gelesen zu haben, Kampagnen anschließt, die von Angehörigen und/oder Verteidigern eines Verurteilten gefahren werden, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen. Es gibt da sehr medienwirksame Darstellungen eines Verurteilten als „Justizopfer“. Gerade im Fall BT fehlt es nicht an finanziellen Mitteln, öffentliche Aufmerksamkeit zu erreichen.

Andere, die ebenfalls ein WAV erstreben, haben da weitaus weniger Möglichkeiten. Auf der HP von RA Strate, der in den WA-Antrag von BT eingebunden war und auch im bei allmy diskutierten Fall Darsow Verfasser des WA-Antrages ist, kann man vom Fall Sabolic lesen, in dem RA Strate ebenfalls einen WA-Antrag gestellt hat. Offenbar hat aber, aus welchen Gründen auch immer, der Verurteilte S. keine Unterstützer, denn bisher geistert er nicht als „Justizopfer“ durch die Medien, obwohl es da um ein angeblich falsches Brandgutachten geht, also um eine durchaus zumindest am Rande doch pressetaugliche Angelegenheit.

Ob alle, die sich selber als Justizopfer bezeichnen, wirklich welche sind, darf man bezweifeln. Nicht jeder, der behauptet, unschuldig zu sein, ist es auch. Und nicht immer hat sich das Gericht geirrt und nicht immer liegen Unterstützer richtig. Deren Argumente sind bei genauerer Prüfung eben oft doch nicht so durchschlagend.

Wie @Seps13 dazu so schön ausgeführt hat:
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Auf jeden Fall wird der Verteidigung und den Unterstützern alles ungeprüft geglaubt, denn das sind kompetente und erfahrene Menschen. Für diese gilt die Irrtumsvermutung grundsätzlich nicht.



melden

Mordfall Charlotte Böhringer

05.07.2019 um 11:03
Nachtrag:

Es scheint manchen als Begründung dafür, dass ein Urteil ein Fehlurteil ist, auszureichen, dass Allgemeinplätze verkündet werden wie „Gerichte können sich irren“.

Natürlich können sich Gerichte irren, das bestreitet niemand. Das ist aber gar nicht die Frage. Die Frage ist, ob, und wenn ja, wo, sich das Gericht IM KONKRETEN FALL geirrt hat, wie und wo weiter hätte ermitteln werden müssen etc.

Wenn also im Fall Böhringer bemängelt wird, dass das Gericht bezgl. der sog. Spur-Spur (über das hinaus, was es dazu alles bereits zur Aufklärung getan hat!) weiter hätte aufklären müssen, erwarte ich von Urteilskritikern endlich mal konkrete Vorschläge, was noch alles hätte unternommen werden sollen. Nur zu erklären, dass das, was unternommen wurde, nicht reicht, ist wenig überzeugend.


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

05.07.2019 um 11:10
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es scheint manchen als Begründung dafür, dass ein Urteil ein Fehlurteil ist, auszureichen, dass Allgemeinplätze verkündet werden wie „Gerichte können sich irren“.

Natürlich können sich Gerichte irren, das bestreitet niemand. Das ist aber gar nicht die Frage. Die Frage ist, ob, und wenn ja, wo, sich das Gericht IM KONKRETEN FALL geirrt hat, wie und wo weiter hätte ermitteln werden müssen etc.
Diese Argumentation erinnert an die von Hypochondern, die bei den geringsten Halsschmerzen davon ausgehen sie hätten Krebs, einfach weil sie wissen dass Krebs vorkommt. Anhand dieses Beispieles lässt sich auch gut der logische Fehler nachvollziehen, der dabei gemacht wird: Dass sich eine Krebskrankheit in Halsschmerzen äußern kann, heißt noch nicht dass alle Halsschmerzen auf eine Krebskrankheit hindeuten.


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

05.07.2019 um 11:20
Zitat von JaneDoe-01JaneDoe-01 schrieb:Ja in diesem Fall kann ich absolut sicher sein. Ich kenne denjenigen schon mein Leben lang. Der BZA wurde ebenfalls verlesen in der Verhandlung.
Du bist also Leumundszeuge? Kannst die Hand für den Bekannten ins Feuer legen usw.?

Hat aber nunmal keine Aussagekraft. Bisher meine ich auch, dass Du hier schlicht Unfug erzählst. Deine Angaben sind dermaßen dürftig, dass es mir ausgedacht erscheint.
Zitat von JaneDoe-01JaneDoe-01 schrieb:So war es auch. Wenn die Zeugen damals die Anklage bestätigt hätten, wäre das für mich ohne Frage eine Tatsache gewesen, die die Anklage bestätigt hätte.

Deswegen: Fehlurteile sind möglich.
Du schilderst hier kein "Fehlurteil" sondern Rechtsbeugung im Amt.

Für mich ein weiterer Hinweis darauf, dass Du hier eine erfundene Geschichte zum Besten gibst.


2x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

05.07.2019 um 11:30
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Der Unterschied zwischen Gerichts- und Alltagsurteilen ist, dass für das Zustandekommen von Gerichtsurteilen wesentlich strengere Kriterien gelten, als für die Alltagsurteile die sich jeder von uns täglich bildet. Daher bin ich gegenüber Alltagsurteilen in der Regel skeptischer, als gegenüber Gerichtsurteilen
Grundsätzlich besteht natürlich ein Unterschied zwischen dem subjektivem Alltagsurteil und dem Gerichtsurteil. Und ich mag auch nicht bestreiten, dass im subjektiven Rechtsempfinden auch emotionale Aspekte einfliessen können. Bei dem von mir geschilderten Fall ist es allerdings nicht so. An dieser Stelle mag ich da auch garnicht weiter drauf eingehen, weil es zu sehr off-topic ist. Meine Schilderung war eine knappe Zusammenfassung der Umstände meines Bekannten. Wäre sonst zu sehr off-topic.

Aber um diesen emotionalen Aspekt aufzugreifen: Der könnte auch im Fall Böhringer eine Rolle gespielt haben. Mal unabhängig davon ob BT schuldig ist, hat er dennoch durch seine Darstellungen und Unwahrheiten erheblich zu dem Urteil beigetragen. Trotz aller gebotenen Neutralität des Gerichts, sind auch Richter und Schöffen nicht davor gefeit einen Fall, in dem der Angeklagte offensichtlich gelogen hat, mit persönlichen Emotionen zu beurteilen (was nicht heissen soll, dass das Urteil nur aus dem Bauch heraus gefällt wurde). Da hat BT leider selber zu beigetragen.


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

05.07.2019 um 11:34
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Deine Angaben sind dermaßen dürftig, dass es mir ausgedacht erscheint.
Vor allem fehlt immer noch der Fortgang der Geschichte. Also was der Verurteilte im nächsten Schritt unternommen hat. Ist er in Berufung oder in Revision gegangen? Wie hat da das Gericht geurteilt? Sicher mag man das als OT einstufen, aber nun ist das Thema schon so weit fortgeschritten, dass man es auch abschließen sollte.


4x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

05.07.2019 um 11:34
Zitat von JaneDoe-01JaneDoe-01 schrieb:Aber um diesen emotionalen Aspekt aufzugreifen: Der könnte auch im Fall Böhringer eine Rolle gespielt haben. Mal unabhängig davon ob BT schuldig ist, hat er dennoch durch seine Darstellungen und Unwahrheiten erheblich zu dem Urteil beigetragen.
Dem stimme ich absolut zu - allerdings hat er sich das vollkommen selbst zuzuschreiben.


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

05.07.2019 um 11:35
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Hat aber nunmal keine Aussagekraft. Bisher meine ich auch, dass Du hier schlicht Unfug erzählst. Deine Angaben sind dermaßen dürftig, dass es mir ausgedacht erscheint.
Ich muss mich vor dir nicht legitimieren. Wenn dich die Umstände und die genaue Tat meines Bekannten interessieren, bin ich gerne bereit dir alles haarklein per PN zu schildern. Wenn es dich nicht interessiert gilt auch für dich was du von anderen forderst: Bilde dir kein Urteil wenn du keine Ahnung hast.


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

05.07.2019 um 11:42
Zitat von emzemz schrieb:Vor allem fehlt immer noch der Fortgang der Geschichte. Also was der Verurteilte im nächsten Schritt unternommen hat. Ist er in Berufung oder in Revision gegangen? Wie hat da das Gericht geurteilt? Sicher mag man das als OT einstufen, aber nun ist das Thema schon so weit fortgeschritten, dass man es auch abschließen sollte.
Er hat damals Revision eingelegt. Sein Anwalt hatte gemeint, dass Berufung wenig Sinn machen würde, weil keine weiteren Zeugen und Beweise vorliegen würden. Wie @Lichtenberg aber erläutert hat, wären die nicht nötig gewesen für eine Berufung. Damals wusste mein Bekannter es nicht besser und hat der Einschätzung des Anwalts vertraut. Gut möglich, dass dieser die Möglichkeiten einfach anders eingeschätzt hat.
Jedenfalls würde das Urteil rechtskräftig, da die Revision verworfen wurde.
@Lichtenberg
Wenn du übrigens mal etwas weniger aufgeregt wärst, hätte ich auch mehr Interesse deinen Schlussfolgerungen zu folgen. Man muss nicht immer gleich pampig werden.


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

05.07.2019 um 12:25
Zitat von JaneDoe-01JaneDoe-01 schrieb:Sein Anwalt hatte gemeint, dass Berufung wenig Sinn machen würde, weil keine weiteren Zeugen und Beweise vorliegen würden. Wie @Lichtenberg aber erläutert hat, wären die nicht nötig gewesen für eine Berufung. Damals wusste mein Bekannter es nicht besser und hat der Einschätzung des Anwalts vertraut.
Selbstverständlich hat auch der Strafverteidiger Fehler gemacht. Das sind die klassischen Erfahrungsberichte wenn es darum geht zu "belegen", dass Gerichte Fehler machen und natürlich der Angekalgte vollkommen zu unrecht verurteilt wurde.

In aller Regel beginnen solche Geschichten damit, dass ein Bekannter, ein Verwandter oder ein guter Freund usw. usf.

Dann wird ein nebulöser Sachverhalt möglichst so oberflächlich geschildert, dass es unmöglich ist, sich einen Eindruck davon zu verschaffen. Der Bekannte/ Freund/ Verwandte selbst ist natürlich vollkommen unschuldig/ hat nie etwas dergleichen getan/ hat sich zu sehr auf andere verlassen usw. usf.

Und am Ende der Geschichte steht dann fest: Es war alles ein großes Fehlurteil. Man könne das schließlich auch dadurch bestätigen, dass man ja auch dabei gewesen sei im Gericht/ bei der vermeintlichen Tat usw. usf.

Ja, der Bekannte hatte einfach nur Pech gehabt. Trotz anderlautender Zeugenaussagen war der Richter in Veruteilungslaune. Kann halt mal passieren. Kennt man ja usw. usf. Und aus dem Grund könnte(!) ja auch im Fall BT ein Fehlurteil vorliegen.

Und das ganze nennt man dann: Kritik. Nicht aus dem Grund, weil es sich um eine echte Kritik handeln würde, sondern vielmehr deswegen, weil man sich dann einfach besser fühlt. Man möchte ja auch kein Stammtischschwätzer sein.


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

05.07.2019 um 19:23
Der Täter/ Verurteilte muss die Wohnung über die Wohnungstür auch wieder verlassen haben. Die Wohnungstür ist eine Brandschutztür (schließt selbstständig) und geht nach innen auf. Daher muss der Täter nach der Tat die Tür angefasst haben, um sie zu öffnen. (Sh. Bild 97).


Ähnlich bei der Tür zur Parkgarage, die sich in unmittelbarer Nähe zur Wohnungstür befindet. (Sh. Bild 78).

Übersicht der beiden o.g. Türen zueinander: Bild 23.

Wurde untersucht, ob sich Finger-, Hand- oder Blutspuren an den Türen befinden, die einer ausgehenden Person entsprechen?

(Habe den Urteilsschriftsatz leider nicht mehr im Kopf).


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

05.07.2019 um 20:39
97:
t77f77b8306c9 afb211d9ee32 771F4748-6607


78:
4bf5a1aa3485 Zugang Whg von ParkdeckOriginal anzeigen (0,2 MB)

23:
03578514edd5 412836860-parkhaus 475px 51


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

07.07.2019 um 10:34
Im Schriftsatz des Urteils konnte ich leider nichts über festgestellte Fingerabdrücke an der Innenseite der Wohnungstür finden. Es wird wahrscheinlich zahlreiche Abdrücke gegeben haben, da am Tatort blutige Handschuhspuren gefunden wurden, kann davon ausgegangen werden, dass der Täter, der Frau Böhringer erschlug Handschuhe trug. Da oben im Büro ebenfalls Handschuhspuren gefunden wurden, allerdings unblutige, müsste der Täter mindestens ein paar Ersatzhandschuhe dabeigehabt haben, falls es sich um einen Einzeltäter handelte. Wäre Bence Toth der Täter gewesen, hätte nicht nur zwei paar Handschuhe dabeigehabt und diese gewechselt, er hätte oben auch noch die Handschuhe ausgezogen, denn es wurden Fingerabdrücke von ihm gefunden, die man der Tat zuordnete.
Tatsächlich ist eine Trocknung von Blut an Haushaltshandschuhen, wie bei der Tat nach Spurenlage benutzt, in einem Zeitraum von 5-7 Minuten auszuschliessen.
Nach den Feststellungen des Schwurgerichts konnten am Sakko der Leiche sowie auf der Oberfläche eines neben der Leiche abgestellten Tischchens Handschuhspuren gesichert werden, die in Blut gesetzt waren (Spur-Nr.: 4.3.04.04; 4.3.04.05; 4.3.04.06 sowie 2.2.0.11). Eine Spur mit gleichem Muster, allerdings nicht in Blut gesetzt, war darüber hinaus an einer auf dem Schreibtisch in dem von dem/n Täter/n durchsuchten Büro abgelegten Armani-Schachtel (Spur-Nr.: 2.6.0.53) festzustellen (vgl. UA E 9h i, S. 150 f. – ergänzend Aktenvermerkt KHK M vom 5.12.2007, Bl. 5112 f. d.a. – Anlage 37).

(4.1.)
Die Bluttrocknungszeit an gängigen Haushaltshandschuhen ist mit einem Tatzeitraum von 5-7 Minuten nicht vereinbar.
Angesichts der Feststellung des Schwurgericht, dass selbst bei Annahme der spätesten Angriffszeit um 19.10 Uhr eine Täterschaft des Antragstellers bei Annahme einer Zeitdauer von 5-7 Minuten nicht auszuschliessen sei (UA E 9d ii4, S. 101), hat die Verteidigung zwischenzeitlich ein eigenes Sachverständigengutachten zu der Frage erholt, welche Zeitspanne für die (S. 153) Trocknung von Blutantragungen an einem Haushaltshandschuh zugrunde zu legen sei.

Der beauftragte Sachverständige Dr. med. G.S. kommt in seinem Gutachten zu dem eindeutigen Ergebnis, dass „eine reine Bluttrocknungszeit von 5-7 Minuten, bis keine in Blut gesetzten Spuren mehr sichtbar sind, klar auszuschliessen“ ist (Anlage 38)
(4.2.)
Und ich möchte noch einmal an diese Zeugenaussage erinnern:
Die Zeugin S. führte aus, sie habe das Opfer am Tattag in dem Glauben verlassen, Frau Böhringer erwarte noch den Besuch ihres Anwalts (erg. = Rah). Als man der Zeugin in der polizeilichen Vernehmung mitteilte, dass der Anwalt den Termin bei Frau Böhringer abgesagt habe, meinte die Zeugin, dann hätte sie Frau Böhringer nicht heimgehen lassen. Das Opfer müsse deshalb noch jemand anderen erwartet haben. Die Verteidigung trägt vor, dass sich aus diesen Umständen ergebe, dass nach der Zeugin S. am Tattag noch ein weiterer unbekannter Besucher zu Frau Böhringer gekommen sei.
(ii.)
Bei der Äusserung der Zeugin handelt es sich jedoch um eine reine Vermutung, die jeglichen Tatsachenhintergrundes entbehrt. Sie hat keine eigenen Wahrnehmungen dazu gemacht, dass nach ihrem eigenen Aufbruch aus der Opfer- (S. 184) wohnung noch eine Person zu Frau Böhringer in die Wohnung gekommen ist. Die Zeugin hat auch das mit dem Opfer am Tattag zwischen ca. 17.38 Uhr und ca. 17.55 Uhr geführte Handytelefonat nicht aus dem örtlichen Nahbereich der Parkgarage geführt. Dies ergibt sich aus den glaubhaften Angaben der Zeugin KHK’in V., die ausführte, das Handy der Zeugin S. sei während dieses Gesprächs nicht in der Handyfunkzelle, die den Tatort abdecke, eingeloggt gewesen. Hieraus ergibt sich, dass es der Zeugin in diesem Zeitraum gar nicht möglich war, optische Wahrnehmungen an der Wohnung des Opfers hinsichtlich eventeuller Besucher zu machen. Die Zeugin S. hat hierüber auch nichts berichtet und auch keine Äusserungen des Opfers in diese Richtung vorgetragen. Reine Vermutungen, wie die vorliegende, sind nicht geeignet, einen Hinweis darauf zu geben, dass Frau Böhringer am Tattag, nachdem Frau S. die Wohnung verlassen hatte, noch einen weiteren „unbekannten“ Besucher erwartete.
Das Gericht hat diese Aussage zwar verworfen , mich überzeugen die Argumente des Gerichts allerdings nicht, denn die Zeugin war zuvor als Gast in der Wohnung von Frau Böhringer und sie war eine sehr gute Freundin des Opfers, kannte das Opfer und dessen Gewohnheiten und Verhaltensweisen also sehr gut und konnte diese einschätzen. Wieso das Gericht sich anmasst, es hier besser zu wissen, und diese Zeugenaussage einfach negiert erschliesst sich mir in keinster Weise. Und was für eine Rolle spielt es, wo die Zeugin sich bei dem letzten Telefonat mit Frau Böhringer aufhielt. Es ging der Zeugin ja nicht um eine Sichtung, sondern um eine Einschätzung der Lage in der Situation des Opfers kurz vor der Tat. Und die Zeugin hatte das GEfühl, dass noch Besuch erwartet wurde, ihr eigenes Wegschicken durch Frau Böhringer sah sie als Indiz dafür.


4x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

07.07.2019 um 21:24
@meermin
Zitat von meerminmeermin schrieb:mich überzeugen die Argumente des Gerichts allerdings nicht
Das ist bemerkenswert, führt das Gericht doch einfach faktisch aus, dass diese Zeugin rein spekulativ und subjektiv eine Vermutung geäußert hat, die durch keinerlei Tatsachen unterstützt wird.
Diese Zeugin als Ankerpunkt für einen erwarteten geheimen Überraschungsgast heranzuziehen ist natürlich gestattet. Belastbar ist das halt überhaupt nicht.


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

07.07.2019 um 21:41
Was mich immer noch wundert ist, wenn manche Leute sagen Frau Böhringer hätte einen unbekannten Verehrer/Bekannten/Liebschaft gehabt, der auch Klamotten von sich bei ihr im Kleiderschrank gehabt hat, das der vielleicht als Täter in Frage gekommen wäre?
Warum gab es dann vom ihm keine DNA in der Wohnung der CB oder im Schlafzimmer? Wenn er sogar der Täter sein sollte, warum hat er seine Anzüge/Klamotten im Kleiderschrank dagelassen und sie nach dem Mord/Tötung nicht mitgenommen? Wenn viele meinen er wäre der Täter?


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

08.07.2019 um 09:21
Zitat von curtcurt schrieb:Warum gab es dann vom ihm keine DNA in der Wohnung der CB oder im Schlafzimmer?
Ich glaube auch nicht, dass über Spuren, die keine Relevanz zurTat haben berichtet wird. Warum auch? Das schon ermittelt worden sein.


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

08.07.2019 um 10:24
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Ich glaube auch nicht, dass über Spuren, die keine Relevanz zurTat haben berichtet wird
Wenn alle Spuren, die ausserhalb der beiden von der Polizei als tatrelevant eingeordneten Räumlichkeiten, von denen sich eine unten im Hausflur , die andere oben im Büro befand als nicht tatrelvant eingestuft wurden, dann stellt sich schon die Frage, ob diese Einschätzung die sich auf eine räumliche und eine zeitliche Variable meint, richtig und zieführend gewesen sein kann.

Die beiden DNA Spuren, die auf den Fall Herrmann verweisen wurden beide ausserhalb der beiden oben genannten Räumlichkeiten gefunden und auch im Badezimmer gab es eine Handschuhspur. Vielleicht gab es weitere Spuren, die aufgrund des Ausschlusses und der Eingrenzung auf zwei Räume gar nicht beachtet wurden.

Da Polizei und Staatsanwaltschaft sich sehr schnell auf Bence Toth als mutmasslichen Täter festgelegt zu haben scheinen, scheint auch die Frage nach einem möglichen Motiv für die Tat bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt , zumindest was Motive, die nicht Bence Toth betrafen, kein Thema mehr gewesen zu sein.
Aus der Motivlage können aber unter Umstanden Schlüsse auf die Vorgehensweise der Täter geschlossen werden. Wenn nicht Bence Toth der Täter gewesen sein sollte, dann mussten andere Täter vielleicht erst einmal die Lage sondieren,herausfinden ob und wo das, was sie suchten sich befand, so könnten sich die Spuren am Wassergals und an der Kommode erklären und der Mord muss nicht zwangsläufig beim ersten Besuch erfolgt sein und es müssen auch nicht unbedingt identische Personen gewesen sein. Informationen kann man weitergeben.

Insofern stellt sich die Frage, was die räumliche und zeitliche Abgrenzung hinsichtlich der Tatrelevanz im Urteil zu suchen hat und ob sie überhaupt je zielführend bei den Ermittlungen war.

Fast bizarr mutet mittlerweile, zumindest für mich, die vom Gericht aufgezählte Anzahl an Pelzen auf. Wenn es Bence Toth nicht war, dann könnte es ja ein "Pelzdieb" gewesen sein. Aber nein, das konnte ausgeschlossen werdern, da die Pelze noch alle im Schrank hingen.

Wie kommt man überhaupt zu der bizarren Annahme, einem" Pelzdieb" könnte von Frau Böhringer die Wohnungstür geöffnet worden sein? Wieso mussten die Pelze überhaupt ins Feld geführt werden?


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

08.07.2019 um 10:48
Mir stellt sich seit langem noch eine ganz andere Frage. Aber eine Antwort darauf wird es wahrscheinlich nicht geben. Ich frage mich, was passierte nachdem der Spur/Spur Treffer entdeckt worden war und Staatsanwaltschaft und Ermittler erfuhren, dass dieser Spur/Spur Trefffer zum Fall Herrmann führte. Bekannt ist, dass nach dem Fund diverse Spuren abgeglichen und überprüft wurden.

Aber kam es auch zu einem Abgleich der vorliegenden generellen ERmittlungsergebnisse in beiden Fällen? Der Fund des Klingeldrahtes bei Landheimschüleren war 2006 bereits lange bekannt und ganz sicher in den Akten des Falles Herrmann namentlich mit Adresse vermerkt worden. Kam man nicht auf die Idee diese Spur eventuell weiter zu verfolgen, da hier eine Überschneidung im Bekanntenkreis aufgrund des gesellschaftlichen Status und der ehemals räumlichen Nähe nicht auszuschliessen war.


1x zitiertmelden